Common use of Auftrag Clause in Contracts

Auftrag. 2.1. Der CROWDINVESTOR beauftragt nunmehr im Rahmen dieses Vertrages den TREUHÄNDER, im eigenen Namen, aber für Rechnung des CROWDINVESTORS, das Genussrechtskapital an der GESELLSCHAFT in der übernommen Höhe zu erwerben und zu halten, diese Beteiligung zu verwalten und dem CROWDINVESTOR allen Nutzen aus diesen Beteiligungen unverzüglich zu überlassen und ihm überhaupt alle, aufgrund der treuhändig gehaltenen Beteiligung zukommenden Vermögensvorteile unverzüglich wei- terzugeben bzw. nach seiner Weisung zu verwenden. Im Innenverhältnis handelt der TREUHÄNDER ausschließlich im Auftrag und für Rechnung des CROWDINVESTORS, dem das wirtschaftliche Eigentum an der für ihn gehaltenen Beteiligung – die steuerlich nur ihm zuzurechnen ist – zusteht. 2.2. Der CROWDINVESTOR übernimmt durch den TREUHÄNDER die Beteiligung, deren Höhe und Zahlungsmodalität, die sich aus Punkt 1.2. des vorliegenden Vertrages ergibt. 2.3. Der TREUHÄNDER ist berechtigt, für weitere CROWDINVESTOREN seine Einlagen in die GESELLSCHAFT durch Abschluss weiterer Treuhand- und Verwaltungsverträge des Inhalts des vorliegenden Treuhand- und Verwaltungsvertrages beliebig zu erhöhen. Am gesamten Genussrechtskapital des TREUHÄNDERS sind die CROWDINVESTOREN im Innenverhältnis während der Beteiligungsdauer im Verhältnis der für sie treuhändig gehal- tenen Beteiligung am Genussrechtskapital beteiligt. 2.4. Dem CROWDINVESTOR ist der beiliegende Gesellschaftsvertrag der GESELLSCHAFT (Anlage ./2) sowie der Genussrechtsvertrag samt Business-Plan (Anlage ./1) bekannt. Er erklärt sich mit den Inhalten dieses Vertrages einverstanden und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es sich um eine Beteiligung mit hohem Risiko handelt und im Besonderen ein Totalverlust der Beteiligung möglich ist. 2.5. Der Inhalt dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages wird mit schriftlicher Annahme des vom CROWDINVESTORS unterzeichneten Zeichnungsscheins durch den TREUHÄNDER und mit Zahlung des Beteiligungsbetrages entsprechend Vertragspunkt

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Samples: Treuhand Und Verwaltungsvertrag

Auftrag. 2.1. Der CROWDINVESTOR beauftragt nunmehr im Rahmen dieses Vertrages Für den TREUHÄNDERInhalt des Auftrages gilt bei Widersprüchen die folgende Reihenfolge: der Wortlaut des Auftrags; - der Wortlaut eventueller Verhandlungs-/Besprechungs- protokolle; - die Leistungsbeschreibung/das Leistungsverzeichnis bzw. die technische Anfragespezifikation in sämtlichen Bestandteilen, im eigenen Namen, aber soweit vorhanden; - allgemeine technische Bedingungen und Regeln (z.B. DIN); - diese „Allgemeinen Bedingungen für Rechnung des CROWDINVESTORS, das Genussrechtskapital an Leistungsaufträge“; - Holborn Sicherheitsbestimmungen für Auftragnehmer; - für Bauleistungen die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ der GESELLSCHAFT VOB Teil B und C in der übernommen Höhe zu erwerben und zu halten, diese Beteiligung zu verwalten und dem CROWDINVESTOR allen Nutzen aus diesen Beteiligungen unverzüglich zu überlassen und ihm überhaupt alle, aufgrund jeweils neuesten Fassung; § 7 der treuhändig gehaltenen Beteiligung zukommenden Vermögensvorteile unverzüglich wei- terzugeben bzw. nach seiner Weisung zu verwenden. Im Innenverhältnis handelt der TREUHÄNDER ausschließlich im Auftrag und für Rechnung VOB Teil B findet keine Anwendung; - die Bestimmungen des CROWDINVESTORS, dem das wirtschaftliche Eigentum an der für ihn gehaltenen Beteiligung – die steuerlich nur ihm zuzurechnen ist – zustehtBGB über den Werkvertrag. 2.2. Der CROWDINVESTOR übernimmt durch den TREUHÄNDER Die Allgemeinen Bedingungen für Leistungsaufträge werden Inhalt des Auftrags und gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftragnehmers, denen HOLBORN nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, gelten als nicht vereinbart. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die BeteiligungAllgemeinen Bedingungen für Leistungsaufträge in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen, deren Höhe und Zahlungsmodalitätauf der Internetseite von Holborn unter xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxx einsehbaren Fassung bzw. jedenfalls in der dem Auftragnehmer zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, die sich aus Punkt 1.2. des vorliegenden Vertrages ergibtohne dass Holborn in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. 2.3. Der TREUHÄNDER ist berechtigt, für weitere CROWDINVESTOREN seine Einlagen in Die Spezifikation des Auftrages und die GESELLSCHAFT durch Abschluss weiterer Treuhand- und Verwaltungsverträge des Inhalts des vorliegenden Treuhand- und Verwaltungsvertrages beliebig zu erhöhen. Am gesamten Genussrechtskapital des TREUHÄNDERS sind die CROWDINVESTOREN im Innenverhältnis während Auftrag genannten Positionen und Xxxxxx basieren auf den zur Zeit der Beteiligungsdauer Auftragserteilung bekannten Umständen und Verhältnissen. HOLBORN behält sich vor, jederzeit Auftragsänderungen vorzunehmen. Fortfall oder Mehrungen/Minderungen einzelner Positionen oder Teilleistungen führen zu keiner Änderung der Einheitspreise. Preise für zusätzliche Leistungen, die nicht im Verhältnis Leistungsverzeichnis erfasst sind, hat der Auftragnehmer vor Inangriffnahme der Arbeiten schriftlich mit HOLBORN zu vereinbaren. Die Kalkulationsbasis der Preise für sie treuhändig gehal- tenen Beteiligung am Genussrechtskapital beteiligtzusätzliche Leistungen muss der des Hauptauftrages entsprechen. Nach Erhalt des Änderungsauftrages ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Arbeiten unverzüglich in der geänderten oder berichtigten Form fortzusetzen. 2.4. Dem CROWDINVESTOR Nur schriftlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen sind für HOLBORN verbindlich. Fernmündliche oder mündliche Vereinbarungen bedürfen daher zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch HOLBORN. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung mittels Telefax. Die E-Mail-Übermittlung von Aufträgen/Auftragsänderung ist der beiliegende Gesellschaftsvertrag der GESELLSCHAFT (Anlage ./2) sowie der Genussrechtsvertrag samt Business-Plan (Anlage ./1) bekannt. Er erklärt sich mit den Inhalten dieses Vertrages einverstanden und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es sich um eine Beteiligung mit hohem Risiko handelt und nur im Besonderen ein Totalverlust der Beteiligung möglich istPDF-Format zulässig. 2.5. Der Inhalt dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages wird mit schriftlicher Annahme Bei Einheitspreisaufträgen (Aufmaß-/Stundenlohnaufträgen) ist der eingesetzte Auftragswert eine geschätzte Wertbegrenzung des vom CROWDINVESTORS unterzeichneten Zeichnungsscheins durch Auftrages. Ist eine Überschreitung des geschätzten Auftragswertes um mehr als 10% zu erwarten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Erreichen des Auftragswertes rechtzeitig einen Nachtragsauftrag anzufordern. Für HOLBORN besteht keine Verpflichtung, den TREUHÄNDER und mit Zahlung des Beteiligungsbetrages entsprechend Vertragspunktgeschätzten Auftragswert voll auszuschöpfen.

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Samples: General Terms and Conditions for Service Contracts

Auftrag. 2.13.1. Der CROWDINVESTOR Crowdinvestor beauftragt nunmehr im Rahmen dieses Vertrages den TREUHÄNDERTreuhänder, im eigenen Namen, aber für auf Rechnung des CROWDINVESTORSCrowdinvestors, das Genussrechtskapital einen An- teil an dem der GESELLSCHAFT Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen (Anlage ./1) in der übernommen im Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) bezeichneten Höhe zu erwerben und zu halten, diese Beteiligung diesen Anteil zu verwalten und dem CROWDINVESTOR Crowdinvestor allen Nutzen aus diesen Beteiligungen daraus unverzüglich zu überlassen und ihm überhaupt alle, alle aufgrund der des treuhändig gehaltenen Beteiligung Anteils am Nachrangdarlehen zukommenden Vermögensvorteile unverzüglich wei- terzugeben weiterzugeben bzw. nach seiner Weisung zu verwenden. Im Innenverhältnis handelt der TREUHÄNDER Treuhänder ausschließlich im Auftrag und für auf Rechnung des CROWDINVESTORS, Crowdinvestors. Sohin steht alleine dem Crowdinvestor das wirtschaftliche Eigentum an der dem für ihn gehaltenen Beteiligung Anteil am Nachrangdar- lehen die der auch steuerlich nur ihm zuzurechnen ist – zustehtzu. 2.23.2. Der CROWDINVESTOR Crowdinvestor übernimmt durch den TREUHÄNDER die BeteiligungTreuhänder einen Anteil am Nachrangdarlehen, deren dessen Höhe und Zahlungsmodalität, die sich aus Punkt 1.2. des vorliegenden Vertrages dem Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) ergibt. 2.33.3. Der TREUHÄNDER Treuhänder ist berechtigt, für weitere CROWDINVESTOREN seine Einlagen in das an die GESELLSCHAFT Gesellschaft gewährte Darlehen durch Abschluss weiterer Darlehensverträge beliebig zu erhöhen und diese Anteile für weitere Crowdinvestoren auf Basis eines diesem Vertrag entsprechenden Treuhand- und Verwaltungsverträge des Inhalts des vorliegenden Treuhand- und Verwaltungsvertrages beliebig Verwaltungsvertrag treuhändig zu erhöhen. Am gesamten Genussrechtskapital des TREUHÄNDERS sind die CROWDINVESTOREN im Innenverhältnis während der Beteiligungsdauer im Verhältnis der für sie treuhändig gehal- tenen Beteiligung am Genussrechtskapital beteiligthalten. 2.43.4. Dem CROWDINVESTOR ist Beendet der beiliegende Gesellschaftsvertrag Treuhänder das Vertragsverhältnis vorzeitig aus wichtigem, vom Crowdinvestor verschuldetem Grund, so hat der GESELLSCHAFT Crowdinvestor dem Treuhänder zur Abgeltung des mit der Vertragsbeendigung entstehenden Kosten und des daraus resultierenden Mehraufwandes eine Schadenspauschale in Höhe von 1 % des ge- zeichneten Betrags gemäß Zeichnungsschein (Anlage ./2) sowie der Genussrechtsvertrag samt Business-Plan (Anlage ./1) bekannt. Er erklärt sich mit siehe unter Vertragspunkt 2.1), zumindest aber den Inhalten dieses Vertrages einverstanden und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es sich um eine Beteiligung mit hohem Risiko handelt und im Besonderen ein Totalverlust der Beteiligung möglich ist. 2.5Betrag von € 50,00 zu leisten. Der Inhalt dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages wird Treuhänder ist berechtigt, mit schriftlicher Annahme seinem diesbezüglichen Anspruch Gegenforderungen des vom CROWDINVESTORS unterzeichneten Zeichnungsscheins durch den TREUHÄNDER und mit Zahlung des Beteiligungsbetrages entsprechend VertragspunktCrowdinvestors aufzurechnen.

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Samples: Treuhand Und Verwaltungsvertrag

Auftrag. 2.1Wir wurden vom Vorstand der Pittler Maschinenfabrik AG, Frankfurt am Main, beauftragt, den Unternehmenswert der - im Folgenden auch kurz „Gesellschaft“ genannt – zu ermitteln. Der CROWDINVESTOR beauftragt nunmehr Die Pittler Maschinenfabrik AG ist Mehrheitsgesellschafterin der SWS Spannwerkzeuge GmbH in Schlüchtern und beabsichtigt, einen Gewinnab- führungsvertrag mit der Gesellschaft abzuschließen. Für diesen Zweck ist darüber hinaus aus dem ermittelten Unternehmenswert eine angemessene Ausgleichszahlung i.S. des § 304 AktG und eine angemessene Barabfindung i.S. des § 305 AktG abzuleiten. Nach herrschender Rechtsprechung und Bewertungspraxis ist der Wert je Geschäftsanteil für Zwecke der Festlegung sowohl der Barabfindung als auch der Ausgleichszahlung im Rahmen dieses Vertrages des Abschlusses eines Unterneh- mensvertrages aus dem objektivierten Unternehmenswert abzuleiten. Unser Auftrag umfasst daher die Ermittlung eines objektivierten Unterneh- menswertes sowie die Ableitung einer angemessenen Barabfindung sowie einer angemessenen Ausgleichszahlung für die Geschäftsanteile des Min- derheitsgesellschafters. Da die beschlussfassende Gesellschafterversammlung der Gesellschaft vo- raussichtlich am 30. Juni 2017 stattfinden soll, haben wir den TREUHÄNDER30. Juni 2017 als Bewertungsstichtag zugrunde gelegt. Sollten sich in der Zeit zwischen dem Abschluss unserer Bewertung und dem Zeitpunkt der beabsichtigen Beschlussfassung auf der Gesellschafterver- sammlung der Gesellschaft, voraussichtlich am 30. Juni 2017, über den Ab- schluss des Gewinnabführungsvertrages noch wesentliche Veränderungen gegenüber den Annahmen im eigenen NamenZeitpunkt der Erstellung der Bewertung erge- ben, aber für Rechnung sind diese bei der Bemessung der Barabfindung und der Ausgleichs- zahlung noch zu berücksichtigen. Der Unternehmensvertrag ist gemäß § 293 b AktG durch einen sachverstän- digen Prüfer zu prüfen. Mit Beschluss des CROWDINVESTORSLandgerichtes Frankfurt am Main vom 24. Mai 2017 wurde PKF Fasselt Schlange Partnerschaft mbB Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft, das Genussrechtskapital an der GESELLSCHAFT Frankfurt am Main, zu sachverständigen Prü- fern bestellt. Wir geben unsere gutachterliche Stellungnahme in der übernommen Höhe zu erwerben Funktion eines neu- tralen Gutachters ab. Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Ermittlung eines objektivierten Wertes als Sachverständiger tätig, der mit nachvollziehbarer Methodik einen von den individuellen Wertvorstellungen betroffener Parteien unabhängigen Wert des Unternehmens – den sogenannten objektivierten Unternehmenswert – ermit- telt. Der objektivierte Unternehmenswert stellt einen intersubjektiv nachprüfbaren Zukunftserfolgswert dar. Dieser ergibt sich bei Fortführung des Unterneh- mens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzepts und zu haltenmit allen rea- listischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen, diese Beteiligung zu verwalten -risiken und dem CROWDINVESTOR allen Nutzen aus diesen Beteiligungen unverzüglich zu überlassen finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie sonstiger Einflussfakto- ren. Bei der Auftragsdurchführung haben wir in den IDW Standard S 1 „Grund sätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ des Hauptfachaus- schusses des Instituts für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. in der Fas- sung vom 2. April 2008 (IDW S 1)“ zugrunde gelegt. Die gutachterliche Stellungnahme wurde unter Einhaltung der deutschen Be- rufsstandards und ihm überhaupt alle, aufgrund der treuhändig gehaltenen Beteiligung zukommenden Vermögensvorteile unverzüglich wei- terzugeben EACVA Professional Standards erstellt. Die gutachterliche Stellungnahme wird ausschließlich für die Bestimmung einer Ausgleichszahlung i.S. des § 304 AktG bzw. nach seiner Weisung zu verwenden. Im Innenverhältnis handelt der TREUHÄNDER ausschließlich eine Abfindung i.S. des § 305 AktG im Auftrag Zusammenhang mit dem beabsichtigten Abschluss des Gewinnabführungsvertrages zwischen der Pittler Maschinenfabrik AG und der Gesellschaft erstellt und ist nur für Rechnung des CROWDINVESTORS, dem das wirtschaftliche Eigentum an der für ihn gehaltenen Beteiligung – die steuerlich nur ihm zuzurechnen ist – zusteht. 2.2. Der CROWDINVESTOR übernimmt interne Verwendung durch den TREUHÄNDER Auftraggeber bestimmt. Die interne Verwendung umfasst auch die Beteiligung, deren Höhe Verwen- dung im Rahmen der schriftlichen und Zahlungsmodalität, mündlichen Berichterstattung an den Minderheitsgesellschafter. Dies schließt die sich aus Punkt 1.2. des vorliegenden Vertrages ergibt. 2.3. Der TREUHÄNDER ist berechtigt, für weitere CROWDINVESTOREN seine Einlagen Möglichkeit zur Einsichtnahme in die GESELLSCHAFT gutachterliche Stellungnahme durch Abschluss weiterer Treuhand- den Minderheitsgesellschafter im Zusammenhang mit der Gesellschafterversammlung ein. Eine darüber hinausgehende Weitergabe unserer gutachterlichen Stellung- nahme darf - vorbehaltlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustim- mung - nur in vollem Wortlaut einschließlich einer schriftlichen Erklärung über den Zweck des zugrunde liegenden Auftrags sowie den mit dem Auftrag ver- bundenen Weitergabe-Beschränkungen und Verwaltungsverträge des Inhalts des vorliegenden Treuhand- Haftungsbedingungen und Verwaltungsvertrages beliebig zu erhöhennur dann an andere Dritte erfolgen, wenn der jeweilige Dritte sich zuvor mit den Allgemeinen Auftragsbedingungen sowie seinerseits einer verbindlichen Ver- traulichkeitsverpflichtung schriftlich uns gegenüber einverstanden erklärt hat. Am gesamten Genussrechtskapital des TREUHÄNDERS Nicht Dritte im Sinne dieses Absatzes sind die CROWDINVESTOREN im Innenverhältnis während Rechtsanwälte, Wirtschafts- prüfer und Steuerberater der Beteiligungsdauer Pittler Maschinenfabrik AG sowie die zuständi- gen Finanzbehörden und Gerichte. Wir haben den erteilten Auftrag mit Schreiben vom 1. Juni 2017 schriftlich fixiert. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind - auch im Verhältnis zu Dritten - die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesell- schaften, herausgegeben vom Institut der für sie treuhändig gehal- tenen Beteiligung am Genussrechtskapital beteiligt. 2.4Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., nach dem Stand vom 1. Dem CROWDINVESTOR ist Januar 2017 sowie die separat beigefügte Er- gänzung einschließlich der beiliegende Gesellschaftsvertrag der GESELLSCHAFT dort vorgesehenen Haftungsbeschränkung auf EUR 10,0 Mio. maßgebend (Anlage ./2) sowie der Genussrechtsvertrag samt Business-Plan (Anlage ./1) bekannt. Er erklärt sich mit den Inhalten dieses Vertrages einverstanden und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es sich um eine Beteiligung mit hohem Risiko handelt und im Besonderen ein Totalverlust der Beteiligung möglich ist1). 2.5. Der Inhalt dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages wird mit schriftlicher Annahme des vom CROWDINVESTORS unterzeichneten Zeichnungsscheins durch den TREUHÄNDER und mit Zahlung des Beteiligungsbetrages entsprechend Vertragspunkt

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Samples: Gewinnabführungsvertrag

Auftrag. 2.11. Der CROWDINVESTOR beauftragt nunmehr Vorstand des Deutscher Turner-Bund e.V., Frankfurt am Main - nachfolgend auch „DTB e.V.“ oder „Verein“ genannt - hat uns beauftragt, den Jahresab- schluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023, bestehend aus: ▪ Bilanz zum 31. Dezember 2023 (Anlage I) und ▪ Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 (Anlage II) zu erstellen. Es handelt sich auftragsgemäß um eine Erstellung mit Durchführung von Plausibi- litätsbeurteilungen. 2. Danach ist der Jahresabschluss aus den uns vorgelegten Belegen, Büchern und Bestands- nachweisen und den uns darüber hinaus vorgelegten Unterlagen, unter Berücksichtigung der uns vom Vorstand erteilten Auskünfte und Vorgaben, nach den gesetzlichen Vorschriften und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte zu entwickeln. 3. Die Vornahme der Plausibilitätsbeurteilungen zum Jahresabschluss erfolgte während den Jah- resabschlussarbeiten. Dabei wurde nach den berufsüblichen Grundsätzen und der Verlautba- rung des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW) über die „Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer“ vorgegangen (Standard IDW S 7). Wir haben dementsprechend neben der eigentlichen Erstellung des Jahresabschlusses die diesem zu- grunde liegenden Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische Prü- fungshandlungen auf ihre Plausibilität beurteilt, um mit einer gewissen Sicherheit ausschließen zu können, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Art, Umfang und Ergebnis der während un- serer Auftragsdurchführung im Rahmen dieses Vertrages den TREUHÄNDEREinzelnen vorgenommenen Erstellungs- und Plausibilitätsbeur- teilungshandlungen sind, im eigenen Namensoweit sie nicht in diesem Bericht dokumentiert wurden, aber für Rechnung des CROWDINVESTORS, das Genussrechtskapital an der GESELLSCHAFT in der übernommen Höhe zu erwerben und zu halten, diese Beteiligung zu verwalten und dem CROWDINVESTOR allen Nutzen aus diesen Beteiligungen unverzüglich zu überlassen und ihm überhaupt alle, aufgrund der treuhändig gehaltenen Beteiligung zukommenden Vermögensvorteile unverzüglich wei- terzugeben bzw. nach seiner Weisung zu verwendenunseren Arbeitspapieren festgehalten. 4. Im Innenverhältnis handelt der TREUHÄNDER ausschließlich Rahmen des Auftragsverhältnisses haben wir den Umfang unserer Tätigkeit und Verant- wortlichkeit im Auftrag und für Rechnung des CROWDINVESTORS, dem das wirtschaftliche Eigentum an der für ihn gehaltenen Beteiligung – die steuerlich nur ihm zuzurechnen ist – zusteht. 2.2Schreiben zum Auftragsangebot vom 22. Juli 2024 beschrieben. Der CROWDINVESTOR übernimmt Umfang unserer Haftung wurde danach durch den TREUHÄNDER die Beteiligung, deren Höhe und Zahlungsmodalität, die sich aus Punkt 1.2eine Einzelvereinbarung bestimmt. Die Auftragsannah- me erfolgte mit Schreiben des vorliegenden Vertrages ergibtDTB e.V. vom 23. Juli 2024. 2.3. Der TREUHÄNDER ist berechtigt, für weitere CROWDINVESTOREN seine Einlagen in die GESELLSCHAFT durch Abschluss weiterer Treuhand- und Verwaltungsverträge des Inhalts des vorliegenden Treuhand- und Verwaltungsvertrages beliebig zu erhöhen. Am gesamten Genussrechtskapital des TREUHÄNDERS sind die CROWDINVESTOREN im Innenverhältnis während der Beteiligungsdauer im Verhältnis der für sie treuhändig gehal- tenen Beteiligung am Genussrechtskapital beteiligt. 2.4. Dem CROWDINVESTOR ist der beiliegende Gesellschaftsvertrag der GESELLSCHAFT (Anlage ./2) sowie der Genussrechtsvertrag samt Business-Plan (Anlage ./1) bekannt. Er erklärt sich mit den Inhalten dieses Vertrages einverstanden und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es sich um eine Beteiligung mit hohem Risiko handelt und im Besonderen ein Totalverlust der Beteiligung möglich ist. 2.5. Der Inhalt dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages wird mit schriftlicher Annahme des vom CROWDINVESTORS unterzeichneten Zeichnungsscheins durch den TREUHÄNDER und mit Zahlung des Beteiligungsbetrages entsprechend Vertragspunkt

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Samples: Jahresabschluss

Auftrag. 2.1. Der CROWDINVESTOR beauftragt nunmehr Hauptbereich "Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog" (HB) folgt im Rahmen dieses Vertrages Kern dem Auftrag, durch Zeugnis und Dienst deutlich zu machen, dass es keinen gesellschaftlichen Bereich und keine Lebenssituation gibt, wo "wir nicht Xxxxx Xxxxxxxx … zu eigen wären" (II. These der Barmer Theologischen Erklärung). Die verschiedenen Einrichtungen des HB wollen "Got- tes kräftigen Anspruch auf unser ganzes Leben" ausdrücken, indem sie zwei Zielsetzungen verfolgen: ⮚ für seelsorgliche Präsenz in bestimmten gesellschaftlichen Handlungsfeldern und Le- benssituationen sorgen; ⮚ für öffentliche Relevanz der Kirche in der Gesellschaft in bestimmten Handlungsformen eintreten. Insgesamt stellt der HB zum einen diejenige Handlungseinheit dar, die für die Nordkirche in besonderer Weise für die Seelsorge einsteht, indem sie a) in den TREUHÄNDERBereichen für seelsorgliche Präsenz sorgt, wo dies nicht durch die Kirchenge- meinden, Kirchenkreise oder andere Xxxxxx geschieht: im Bereich Strafvollzug, im eigenen NamenBe- reich öffentliche Sicherheit und Verkehr und nicht hinreichend im Blick auf blinde und sehbehinderte, aber für Rechnung des CROWDINVESTORS, das Genussrechtskapital an der GESELLSCHAFT gehörlose und schwerhörige Menschen; b) die verschiedenen Seelsorgedienste in der übernommen Höhe zu erwerben Landeskirche koordinierend unterstützt, ins- bes. die Krankenhausseelsorge und zu halten, diese Beteiligung zu verwalten und dem CROWDINVESTOR allen Nutzen aus diesen Beteiligungen unverzüglich zu überlassen und ihm überhaupt alle, aufgrund der treuhändig gehaltenen Beteiligung zukommenden Vermögensvorteile unverzüglich wei- terzugeben bzw. nach seiner Weisung zu verwenden. Im Innenverhältnis handelt der TREUHÄNDER ausschließlich die Seelsorge im Auftrag Alter; c) auch die Arbeit in den anderen Arbeitsbereichen u.a. unter seelsorglicher Perspektive gestaltet: im KDA, in der Ev. Akademie und für Rechnung des CROWDINVESTORS, dem das wirtschaftliche Eigentum an besonders auch in den Ev. Studierenden- gemeinden (wobei die Studentische Telefonseelsorge in Hamburg nochmals eine Be- sonderheit darstellt). Zum anderen stellt der für ihn gehaltenen Beteiligung – die steuerlich nur ihm zuzurechnen ist – zusteht. 2.2. Der CROWDINVESTOR übernimmt durch den TREUHÄNDER die BeteiligungHB eine Handlungseinheit dar, deren Höhe und ZahlungsmodalitätEinrichtungen für die Nord- kirche in je spezifischer Weise für die öffentliche Relevanz des christlichen Glaubens sorgen, insbesondere: - die sich aus Punkt 1.2Ev. des vorliegenden Vertrages ergibt. 2.3. Der TREUHÄNDER ist berechtigt, für weitere CROWDINVESTOREN seine Einlagen in die GESELLSCHAFT durch Abschluss weiterer Treuhand- und Verwaltungsverträge des Inhalts des vorliegenden Treuhand- und Verwaltungsvertrages beliebig zu erhöhen. Am gesamten Genussrechtskapital des TREUHÄNDERS sind die CROWDINVESTOREN Akademie im Innenverhältnis während öffentlichen Diskurs in verschiedenen thematischen Bereichen; - der Beteiligungsdauer KDA im Verhältnis der für sie treuhändig gehal- tenen Beteiligung am Genussrechtskapital beteiligt. 2.4. Dem CROWDINVESTOR ist der beiliegende Gesellschaftsvertrag der GESELLSCHAFT (Anlage ./2) sowie der Genussrechtsvertrag samt Business-Plan (Anlage ./1) bekannt. Er erklärt sich mit den Inhalten dieses Vertrages einverstanden Bereich Wirtschaft und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es sich um eine Beteiligung mit hohem Risiko handelt Arbeitswelt und im Besonderen entspr. thematischen Diskurs; - die Ev. Studierendengemeinden in den Hochschulen; - die Gefängnisseelsorge im Strafvollzug, die Polizeiseelsorge in der Polizei, die Not- fallseelsorge in der psychosozialen Notfallversorgung, im Bereich Rettungsdienste und Feuerwehr usw.. Der HB sorgt auf diese Weise für "Kirche am anderen Ort". Mit der Seelsorge inmitten für die Gesellschaft wichtiger Institutionen und Bereiche ist die Kirche in spezifischer Weise öffentlich relevant: durch seelsorgliche Zuwendung, Achtung für den "unendlichen Wert der einzelnen Menschenseele", Unterstützung im Gewinnen eines neuen Verhältnisses zu sich selbst, Stärkung der Kraft zum Menschsein, Förderung der Teil- habe am eigenen Leben, am Leben in Gemeinschaft, am Leben mit Gott. Mit dem evangelischen Profil ihres öffentlichen Wirkens leistet die Kirche auch einen Beitrag gesellschaftlicher Seelsorge: indem sie für verschiedene Positionen ein Totalverlust der Beteiligung möglich ist. 2.5offenes Forum bie- tet, sie vom Evangelium, vom christlichen Menschen-, Welt- und Gottesverständnis her be- fragt und kritisch aufeinander bezieht und in ihren Stellungnahmen jeder Verdinglichung und Instrumentalisierung des Menschen entschieden entgegentritt. Der Inhalt dieses Treuhand- HB setzt damit Art. 1 Abs. 5 Verfassung der Nordkirche um: "Die Evangelisch-Luthe- rische Kirche in Norddeutschland erfüllt ihre Aufgaben in der Bindung an den Auftrag ihres Xxxxx Xxxxx Xxxxxxxx und Verwaltungsvertrages wird in der darin gegründeten Freiheit als Dienst an allen Menschen." Das so benannte Verhältnis von Bindung und Freiheit ist für die Einrichtungen des HB bis in die systemischen Bedingungen als "Kirche am anderen Ort" maßgeblich: Um des kirchlichen Auftrags willen passt sich die Kirche (nicht etwa an die jeweiligen Rahmenbedingungen an, wohl aber) in die jeweilige Auftragssituation ein, um dort in aller christlich wohlgegründeten Freiheit und Unabhängigkeit (allerdings nicht isoliert, sondern in kritischer Solidarität) den kirchlichen Auftrag wahrzunehmen. Für alle Arbeitsbereiche und Einrichtungen des HB ist wichtig, o mit schriftlicher Annahme Zuwendung, Kompetenz und Bereitschaft zur kritischen Reflexion der eigenen Person und Position bei den jeweiligen Zielgruppen zu sein, Menschen in verantwor- tungsvollen Aufgaben und schwierigen Situationen zu begleiten und sie im Christsein in der Welt zu stärken – und auf diese Weise "am anderen Ort" Evangelisch-Luthe- rische Kirche zu sein; o inmitten anderer Institutionen und gesellschaftlicher Bereiche sowohl die direkte kol- legiale Zusammenarbeit als auch den Kontakt auf Leitungsebene zwischen Kirche und "am anderen Ort" Verantwortlichen zu pflegen; o in verschiedenen gesellschaftlichen Feldern für die Kirche "Seismograph" zu sein und solche "Kundschafter"-Wahrnehmungen in die kirchliche Arbeit einzubringen; o aufgrund spezifischer Feld- und Fachkompetenz für entsprechende Zuarbeit für die kirchenleitenden Organe zu sorgen; o in den Zusammenhängen von Ortsgemeinden und Diensten und Werken, von Kir- chenkreisen und landeskirchlicher Ebene, von Stadt und Land, von Gewachsenem und neuen Herausforderungen nach der Weiterentwicklung des vom CROWDINVESTORS unterzeichneten Zeichnungsscheins durch den TREUHÄNDER kirchlichen Handelns zu fragen. Zusammengefasst geht es im HB um Seelsorge und mit Zahlung des Beteiligungsbetrages entsprechend Vertragspunktgesellschaftlichen Dialog.

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Samples: Auftrags Und Zielvereinbarung