Auftragsgrundlagen. 1.1. Der Wortlaut des Auftragsschreibens.
1.2. Das Verhandlungsprotokoll.
1.3. Die anerkannten rechtlichen und technischen Vertragsbedingungen des Hauptauftrages zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem Bau- herrn/Hauptunternehmer (BH/HU), soweit diese auf die Lieferung/Leistung des Auftragnehmers (AN) zu diesem Vertrag zutreffen. In diese Bedingungen kann bei Bedarf Einsicht genommen werden.
1.4. Die Ausschreibungsunterlagen samt allen AG-Ergänzungen und -Änderungen (die Beschreibung der Leistung oder das mit Preisen versehene Leistungsverzeichnis, die Baubeschreibung, technischer Bericht udgl.).
1.5. Die behördlich genehmigten oder zu genehmigenden aktuellen Bau- und Konstruktionspläne, die Ausführungs- und Detailpläne samt techni- schen Unterlagen, sowie die Baubewilligung samt allfälliger Behördenauflagen.
1.6. Die ÖNORM B 2110 bzw. B 2118, die technischen ÖNORMEN in der jeweils geltenden Fassung sowie die Richtlinien und Vorschriften der Ausschüsse und Fachverbände (zB RVS, OIB) jeweils in der geltenden Fassung.
1.7. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Wissenschaft, Verarbeitungsvorschriften, Zulassungsbescheinigungen, die Richtlinien und Empfehlungen der Hersteller und Lieferanten von Materialien und Baustoffen.
1.8. Die Vertragsgrundlagen gelten in der Reihenfolge der oa Aufzählung. Der AN ist vor Anbotlegung verpflichtet, die Vertragsgrundlagen insbesondere auf Vollständigkeit, Richtigkeit der angegebenen Mengen etc zu prüfen sowie sich über alle, für die Leistungserbringung erforderlichen Umstände, zu vergewissern. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe mit dem AG abzuklären.
Auftragsgrundlagen. 3.1 Steht zum Zeitpunkt einer Bestellung der Liefergegenstand noch nicht in all seinen Details (insbesondere technische Ausführung) fest, so wird dem Kunden eine vorläufige Auftragsbestätigung ausgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestellung so zeitgerecht zu detaillieren (Bekanntgabe von Naturmaßnahmen etc.), dass Lieferfristen entsprechend der Vertraglichen Bedingungen eingehalten werden können. Nach Bekanntgabe aller Details wird eine endgültige Auftragsbestätigung ausgestellt, durch welche der Vertragsinhalt verbindlich festgelegt wird sofern der Kunde gegen diese nicht umgehend schriftlich Widerspruch einlegt. Geschieht dies, so bleibt in jedem Fall der Liefervertrag nach Maßgabe des Angebotes bzw. der vorläufigen Auftragsbestätigung in Kraft.
Auftragsgrundlagen. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Vertragsbeziehung zu uns ist lediglich unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Abänderungen oder Ergänzungen von Angeboten / Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausnahmslos der Schriftform. Sofern wir einen Auftrag eines Auftraggebers ausführen, dessen Geschäftsbedingungen den unsrigen widersprechen, bedeutet dies keine stillschweigende Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers.
2.2. Für die Befolgung mündlicher, telefonischer, telegrafischer oder uns sonst wie zugegangener Aufträge oder sonstiger Mitteilungen, die von keiner Seite schriftlich bestätigt werden, ebenso für die Befolgung von Mitteilungen an Lager-, Fahr- und Begleitpersonal, übernehmen wir keine Gewähr. Die Übergabe von Gütern und Schriftstücken irgendwelcher Art an unsere Arbeitnehmer oder Mitarbeiter Dritter, deren wir uns zur Ausführung der uns erteilten Aufträge bedienen, erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers, wenn sie nicht vorher mit uns oder einem unserer bevollmächtigten Angestellten ausdrücklich vereinbart war.
2.3. Fahrpersonal und unsere Lagerarbeiter sind nicht berechtigt, für uns rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen. Zu Erklärungen dieser Personen ist unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung einzuholen.
2.4. Unsere Angebote sind freibleibend und gelten nur bei unverzüglicher Annahme zur sofortigen Ausführung des betreffenden Auftrages, sofern sich nichts Gegenteiliges aus dem Angebot ergibt, sowie, wenn bei Erteilung des Auftrages auf das Angebot ausdrücklich schriftlich Bezug genommen wird.
2.5. Grundsätzlich von der Annahme und Beförderung ausgeschlossene Güter:
2.5.1. Güter, die Nachteile für Personen, Tiere, andere Güter, Beförderungsmittel oder sonstige Gegenstände zur Folge haben könnten oder die schneller Verderbnis oder Fäulnis ausgesetzt sind.
2.5.2. Güter, deren Art, Inhalt, Beförderung oder Lagerung etc. gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen.
2.5.3. Güter, welche für ihre Beförderung, Behandlung, Verladung, Stauung, Entladung und Lagerung etc. besondere Ausführung, Handhabung und Eigenschaften, besondere Transport- oder Lademittel, besondere Verpackung, besondere Behandlung, besondere Einrichtungen (z.B. für temperaturgeführtes Gut), besondere Be- und Entladevorrichtungen, besonderes Fachpersonal, besondere Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen etc. erfordern.
2.5.4. Güter, deren Beförderung gef...
Auftragsgrundlagen. 1.1 Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Dienstleistungen im Bereich Hosting, Serverbereitstellung (virtuelle und physische Server) und Zugangsdienste – ANB von Kratochwill – IT Dienstleistungen u.D.V. in 0000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0/0/0, Österreich, in Folge Auftragnehmer genannt, gelten für alle entgeltlichen und alle unentgeltlichen Lieferungen und Dienstleistungen, die vom Auftragnehmer gegenüber der Vertragspartnerin bzw. dem Vertragspartner, im folgenden kurz Auftraggeber genannt, erbringt.
1.2 Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls gesondert vereinbarte sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. solche des Auftragnehmers gelten nur, wenn sich der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.
1.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit.
1.4 Diese Bedingungen gelten für alle auch zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Der Auftragnehmer schließt diesbezügliche Verträge nur unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen ab. Für alle hier nicht geregelten Punkte gelten die allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von Diensten im Telekommunikationsbereich, die zusätzlichen Bedingungen für Service und / oder Content-Provider sowie Mehrwertdienste und die zusätzlichen Bedingungen für Service und / oder Access Provider, alle herausgegeben von der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Unternehmensberatung - IT. Für Konsumenten im Sinne des KschG gelten diese Bedingungen nur, sofern sie keine Schlechterstellung zum KschG bilden. Die Verpflichtungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages oder einer vom Auftragnehmer ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen. Soweit allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen widersprechen, gelten Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht als vereinbart und wird ihnen ausdrücklich widersprochen.
Auftragsgrundlagen. 1.1 Die folgenden Auftragsgrundlagen gelten bei allfälligen Widersprüchen in der angeführten Reihenfolge:
Auftragsgrundlagen. 1.1. Für alle Aufträge an die locare – Agentur für Immobilien e. K. (Makler) gelten ergänzend die nachfolgenden Bedingungen unter Ausschluss etwaiger Bedingungen des Auftraggebers. Der Maklervertrag, der den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.
1.2. Der Makler bearbeitet den Auftrag fachgerecht, nachhaltig und unter Ausnutzung aller Abschlusschancen, um einen möglichst kurzfristigen Vertragsabschluss zu ermöglichen. Dazu kann er auch weitere Vertriebspartner einschalten. Er wird den Auftraggeber jeweils zeitnah über den aktuellen Stand informieren und ihm alle Umstände mitteilen, die für seine Vertragsentscheidung von Bedeutung sein können, insbesondere Vertragsbedingungen und Gebote von Interessenten.
Auftragsgrundlagen. 1. Als Grundlage für den jeweiligen Auftrag gelten in nachstehender Rangordnung:
a) das Protokoll über die Verhandlung über das Anbot und das Anbot selbst, soweit es nicht im Zuge der Anbotsverhandlungen schriftlich modifiziert wurde, sowie ein Auftragsschreiben samt den vorliegenden „Auftragsbedingungen“
b) die Baubewilligung, die Niederschrift inklusive der in der Niederschrift zur Bauverhandlung enthaltenen besonderen Auflagen der Baubehörde sowie alle behördlichen Vorschreibungen und Genehmigungen welche für die Erfüllung der Leistung bzw. des Gewerks erforderlich sind bzw. vorgeschrieben werden. Stand: Mai 2020
c) dem AN bekannt gegebene Vereinbarungen der WINKLER&CO mit Nachbarn, Anrainer, Versorgungsunternehmen im jeweils konkreten Bauprojekt
d) das detaillierte Leistungsverzeichnis
2. Der AN verpflichtet sich, die ihm obliegende Leistung nach den während der Bauzeit geltenden anerkannten Regeln seines Gewerbes zu erbringen und dabei sämtliche während der Bauzeit geltenden Gesetze, Verordnungen, technische Ö-Normen, den jeweils aktuellen Stand der Technik und die jeweils geltende Bauordnung und Bautechnikverordnung etc. zu beachten und zu befolgen.
Auftragsgrundlagen. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag kommt nur zustande, wenn wir ihn schriftlich vereinbart oder schriftlich bestätigt haben. Angebotsunterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, technische Angaben sind nur annähernd maßgebend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Wir setzen ferner voraus, dass uns der Auftraggeber vollständig über Einsatzbedingungen, örtliche Verhältnisse und betriebliche Besonderheiten unterrichtet.
2.2 An unseren Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und ausschließliche Verwertungsrecht vor, soweit der Vertrag mit dem Auftraggeber nicht abweichendes vorgibt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle von uns erhaltenen oder alle in sonstiger Weise aus dem Bereich von uns bekannt gewordenen nicht offenkundige Informationen, Erkenntnisse und Unterlagen wie z.B. technische und sonstige Daten, Messwerte, Technik, Betriebserfahrungen, Betriebsgeheimnisse, Know-how, Zusammensetzungen und sonstige Dokumentationen („Informationen“) geheim zu halten, ohne unsere Zu- stimmung Dritten nicht zugänglich zu machen und nur zum Zwecke der Abwicklung des jeweiligen Vertrages zu ver- wenden.
2.3 Nach Abwicklung des Vertrages sind alle für den Zweck der Bestellung übergebene Unterlagen an uns zurückzusen- den, sämtliche Kopien davon zu vernichten sowie sämtliche Dateien darüber zu löschen. Die Geheimhaltungsverpflich- tung gilt auch für einen Zeitraum von vier Jahren nach Abwicklung des Vertrages.
2.4 Soweit der schriftlich festgelegte Verwendungszweck nicht beeinträchtigt wird, können wir technische Anpassungen und Änderungen bei unseren Leistungen vornehmen, wenn sie handelsüblich sind oder aufgrund rechtlicher Vorschrif- ten erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen und die Qualität unserer Leistung insgesamt nicht gemindert wird.
Auftragsgrundlagen. 1 Gegenstand § 2 Zustandekommen § 3 Einwilligung
(1) Der Auftraggeber bzw. seine (bevollmächtigte) Xxxxxxxxxxx ist über das Pferd verfügungsberechtigt und willigt in die vereinbarten Untersuchungsgänge ein und verpflichtet sich, den Tierarzt hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.
(2) Der Auftraggeber beziehungsweise seine Hilfsperson hat den Vertragsinhalt samt Aufklärung über etwaige Gefahren der Untersuchung gelesen und ebenso verstanden wie das Aufklärungsgespräch über typische Risiken der Untersuchung.
(1) Der Auftraggeber beziehungsweise seine Hilfsperson hat Fragen des Tierarztes zum Pferd nach bestem Wissen wahrheitsgetreu zu beantworten und sich die entsprechenden Informationen von Dritten zu beschaffen.
(2) Findet die Untersuchung in der Sphäre des Auftraggebers statt, hat dieser ein entsprechendes Umfeld für die Untersuchung zu schaffen. Jedenfalls hat der Auftraggeber den Tierarzt bestmöglich zu unterstützen.
(3) Der Auftraggeber hat den Tierarzt über Besonderheiten des Pferdes (Aggressivität, Medikamenteneinfluss und dergleichen) zu informieren, widrigenfalls er für alle Schäden, die dem Tierarzt oder Dritten dadurch entstehen, einzustehen hat. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, das Protokoll an Dritte weiterzugeben oder damit zu werben. Dritte können aus dem Protokoll keinerlei Rechte ableiten; das Protokoll stellt keine Beschreibung des Pferdes im Sinne des Gewährleistungsrechts dar. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Xxxxxx über den Inhalt dieser Vereinbarung zu informieren und den Tierarzt hinsichtlich deren Ansprüchen schad- und klaglos zu halten. Proben, Röntgenbilder und Aufzeichnungen, außer die für den Auftraggeber bestimmten Blätter (vergleiche aber § 7), werden beziehungsweise bleiben Eigentum des Tierarztes und sind zudem durch Urheberrecht und sonstige Rechte des geistigen Eigentums des Tierarztes geschützt. Der Auftraggeber darf die seitens des Tierarztes erhaltenen Informationen und sonstige Inhalte, Dokumente, Röntgenbilder und Aufzeichnungen weder verändern, kopieren, verbreiten, bearbeiten, übertragen, vervielfältigen, veröffentlichen, übermitteln oder verkaufen.
(1) Das vereinbarte Honorar wird unmittelbar vor der Übergabe des vom Tierarzt ausgefüllten für den Auftraggeber bestimmten Untersuchungsprotokolls fällig. Der Tierarzt ist bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars nicht verpflichtet, die für den Auftraggeber bestimmten Befunde oder...
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