Auftrag. 3.1. Der Crowdinvestor beauftragt nunmehr im Rahmen dieses Vertrages den Treuhänder, im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Crowdinvestors, einen An- teil an dem der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen (Anlage ./1) in der im Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) bezeichneten Höhe zu erwerben und zu halten, diesen Anteil zu verwalten und dem Crowdinvestor allen Nutzen daraus unverzüglich zu überlassen und ihm überhaupt alle aufgrund des treuhändig gehaltenen Anteils am Nachrangdarlehen zukommenden Vermögensvorteile unverzüglich weiterzugeben bzw. nach seiner Weisung zu verwenden. Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Crowdinvestors. Sohin steht alleine dem Crowdinvestor das wirtschaftliche Eigentum an dem für ihn gehaltenen Anteil am Nachrangdar- lehen – der auch steuerlich nur ihm zuzurechnen ist – zu. 3.2. Der Crowdinvestor übernimmt durch den Treuhänder einen Anteil am Nachrangdarlehen, dessen Höhe sich aus dem Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) ergibt. 3.3. Der Treuhänder ist berechtigt, das an die Gesellschaft gewährte Darlehen durch Abschluss weiterer Darlehensverträge beliebig zu erhöhen und diese Anteile für weitere Crowdinvestoren auf Basis eines diesem Vertrag entsprechenden Treuhand- und Verwaltungsvertrag treuhändig zu halten. 3.4. Beendet der Treuhänder das Vertragsverhältnis vorzeitig aus wichtigem, vom Crowdinvestor verschuldetem Grund, so hat der Crowdinvestor dem Treuhänder zur Abgeltung des mit der Vertragsbeendigung entstehenden Kosten und des daraus resultierenden Mehraufwandes eine Schadenspauschale in Höhe von 1 % des ge- zeichneten Betrags gemäß Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1), zumindest aber den Betrag von € 50,00 zu leisten. Der Treuhänder ist berechtigt, mit seinem diesbezüglichen Anspruch Gegenforderungen des Crowdinvestors aufzurechnen.
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Samples: Treuhand Und Verwaltungsvertrag
Auftrag. 3.1. Der Crowdinvestor beauftragt nunmehr im Rahmen dieses Vertrages den Treuhänder, im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Crowdinvestors, einen An- teil an dem der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen (Anlage ./1./2) in der im Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) bezeichneten Höhe zu erwerben und zu halten, diesen Anteil zu verwalten und dem Crowdinvestor allen Nutzen daraus unverzüglich zu überlassen und ihm überhaupt alle aufgrund des treuhändig gehaltenen Anteils am Nachrangdarlehen zukommenden Vermögensvorteile unverzüglich weiterzugeben bzw. nach seiner Weisung zu verwenden. Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Crowdinvestors. Sohin steht alleine dem Crowdinvestor das wirtschaftliche Eigentum an dem für ihn gehaltenen Anteil am Nachrangdar- lehen – der auch steuerlich nur ihm zuzurechnen ist – zu.
3.2. Der Crowdinvestor übernimmt durch den Treuhänder einen Anteil am Nachrangdarlehen, dessen Höhe sich aus dem Zeichnungsschein (( siehe unter Vertragspunkt 2.1) ergibt.
3.3. Der Treuhänder ist berechtigt, das das, an die Gesellschaft gewährte Darlehen Darlehen, durch Abschluss weiterer Darlehensverträge beliebig zu erhöhen und diese Anteile für weitere Crowdinvestoren auf Basis eines diesem Vertrag entsprechenden Treuhand- und Verwaltungsvertrag treuhändig zu halten.
3.4. Beendet der Treuhänder das Vertragsverhältnis vorzeitig aus wichtigem, vom Crowdinvestor verschuldetem Grund, so hat der Crowdinvestor dem Treuhänder zur Abgeltung des mit der Vertragsbeendigung entstehenden Kosten und des daraus resultierenden Mehraufwandes eine Schadenspauschale in Höhe von 1 % des ge- zeichneten Betrags gemäß Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1), zumindest aber den Betrag von € 50,00 zu leisten. Der Treuhänder ist berechtigt, mit seinem diesbezüglichen Anspruch Gegenforderungen des Crowdinvestors aufzurechnen.
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Samples: Treuhand Und Verwaltungsvertrag
Auftrag. 3.12.1. Der Crowdinvestor CROWDINVESTOR beauftragt nunmehr im Rahmen dieses Vertrages den TreuhänderTREUHÄNDER, im eigenen Namen, aber auf für Rechnung des CrowdinvestorsCROWDINVESTORS, einen An- teil das Genussrechtskapital an dem der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen (Anlage ./1) GESELLSCHAFT in der im Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) bezeichneten übernommen Höhe zu erwerben und zu halten, diesen Anteil diese Beteiligung zu verwalten und dem Crowdinvestor CROWDINVESTOR allen Nutzen daraus aus diesen Beteiligungen unverzüglich zu überlassen und ihm überhaupt alle alle, aufgrund des der treuhändig gehaltenen Anteils am Nachrangdarlehen Beteiligung zukommenden Vermögensvorteile unverzüglich weiterzugeben wei- terzugeben bzw. nach seiner Weisung zu verwenden. Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder TREUHÄNDER ausschließlich im Auftrag und auf für Rechnung des Crowdinvestors. Sohin steht alleine CROWDINVESTORS, dem Crowdinvestor das wirtschaftliche Eigentum an dem der für ihn gehaltenen Anteil am Nachrangdar- lehen Beteiligung – der auch die steuerlich nur ihm zuzurechnen ist – zuzusteht.
3.22.2. Der Crowdinvestor CROWDINVESTOR übernimmt durch den Treuhänder einen Anteil am NachrangdarlehenTREUHÄNDER die Beteiligung, dessen deren Höhe und Zahlungsmodalität, die sich aus dem Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) Punkt 1.2. des vorliegenden Vertrages ergibt.
3.32.3. Der Treuhänder TREUHÄNDER ist berechtigt, das an für weitere CROWDINVESTOREN seine Einlagen in die Gesellschaft gewährte Darlehen GESELLSCHAFT durch Abschluss weiterer Darlehensverträge Treuhand- und Verwaltungsverträge des Inhalts des vorliegenden Treuhand- und Verwaltungsvertrages beliebig zu erhöhen erhöhen. Am gesamten Genussrechtskapital des TREUHÄNDERS sind die CROWDINVESTOREN im Innenverhältnis während der Beteiligungsdauer im Verhältnis der für sie treuhändig gehal- tenen Beteiligung am Genussrechtskapital beteiligt.
2.4. Dem CROWDINVESTOR ist der beiliegende Gesellschaftsvertrag der GESELLSCHAFT (Anlage ./2) sowie der Genussrechtsvertrag samt Business-Plan (Anlage ./1) bekannt. Er erklärt sich mit den Inhalten dieses Vertrages einverstanden und diese Anteile für weitere Crowdinvestoren auf Basis eines diesem Vertrag entsprechenden nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es sich um eine Beteiligung mit hohem Risiko handelt und im Besonderen ein Totalverlust der Beteiligung möglich ist.
2.5. Der Inhalt dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrag treuhändig zu halten.
3.4. Beendet der Treuhänder das Vertragsverhältnis vorzeitig aus wichtigem, Verwaltungsvertrages wird mit schriftlicher Annahme des vom Crowdinvestor verschuldetem Grund, so hat der Crowdinvestor dem Treuhänder zur Abgeltung CROWDINVESTORS unterzeichneten Zeichnungsscheins durch den TREUHÄNDER und mit Zahlung des mit der Vertragsbeendigung entstehenden Kosten und des daraus resultierenden Mehraufwandes eine Schadenspauschale in Höhe von 1 % des ge- zeichneten Betrags gemäß Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1), zumindest aber den Betrag von € 50,00 zu leisten. Der Treuhänder ist berechtigt, mit seinem diesbezüglichen Anspruch Gegenforderungen des Crowdinvestors aufzurechnen.Beteiligungsbetrages entsprechend Vertragspunkt
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Samples: Treuhand Und Verwaltungsvertrag
Auftrag. 3.11.3.1 Alle Aufträge bedürfen der schriftlichen Ausfertigung.
1.3.2 Für alle Zusatz- und Nachtragsaufträge gelten die Bedingungen des Hauptauftrages.
1.3.3 Jede Zeichnung, die der Ausführung zugrunde liegt, hat einen Freigabevermerk des AG oder seines Beauftragten zu tragen. Alle Freigaben sind vom AN so rechtzeitig zu beantragen, dass die vereinbarten Termine gesichert bleiben.
1.3.4 Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsweise, gegen Vorarbeiten anderer Unternehmer bzw. Unstimmigkeiten bei der Überprüfung der zeichnerischen Unterlagen hat der AN dem AG und der Bauleitung des AG unter Angabe der Gründe sofort schriftlich mitzuteilen. Der Crowdinvestor beauftragt nunmehr im Rahmen dieses Vertrages den TreuhänderAN hat unverzüglich eine Einigung mit der Bauleitung des AG herbeizuführen. Unabhängig davon haftet der AN für die fachgerechte Ausführung seiner Leistungen.
1.3.5 Werden Leistungen verlangt oder erforderlich, im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Crowdinvestors, einen An- teil an dem der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen (Anlage ./1) in der im Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) bezeichneten Höhe zu erwerben und zu halten, diesen Anteil zu verwalten und dem Crowdinvestor allen Nutzen daraus unverzüglich zu überlassen und ihm überhaupt alle aufgrund des treuhändig gehaltenen Anteils am Nachrangdarlehen zukommenden Vermögensvorteile unverzüglich weiterzugeben bzw. nach seiner Weisung zu verwenden. Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich die nicht im Auftrag und auf Rechnung des Crowdinvestorsenthalten sind, so sind dafür Preise vor Beginn der Arbeiten durch Nachtragsangebote schriftlich zu vereinbaren. Sohin steht alleine dem Crowdinvestor das wirtschaftliche Eigentum an dem für ihn gehaltenen Anteil am Nachrangdar- lehen – der auch steuerlich nur ihm zuzurechnen ist – zuDer AN verpflichtet sich, angemessene Nachtrags- oder Zusatzarbeiten durchzuführen. Der AG behält sich vor, Teilleistungen ganz oder teilweise entfallen zu lassen, ohne dass darauf eine Vergütung erfolgt.
3.21.3.6 Ausführungsunterlagen sowie deren Vervielfältigungen dürfen ohne schriftliche Zustimmung des AG weder anderweitig verwendet noch veröffentlicht werden. Der Crowdinvestor übernimmt durch den Treuhänder einen Anteil am NachrangdarlehenGleiches gilt auch für eigene Darstellungen (Fotos, dessen Höhe sich aus dem Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1Zeichnungen, Grafiken und dergleichen) ergibt.
3.3des AN, seiner Nachunternehmer und Lieferanten zum Zweck der Werbung. Der Treuhänder ist berechtigt, das an die Gesellschaft gewährte Darlehen durch Abschluss weiterer Darlehensverträge beliebig zu erhöhen und diese Anteile für weitere Crowdinvestoren auf Basis eines diesem Vertrag entsprechenden Treuhand- und Verwaltungsvertrag treuhändig zu halten.
3.4. Beendet der Treuhänder das Vertragsverhältnis vorzeitig aus wichtigem, vom Crowdinvestor verschuldetem Grund, so hat der Crowdinvestor dem Treuhänder zur Abgeltung des mit der Vertragsbeendigung entstehenden Kosten und des daraus resultierenden Mehraufwandes eine Schadenspauschale in Höhe von 1 % des ge- zeichneten Betrags gemäß Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1), zumindest aber den Betrag von € 50,00 zu leisten. Der Treuhänder ist berechtigt, mit seinem diesbezüglichen Anspruch Gegenforderungen des Crowdinvestors aufzurechnen.Stand 01.08.2012 - Seite 2 / 6
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Samples: Bauvertrag
Auftrag. 3.12.1. Der Crowdinvestor beauftragt nunmehr im Rahmen dieses Vertrages Für den TreuhänderInhalt des Auftrages gilt bei Widersprüchen die folgende Reihenfolge: der Wortlaut des Auftrags; - der Wortlaut eventueller Verhandlungs-/Besprechungs- protokolle; - die Leistungsbeschreibung/das Leistungsverzeichnis bzw. die technische Anfragespezifikation in sämtlichen Bestandteilen, im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Crowdinvestors, einen An- teil an dem soweit vorhanden; - allgemeine technische Bedingungen und Regeln (z.B. DIN); - diese „Allgemeinen Bedingungen für Leistungsaufträge“; - Holborn Sicherheitsbestimmungen für Auftragnehmer; - für Bauleistungen die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen (Anlage ./1) VOB Teil B und C in der im Zeichnungsschein (siehe jeweils neuesten Fassung; § 7 der VOB Teil B findet keine Anwendung; - die Bestimmungen des BGB über den Werkvertrag.
2.2. Die Allgemeinen Bedingungen für Leistungsaufträge werden Inhalt des Auftrags und gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftragnehmers, denen HOLBORN nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, gelten als nicht vereinbart. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Bedingungen für Leistungsaufträge in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen, auf der Internetseite von Holborn unter Vertragspunkt 2.1) bezeichneten Höhe zu erwerben und zu halten, diesen Anteil zu verwalten und dem Crowdinvestor allen Nutzen daraus unverzüglich zu überlassen und ihm überhaupt alle aufgrund des treuhändig gehaltenen Anteils am Nachrangdarlehen zukommenden Vermögensvorteile unverzüglich weiterzugeben xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxx einsehbaren Fassung bzw. nach seiner Weisung zu verwendenjedenfalls in der dem Auftragnehmer zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Holborn in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
2.3. Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich Die Spezifikation des Auftrages und die im Auftrag genannten Positionen und Xxxxxx basieren auf Rechnung den zur Zeit der Auftragserteilung bekannten Umständen und Verhältnissen. HOLBORN behält sich vor, jederzeit Auftragsänderungen vorzunehmen. Fortfall oder Mehrungen/Minderungen einzelner Positionen oder Teilleistungen führen zu keiner Änderung der Einheitspreise. Preise für zusätzliche Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind, hat der Auftragnehmer vor Inangriffnahme der Arbeiten schriftlich mit HOLBORN zu vereinbaren. Die Kalkulationsbasis der Preise für zusätzliche Leistungen muss der des CrowdinvestorsHauptauftrages entsprechen. Sohin steht alleine dem Crowdinvestor das wirtschaftliche Eigentum an dem für ihn gehaltenen Anteil am Nachrangdar- lehen – Nach Erhalt des Änderungsauftrages ist der auch steuerlich nur ihm zuzurechnen ist – zuAuftragnehmer verpflichtet, die Arbeiten unverzüglich in der geänderten oder berichtigten Form fortzusetzen.
3.22.4. Der Crowdinvestor übernimmt Nur schriftlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen sind für HOLBORN verbindlich. Fernmündliche oder mündliche Vereinbarungen bedürfen daher zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Treuhänder einen Anteil am Nachrangdarlehen, dessen Höhe sich aus dem Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) ergibtHOLBORN. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung mittels Telefax. Die E-Mail-Übermittlung von Aufträgen/Auftragsänderung ist nur im PDF-Format zulässig.
3.32.5. Der Treuhänder Bei Einheitspreisaufträgen (Aufmaß-/Stundenlohnaufträgen) ist berechtigtder eingesetzte Auftragswert eine geschätzte Wertbegrenzung des Auftrages. Ist eine Überschreitung des geschätzten Auftragswertes um mehr als 10% zu erwarten, das an die Gesellschaft gewährte Darlehen durch Abschluss weiterer Darlehensverträge beliebig zu erhöhen und diese Anteile für weitere Crowdinvestoren auf Basis eines diesem Vertrag entsprechenden Treuhand- und Verwaltungsvertrag treuhändig zu haltenist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Erreichen des Auftragswertes rechtzeitig einen Nachtragsauftrag anzufordern. Für HOLBORN besteht keine Verpflichtung, den geschätzten Auftragswert voll auszuschöpfen.
3.4. Beendet der Treuhänder das Vertragsverhältnis vorzeitig aus wichtigem, vom Crowdinvestor verschuldetem Grund, so hat der Crowdinvestor dem Treuhänder zur Abgeltung des mit der Vertragsbeendigung entstehenden Kosten und des daraus resultierenden Mehraufwandes eine Schadenspauschale in Höhe von 1 % des ge- zeichneten Betrags gemäß Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1), zumindest aber den Betrag von € 50,00 zu leisten. Der Treuhänder ist berechtigt, mit seinem diesbezüglichen Anspruch Gegenforderungen des Crowdinvestors aufzurechnen.
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Auftrag. 3.11. Der Crowdinvestor beauftragt nunmehr Vorstand des Deutscher Turner-Bund e.V., Frankfurt am Main - nachfolgend auch „DTB e.V.“ oder „Verein“ genannt - hat uns beauftragt, den Jahresab- schluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023, bestehend aus: ▪ Bilanz zum 31. Dezember 2023 (Anlage I) und ▪ Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 (Anlage II) zu erstellen. Es handelt sich auftragsgemäß um eine Erstellung mit Durchführung von Plausibi- litätsbeurteilungen.
2. Danach ist der Jahresabschluss aus den uns vorgelegten Belegen, Büchern und Bestands- nachweisen und den uns darüber hinaus vorgelegten Unterlagen, unter Berücksichtigung der uns vom Vorstand erteilten Auskünfte und Vorgaben, nach den gesetzlichen Vorschriften und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte zu entwickeln.
3. Die Vornahme der Plausibilitätsbeurteilungen zum Jahresabschluss erfolgte während den Jah- resabschlussarbeiten. Dabei wurde nach den berufsüblichen Grundsätzen und der Verlautba- rung des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW) über die „Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer“ vorgegangen (Standard IDW S 7). Wir haben dementsprechend neben der eigentlichen Erstellung des Jahresabschlusses die diesem zu- grunde liegenden Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische Prü- fungshandlungen auf ihre Plausibilität beurteilt, um mit einer gewissen Sicherheit ausschließen zu können, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Art, Umfang und Ergebnis der während un- serer Auftragsdurchführung im Rahmen dieses Vertrages den TreuhänderEinzelnen vorgenommenen Erstellungs- und Plausibilitätsbeur- teilungshandlungen sind, im eigenen Namensoweit sie nicht in diesem Bericht dokumentiert wurden, aber auf Rechnung des Crowdinvestors, einen An- teil an dem der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen (Anlage ./1) in der im Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) bezeichneten Höhe zu erwerben und zu halten, diesen Anteil zu verwalten und dem Crowdinvestor allen Nutzen daraus unverzüglich zu überlassen und ihm überhaupt alle aufgrund des treuhändig gehaltenen Anteils am Nachrangdarlehen zukommenden Vermögensvorteile unverzüglich weiterzugeben bzw. nach seiner Weisung zu verwendenunseren Arbeitspapieren festgehalten.
4. Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich Rahmen des Auftragsverhältnisses haben wir den Umfang unserer Tätigkeit und Verant- wortlichkeit im Auftrag und auf Rechnung des CrowdinvestorsSchreiben zum Auftragsangebot vom 22. Sohin steht alleine dem Crowdinvestor das wirtschaftliche Eigentum an dem für ihn gehaltenen Anteil am Nachrangdar- lehen – der auch steuerlich nur ihm zuzurechnen ist – zu.
3.2Juli 2024 beschrieben. Der Crowdinvestor übernimmt Umfang unserer Haftung wurde danach durch den Treuhänder einen Anteil am Nachrangdarlehen, dessen Höhe sich aus dem Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) ergibteine Einzelvereinbarung bestimmt. Die Auftragsannah- me erfolgte mit Schreiben des DTB e.V. vom 23. Juli 2024.
3.3. Der Treuhänder ist berechtigt, das an die Gesellschaft gewährte Darlehen durch Abschluss weiterer Darlehensverträge beliebig zu erhöhen und diese Anteile für weitere Crowdinvestoren auf Basis eines diesem Vertrag entsprechenden Treuhand- und Verwaltungsvertrag treuhändig zu halten.
3.4. Beendet der Treuhänder das Vertragsverhältnis vorzeitig aus wichtigem, vom Crowdinvestor verschuldetem Grund, so hat der Crowdinvestor dem Treuhänder zur Abgeltung des mit der Vertragsbeendigung entstehenden Kosten und des daraus resultierenden Mehraufwandes eine Schadenspauschale in Höhe von 1 % des ge- zeichneten Betrags gemäß Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1), zumindest aber den Betrag von € 50,00 zu leisten. Der Treuhänder ist berechtigt, mit seinem diesbezüglichen Anspruch Gegenforderungen des Crowdinvestors aufzurechnen.
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