Auftrag. 1. Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter den Auftrag, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag personenbezogene Daten zu verarbeiten, welcher vom Letztgenannten ange- nommen wird. 2. Die Verantwortung für die Verarbeitung der Daten verbleibt weiterhin dem Verantwortli- chen. Der Auftragsverarbeiter verfügt über keinerlei Verfügungsgewalt über die Daten, wel- che gemäß diesem Verarbeitungsvertrag für den Verantwortlichen von ihm verarbeitet wer- den. 3. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die in Anhang 1 genannten und vom Verantwortlichen aus streng notwendigen Gründen bereitgestellten personenbezogenen Daten ausschließlich für die dort bezeichneten aufgetragenen Tätigkeiten. Sofern zutreffend, können in dieser An- lage zudem weitere, vom Auftragsverarbeiter dann zu erfüllenden Sicherungsmaßnahmen aufgenommen werden.🡪ANLAGE 1 HINZUFÜGEN 4. Nach der Ausführung der aufgetragenen Aufgaben werden die Dateien von erhobenen (per- sonenbezogenen) Daten vom Auftragsverarbeiter auf erstes, schriftliches Verlangen des Ver- antwortlichen an diesen zurückgesendet und sämtliche angefertigten Kopien von personen- bezogenen Daten des Verantwortlichen unverzüglich vernichtet; dies gilt jedoch nicht, wenn die erbrachten Dienstleistungen und/oder die (personenbezogenen) Daten vom Verantwort- lichen bestritten werden. Kopien von personenbezogenen Daten, welche Bestandteil der Back-up-Routine des Auftragsverarbeiters darstellen, sind von diesem möglichst unverzüglich zu löschen. 5. Sofern keine Situation gemäß Absatz 4 dieses Artikels vorliegt, werden die Daten bis zu 6 Mo- naten nach dem Ende dieses Vertrages weiterhin zur Verfügung gehalten. Nach Ablauf von 4 Monaten gibt der Verantwortliche dem Auftragsverarbeiter einen Bescheid dahingehend, dass die Daten, sofern dieser nicht die Aufbewahrung der Daten wünscht, innerhalb der da- rauf folgenden 2 Monate zu vernichteten sind. 6. Liegt keine Situation gemäß Absatz 5 dieses Artikels vor, so erklärt der Auftragsverarbeiter, dass die Löschung gemäß den Bestimmungen des Absatzes 4 erfolgt ist. Sofern der Auf- tragsverarbeiter, nach Zustimmung des Verantwortlichen, einen Unterauftragsverarbeiter hinzuzieht, wird dieser vom Auftragsverarbeiter über den Auftrag zur Löschung in Kenntnis gesetzt und angewiesen, gemäß den in diesem Vertrag genannten Bestimmungen zu han- deln. 7. Sofern in Anhang 1 nicht anders lautend vereinbart, unterlässt es der Auftragsverarbeiter, andere als die in Artikel 1 genannten Tätigkeiten zu verrichten.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Auftrag. (1) Ein im Rahmen der elektronischen Dienste erteilter Überweisungsauftrag gilt nach vollständigem Einlangen der Überweisungsdaten laut Z 39 der AGB zuzüglich der TAN (Z 14 Abs 2 der EB) oder der digitalen Signatur (Z 14 Abs 4 der EB) als erteilt.
(2) Überweisungsaufträge können bei Einzelzeichnungsbefugnis auch im Wege einer eps-Überweisung erteilt werden. Die Angaben zum Zahlungsempfänger werden dabei direkt aus dem Internetshop in das Auftragsformular übernommen. Eine Überprüfung und allfällige Richtigstellung der Angaben hat durch den Verfüger zu erfolgen. Eps-Überweisungen sind nur im Haben möglich.
(3) Ein Eigenübertrag wird abweichend von Z 17 Abs 1 der EB auch ohne Zeichnungsverfahren gemäß Z 14 der EB durchgeführt.
(1) Für die Durchführungsvoraussetzungen, die Durchführung sowie die Gründe einer Nichtdurchführung eines Überweisungsauftrages nach Z 17 der EB ist Z 39 der AGB entsprechend anzuwenden. Für die Ausführungsfristen gilt Z 39a der AGB entsprechend. Die Entgegennahme eines Überweisungsauftrages gilt nicht als Durchführungsbestätigung.
(2) Können Überweisungsaufträge aus technischen Gründen nicht bearbeitet werden, wird die Hypo Vorarlberg den Verfüger darüber informieren.
(3) Ohne Angabe eines Ausführungsdatums erteilte Überweisungsaufträge gelten mit der Erteilung (Z 17 Abs 1 der EB) als eingegangen und können nicht widerrufen werden. Der Verantwortliche erteilt Widerruf eines erteilten Terminauftrages ist bis 23:00 Uhr des Bankarbeitstages vor dem Auftragsverarbeiter den Auftrag, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag personenbezogene Daten zu verarbeiten, welcher vom Letztgenannten ange- nommen wirdvereinbarten Durchführungstag unter Verwendung einer gültigen TAN oder der elektronischen Signatur möglich. Außerhalb der elektronischen Dienste (zB persönlich) kann ein Widerruf eines Terminauftrages während der Banköffnungszeiten am Bankarbeitstag vor dem vereinbarten Durchführungstag erklärt werden.
(1) Im Rahmen der elektronischen Dienste können auch Serviceaufträge an die Hypo Vorarlberg erteilt werden (zB Änderungen von Kontaktdaten, Einrichtung eines Überweisungslimits, Bestellung einer Debitkarte, etc)
(2) Ein im Rahmen der elektronischen Dienste erteilter Serviceauftrag gilt nach Einlangen aller jeweils notwendigen Daten als erteilt. Die Verantwortung für Für bestimmte Serviceaufträge kann die Verarbeitung Zeichnung mit der Daten verbleibt weiterhin dem Verantwortli- chen. Der Auftragsverarbeiter verfügt über keinerlei Verfügungsgewalt über TAN (Z 14 Abs 2 der EB) oder der digitalen Signatur (Z 14 Abs 4 der EB) notwendig sein, wobei die Daten, wel- che gemäß diesem Verarbeitungsvertrag für den Verantwortlichen von ihm verarbeitet wer- denHypo Vorarlberg bei jedem Serviceauftrag gesondert auf ein solches Zeichnungserfordernis hinweist.
3. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die in Anhang 1 genannten und vom Verantwortlichen aus streng notwendigen Gründen bereitgestellten personenbezogenen Daten ausschließlich für die dort bezeichneten aufgetragenen Tätigkeiten. Sofern zutreffend, können in dieser An- lage zudem weitere, vom Auftragsverarbeiter dann zu erfüllenden Sicherungsmaßnahmen aufgenommen werden.🡪ANLAGE 1 HINZUFÜGEN
4. Nach der Ausführung der aufgetragenen Aufgaben werden die Dateien von erhobenen (per- sonenbezogenen) Daten vom Auftragsverarbeiter auf erstes, schriftliches Verlangen des Ver- antwortlichen an diesen zurückgesendet und sämtliche angefertigten Kopien von personen- bezogenen Daten des Verantwortlichen unverzüglich vernichtet; dies gilt jedoch nicht, wenn die erbrachten Dienstleistungen und/oder die (personenbezogenen) Daten vom Verantwort- lichen bestritten werden. Kopien von personenbezogenen Daten, welche Bestandteil der Back-up-Routine des Auftragsverarbeiters darstellen, sind von diesem möglichst unverzüglich zu löschen.
5. Sofern keine Situation gemäß Absatz 4 dieses Artikels vorliegt, werden die Daten bis zu 6 Mo- naten nach dem Ende dieses Vertrages weiterhin zur Verfügung gehalten. Nach Ablauf von 4 Monaten gibt der Verantwortliche dem Auftragsverarbeiter einen Bescheid dahingehend, dass die Daten, sofern dieser nicht die Aufbewahrung der Daten wünscht, innerhalb der da- rauf folgenden 2 Monate zu vernichteten sind.
6. Liegt keine Situation gemäß Absatz 5 dieses Artikels vor, so erklärt der Auftragsverarbeiter, dass die Löschung gemäß den Bestimmungen des Absatzes 4 erfolgt ist. Sofern der Auf- tragsverarbeiter, nach Zustimmung des Verantwortlichen, einen Unterauftragsverarbeiter hinzuzieht, wird dieser vom Auftragsverarbeiter über den Auftrag zur Löschung in Kenntnis gesetzt und angewiesen, gemäß den in diesem Vertrag genannten Bestimmungen zu han- deln.
7. Sofern in Anhang 1 nicht anders lautend vereinbart, unterlässt es der Auftragsverarbeiter, andere als die in Artikel 1 genannten Tätigkeiten zu verrichten.
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Samples: Ergänzende Bedingungen
Auftrag. 1) Mit diesem Auftrag ermächtigt, bevollmächtigt und beauftragt der Vollmachtgeber den Vollmachtnehmer mit seiner Vertretung, betreffend aller wie immer namenhabenden Handlungen und Tätigkeiten, betreffend seine Eigentumswohnung nämlich der Top Nr. 22 im Haus Nr. 5 Sollte der Mieter seiner Mietzahlungsverpflichtung nicht nachkommen, so ist der Vollmachtnehmer berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese gerichtlich geltend zu machen. Ein diesbezüglicher Auftrag muss allenfalls gesondert erteilt werden. Die diesbezüglichen Kosten trägt im Erfolgsfall der Zahlungspflichtige Mieter, ansonsten der Vollmachtgeber. Hierzu erteilt ihm der Vollmachtgeber auch Prozessvollmacht gemäß §§ 30 ff ZPO mit der Berechtigung zur Empfangnahme von Geld und Geldeswert, ausdrücklich für die Dauer des aufrechten Vertrages. Ebenso wird hiermit dem Vollmachtsnehmer die Vollmacht zur Vertretung, mit seinem Stimmrecht, bei der Eigentümerversammlung oder bei einem Umlaufbeschluss erteilt, sollte er diese nicht selber nutzen.
2) Hinsichtlich der Mietzinshöhe wird festgestellt, dass dem Vollmachtnehmer die Festlegung der Miete obliegt und es dem Vollmachtnehmer freigestellt ist, die Mieten selbst zu gestalten, soweit gewährleistet ist, dass die Miete in Höhe von netto € 504,10 an den Vollmachtgeber weitergeleitet wird. Dieser Betrag ist wertgesichert. (VPI)
3) Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter den AuftragVollmachtnehmer ist verpflichtet vorzukehren, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag personenbezogene Daten zu verarbeiten, welcher vom Letztgenannten ange- nommen dass die Miete jeweils spätestens 5 Tage nach Eingang der Miete auf das Konto des Vollmacht- und Auftraggebers weitergeleitet wird.
2. Die Verantwortung für 4) Im Übrigen vereinbaren die Verarbeitung der Daten verbleibt weiterhin dem Verantwortli- chen. Der Auftragsverarbeiter verfügt über keinerlei Verfügungsgewalt über Parteien die Daten, wel- che gemäß diesem Verarbeitungsvertrag für den Verantwortlichen von ihm verarbeitet wer- den.
3. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die in Anhang 1 genannten und vom Verantwortlichen aus streng notwendigen Gründen bereitgestellten personenbezogenen Daten ausschließlich für die dort bezeichneten aufgetragenen Tätigkeiten. Sofern zutreffend, können in dieser An- lage zudem weitere, vom Auftragsverarbeiter dann zu erfüllenden Sicherungsmaßnahmen aufgenommen werden.🡪ANLAGE 1 HINZUFÜGEN
4. Nach der Ausführung der aufgetragenen Aufgaben werden die Dateien von erhobenen (per- sonenbezogenen) Daten vom Auftragsverarbeiter auf erstes, schriftliches Verlangen des Ver- antwortlichen an diesen zurückgesendet und sämtliche angefertigten Kopien von personen- bezogenen Daten des Verantwortlichen unverzüglich vernichtet; dies gilt jedoch nicht, wenn die erbrachten Dienstleistungen und/oder die (personenbezogenen) Daten vom Verantwort- lichen bestritten werden. Kopien von personenbezogenen Daten, welche Bestandteil der Back-up-Routine des Auftragsverarbeiters darstellen, sind von diesem möglichst unverzüglich zu löscheAusstellung einer Dauerrechnungn.
) Die zwischen dem Vollmachtnehmer und dem Mieter zu treffenden Mietvereinbarungen sind so zu gestalten, dass in den Mietvereinbarungen sämtliche Betriebskosten, das heißt sämtliche mit dem Betrieb des dem Vollmachtgeber gehörigen Objektes verbundenen Kosten, mit Ausnahme von Investitionsrücklagen, vom Mieter bezahlt werden5. SofernDie Überwachung der regelmäßigen Zahlung übernimmt der Vollmachtnehmer ohne Haftung hierfür.
6) Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses ist die Vollmachtnehmerin mit entsprechenden Betriebskostenvorschreibungen und Abrechnungen usw. nicht umfasst, da die Tätigkeiten durch einen Subunternehmer durchgeführt werden. Die entsprechenden Betriebskostenvorschreibungen sind dem Vollmachtnehmer zur Kenntnis zu bringen. Dem Mieter werden diese, abzüglich nicht verrechenbare Kostenbestandteile, wie Investitionsrücklagen oder Sondereinforderungen, zur Kenntnis gebracht. Eine diesbezügliche Überwachung der entsprechenden Zahlungen kann nur erfolgen, wenn dem Vollmachtnehmer eine entsprechende monatliche Einsicht durch den Vollmachtgeber, bzw. dem bestellten Hausverwalter gewährt wird. Hierfür wird vom Vollmachtnehmer keine Situation gemäß Absatz 4 dieses Artikels vorliegHaftung übernommen. Gutschriften aus der Betriebskostenabrechnung sind ebenfalls dem Vollmachtnehmer bekannt zu geben und diese dem jeweiligen Mieter zu verrechnen.
7) Für die vom Vollmachtnehmer zu verrichtenden Tätigkeitent, werdenwie zum Beispiel: Inkasso, Neuvermietung, Kontrolle des Mietgegenstand, aber auch Dienstleistungen für die DatenBewohner, entstehen dem Vollmachtgeber keine zusätzlichen Kosten.
8) Der Eigenbedarf an der Wohnung ist vom Vollmachtgeber rechtzeitig anzumelden. Der Vollmachtgeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und stimmt ausdrücklich zu, dass den Vollmachtnehmer keine Verpflichtung trifft, den Vollmachtgeber dessen Objekt zu einem von diesem genannten Zeitpunkt bestandfrei zu übergeben, jedoch wird der Vollmachtsnehmer unverzüglich die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf mit der hierfür gesetzlich vorgesehenen Frist veranlassen. Der Vollmachtnehmer wird sich bemühen, bei Bedarf bis zu 6 Mo- naten nachzur Bestandfreiheit des dem Ende dieses Vertrages weiterhinVollmachtgeber gehörigen Objektes eine gleichwertige Ersatzwohnung zur Verfügung gehaltezu stellen.
9) Der Vollmachtgeber verpflichtet sich zur Leistung einer monatlichen Managementgebühr in der Höhe von derzeit netto € 30,-- zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an die Vollmachtnehmerin, und zwar unabhängig davon, ob die Wohnung des Vollmachtgebers vermietet ist oder nicht, zu leistenn. Nach Ablauf von 4 Monaten gibtDie Parteien vereinbaren grundsätzlich Wertbeständigkeit dieses Kostenbeitrages. Die Verrechnung mit der Verantwortliche dem Auftragsverarbeiter einen Bescheid dahingehenMietauszahlung wird zugestimmt.
10) Der Vollmachtnehmer haftet nicht dafürd, dass die DateWohnung des Vollmachtgebers vermietet oder in gleicher Art für den Vollmachtgeber nutzbringend weitergegeben wird. Wohl aber für das unverzügliche und kostenfreie Bemühung einer Vermietung oder Neuvermietung. Die durch den Vollmachtnehmer erfolgten Maßnahmen erfolgen ohne zusätzliche Kostenverrechnung. (z.B. Provisionn, sofern dieser nichtInserate, Messen, etc.). Diesbezüglich liegt dem Vollmachtnehmer eine Warteliste mit Interessent:innen für die AufbewahrungMiete der Daten wünscht, innerhalb der da- rauf folgenden 2 Monate zu vernichteten sinEigentumswohnung vord.
6. Liegt keine Situation gemäß Absatz 5 dieses Artikels vo11) Der Vollmachtnehmer hat eine Kooperation mit einem Pflegedienstleisterr, so erklärt der Auftragsverarbeitedie Pflege und Betreuung der Bewohner sicherstelltr, dass die Löschung gemäß den Bestimmungen des Absatzes 4 erfolgtsodass auch von dieser Seite eine langfristige Auslastung zu erwarten ist. Sofern der Auf- tragsverarbeiteDarüber hinaus liegt beim Betreiber eine Interessenten-r, nach Zustimmung des Verantwortlichen, einen Unterauftragsverarbeiter hinzuziehbzw. Warteliste von Mietern auf.
12) Sollte die Wohnung durch Kündigung oder Todesfall bestandsfrei werdent, wird dieser vom Auftragsverarbeiter überzuerst der Vollmachtgeber informiert. Sollte er die Wohnung nicht selbst nutzen wollen, wird der Vollmachtnehmer ohne zusätzliche Kosten die Neuvermietung für den Auftrag zur Löschung in Kenntnis gesetzt und angewiesen, gemäß den in diesem Vertrag genannten Bestimmungen zu han- delVollmachtgeber vornehmenn.
13) Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer verzichten für die Dauer von 25 Jahren auf Kündigung dieses Vertrages7. Sofern in Anhang 1Der Vertrag verlängert sich danach automatisch um jeweils 12 Monate. Bei einer Kündigung ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einzuhalten. Davon unabhängig steht dem Vollmachtgeber das Recht zu, die Kündigung des Vertragsverhältnisses aus besonderem Grund vorzunehmen, wobei als besonderer Grund gilt, wenn der Vollmachtgeber vom Vollmachtnehmer über die Dauer von 60 Tagen trotz bestehendem Mietverhältnis keine Monatsmiete erhalten hat, oder die dem Vollmachtgeber gehörige Wohnung länger als zwei Monate nicht anders lautend vereinbarvermietet wurde.
14) Der Vollmachnehmer verpflichtet sich den Vollmachtgeber über jeglichen Umstandt, unterlässt eswelche den Wert der AuftragsverarbeiteEigentumswohnung oder dessen Erträgnisse beinflussen oder beeinflussen könnter, andere alsinsb. Zahlungsverzug des Mieters, beabsichtigte Kündigung oder Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter, oder jeglicher Umstand, der eine Beendigung des Mietvertrages herbeiführen könnte, sowie Veränderungen am Mietgegenstand, Schäden, grobe Abnutzungen oder notwendige Sanierungsmaßnahmen, unverzüglich sobald der Vollmachtnehmer Kenntnis davon erlangt.
15) Vereinnahmte Kautionen stehen im Falle durch den Mieter verursachte Schäden am Mietgegenstand zu soweit keine Miet- oder Betriebskosten offen sind. Im Falle der Beendigung eines Mietvertrages erstattet jene Vertragspartei dem Mieter die in Artikel 1 genannten Tätigkeiten zu verrichteKaution, welche diese vereinnahmt hatn.
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Samples: Betreiber Managementvertrag Und Verwaltungsvollmacht
Auftrag. 12.1. Schriftlich oder mündlich vereinbarte Aufträge haben Gültigkeit. Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistung freibleibend. Technische Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten.
2.2. CDH ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie auf- grund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbe- schränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschwei- gen zu verpflichten.
2.3. Die AGB liegen allen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen zugrunde; sie gelten durch Auftrags- erteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt und werden durch etwaigen Handelsbrauch, still- schweigende Vereinbarung oder Duldung nicht aufge- hoben. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unverbindlich, auch wenn CDH ihnen nicht ausdrück- lich widerspricht. Unklarheiten der Auftragserteilung gehen zu Lasten des Käufers. Diese Geschäftsbedin- gungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbezie- hungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht noch- mals ausdrücklich vereinbart werden.
2.4. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertrags- bestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an CDH auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt CDH über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden in- nerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re- Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.
2.5. Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von CDH. Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter Kunde verpflichtet sich, diese im Rah- men der Auftragsdurchführung von CDH eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Auftrag, in Übereinstimmung Abschluss des Auf- trages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von CDH weder unmittelbar noch mittelbar mit diesem Vertrag personenbezogene Daten Projekten zu verarbeiten, welcher vom Letztgenannten ange- nommen wirdbe- auftragen.
2. Die Verantwortung für die Verarbeitung der Daten verbleibt weiterhin dem Verantwortli- chen. Der Auftragsverarbeiter verfügt über keinerlei Verfügungsgewalt über die Daten, wel- che gemäß diesem Verarbeitungsvertrag für den Verantwortlichen von ihm verarbeitet wer- den.
3. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die in Anhang 1 genannten und vom Verantwortlichen aus streng notwendigen Gründen bereitgestellten personenbezogenen Daten ausschließlich für die dort bezeichneten aufgetragenen Tätigkeiten. Sofern zutreffend, können in dieser An- lage zudem weitere, vom Auftragsverarbeiter dann zu erfüllenden Sicherungsmaßnahmen aufgenommen werden.🡪ANLAGE 1 HINZUFÜGEN
4. Nach der Ausführung der aufgetragenen Aufgaben werden die Dateien von erhobenen (per- sonenbezogenen) Daten vom Auftragsverarbeiter auf erstes, schriftliches Verlangen des Ver- antwortlichen an diesen zurückgesendet und sämtliche angefertigten Kopien von personen- bezogenen Daten des Verantwortlichen unverzüglich vernichtet; dies gilt jedoch nicht, wenn die erbrachten Dienstleistungen und/oder die (personenbezogenen) Daten vom Verantwort- lichen bestritten werden. Kopien von personenbezogenen Daten, welche Bestandteil der Back-up-Routine des Auftragsverarbeiters darstellen, sind von diesem möglichst unverzüglich zu löschen.
5. Sofern keine Situation gemäß Absatz 4 dieses Artikels vorliegt, werden die Daten bis zu 6 Mo- naten nach dem Ende dieses Vertrages weiterhin zur Verfügung gehalten. Nach Ablauf von 4 Monaten gibt der Verantwortliche dem Auftragsverarbeiter einen Bescheid dahingehend, dass die Daten, sofern dieser nicht die Aufbewahrung der Daten wünscht, innerhalb der da- rauf folgenden 2 Monate zu vernichteten sind.
6. Liegt keine Situation gemäß Absatz 5 dieses Artikels vor, so erklärt der Auftragsverarbeiter, dass die Löschung gemäß den Bestimmungen des Absatzes 4 erfolgt ist. Sofern der Auf- tragsverarbeiter, nach Zustimmung des Verantwortlichen, einen Unterauftragsverarbeiter hinzuzieht, wird dieser vom Auftragsverarbeiter über den Auftrag zur Löschung in Kenntnis gesetzt und angewiesen, gemäß den in diesem Vertrag genannten Bestimmungen zu han- deln.
7. Sofern in Anhang 1 nicht anders lautend vereinbart, unterlässt es der Auftragsverarbeiter, andere als die in Artikel 1 genannten Tätigkeiten zu verrichten.
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