Common use of Auftrag Clause in Contracts

Auftrag. (1) Ein im Rahmen der elektronischen Dienste erteilter Überweisungsauftrag gilt nach vollständigem Einlangen der Überweisungsdaten laut Z 39 der AGB zuzüglich der TAN (Z 14 Abs 2 der EB) oder der digitalen Signatur (Z 14 Abs 4 der EB) als erteilt. (2) Überweisungsaufträge können bei Einzelzeichnungsbefugnis auch im Wege einer eps-Überweisung erteilt werden. Die Angaben zum Zahlungsempfänger werden dabei direkt aus dem Internetshop in das Auftragsformular übernommen. Eine Überprüfung und allfällige Richtigstellung der Angaben hat durch den Verfüger zu erfolgen. Eps-Überweisungen sind nur im Haben möglich. (3) Ein Eigenübertrag wird abweichend von Z 17 Abs 1 der EB auch ohne Zeichnungsverfahren gemäß Z 14 der EB durchgeführt. (1) Für die Durchführungsvoraussetzungen, die Durchführung sowie die Gründe einer Nichtdurchführung eines Überweisungsauftrages nach Z 17 der EB ist Z 39 der AGB entsprechend anzuwenden. Für die Ausführungsfristen gilt Z 39a der AGB entsprechend. Die Entgegennahme eines Überweisungsauftrages gilt nicht als Durchführungsbestätigung. (2) Können Überweisungsaufträge aus technischen Gründen nicht bearbeitet werden, wird die Hypo Vorarlberg den Verfüger darüber informieren. (3) Ohne Angabe eines Ausführungsdatums erteilte Überweisungsaufträge gelten mit der Erteilung (Z 17 Abs 1 der EB) als eingegangen und können nicht widerrufen werden. Der Widerruf eines erteilten Terminauftrages ist bis 23:00 Uhr des Bankarbeitstages vor dem vereinbarten Durchführungstag unter Verwendung einer gültigen TAN oder der elektronischen Signatur möglich. Außerhalb der elektronischen Dienste (zB persönlich) kann ein Widerruf eines Terminauftrages während der Banköffnungszeiten am Bankarbeitstag vor dem vereinbarten Durchführungstag erklärt werden. (1) Im Rahmen der elektronischen Dienste können auch Serviceaufträge an die Hypo Vorarlberg erteilt werden (zB Änderungen von Kontaktdaten, Einrichtung eines Überweisungslimits, Bestellung einer Debitkarte, etc) (2) Ein im Rahmen der elektronischen Dienste erteilter Serviceauftrag gilt nach Einlangen aller jeweils notwendigen Daten als erteilt. Für bestimmte Serviceaufträge kann die Zeichnung mit der TAN (Z 14 Abs 2 der EB) oder der digitalen Signatur (Z 14 Abs 4 der EB) notwendig sein, wobei die Hypo Vorarlberg bei jedem Serviceauftrag gesondert auf ein solches Zeichnungserfordernis hinweist.

Appears in 1 contract

Samples: Ergänzende Bedingungen

Auftrag. (1) Ein im Rahmen der elektronischen Dienste erteilter Überweisungsauftrag gilt nach vollständigem Einlangen der Überweisungsdaten laut Z 39 der AGB zuzüglich der TAN (Z 14 Abs 2 der EB) oder der digitalen Signatur (Z 14 Abs 4 der EB) als erteilt. Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter den Auftrag, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag personenbezogene Daten zu verarbeiten, welcher vom Letztgenannten ange- nommen wird. 2. Die Verantwortung für die Verarbeitung der Daten verbleibt weiterhin dem Verantwortli- chen. Der Auftragsverarbeiter verfügt über keinerlei Verfügungsgewalt über die Daten, wel- che gemäß diesem Verarbeitungsvertrag für den Verantwortlichen von ihm verarbeitet wer- den. 3. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die in Anhang 1 genannten und vom Verantwortlichen aus streng notwendigen Gründen bereitgestellten personenbezogenen Daten ausschließlich für die dort bezeichneten aufgetragenen Tätigkeiten. Sofern zutreffend, können in dieser An- lage zudem weitere, vom Auftragsverarbeiter dann zu erfüllenden Sicherungsmaßnahmen aufgenommen werden.🡪ANLAGE 1 HINZUFÜGEN 4. Nach der Ausführung der aufgetragenen Aufgaben werden die Dateien von erhobenen (2per- sonenbezogenen) Überweisungsaufträge können bei Einzelzeichnungsbefugnis auch im Wege einer eps-Überweisung erteilt Daten vom Auftragsverarbeiter auf erstes, schriftliches Verlangen des Ver- antwortlichen an diesen zurückgesendet und sämtliche angefertigten Kopien von personen- bezogenen Daten des Verantwortlichen unverzüglich vernichtet; dies gilt jedoch nicht, wenn die erbrachten Dienstleistungen und/oder die (personenbezogenen) Daten vom Verantwort- lichen bestritten werden. Die Angaben zum Zahlungsempfänger werden dabei direkt aus dem Internetshop in das Auftragsformular übernommen. Eine Überprüfung und allfällige Richtigstellung Kopien von personenbezogenen Daten, welche Bestandteil der Angaben hat durch den Verfüger Back-up-Routine des Auftragsverarbeiters darstellen, sind von diesem möglichst unverzüglich zu erfolgen. Eps-Überweisungen sind nur im Haben möglichlöschen. (3) Ein Eigenübertrag wird abweichend 5. Sofern keine Situation gemäß Absatz 4 dieses Artikels vorliegt, werden die Daten bis zu 6 Mo- naten nach dem Ende dieses Vertrages weiterhin zur Verfügung gehalten. Nach Ablauf von Z 17 Abs 1 4 Monaten gibt der EB auch ohne Zeichnungsverfahren gemäß Z 14 Verantwortliche dem Auftragsverarbeiter einen Bescheid dahingehend, dass die Daten, sofern dieser nicht die Aufbewahrung der EB durchgeführtDaten wünscht, innerhalb der da- rauf folgenden 2 Monate zu vernichteten sind. (1) Für 6. Liegt keine Situation gemäß Absatz 5 dieses Artikels vor, so erklärt der Auftragsverarbeiter, dass die DurchführungsvoraussetzungenLöschung gemäß den Bestimmungen des Absatzes 4 erfolgt ist. Sofern der Auf- tragsverarbeiter, die Durchführung sowie die Gründe einer Nichtdurchführung eines Überweisungsauftrages nach Z 17 der EB ist Z 39 der AGB entsprechend anzuwenden. Für die Ausführungsfristen gilt Z 39a der AGB entsprechend. Die Entgegennahme eines Überweisungsauftrages gilt nicht als DurchführungsbestätigungZustimmung des Verantwortlichen, einen Unterauftragsverarbeiter hinzuzieht, wird dieser vom Auftragsverarbeiter über den Auftrag zur Löschung in Kenntnis gesetzt und angewiesen, gemäß den in diesem Vertrag genannten Bestimmungen zu han- deln. (2) Können Überweisungsaufträge aus technischen Gründen 7. Sofern in Anhang 1 nicht bearbeitet werdenanders lautend vereinbart, wird unterlässt es der Auftragsverarbeiter, andere als die Hypo Vorarlberg den Verfüger darüber informierenin Artikel 1 genannten Tätigkeiten zu verrichten. (3) Ohne Angabe eines Ausführungsdatums erteilte Überweisungsaufträge gelten mit der Erteilung (Z 17 Abs 1 der EB) als eingegangen und können nicht widerrufen werden. Der Widerruf eines erteilten Terminauftrages ist bis 23:00 Uhr des Bankarbeitstages vor dem vereinbarten Durchführungstag unter Verwendung einer gültigen TAN oder der elektronischen Signatur möglich. Außerhalb der elektronischen Dienste (zB persönlich) kann ein Widerruf eines Terminauftrages während der Banköffnungszeiten am Bankarbeitstag vor dem vereinbarten Durchführungstag erklärt werden. (1) Im Rahmen der elektronischen Dienste können auch Serviceaufträge an die Hypo Vorarlberg erteilt werden (zB Änderungen von Kontaktdaten, Einrichtung eines Überweisungslimits, Bestellung einer Debitkarte, etc) (2) Ein im Rahmen der elektronischen Dienste erteilter Serviceauftrag gilt nach Einlangen aller jeweils notwendigen Daten als erteilt. Für bestimmte Serviceaufträge kann die Zeichnung mit der TAN (Z 14 Abs 2 der EB) oder der digitalen Signatur (Z 14 Abs 4 der EB) notwendig sein, wobei die Hypo Vorarlberg bei jedem Serviceauftrag gesondert auf ein solches Zeichnungserfordernis hinweist.

Appears in 1 contract

Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Auftrag. (1) Ein im Rahmen 2.1. Schriftlich oder mündlich vereinbarte Aufträge haben Gültigkeit. Unsere Angebote sind hinsichtlich der elektronischen Dienste erteilter Überweisungsauftrag gilt nach vollständigem Einlangen der Überweisungsdaten laut Z 39 der AGB zuzüglich der TAN (Z 14 Abs 2 der EB) oder der digitalen Signatur (Z 14 Abs 4 der EB) als erteiltPreise, Mengen, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistung freibleibend. Technische Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten. (2) Überweisungsaufträge können bei Einzelzeichnungsbefugnis 2.2. CDH ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie auf- grund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbe- schränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch im Wege einer eps-Überweisung erteilt werdenvon ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschwei- gen zu verpflichten. 2.3. Die Angaben zum Zahlungsempfänger AGB liegen allen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen zugrunde; sie gelten durch Auftrags- erteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt und werden dabei direkt aus durch etwaigen Handelsbrauch, still- schweigende Vereinbarung oder Duldung nicht aufge- hoben. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unverbindlich, auch wenn CDH ihnen nicht ausdrück- lich widerspricht. Unklarheiten der Auftragserteilung gehen zu Lasten des Käufers. Diese Geschäftsbedin- gungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbezie- hungen mit dem Internetshop in das Auftragsformular übernommen. Eine Überprüfung und allfällige Richtigstellung der Angaben hat durch den Verfüger zu erfolgen. Eps-Überweisungen sind nur im Haben möglich. (3) Ein Eigenübertrag wird abweichend von Z 17 Abs 1 der EB Kunden, auch ohne Zeichnungsverfahren gemäß Z 14 der EB durchgeführt. (1) Für die Durchführungsvoraussetzungen, die Durchführung sowie die Gründe einer Nichtdurchführung eines Überweisungsauftrages nach Z 17 der EB ist Z 39 der AGB entsprechend anzuwenden. Für die Ausführungsfristen gilt Z 39a der AGB entsprechend. Die Entgegennahme eines Überweisungsauftrages gilt wenn sie nicht als Durchführungsbestätigung. (2) Können Überweisungsaufträge aus technischen Gründen nicht bearbeitet werden, wird die Hypo Vorarlberg den Verfüger darüber informieren. (3) Ohne Angabe eines Ausführungsdatums erteilte Überweisungsaufträge gelten mit der Erteilung (Z 17 Abs 1 der EB) als eingegangen und können nicht widerrufen werden. Der Widerruf eines erteilten Terminauftrages ist bis 23:00 Uhr des Bankarbeitstages vor dem vereinbarten Durchführungstag unter Verwendung einer gültigen TAN oder der elektronischen Signatur möglich. Außerhalb der elektronischen Dienste (zB persönlich) kann ein Widerruf eines Terminauftrages während der Banköffnungszeiten am Bankarbeitstag vor dem vereinbarten Durchführungstag erklärt noch- mals ausdrücklich vereinbart werden. (1) Im Rahmen 2.4. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertrags- bestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an CDH auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt CDH über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden in- nerhalb von 5 Werktagen nach der elektronischen Dienste können auch Serviceaufträge an die Hypo Vorarlberg erteilt werden (zB Änderungen mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re- Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von Kontaktdaten5 Werktagen widerspricht. 2.5. Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von CDH. Der Kunde verpflichtet sich, Einrichtung eines Überweisungslimits, Bestellung einer Debitkarte, etc) (2) Ein diese im Rahmen Rah- men der elektronischen Dienste erteilter Serviceauftrag gilt nach Einlangen aller jeweils notwendigen Daten als erteilt. Für bestimmte Serviceaufträge kann die Zeichnung Auftragsdurchführung von CDH eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auf- trages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von CDH weder unmittelbar noch mittelbar mit der TAN (Z 14 Abs 2 der EB) oder der digitalen Signatur (Z 14 Abs 4 der EB) notwendig sein, wobei die Hypo Vorarlberg bei jedem Serviceauftrag gesondert auf ein solches Zeichnungserfordernis hinweistProjekten zu be- auftragen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Auftrag. (1) Ein Mit diesem Auftrag ermächtigt, bevollmächtigt und beauftragt der Vollmachtgeber den Vollmachtnehmer mit seiner Vertretung, betreffend aller wie immer namenhabenden Handlungen und Tätigkeiten, betreffend seine Eigentumswohnung nämlich der Top Nr. 22 im Rahmen Haus Nr. 5 Sollte der elektronischen Dienste erteilter Überweisungsauftrag gilt nach vollständigem Einlangen Mieter seiner Mietzahlungsverpflichtung nicht nachkommen, so ist der Überweisungsdaten laut Z 39 der AGB zuzüglich der TAN (Z 14 Abs 2 der EB) oder der digitalen Signatur (Z 14 Abs 4 der EB) als erteilt. (2) Überweisungsaufträge können bei Einzelzeichnungsbefugnis auch im Wege einer eps-Überweisung Vollmachtnehmer berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese gerichtlich geltend zu machen. Ein diesbezüglicher Auftrag muss allenfalls gesondert erteilt werden. Die Angaben zum Zahlungsempfänger werden dabei direkt aus dem Internetshop in das Auftragsformular übernommen. Eine Überprüfung und allfällige Richtigstellung der Angaben hat durch den Verfüger zu erfolgen. Eps-Überweisungen sind nur diesbezüglichen Kosten trägt im Haben möglichErfolgsfall der Zahlungspflichtige Mieter, ansonsten der Vollmachtgeber. Hierzu erteilt ihm der Vollmachtgeber auch Prozessvollmacht gemäß §§ 30 ff ZPO mit der Berechtigung zur Empfangnahme von Geld und Geldeswert, ausdrücklich für die Dauer des aufrechten Vertrages. Ebenso wird hiermit dem Vollmachtsnehmer die Vollmacht zur Vertretung, mit seinem Stimmrecht, bei der Eigentümerversammlung oder bei einem Umlaufbeschluss erteilt, sollte er diese nicht selber nutzen. 2) Hinsichtlich der Mietzinshöhe wird festgestellt, dass dem Vollmachtnehmer die Festlegung der Miete obliegt und es dem Vollmachtnehmer freigestellt ist, die Mieten selbst zu gestalten, soweit gewährleistet ist, dass die Miete in Höhe von netto € 504,10 an den Vollmachtgeber weitergeleitet wird. Dieser Betrag ist wertgesichert. (VPI) 3) Ein Eigenübertrag wird abweichend von Z 17 Abs 1 Der Vollmachtnehmer ist verpflichtet vorzukehren, dass die Miete jeweils spätestens 5 Tage nach Eingang der EB auch ohne Zeichnungsverfahren gemäß Z 14 der EB durchgeführtMiete auf das Konto des Vollmacht- und Auftraggebers weitergeleitet wird. (14) Für Im Übrigen vereinbaren die DurchführungsvoraussetzungenParteien die Ausstellung einer Dauerrechnung. 5) Die zwischen dem Vollmachtnehmer und dem Mieter zu treffenden Mietvereinbarungen sind so zu gestalten, die Durchführung sowie die Gründe einer Nichtdurchführung eines Überweisungsauftrages nach Z 17 der EB ist Z 39 der AGB entsprechend anzuwenden. Für die Ausführungsfristen gilt Z 39a der AGB entsprechenddass in den Mietvereinbarungen sämtliche Betriebskosten, das heißt sämtliche mit dem Betrieb des dem Vollmachtgeber gehörigen Objektes verbundenen Kosten, mit Ausnahme von Investitionsrücklagen, vom Mieter bezahlt werden. Die Entgegennahme eines Überweisungsauftrages gilt nicht als DurchführungsbestätigungÜberwachung der regelmäßigen Zahlung übernimmt der Vollmachtnehmer ohne Haftung hierfür. (2) Können Überweisungsaufträge aus technischen Gründen nicht bearbeitet werden, wird die Hypo Vorarlberg den Verfüger darüber informieren. (3) Ohne Angabe eines Ausführungsdatums erteilte Überweisungsaufträge gelten mit der Erteilung (Z 17 Abs 1 der EB) als eingegangen und können nicht widerrufen werden. Der Widerruf eines erteilten Terminauftrages ist bis 23:00 Uhr des Bankarbeitstages vor dem vereinbarten Durchführungstag unter Verwendung einer gültigen TAN oder der elektronischen Signatur möglich. Außerhalb der elektronischen Dienste (zB persönlich) kann ein Widerruf eines Terminauftrages während der Banköffnungszeiten am Bankarbeitstag vor dem vereinbarten Durchführungstag erklärt werden. (16) Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses ist die Vollmachtnehmerin mit entsprechenden Betriebskostenvorschreibungen und Abrechnungen usw. nicht umfasst, da die Tätigkeiten durch einen Subunternehmer durchgeführt werden. Die entsprechenden Betriebskostenvorschreibungen sind dem Vollmachtnehmer zur Kenntnis zu bringen. Dem Mieter werden diese, abzüglich nicht verrechenbare Kostenbestandteile, wie Investitionsrücklagen oder Sondereinforderungen, zur Kenntnis gebracht. Eine diesbezügliche Überwachung der elektronischen Dienste können entsprechenden Zahlungen kann nur erfolgen, wenn dem Vollmachtnehmer eine entsprechende monatliche Einsicht durch den Vollmachtgeber, bzw. dem bestellten Hausverwalter gewährt wird. Hierfür wird vom Vollmachtnehmer keine Haftung übernommen. Gutschriften aus der Betriebskostenabrechnung sind ebenfalls dem Vollmachtnehmer bekannt zu geben und diese dem jeweiligen Mieter zu verrechnen. 7) Für die vom Vollmachtnehmer zu verrichtenden Tätigkeiten, wie zum Beispiel: Inkasso, Neuvermietung, Kontrolle des Mietgegenstand, aber auch Serviceaufträge Dienstleistungen für die Bewohner, entstehen dem Vollmachtgeber keine zusätzlichen Kosten. 8) Der Eigenbedarf an der Wohnung ist vom Vollmachtgeber rechtzeitig anzumelden. Der Vollmachtgeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und stimmt ausdrücklich zu, dass den Vollmachtnehmer keine Verpflichtung trifft, den Vollmachtgeber dessen Objekt zu einem von diesem genannten Zeitpunkt bestandfrei zu übergeben, jedoch wird der Vollmachtsnehmer unverzüglich die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf mit der hierfür gesetzlich vorgesehenen Frist veranlassen. Der Vollmachtnehmer wird sich bemühen, bei Bedarf bis zur Bestandfreiheit des dem Vollmachtgeber gehörigen Objektes eine gleichwertige Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen. 9) Der Vollmachtgeber verpflichtet sich zur Leistung einer monatlichen Managementgebühr in der Höhe von derzeit netto € 30,-- zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an die Hypo Vorarlberg erteilt werden Vollmachtnehmerin, und zwar unabhängig davon, ob die Wohnung des Vollmachtgebers vermietet ist oder nicht, zu leisten. Die Parteien vereinbaren grundsätzlich Wertbeständigkeit dieses Kostenbeitrages. Die Verrechnung mit der Mietauszahlung wird zugestimmt. 10) Der Vollmachtnehmer haftet nicht dafür, dass die Wohnung des Vollmachtgebers vermietet oder in gleicher Art für den Vollmachtgeber nutzbringend weitergegeben wird. Wohl aber für das unverzügliche und kostenfreie Bemühung einer Vermietung oder Neuvermietung. Die durch den Vollmachtnehmer erfolgten Maßnahmen erfolgen ohne zusätzliche Kostenverrechnung. (zB Änderungen von Kontaktdatenz.B. Provision, Einrichtung eines ÜberweisungslimitsInserate, Bestellung einer DebitkarteMessen, etc.). Diesbezüglich liegt dem Vollmachtnehmer eine Warteliste mit Interessent:innen für die Miete der Eigentumswohnung vor. (211) Ein Der Vollmachtnehmer hat eine Kooperation mit einem Pflegedienstleister, der die Pflege und Betreuung der Bewohner sicherstellt, sodass auch von dieser Seite eine langfristige Auslastung zu erwarten ist. Darüber hinaus liegt beim Betreiber eine Interessenten-, bzw. Warteliste von Mietern auf. 12) Sollte die Wohnung durch Kündigung oder Todesfall bestandsfrei werden, wird zuerst der Vollmachtgeber informiert. Sollte er die Wohnung nicht selbst nutzen wollen, wird der Vollmachtnehmer ohne zusätzliche Kosten die Neuvermietung für den Vollmachtgeber vornehmen. 13) Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer verzichten für die Dauer von 25 Jahren auf Kündigung dieses Vertrages. Der Vertrag verlängert sich danach automatisch um jeweils 12 Monate. Bei einer Kündigung ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einzuhalten. Davon unabhängig steht dem Vollmachtgeber das Recht zu, die Kündigung des Vertragsverhältnisses aus besonderem Grund vorzunehmen, wobei als besonderer Grund gilt, wenn der Vollmachtgeber vom Vollmachtnehmer über die Dauer von 60 Tagen trotz bestehendem Mietverhältnis keine Monatsmiete erhalten hat, oder die dem Vollmachtgeber gehörige Wohnung länger als zwei Monate nicht vermietet wurde. 14) Der Vollmachnehmer verpflichtet sich den Vollmachtgeber über jeglichen Umstand, welche den Wert der Eigentumswohnung oder dessen Erträgnisse beinflussen oder beeinflussen könnte, insb. Zahlungsverzug des Mieters, beabsichtigte Kündigung oder Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter, oder jeglicher Umstand, der eine Beendigung des Mietvertrages herbeiführen könnte, sowie Veränderungen am Mietgegenstand, Schäden, grobe Abnutzungen oder notwendige Sanierungsmaßnahmen, unverzüglich sobald der Vollmachtnehmer Kenntnis davon erlangt. 15) Vereinnahmte Kautionen stehen im Rahmen Falle durch den Mieter verursachte Schäden am Mietgegenstand zu soweit keine Miet- oder Betriebskosten offen sind. Im Falle der elektronischen Dienste erteilter Serviceauftrag gilt nach Einlangen aller jeweils notwendigen Daten als erteilt. Für bestimmte Serviceaufträge kann Beendigung eines Mietvertrages erstattet jene Vertragspartei dem Mieter die Zeichnung mit der TAN (Z 14 Abs 2 der EB) oder der digitalen Signatur (Z 14 Abs 4 der EB) notwendig seinKaution, wobei die Hypo Vorarlberg bei jedem Serviceauftrag gesondert auf ein solches Zeichnungserfordernis hinweistwelche diese vereinnahmt hat.

Appears in 1 contract

Samples: Betreiber Managementvertrag Und Verwaltungsvollmacht

Auftrag. (1) Ein im Rahmen der elektronischen Dienste erteilter Überweisungsauftrag gilt nach vollständigem Einlangen der Überweisungsdaten laut Z 39 der AGB zuzüglich der TAN (Z 14 Abs 2 der EB) oder der digitalen Signatur (Z 14 Abs 4 der EB) als erteilt. (2) Überweisungsaufträge können bei Einzelzeichnungsbefugnis auch im Wege einer eps-Überweisung erteilt werden2.1. Die Angaben zum Zahlungsempfänger werden dabei direkt aus dem Internetshop in das Auftragsformular übernommen. Eine Überprüfung und allfällige Richtigstellung Auftragsbestätigung muss vor Beginn der Angaben hat durch den Verfüger zu erfolgen. Eps-Überweisungen sind nur im Haben möglich. (3) Ein Eigenübertrag wird abweichend von Z 17 Abs 1 der EB auch ohne Zeichnungsverfahren gemäß Z 14 der EB durchgeführt. (1) Für die Durchführungsvoraussetzungen, die Durchführung sowie die Gründe einer Nichtdurchführung eines Überweisungsauftrages nach Z 17 der EB ist Z 39 der AGB entsprechend anzuwenden. Für die Ausführungsfristen gilt Z 39a der AGB entsprechend. Die Entgegennahme eines Überweisungsauftrages gilt nicht als Durchführungsbestätigung. (2) Können Überweisungsaufträge aus technischen Gründen nicht bearbeitet werden, wird die Hypo Vorarlberg den Verfüger darüber informieren. (3) Ohne Angabe eines Ausführungsdatums erteilte Überweisungsaufträge gelten mit der Erteilung (Z 17 Abs 1 der EB) als eingegangen und können nicht widerrufen werden. Der Widerruf eines erteilten Terminauftrages ist bis 23:00 Uhr des Bankarbeitstages vor dem vereinbarten Durchführungstag unter Verwendung einer gültigen TAN oder der elektronischen Signatur möglich. Außerhalb der elektronischen Dienste (zB persönlich) kann ein Widerruf eines Terminauftrages während der Banköffnungszeiten am Bankarbeitstag vor dem vereinbarten Durchführungstag erklärt Arbeiten vom Auftraggeber unterzeichnet zurückge- sandt werden. 2.2. Bei nachträglich geforderten Teilmontagen und 2.3. Unvorhergesehene Ereignisse, die uns die Erfül- lung unserer Leistungspflicht technisch und wirt- schaftlich unmöglich machen oder erschweren und die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Termin angemessen hinauszuziehen, ohne das der Auftraggeber Schadensersatz beanspruchen kann. Das gleiche gilt für etwaige erforderliche Räumungs- arbeiten zur Vorbereitung der eigentlich beauftragten Arbeiten. 2.4. Der Auftraggeber hat zu den vereinbarten oder üblichen Arbeitszeiten für freie Zufahrt zum Leistungs- ort zu sorgen, so das die Montage des Gerüstes ohne Unterbrechung erfolgen kann. Vor Beginn der Gerüst- bauarbeiten müssen, soweit nicht anders vereinbart, hervorstehende Lampen, Leuchtreklamen und Satelli- tenschüsseln die weiter als 25 cm aus der Wandflucht 2.5. Das Gerüst ist ausschließlich für das von uns festgelegte, bzw. angebotene Bauvorhaben zu nutzen und darf nicht eigenmächtig um- oder abgebaut wer- den. Bei eigenständiger oder bauseitiger Umstellung der Gerüste, sind vom Nutzer (1Kunden) Im Rahmen nochmals die gleichen Preise zu entrichten wie bei der elektronischen Dienste können auch Serviceaufträge an Erstaufstel- lung. Ausgenommen von dieser Regelung sind Roll- gerüste. Dies betrifft aber nur die Hypo Vorarlberg erteilt werden (zB Änderungen von KontaktdatenBaustelle, Einrichtung eines Überweisungslimits, Bestellung einer Debitkarte, etc) (2) Ein welche im Rahmen Angebot benannt wurde. 2.6. Das Gerüst darf nur für die im Angebot bzw. Auftrag festgelegten Zwecke benutzt werden. Bau- liche Veränderungen am Material, an den Veranke- rungen oder das Anbringen von Schutznetzen oder Planen dürfen nur durch den Auftragnehmer vorge- nommen werden. 2.7. Das Gerüst muss vor Abbau bauseits gesäubert werden. Ist das nicht der elektronischen Dienste erteilter Serviceauftrag gilt nach Einlangen aller jeweils notwendigen Daten als erteiltFall, gehen Verunreingungen auf Gehwegen, Grünanlagen oder Fassaden zu Las- ten des Auftraggebers; die Haftung ebenfalls! 2.8. Für bestimmte Serviceaufträge kann Das Verschließen der Ankerlöcher in der Fassade erfolgt bauseits. Wenn diese Arbeiten auf Wunsch des Auftraggebers durch uns erfolgen, können wir keine Gewähr für die Zeichnung mit Qualität der TAN Ausführung übernehmen (Z 14 Abs 2 der EB) z. X. Xxxx- und Strukturunterschiede oder der digitalen Signatur (Z 14 Abs 4 der EB) notwendig sein, wobei die Hypo Vorarlberg bei jedem Serviceauftrag gesondert auf ein solches Zeichnungserfordernis hinweistDichtigkeit). 2.9. Auf- und Abbautermine sind aus organisatischen Gründen rechtzeitig mitzuteilen.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions