Common use of Auftragsbedingungen Clause in Contracts

Auftragsbedingungen. Der Immobilienmakler wird mit der Vermittlung ❏ des Verkaufes ❏ der Vermietung des nachstehend beschriebenen Objektes zu den angeführten Bedingungen beauftragt. Der Auftraggeber ist ❏ über dieses Objekt als ❏ Eigentümer / ❏ verfügungsberechtigt / ❏ vom Verfügungsberechtigten bevollmächtigt und haftet für die Verbindlichkeiten aus dieser Vereinbarung. Art des Objektes: ......................................................................................................................................................... Adresse: ......................................................................................................................................................................... EZ: ................ KG: ................................................................ GSt-Nr.: ................... Anteile: ................................... Gfl.: . ................. Nfl.: . ..................... Baujahr: ...........................Bezugstermin: ....................................................... ❏ Kaufpreis inkl. Lasten Euro ................................................................................................................................ ❏ Monatlicher Bruttomietzins/Wohnbeitrag Euro .................................................................................................. ❏ inklusive ❏ exklusive % USt Beschreibung (Räume, Inventar, Zubehör, Heizung, Lift, Anschlüsse, etc.): Vertragskonditionen (Kaution, Mietdauer, Zahlungskonditionen, Reparaturrücklage, etc.): Dieser Auftrag ist bis als Alleinvermittlungsauftrag befristet und wandelt sich danach in einen unbefristeten und jederzeit kündbaren schlichten Maklervertrag um. Vorlage eines Energieausweises und Information über Energiekennzahlen in Inseraten Der Auftraggeber hat dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsunterfertigung auszuhändigen. Die Kennwerte HWB und fGEE sind (ab 1.12.2012) im Inserat anzuführen. Das Zuwiderhandeln gegen die Informationspflicht in Inseraten wird mit einer den Auftraggeber und den Immobilienmakler treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450,- geahndet. Das Zuwiderhandeln gegen die Vorlage- und Aushändigungspflicht wird mit einer den Auftraggeber (Verkäufer/ Vermieter) treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450 geahndet. Bereits erstellte Energieausweise (die nur den HWB-Kennwert enthalten) behalten ihre Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Der Käufer bzw. Bestandnehmer, dem kein Energieausweis übergeben wurde, kann ab 1.12.2012 selbst einen Energieausweis erstellen lassen und dafür die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren klagsweise geltend machen. ÖVI-Form Xx. 00/0/0000 Xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. § 10 IMV 1996, BGBl. Nr. 297/1996 GZ 2012/05/16 Mag.Rü/Pe Form 11 ÖVI Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung der nachstehenden Provision für den Fall, dass er mit dem vom Immobilienmakler namhaft gemachten Interessenten während oder nach Ablauf der vereinbarten Alleinvermittlungsfrist das vorgenannte Rechtsgeschäft abschließt. Die Provision gebührt dem Makler auch, wenn er in anderer Weise als durch Namhaftmachung (z.B. durch vermittelnde Tätigkeit) verdienstlich tätig geworden ist. ............ % des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises inkl. Lasten ............ Bruttomonatsmietzinse (Gesamtzins ohne USt) ............ % von besonderen Abgeltungen (für Investitionen, Einrichtungsgegenstände, Einräumung von Rechten) zuzüglich 20% USt. Für den Fall, dass der Auftraggeber ein zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft (z.B. Verkauf statt Vermietung) abschließt, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision zu zahlen, die nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der Immobilienmaklerverordnung 1996 berechnet wird. Eine Ergänzungsprovision nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der IMV 1996 wird auch für den Fall vereinbart, dass nach Abschluss eines Rechtsgeschäftes (zB zuerst Miete) über dasselbe Objekt ein weiteres Rechtsgeschäft (zB dann Kauf) abgeschlossen wird. Der Auftraggeber hat den Makler bei der Ausübung seiner Vermittlungstätigkeit redlich zu unterstützen und eine Weitergabe von mitgeteilten Geschäftsgelegenheiten zu unterlassen. Xxxxxx und Auftraggeber sind verpflichtet, einander die erforderlichen Nachrichten zu geben, insbesondere hat der Auftraggeber den Immobilienmakler von einer Änderung der Verkaufs- /Vermietungsabsicht unverzüglich zu informieren. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber, jene Personen bekanntzugeben, die sich während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages direkt an ihn gewendet haben. Der Makler verpflichtet sich, nach Kräften tätig zu werden.

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Samples: Maklervertrag Gem. §

Auftragsbedingungen. Der Immobilienmakler wird mit der Vermittlung ❏ des Verkaufes ❏ der Vermietung des nachstehend beschriebenen Objektes zu den angeführten Bedingungen beauftragt. Der Auftraggeber ist ❏ über dieses Objekt als ❏ Eigentümer / ❏ verfügungsberechtigt / ❏ vom Verfügungsberechtigten bevollmächtigt und haftet für die Verbindlichkeiten aus dieser Vereinbarung. Art des Objektes: ......................................................................................................................................................... Adresse: ......................................................................................................................................................................... EZ: ................ KG: ................................................................ GSt-Nr.: ................... Anteile: ................................... Gfl.: . ................. Nfl.: . ..................... Baujahr: ...........................Bezugstermin: ....................................................... ❏ Kaufpreis inkl. Lasten Euro ................................................................................................................................ ...................................................................................................................................... ❏ Monatlicher Bruttomietzins/Wohnbeitrag Euro .................................................................................................. ❏ inklusive ❏ exklusive % USt Beschreibung (Räume, Inventar, Zubehör, Heizung, Lift, Anschlüsse, etc.): Vertragskonditionen (Kaution, Mietdauer, Zahlungskonditionen, Reparaturrücklage, etc.): Dieser Auftrag ist bis als Alleinvermittlungsauftrag befristet und wandelt sich danach in einen unbefristeten und jederzeit kündbaren schlichten Maklervertrag um. Vorlage eines Energieausweises und Information über Energiekennzahlen in Inseraten Der Auftraggeber hat dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsunterfertigung auszuhändigen. Die Kennwerte HWB und fGEE sind (ab 1.12.2012) im Inserat anzuführen. Das Zuwiderhandeln gegen die Informationspflicht in Inseraten wird mit einer den Auftraggeber und den Immobilienmakler treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450,- geahndet. Das Zuwiderhandeln gegen die Vorlage- und Aushändigungspflicht wird mit einer den Auftraggeber (Verkäufer/ Vermieter) treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450 geahndet. Bereits erstellte Energieausweise (die nur den HWB-Kennwert enthalten) behalten ihre Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Der Käufer bzw. Bestandnehmer, dem kein Energieausweis übergeben wurde, kann ab 1.12.2012 selbst einen Energieausweis erstellen lassen und dafür die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren klagsweise geltend machen. ÖVI-Form Xx. 00/0/0000 Xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. § 10 IMV 1996, BGBl. Nr. 297/1996 GZ 2012/05/16 Mag.Rü/Pe Form 11 10 ÖVI Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung der nachstehenden Provision für den Fall, dass er mit dem vom Immobilienmakler namhaft gemachten Interessenten während oder nach Ablauf der vereinbarten Alleinvermittlungsfrist das vorgenannte Rechtsgeschäft abschließt. Die Provision gebührt dem Makler auch, wenn er in anderer Weise als durch Namhaftmachung (z.B. durch vermittelnde Tätigkeit) verdienstlich tätig geworden ist. ............ % des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises inkl. Lasten Lasten. ............ Bruttomonatsmietzinse (Gesamtzins ohne USt) ............ % von besonderen Abgeltungen (für Investitionen, Einrichtungsgegenstände, Einräumung von Rechten) zuzüglich 20% USt. Für den Fall, dass der Auftraggeber ein zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft (z.B. Verkauf statt Vermietung) abschließt, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision zu zahlen, die nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der Immobilienmaklerverordnung 1996 berechnet wird. . Eine Ergänzungsprovision nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der IMV 1996 wird auch für den Fall vereinbart, dass nach Abschluss eines Rechtsgeschäftes (zB zuerst Miete) über dasselbe Objekt ein weiteres Rechtsgeschäft (zB dann Kauf) abgeschlossen wird. Der Auftraggeber hat den Makler bei der Ausübung seiner Vermittlungstätigkeit redlich zu unterstützen und eine Weitergabe von mitgeteilten Geschäftsgelegenheiten zu unterlassen. Xxxxxx und Auftraggeber sind verpflichtet, einander die erforderlichen Nachrichten zu geben, insbesondere hat der Auftraggeber den Immobilienmakler von einer Änderung der Verkaufs- /Vermietungsabsicht Verkaufs-/Vermietungsabsicht unverzüglich zu informieren. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber, jene Personen bekanntzugeben, die sich während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages direkt an ihn gewendet haben. Der Makler verpflichtet sich, nach Kräften tätig zu werden.

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Samples: www.stengg-invest.at

Auftragsbedingungen. Der Immobilienmakler wird mit der Vermittlung des Verkaufes / ⬜ der Vermietung des nachstehend beschriebenen Objektes zu den angeführten Bedingungen beauftragt. Der Auftraggeber ist über dieses Objekt als Eigentümer / verfügungsberechtigt / vom Verfügungsberechtigten bevollmächtigt und haftet für die Verbindlichkeiten aus dieser Vereinbarung. Art des Objektes: ......................................................................................................................................................... ⬜ ⬜ ⬜ ⬜ ⬜ ⬜ ⬜ ⬜ ⬜ Wohnung Anlageobjekt Haus Büro Lokal Grundstück Betriebsobjekt Rohdachboden Zinshaus Adresse: ......................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................... EZ: ................ ......................................... KG: ................................................................ ......................................... GSt-Nr.: ................... ....................... Anteile: ................................... ........................... ⬜ Gfl.: . ................. ...................... Nfl.: . ..................... ................................ Baujahr: ......................................................... Bezugstermin: ....................................................... ❏ ................................. ⬜ ⬜ Kaufpreis inkl. Lasten Euro ................................................................................................................................ ❏ ................................................................⬜ inklusive Monatlicher Bruttomietzins/Bruttomietzins/ Wohnbeitrag Euro .................................................................................................. ❏ inklusive ❏ exklusive % ⬜ ⬜ ............................................................................................. inkl. exkl. USt Beschreibung ⬜ ⬜ ⬜ ⬜ ⬜ Zimmer Küche (Räume, komplett?) Keller Garage Aufschließung Heizung:.......................................................... Inventar, Zubehör, Heizung, Lift, Anschlüsse, etc.): Vertragskonditionen : ...................................................................................................................................................... Reparatur-Rücklage (Kaution, Mietdauer, Zahlungskonditionen, Reparaturrücklage, etc.): Stand per Datum: ......................... € ) Sonstiges: ......................................................................................................................................................... Dieser Auftrag ist bis als Alleinvermittlungsauftrag befristet wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wandelt sich danach in einen unbefristeten und kann jederzeit kündbaren schlichten Maklervertrag um. Vorlage eines Energieausweises und Information über Energiekennzahlen in Inseraten Der Auftraggeber hat dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsunterfertigung auszuhändigenvon beiden Seiten ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Die Kennwerte HWB und fGEE sind (ab 1.12.2012) im Inserat anzuführen. Das Zuwiderhandeln gegen Aufkündigung hat keine Auswirkungen auf jene Rechtsgeschäfte, für die Informationspflicht in Inseraten wird mit einer den Auftraggeber und den Immobilienmakler treffenden Verwaltungsstrafe von der Makler bis zu EUR 1.450,- geahndet. Das Zuwiderhandeln gegen die Vorlage- und Aushändigungspflicht wird mit einer den Auftraggeber (Verkäufer/ Vermieter) treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450 geahndet. Bereits erstellte Energieausweise (die nur den HWB-Kennwert enthalten) behalten ihre Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Der Käufer bzw. Bestandnehmer, dem kein Energieausweis übergeben wurde, kann ab 1.12.2012 selbst einen Energieausweis erstellen lassen und dafür die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren klagsweise geltend machen. ÖVI-Form Xx. 00/0/0000 Xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, Fachverband zum Zeitpunkt der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. § 10 IMV 1996, BGBl. Nr. 297/1996 GZ 2012/05/16 Mag.Rü/Pe Form 11 ÖVI Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung der nachstehenden Provision für den Fall, dass er mit dem vom Immobilienmakler namhaft gemachten Interessenten während oder nach Ablauf der vereinbarten Alleinvermittlungsfrist das vorgenannte Rechtsgeschäft abschließt. Die Provision gebührt dem Makler auch, wenn er in anderer Weise als durch Namhaftmachung (z.B. durch vermittelnde Tätigkeit) Aufkündigung bereits verdienstlich tätig geworden ist. ............ % des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises inkl. Lasten ............ Bruttomonatsmietzinse (Gesamtzins ohne USt) ............ % von besonderen Abgeltungen (für Investitionenwar, Einrichtungsgegenstände, Einräumung von Rechten) zuzüglich 20% USt. Für den Fall, dass der Auftraggeber ein zweckgleichwertiges sofern das vermittelte Rechtsgeschäft (z.B. Verkauf statt Vermietungauch nach erfolgter Aufkündigung) abschließt, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision zu zahlen, die nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der Immobilienmaklerverordnung 1996 berechnet wird. Eine Ergänzungsprovision nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der IMV 1996 wird auch für den Fall vereinbart, dass nach Abschluss eines Rechtsgeschäftes (zB zuerst Miete) über dasselbe Objekt ein weiteres Rechtsgeschäft (zB dann Kauf) abgeschlossen wird. Der Auftraggeber hat den Makler bei der Ausübung seiner Vermittlungstätigkeit redlich zu unterstützen und eine Weitergabe von mitgeteilten Geschäftsgelegenheiten zu unterlassen. Xxxxxx und Auftraggeber sind verpflichtet, einander die erforderlichen Nachrichten zu geben, insbesondere hat der Auftraggeber den Immobilienmakler von einer Änderung der Verkaufs- /Vermietungsabsicht unverzüglich zu informieren. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber, jene Personen bekanntzugeben, die sich während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages direkt an ihn gewendet haben. Der Makler verpflichtet sich, nach Kräften tätig zu werdenzustande kommt.

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Samples: www.immovos.at

Auftragsbedingungen. Der Immobilienmakler wird mit der Vermittlung des Verkaufes der Vermietung des nachstehend beschriebenen Objektes zu den angeführten Bedingungen beauftragt. Der Auftraggeber ist ❏ über dieses Objekt als Eigentümer / ❏ verfügungsberechtigt / ❏ vom Verfügungsberechtigten bevollmächtigt und haftet für die Verbindlichkeiten aus dieser Vereinbarung. Art des Objektes: ......................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................... Adresse: ......................................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................................... EZ: ................ KG: ................................................................ GSt-Nr.: ................... Anteile: ................................... .................................. Gfl.: . ................. ................ Nfl.: . ..................... ...................... Baujahr: .....................................................Bezugstermin: ....................................................... ❏ ...................................................... ❑Kaufpreis inkl. Lasten Euro ................................................................................................................................ ❏ ............................................................................................................................. ❑Monatlicher Bruttomietzins/Wohnbeitrag Euro .................................................................................................. ❏ ............................................................................................... ❏inklusive exklusive % USt Beschreibung (Räume, Inventar, Zubehör, Heizung, Lift, Anschlüsse, etc.): Vertragskonditionen (Kaution, Mietdauer, Zahlungskonditionen, Reparaturrücklage, etc.): Dieser Auftrag ist bis als Alleinvermittlungsauftrag befristet und wandelt sich danach in einen unbefristeten und jederzeit kündbaren schlichten Maklervertrag um. Vorlage eines Energieausweises und Information über Energiekennzahlen in Inseraten Der Auftraggeber hat dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsunterfertigung auszuhändigen. Die Kennwerte HWB und fGEE sind (ab 1.12.2012) im Inserat anzuführen. Das Zuwiderhandeln gegen die Informationspflicht in Inseraten wird mit einer den Auftraggeber und den Immobilienmakler treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450,- geahndet. Das Zuwiderhandeln gegen die Vorlage- und Aushändigungspflicht wird mit einer den Auftraggeber (Verkäufer/ Vermieter) treffenden Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 1.450 geahndet. Bereits erstellte Energieausweise (die nur den HWB-Kennwert enthalten) behalten ihre Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Der Käufer bzw. Bestandnehmer, dem kein Energieausweis übergeben wurde, kann ab 1.12.2012 selbst einen Energieausweis erstellen lassen und dafür die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren klagsweise geltend machen. ÖVI-Form Xx. 00/0/0000 Xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. § 10 IMV 1996, BGBl. Nr. 297/1996 GZ 2012/05/16 Mag.Rü/Pe Form 11 ÖVI Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung der nachstehenden Provision für den Fall, dass er mit dem vom Immobilienmakler namhaft gemachten Interessenten während oder nach Ablauf der vereinbarten Alleinvermittlungsfrist das vorgenannte Rechtsgeschäft abschließt. Die Provision gebührt dem Makler auch, wenn er in anderer Weise als durch Namhaftmachung (z.B. durch vermittelnde Tätigkeit) verdienstlich tätig geworden ist. ............ % des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises inkl. Lasten ............ Bruttomonatsmietzinse (Gesamtzins ohne USt) ............ % von besonderen Abgeltungen (für Investitionen, Einrichtungsgegenstände, Einräumung von Rechten) zuzüglich 20% USt. Für den Fall, dass der Auftraggeber ein zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft (z.B. Verkauf statt Vermietung) abschließt, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision zu zahlen, die nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der Immobilienmaklerverordnung 1996 berechnet wird. Eine Ergänzungsprovision nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der IMV 1996 wird auch für den Fall vereinbart, dass nach Abschluss eines Rechtsgeschäftes (zB zuerst Miete) über dasselbe Objekt ein weiteres Rechtsgeschäft (zB dann Kauf) abgeschlossen wird. Der Auftraggeber hat den Makler bei der Ausübung seiner Vermittlungstätigkeit redlich zu unterstützen und eine Weitergabe von mitgeteilten Geschäftsgelegenheiten zu unterlassen. Xxxxxx und Auftraggeber sind verpflichtet, einander die erforderlichen Nachrichten zu geben, insbesondere hat der Auftraggeber den Immobilienmakler von einer Änderung der Verkaufs- /Vermietungsabsicht Verkaufs-/Vermietungsabsicht unverzüglich zu informieren. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber, jene Personen bekanntzugeben, die sich während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages direkt an ihn gewendet haben. Der Makler verpflichtet sich, nach Kräften tätig zu werden.

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Samples: Maklervertrag Gem. §