Common use of Aufsichtsbehörden Clause in Contracts

Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus können Sie sich an die Aufsichts- behörde wenden, wenn Sie mit unserer Entschei- dung einmal nicht einverstanden sein sollten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds- stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Wenn Sie eine Klage aus dem Vertrag gegen uns erheben, ist folgendes Gericht zuständig: • das Gericht, in dessen Bezirk unser Ge- schäftssitz liegt, • auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohn- sitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. • auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie als juristische Person Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Wir müssen Klagen aus dem Vertrag gegen Sie bei dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maß- geblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.

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Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus können Sie sich an die Aufsichts- behörde wenden, wenn Sie mit unserer Entschei- dung einmal nicht einverstanden sein sollten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds- stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Wenn Sie eine Klage aus dem Vertrag gegen uns erheben, ist folgendes Gericht zuständig: • das Gericht, in dessen Bezirk unser Ge- schäftssitz liegt, • auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohn- sitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. • auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie als juristische Person Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Wir müssen Klagen aus dem Vertrag gegen Sie bei dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maß- geblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.

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Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus können Sie sich an die Aufsichts- behörde wenden, wenn Sie mit unserer Entschei- dung einmal nicht einverstanden sein sollten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds- stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Wenn Sie eine Klage aus dem Vertrag gegen uns erheben, ist folgendes Gericht zuständig: • das Gericht, in dessen Bezirk unser Ge- schäftssitz liegt, • auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohn- sitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. • auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie als juristische Person Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Wir müssen Klagen aus dem Vertrag gegen Sie bei dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maß- geblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ins Aus- land verlegen.

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Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus können Sie sich an die Aufsichts- behörde wenden, wenn Sie mit unserer Entschei- dung einmal nicht einverstanden sein sollten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds- stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Wenn Sie eine Klage aus dem Vertrag gegen uns erheben, ist folgendes Gericht zuständig: • das Gericht, in dessen Bezirk unser Ge- schäftssitz liegt, • auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohn- sitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts Auf- enthalts maßgeblich. • auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie als juristische Person Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Wir müssen Klagen aus dem Vertrag gegen Sie bei dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maß- geblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.

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