Common use of Auftrag Clause in Contracts

Auftrag. 1.1. Gegenstand dieser besonderen Bedingungen ist die Erbringung folgender Sprachendienstleistungen durch die TERRITORY gegenüber dem Kunden: Leistungen aus den Bereichen Übersetzung, Lokalisierung, Korrektorat (Orthografie, Zeichensetzung, Syntax, Typografie), Lektorat (Korrektorat plus Inhalt, Aufbau, Struktur) sowie die Erstellung werblicher oder redaktioneller fremdsprachlicher Texte, insbesondere zur Verwendung in der Unternehmenskommunikation des Kunden. 1.2. Nicht vom Lektorat umfasst sind tiefgreifende Änderungen des Textes, Eingriffe in die Struktur des Textes oder seine konkrete Ausdrucksweise, das Umschreiben einzelner Passagen oder wesentliche Änderungen des Textes. Orthografie sowie die anwendbaren Korrekturzeichen- Regelungen beurteilen sich nach der bei Vertragsschluss aktuellen Ausgabe des „Duden – Die deutsche Rechtschreibung“ (Dudenverlag Mannheim). 1.3. Der jeweilige Auftrag erfolgt in schriftlicher oder elektronischer Form unter Übersendung des zu bearbeitenden, etwa zu übersetzenden, Dokuments (grundsätzlich im Word-Format .docx) und regelt die Details (insbesondere Sprache, in die das Dokument übersetzt werden soll und den gewünschten Liefertermin). 1.4. Der Kunde wird uns alle für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendigen Informationen und Dokumentationen zur Verfügung stellen. Der Kunde stellt insbesondere den verbindlichen Originaltext für die Leistungen der TERRITORY zur Verfügung. Hierdurch sichert er auch ohne gesonderte Erklärung zu, alle erforderlichen Rechte daran zu besitzen, welche die Leistungserbringung der TERRITORY ermöglichen. Der Kunde trägt im Innenverhältnis allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorlagen. Der Kunde verpflichtet sich, die TERRITORY - diesbezüglich und im Hinblick auf die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen des Vertrages - von Ansprüchen Dritter freizustellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftrag. 1.1. Gegenstand dieser besonderen Bedingungen ist die Erbringung folgender Sprachendienstleistungen durch die TERRITORY gegenüber dem Kunden: Leistungen aus Wir wurden vom Vorstand der Pittler Maschinenfabrik AG, Frankfurt am Main, beauftragt, den Bereichen Übersetzung, Lokalisierung, Korrektorat (Orthografie, Zeichensetzung, Syntax, Typografie), Lektorat (Korrektorat plus Inhalt, Aufbau, Struktur) sowie die Erstellung werblicher oder redaktioneller fremdsprachlicher Texte, insbesondere zur Verwendung in Unternehmenswert der Unternehmenskommunikation des Kunden. 1.2. Nicht vom Lektorat umfasst sind tiefgreifende Änderungen des Textes, Eingriffe in die Struktur des Textes oder seine konkrete Ausdrucksweise, das Umschreiben einzelner Passagen oder wesentliche Änderungen des Textes. Orthografie sowie die anwendbaren Korrekturzeichen- Regelungen beurteilen sich nach der bei Vertragsschluss aktuellen Ausgabe des „Duden – Die deutsche Rechtschreibung“ (Dudenverlag Mannheim). 1.3. Der jeweilige Auftrag erfolgt in schriftlicher oder elektronischer Form unter Übersendung des zu bearbeitenden, etwa zu übersetzenden, Dokuments (grundsätzlich - im Word-Format .docx) Folgenden auch kurz „Gesellschaft“ genannt – zu ermitteln. Die Pittler Maschinenfabrik AG ist Mehrheitsgesellschafterin der SWS Spannwerkzeuge GmbH in Schlüchtern und regelt die Details (insbesondere Sprachebeabsichtigt, in die das Dokument übersetzt werden soll einen Gewinnab- führungsvertrag mit der Gesellschaft abzuschließen. Für diesen Zweck ist darüber hinaus aus dem ermittelten Unternehmenswert eine angemessene Ausgleichszahlung i.S. des § 304 AktG und den gewünschten Liefertermin). 1.4eine angemessene Barabfindung i.S. des § 305 AktG abzuleiten. Der Kunde wird uns alle Nach herrschender Rechtsprechung und Bewertungspraxis ist der Wert je Geschäftsanteil für die Erbringung Zwecke der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendigen Informationen und Dokumentationen zur Verfügung stellen. Der Kunde stellt insbesondere den verbindlichen Originaltext für die Leistungen Festlegung sowohl der TERRITORY zur Verfügung. Hierdurch sichert er Barabfindung als auch ohne gesonderte Erklärung zu, alle erforderlichen Rechte daran zu besitzen, welche die Leistungserbringung der TERRITORY ermöglichen. Der Kunde trägt im Innenverhältnis allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorlagen. Der Kunde verpflichtet sich, die TERRITORY - diesbezüglich und im Hinblick auf die vertragsgemäße Nutzung Ausgleichszahlung im Rahmen des Vertrages Abschlusses eines Unterneh- mensvertrages aus dem objektivierten Unternehmenswert abzuleiten. Unser Auftrag umfasst daher die Ermittlung eines objektivierten Unterneh- menswertes sowie die Ableitung einer angemessenen Barabfindung sowie einer angemessenen Ausgleichszahlung für die Geschäftsanteile des Min- derheitsgesellschafters. Da die beschlussfassende Gesellschafterversammlung der Gesellschaft vo- raussichtlich am 30. Juni 2017 stattfinden soll, haben wir den 30. Juni 2017 als Bewertungsstichtag zugrunde gelegt. Sollten sich in der Zeit zwischen dem Abschluss unserer Bewertung und dem Zeitpunkt der beabsichtigen Beschlussfassung auf der Gesellschafterver- sammlung der Gesellschaft, voraussichtlich am 30. Juni 2017, über den Ab- schluss des Gewinnabführungsvertrages noch wesentliche Veränderungen gegenüber den Annahmen im Zeitpunkt der Erstellung der Bewertung erge- ben, sind diese bei der Bemessung der Barabfindung und der Ausgleichs- zahlung noch zu berücksichtigen. Der Unternehmensvertrag ist gemäß § 293 b AktG durch einen sachverstän- digen Prüfer zu prüfen. Mit Beschluss des Landgerichtes Frankfurt am Main vom 24. Mai 2017 wurde PKF Fasselt Schlange Partnerschaft mbB Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zu sachverständigen Prü- fern bestellt. Wir geben unsere gutachterliche Stellungnahme in der Funktion eines neu- tralen Gutachters ab. Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Ermittlung eines objektivierten Wertes als Sachverständiger tätig, der mit nachvollziehbarer Methodik einen von den individuellen Wertvorstellungen betroffener Parteien unabhängigen Wert des Unternehmens – den sogenannten objektivierten Unternehmenswert – ermit- telt. Der objektivierte Unternehmenswert stellt einen intersubjektiv nachprüfbaren Zukunftserfolgswert dar. Dieser ergibt sich bei Fortführung des Unterneh- mens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzepts und mit allen rea- listischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen, -risiken und finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie sonstiger Einflussfakto- ren. Bei der Auftragsdurchführung haben wir in den IDW Standard S 1 „Grund sätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ des Hauptfachaus- schusses des Instituts für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. in der Fas- sung vom 2. April 2008 (IDW S 1)“ zugrunde gelegt. Die gutachterliche Stellungnahme wurde unter Einhaltung der deutschen Be- rufsstandards und der EACVA Professional Standards erstellt. Die gutachterliche Stellungnahme wird ausschließlich für die Bestimmung einer Ausgleichszahlung i.S. des § 304 AktG bzw. eine Abfindung i.S. des § 305 AktG im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Abschluss des Gewinnabführungsvertrages zwischen der Pittler Maschinenfabrik AG und der Gesellschaft erstellt und ist nur für die interne Verwendung durch den Auftraggeber bestimmt. Die interne Verwendung umfasst auch die Verwen- dung im Rahmen der schriftlichen und mündlichen Berichterstattung an den Minderheitsgesellschafter. Dies schließt die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die gutachterliche Stellungnahme durch den Minderheitsgesellschafter im Zusammenhang mit der Gesellschafterversammlung ein. Eine darüber hinausgehende Weitergabe unserer gutachterlichen Stellung- nahme darf - von Ansprüchen Dritter freizustellenvorbehaltlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustim- mung - nur in vollem Wortlaut einschließlich einer schriftlichen Erklärung über den Zweck des zugrunde liegenden Auftrags sowie den mit dem Auftrag ver- bundenen Weitergabe-Beschränkungen und Haftungsbedingungen und nur dann an andere Dritte erfolgen, wenn der jeweilige Dritte sich zuvor mit den Allgemeinen Auftragsbedingungen sowie seinerseits einer verbindlichen Ver- traulichkeitsverpflichtung schriftlich uns gegenüber einverstanden erklärt hat. Nicht Dritte im Sinne dieses Absatzes sind die Rechtsanwälte, Wirtschafts- prüfer und Steuerberater der Pittler Maschinenfabrik AG sowie die zuständi- gen Finanzbehörden und Gerichte. Wir haben den erteilten Auftrag mit Schreiben vom 1. Juni 2017 schriftlich fixiert. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind - auch im Verhältnis zu Dritten - die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesell- schaften, herausgegeben vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., nach dem Stand vom 1. Januar 2017 sowie die separat beigefügte Er- gänzung einschließlich der dort vorgesehenen Haftungsbeschränkung auf EUR 10,0 Mio. maßgebend (Anlage 1).

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Samples: Gewinnabführungsvertrag

Auftrag. 1.1. Gegenstand dieser besonderen Bedingungen ist die Erbringung folgender Sprachendienstleistungen durch die TERRITORY gegenüber dem Kunden: Leistungen aus den Bereichen ÜbersetzungDer Auftraggeber beauftragt Herrn Rechtsanwalt Xxxx Xxxx (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit der anwaltlichen Beratung und Vertretung (Geschäftsbesorgung gem. §§ 675, Lokalisierung, Korrektorat (Orthografie, Zeichensetzung, Syntax, Typografie), Lektorat (Korrektorat plus Inhalt, Aufbau, Struktur611 BGB) sowie die Erstellung werblicher oder redaktioneller fremdsprachlicher Texte, insbesondere zur Verwendung in der Unternehmenskommunikation des Kundenoben näher bezeichneten Angelegenheit. 1.2. Nicht vom Lektorat umfasst sind tiefgreifende Änderungen des Textes, Eingriffe in die Struktur des Textes Die Auftragserteilung erfolgt unbedingt und insbesondere unabhängig von dem Bestand einer Rechtsschutzversicherung oder seine konkrete Ausdrucksweise, das Umschreiben einzelner Passagen der Erteilung der Kostenschutzzusage bzw. der Kostenerstattung durch den Rechtsschutzversicherer oder wesentliche Änderungen des Textes. Orthografie sowie die anwendbaren Korrekturzeichen- Regelungen beurteilen sich nach der bei Vertragsschluss aktuellen Ausgabe des „Duden – Die deutsche Rechtschreibung“ (Dudenverlag Mannheim)Dritten. 1.3. Der jeweilige Auftrag erfolgt in schriftlicher Auftragnehmer wird ausdrücklich nicht beauftragt und bevollmächtigt, Hinweise und Erklärungen des Rechtsschutzversicherers einzuholen, entgegenzunehmen oder elektronischer Form unter Übersendung des zu bearbeitendenbeant- worten, etwa zu übersetzenden, Dokuments (grundsätzlich im Word-Format .docx) und regelt die Details (insbesondere Sprache, in die das Dokument übersetzt werden soll und den gewünschten Liefertermin)soweit nachfolgend keine andere Vereinbarung getroffen wird. 1.4. Der Kunde Auftragnehmer wird uns alle für die Erbringung in der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendigen Informationen oben genannten Angelegenheit durch den Auftraggeber gesondert und Dokumentationen zur Verfügung stellen. Der Kunde stellt insbesondere entgeltlich beauftragt, den verbindlichen Originaltext für die Leistungen der TERRITORY zur Verfügung. Hierdurch sichert er auch ohne gesonderte Erklärung zuRechtsschutzversicherungsschutz umfassend zu prüfen (Eintritt des Rechtsschutzfalles, alle erforderlichen Rechte daran zu besitzen, welche die Leistungserbringung der TERRITORY ermöglichen. Der Kunde trägt im Innenverhältnis allein die Verantwortung für den Inhalt Risikoausschlüsse und die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorlagen. Der Kunde verpflichtet sichObliegenheiten), die TERRITORY - diesbezüglich Kostenschutzzusage des Rechtsschutzversicherers einzuholen und im Hinblick auf die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen des Vertrages - von Ansprüchen Dritter freizustellenden Deckungsschutz zu erhalten.

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Samples: Mandate Agreement

Auftrag. 1.1Der Hauptbereich arbeitet auf der Grundlage der 2009 von Kirchenleitung und Synode der NEK be- schlossenen theologischen Leitlinien, die auch für die Nordkirche in Geltung stehen. Gegenstand Danach hat Xxxxxxxxxxxx den Auftrag, dafür zu arbeiten, dass Mission und Ökumene – in einem weiten Verständ- nis – das Profil der Nordkirche auf allen Ebenen (Landeskirche, Kirchenkreise, Gemeinden, Dienste und Werke) mitbestimmt und die ökumenische Dimension als Wesensmerkmal der Kirche verstanden und gelebt wird. Dieses Profil ist, in den Kurzformeln der theologischen Leitlinien, folgendermaßen zu beschreiben: 1. Kirche in weltweiter ökumenischer Gemeinschaft 2. Kirche in weltweiter Sendung 3. Kirche als ökumenische Lerngemeinschaft 4. Kirche in weltweiter Verantwortung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöp- fung 5. Kirche in interreligiöser Begegnung 6. Kirche als Heimat und Anwalt für Fremde Auf der Grundlage dieser besonderen Bedingungen ist Konzeption koordiniert der Hauptbereich die Erbringung folgender Sprachendienstleistungen Arbeit der im Bereich Mission und Ökumene mit den im Hauptbereichsgesetz genannten Diensten und der ihm durch Vertrag zuge- hörenden Werke. Zudem verwaltet der Hauptbereich die TERRITORY gegenüber dem Kunden: Leistungen aus den Bereichen ÜbersetzungKED-Mittel, Lokalisierung, Korrektorat die die Nordkirche für die EKD-weite Gemein- schaftsaufgabe von „Brot für die Welt – Der Kirchliche Entwicklungsdienst“ sowie andere Xxxxxx entwicklungsbezogenen Engagements in der weltweiten Ökumene (Orthografie, Zeichensetzung, Syntax, Typografie), Lektorat (Korrektorat plus Inhalt, Aufbau, Strukturetwa beim Lutherischen Weltbund und beim Evangelischen Missionswerk in Deutschland) sowie die Erstellung werblicher oder redaktioneller fremdsprachlicher Texte, insbesondere zur Verwendung in innerhalb der Unternehmenskommunikation des Kunden. 1.2. Nicht vom Lektorat umfasst sind tiefgreifende Änderungen des Textes, Eingriffe in die Struktur des Textes oder seine konkrete Ausdrucksweise, das Umschreiben einzelner Passagen oder wesentliche Änderungen des Textes. Orthografie sowie die anwendbaren Korrekturzeichen- Regelungen beurteilen sich nach der bei Vertragsschluss aktuellen Ausgabe des „Duden – Die deutsche Rechtschreibung“ Nordkirche (Dudenverlag Mannheim). 1.3. Der jeweilige Auftrag erfolgt in schriftlicher oder elektronischer Form unter Übersendung des zu bearbeitenden, etwa zu übersetzenden, Dokuments (grundsätzlich im Word-Format .docx) und regelt die Details (insbesondere Sprache, in die das Dokument übersetzt werden soll und den gewünschten Liefertermin). 1.4. Der Kunde wird uns alle für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendigen Informationen Ar- beit von Diensten und Dokumentationen zur Verfügung stellen. Der Kunde stellt insbesondere den verbindlichen Originaltext Werken, für die Leistungen der TERRITORY Kirchenkreise und Gemeinden sowie für Projekte zur Verfügung. Hierdurch sichert er auch ohne gesonderte Erklärung zu, alle erforderlichen Rechte daran zu besitzen, welche die Leistungserbringung der TERRITORY ermöglichen. Der Kunde trägt im Innenverhältnis allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorlagen. Der Kunde verpflichtet sich, die TERRITORY - diesbezüglich und im Hinblick auf die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen des Vertrages - von Ansprüchen Dritter freizustellen) stellt.

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Samples: Auftrags Und Zielvereinbarung

Auftrag. 1.1. Gegenstand dieser besonderen Bedingungen ist die Erbringung folgender Sprachendienstleistungen durch die TERRITORY gegenüber dem Kunden: Leistungen aus a) Pfarrerin / Pfarrer >Name< wird damit beauftragt, den Bereichen Übersetzung, Lokalisierung, Korrektorat (Orthografie, Zeichensetzung, Syntax, Typografie), Lektorat (Korrektorat plus Inhalt, Aufbau, Struktur) sowie die Erstellung werblicher oder redaktioneller fremdsprachlicher Texte, insbesondere zur Verwendung Pastoralen Dienst im Übergang in der Unternehmenskommunikation des Kunden… Kirchengemeinde im Evangelischen Kirchenkreis … auszuüben. (Bei einer Gemeinde mit mehreren Pfarrstellen:) Dieser Dienst ist auf den Gemeindebezirk der zu besetzenden Pfarrstelle und/ oder gesamtgemeindlich bezogen. 1.2b) Der Dienst beginnt am … und ist zunächst befristet bis zum … Eine Verlängerung um maximal ein weiteres Jahr ist möglich. Nicht vom Lektorat umfasst sind tiefgreifende Änderungen des Textes, Eingriffe Die Entscheidung über eine Verlängerung soll in die Struktur des Textes oder seine konkrete Ausdrucksweise, das Umschreiben einzelner Passagen oder wesentliche Änderungen des TextesGesprächen mit allen Beteiligten bis zum … gefasst werden. Orthografie sowie die anwendbaren Korrekturzeichen- Regelungen beurteilen sich Eine vorzeitige Beendigung ist nach Gesprächen mit der bei Vertragsschluss aktuellen Ausgabe des „Duden – Die deutsche Rechtschreibung“ (Dudenverlag Mannheim)zuständigen Superintendentin / dem zuständigen Superintendent und dem Landeskirchenamt mit einer Frist von 8 Wochen möglich. 1.3c) >Name< begleitet die Gemeinde mit professioneller Beratung und übernimmt die pastorale Grundversorgung vor Ort. Der jeweilige Auftrag erfolgt in schriftlicher oder elektronischer Form unter Übersendung des >Name< verpflichtet sich dazu, sich nicht auf die vakante Pfarrstelle zu bearbeitenden, etwa zu übersetzenden, Dokuments (grundsätzlich im Word-Format .docx) und regelt die Details (insbesondere Sprache, in die das Dokument übersetzt werden soll und den gewünschten Liefertermin)bewerben. 1.4. Der Kunde wird uns alle für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendigen Informationen und Dokumentationen zur Verfügung stellen. Der Kunde stellt insbesondere den verbindlichen Originaltext für die Leistungen der TERRITORY zur Verfügung. Hierdurch sichert er auch ohne gesonderte Erklärung zu, alle erforderlichen Rechte daran zu besitzen, welche die Leistungserbringung der TERRITORY ermöglichen. Der Kunde trägt im Innenverhältnis allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorlagen. Der Kunde d) Das Presbyterium verpflichtet sich, die TERRITORY - diesbezüglich und >Name< in den Aufgaben des pastoralen Dienstes im Hinblick auf Übergang die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen des Vertrages - von Ansprüchen Dritter freizustellennotwendige Unterstützung zukommen zu lassen. e) Der Superintendent / die Superintendentin überprüft regelmäßig, ob die genannten Aufgaben und Ziele den gegebenen Bedingungen angepasst werden müssen. Das Landeskirchenamt ist zu informieren.

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Samples: Vereinbarung Für Den Pastoralen Dienst Im Übergang

Auftrag. 1.12.1. Gegenstand dieser besonderen Für den Inhalt des Auftrages gilt bei Widersprüchen in folgender Reihenfolge: - der Wortlaut des Auftrages, - der Wortlaut evtl. Verhandlungs-/Besprechungsprotokolle, - die Liefer-/Leistungsbeschreibung bzw. die technische Anfragenspezifikation in ihren sämtlichen Bestandteilen, soweit vorhanden, - diese „Allgemeinen Bedingungen ist die Erbringung folgender Sprachendienstleistungen durch die TERRITORY gegenüber dem Kunden: Leistungen aus den Bereichen Übersetzung, Lokalisierung, Korrektorat (Orthografie, Zeichensetzung, Syntax, Typografie), Lektorat (Korrektorat plus Inhalt, Aufbau, Struktur) sowie die Erstellung werblicher oder redaktioneller fremdsprachlicher Texte, insbesondere zur Verwendung in der Unternehmenskommunikation des Kundenfür Lieferaufträge“. 1.22.2. Nicht vom Lektorat umfasst Die Allgemeinen Bedingungen für Lieferaufträge werden Inhalt des Auftrags und gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftragnehmers, denen HOLBORN nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, gelten als nicht vereinbart. 2.3. Nur schriftlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen sind tiefgreifende für HOLBORN verbindlich. Fernmündliche oder mündliche Vereinbarungen bedürfen daher zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch HOLBORN. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung mittels Telefax. Die E-Mail-Übermittlung von Aufträgen/Auftragsänderung ist nur im PDF-Format zulässig. 2.4. Auch wenn der Auftragnehmer bereits mit der Herstellung eines Liefergegenstandes begonnen hat, ist HOLBORN jederzeit berechtigt, eine Änderung bzw. Ergänzung des Auftrags zu verlangen. Der Auftragnehmer hat HOLBORN in diesem Falle innerhalb von 14 Tagen die Mehr- bzw. Minderpreise mitzuteilen. Für zusätzlich verlangte Leistungen muss die Kalkulationsbasis der Preise dabei der des Hauptauftrages entsprechen. Eine Einigung auf die Änderung bzw. Ergänzung des Auftrags kommt nur zustande, wenn HOLBORN dies unter ausdrücklicher Anerkennung der neuen Preise schriftlich bestätigt. 2.5. Wurden zwischen dem Auftragnehmer und HOLBORN Änderungen des TextesLieferumfanges und/oder der Ausführung vereinbart, Eingriffe in so haben etwaige Änderungen (vgl. Ziffer 2.4) keinen Einfluss auf vereinbarte Termine und/oder Fristen für die Struktur des Textes oder seine konkrete AusdrucksweiseLieferung bzw. Erbringung der Leistung. Sofern kein abweichender Termin bzw. keine neue Frist mit HOLBORN vereinbart wurde, das Umschreiben einzelner Passagen oder wesentliche Änderungen des Textes. Orthografie sowie die anwendbaren Korrekturzeichen- Regelungen beurteilen kann sich nach der bei Vertragsschluss aktuellen Ausgabe des „Duden – Die deutsche Rechtschreibung“ (Dudenverlag Mannheim). 1.3. Der jeweilige Auftrag erfolgt in schriftlicher oder elektronischer Form unter Übersendung des zu bearbeitenden, etwa zu übersetzenden, Dokuments (grundsätzlich Auftragnehmer im Word-Format .docx) und regelt die Details (insbesondere Sprache, in die das Dokument übersetzt werden soll und den gewünschten Liefertermin). 1.4. Der Kunde wird uns alle für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendigen Informationen und Dokumentationen zur Verfügung stellen. Der Kunde stellt insbesondere den verbindlichen Originaltext für die Leistungen der TERRITORY zur Verfügung. Hierdurch sichert er auch ohne gesonderte Erklärung zu, alle erforderlichen Rechte daran zu besitzen, welche die Leistungserbringung der TERRITORY ermöglichen. Der Kunde trägt im Innenverhältnis allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorlagen. Der Kunde verpflichtet sich, die TERRITORY - diesbezüglich und im Hinblick Falle einer Verzögerung nicht auf die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen des Vertrages - von Ansprüchen Dritter freizustellenAuftragsänderung als Ursache der Verzögerung berufen.

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Samples: General Terms and Conditions for Supply Orders

Auftrag. 1.1. Gegenstand dieser besonderen Bedingungen ist die Erbringung folgender von Sprachendienstleistungen durch die TERRITORY CTR gegenüber dem Kunden: ; dies umfasst Leistungen aus den Bereichen Übersetzung, Lokalisierung, Korrektorat (Orthografie, Zeichensetzung, Syntax, Typografie), Lektorat (Korrektorat plus Inhalt, Aufbau, Struktur) ), Dolmetschen und Dolmetschtechnik, Vertonung und Untertitelung, Sprachentraining, Fremdsprachensatz & Desktop Publishing sowie die Erstellung werblicher oder redaktioneller fremdsprachlicher Texte, insbesondere zur Verwendung in der Unternehmenskommunikation des Kunden. 1.2. Nicht vom Lektorat umfasst sind tiefgreifende Änderungen des Textes, Eingriffe in die Struktur des Textes oder seine konkrete Ausdrucksweise, das Umschreiben einzelner Passagen oder wesentliche Änderungen des Textes. Orthografie sowie die anwendbaren Korrekturzeichen- Regelungen beurteilen sich nach der bei Vertragsschluss aktuellen Ausgabe des „Duden – Die deutsche Rechtschreibung“ (Dudenverlag Mannheim). 1.3. Der jeweilige Auftrag erfolgt in schriftlicher oder elektronischer Form unter Übersendung des zu bearbeitenden, etwa zu übersetzenden, Dokuments (grundsätzlich im Word-Format .docx) und regelt die Details (insbesondere Sprache, in die das Dokument übersetzt werden soll und den gewünschten Liefertermin). 1.4. Der Kunde wird uns alle für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendigen Informationen und Dokumentationen zur Verfügung stellen. Der Kunde stellt insbesondere den verbindlichen Originaltext für die Leistungen der TERRITORY CTR zur Verfügung. Hierdurch sichert er auch ohne gesonderte Erklärung zu, alle erforderlichen Rechte daran zu besitzen, welche die Leistungserbringung der TERRITORY CTR ermöglichen. Der Kunde trägt im Innenverhältnis allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorlagen. Der Kunde verpflichtet sich, die TERRITORY CTR - diesbezüglich und im Hinblick auf die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen des Vertrages - von Ansprüchen Dritter freizustellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen