Common use of Auftragsdurchführung Clause in Contracts

Auftragsdurchführung. 1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Liefer- oder Leistungsgegenstand nur die vertraglich ausdrücklich festgelegten Ei- genschaften, technischen Daten etc. aufzuweisen; diese stellen nur dann Ga- rantieübernahmen dar, wenn wir ausdrücklich erklären, verschuldensunab- hängig hierfür einstehen zu wollen, oder wenn sie von uns ausdrücklich als solche bezeichnet werden; Garantieerklärungen müssen schriftlich abgege- ben werden, um wirksam zu sein. Wir behalten uns vor, technische und ge- stalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in unseren Verkaufsunterlagen vorzunehmen und (Teil-)Produkte gegen technisch gleichwertige oder bessere auszutauschen, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen uns herleiten kann. Derartige Beschreibungen und Angaben sowie Werbeaussagen (auch des Herstellers) beinhalten keine Garantieerklä- rungen. Soweit sich nicht aus gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schulden wir Beratung nur insoweit, als diese von uns als vertragliche Haupt- pflicht übernommen wurde. 2. Bei der Lieferung von Software gehören, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, Weiter- und Neuentwicklungen von Software (Updates und Upgrades) nicht zum Lieferumfang. 3. Der Kunde hat uns alle für die Durchführung unserer Lieferung und/oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprü- fen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Ein- zelfalls kein Anlass besteht oder die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrück- lich als vertragliche Pflicht übernommen wurde. Soweit Arbeiten beim Kunden durchgeführt werden, sind unseren Mitarbeitern unentgeltlich die jeweils be- nötigten Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. 4. Werden wir außerhalb unseres Betriebsgeländes tätig, so obliegen dem Kunden alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinba- rung mit dem Kunden etwas anderes ergibt. Wir sind berechtigt, die Durch- führung unserer Lieferung und/oder Leistung zu verweigern, solange die not- wendigen Maßnahmen nicht getroffen werden. 5. Ungeachtet unserer fortbestehenden Verantwortung für die Erfüllung vertrag- lich geschuldeter Leistungen sind wir uneingeschränkt berechtigt, Dritte in die Vertragserfüllung einzuschalten. Soweit Mitarbeiter, deren Einsatz vertraglich vereinbart wurde, durch von uns nicht zu vertretende Gründe verhindert sind, dürfen wir diese durch andere geeignete Mitarbeiter ersetzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragsdurchführung. 1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Liefer- oder bzw. Leistungsgegenstand nur die vertraglich ausdrücklich festgelegten Ei- genschaftenEigenschaften, technischen Daten etc. aufzuweisen; diese stellen nur dann Ga- rantieübernahmen Garantieübernahmen dar, wenn wir ausdrücklich erklären, verschuldensunab- hängig verschuldensunabhängig hierfür einstehen zu wollen, oder wenn sie von uns ausdrücklich als solche bezeichnet werden; Garantieerklärungen müssen schriftlich abgege- ben abgegeben werden, um wirksam zu sein. 2. Wir behalten uns vor, technische und ge- stalterische gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in unseren Prospekten, Katalogen oder ähnlichen Verkaufsunterlagen vorzunehmen und (Teil-)Produkte Teil-)produkte gegen technisch gleichwertige oder bessere auszutauschen, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen uns herleiten kann. Derartige Beschreibungen und Angaben sowie Werbeaussagen (auch des Herstellers) beinhalten keine Garantieerklä- rungenGarantieerklärungen. Soweit sich nicht aus gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schulden wir Beratung nur insoweit, als diese von uns als vertragliche Haupt- pflicht Hauptpflicht übernommen wurde. 2. Bei der Lieferung von Software gehören, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, Weiter- und Neuentwicklungen von Software (Updates und Upgrades) nicht zum Lieferumfang. 3. Der Kunde hat uns alle für die Durchführung unserer Lieferung und/oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprü- fenüberprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Ein- zelfalls Einzelfalls kein Anlass besteht oder die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrück- lich ausdrücklich als vertragliche Pflicht übernommen wurde. 4. Soweit Arbeiten beim Kunden durchgeführt werden, sind unseren Mitarbeitern unentgeltlich die jeweils be- nötigten benötigten Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. 45. Werden wir außerhalb unseres Betriebsgeländes tätig, so obliegen dem Kunden alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinba- rung Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes ergibt. Wir sind berechtigt, die Durch- führung Durchführung unserer Lieferung und/oder Leistung zu verweigern, solange die not- wendigen notwendigen Maßnahmen nicht getroffen werden. 56. Ungeachtet unserer fortbestehenden Verantwortung für die Erfüllung vertrag- lich vertraglich geschuldeter Leistungen sind wir uneingeschränkt berechtigt, Dritte in die Vertragserfüllung einzuschalten. Soweit Mitarbeiter, deren Einsatz vertraglich vereinbart wurde, durch von uns nicht zu vertretende Gründe verhindert sind, dürfen wir diese durch andere geeignete Mitarbeiter ersetzen.

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Samples: General Terms and Conditions

Auftragsdurchführung. 1Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses und bei unserer Berichterstattung hierüber haben wir die einschlägigen Normen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und unsere Berufspflichten beachtet, darunter die Grundsätze der Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Gewissenhaftigkeit und Verschwiegenheit (§ 57 Abs. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde1 StBerG). Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst unabhängig von der Art unseres Auftrags die Tätigkeiten, hat die erforderlich sind, um auf Grundlage der Liefer- oder Leistungsgegenstand nur Buchführung und des Inventars sowie der eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen die vertraglich ausdrücklich festgelegten Ei- genschaftengesetzlich vorgeschriebene Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und weitere Abschlussbestandteile zu erstellen. Nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses gehören die erforderlichen Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, technischen Daten etcBewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Er- messensentscheidungen). aufzuweisen; diese stellen nur dann Ga- rantieübernahmen dar, wenn wir ausdrücklich erklären, verschuldensunab- hängig hierfür einstehen zu wollen, oder wenn sie Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten wurden von uns ausdrücklich als solche bezeichnet werden; Garantieerklärungen müssen schriftlich abgege- ben werden, um wirksam zu seinim Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Wir behalten uns vorhaben unseren Auftraggeber darüber hinaus über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, technische Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt. Wir haben in unserer Kanzlei Regelungen eingeführt, die mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass bei der Auftragsabwicklung zur Erstellung eines Jahresabschlusses einschließlich der Berichterstattung die ge- stalterische Abweichungen von Beschreibungen setzlichen Vorschriften und Angaben in unseren Verkaufsunterlagen vorzunehmen und (Teil-)Produkte gegen technisch gleichwertige oder bessere auszutauschen, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen uns herleiten kann. Derartige Beschreibungen und Angaben sowie Werbeaussagen (auch des Herstellers) beinhalten keine Garantieerklä- rungen. Soweit sich nicht aus gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schulden wir Beratung nur insoweit, als diese von uns als vertragliche Haupt- pflicht übernommen wurde. 2fachlichen Regeln beachtet werden. Bei der Lieferung Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit beachtet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erforderte von Software gehörenuns die Kenntnis und Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, einschlägiger Be- stimmungen der Vereinssatzung sowie der einschlägigen fachlichen Verlautbarungen. Zur Durchführung des Auftrags hatten wir uns die für die vorliegende Auftragsart erforderlichen Kenntnisse über die Branche, den Rechtsrahmen und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens unseres Auftraggebers anzueignen. An erkannten unzulässigen Wertansätzen und Darstellungen im Jahresabschluss dürfen wir nicht mitwirken. Sofern entsprechende Wertansätze und Darstellungen verlangt oder erforderliche Korrekturen verweigert würden, hätten wir dies in geeigneter Weise in unserer Bescheinigung sowie in unserem Erstellungsbericht zu würdigen oder unseren Auftrag niederzulegen, falls Vermögensgegenstände oder Schulden unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bewertet wären, obwohl dem tatsächliche oder rechtliche Gege- benheiten offensichtlich entgegenstünden. Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen wären von uns zu klären. Falls sich diese be- stätigten und die Mängel nicht beseitigt würden, brächten wir sich daraus ergebende Einwendungen, soweit nicht ausdrücklich vereinbartsie wesentlich für den Jahresabschluss wären, Weiter- und Neuentwicklungen in unserer Bescheinigung zum Ausdruck. Würden Aufklärun- gen oder die Vorlage von Software (Updates und Upgrades) nicht zum Lieferumfang. 3. Der Kunde hat uns alle für Unterlagen, die zur Klärung erforderlich sind, oder die Durchführung unserer Lieferung und/entsprechen- der Beurteilungen verweigert, hätten wir unseren Auftrag niederzulegen. Bei schwerwiegenden, in ihren Auswirkungen nicht abgrenzbaren Mängeln in der Buchführung, den Inven- turen oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind anderen, nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprü- fen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände in den Auftrag eingeschlossenen Teilbereichen des Ein- zelfalls kein Anlass besteht oder die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrück- lich als vertragliche Pflicht übernommen wurde. Soweit Arbeiten beim Kunden durchgeführt werden, sind unseren Mitarbeitern unentgeltlich die jeweils be- nötigten Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. 4. Werden wir außerhalb unseres Betriebsgeländes tätig, so obliegen dem Kunden alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinba- rung mit dem Kunden etwas anderes ergibt. Wir sind berechtigtRechnungswesens, die Durch- führung unserer Lieferung und/unser Auftraggeber nicht beheben wollte oder Leistung zu verweigernkönnte, solange die not- wendigen Maßnahmen nicht getroffen werden. 5. Ungeachtet unserer fortbestehenden Verantwortung für die Erfüllung vertrag- lich geschuldeter Leistungen sind wir uneingeschränkt berechtigt, Dritte in die Vertragserfüllung einzuschalten. Soweit Mitarbeiter, deren Einsatz vertraglich vereinbart wurde, durch darf eine Bescheinigung von uns nicht erteilt werden. Wir hätten unserem Auftraggeber in Fällen dieser Art die Mängel schriftlich mitzuteilen und zu vertretende Gründe verhindert sindentscheiden, dürfen ob ei- ne Kündigung des Auftrags angezeigt wäre. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmungen der Satzung. Im Rahmen des erteilten Auftrags haben wir diese durch andere geeignete Mitarbeiter ersetzendie gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von Jahresab- schlüssen sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die Beachtung anderer gesetzli- cher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unseres Auftrags. Als Erstellungsunterlagen dienten die Buchhaltungsunterlagen, die vollständigen Belege, Kontoauszüge der Kreditinstitute sowie das gesamte Akten- und Schriftgut des Auftraggebers.

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Samples: Jahresabschluss

Auftragsdurchführung. 1Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses und bei unserer Berichterstattung hierüber haben wir die einschlägigen Normen unserer Berufsordnung und unsere Berufspflichten beachtet, darunter die Grundsätze der Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit (§ 57 StBerG). Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurdeDie Erstellung des Jahresabschlusses umfasst unabhängig von der Art unseres Auftrags die Tätigkeiten, hat die erforderlich sind, um auf Grundlage der Liefer- oder Leistungsgegenstand nur Buchführung und des Inventars sowie der eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen die vertraglich ausdrücklich festgelegten Ei- genschaftengesetzlich vorgeschriebene Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Anhang und weitere Abschlussbestandteile zu erstellen. Nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses gehören die erforderlichen Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, technischen Daten etcBewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Er- messensentscheidungen). aufzuweisen; diese stellen nur dann Ga- rantieübernahmen dar, wenn wir ausdrücklich erklären, verschuldensunab- hängig hierfür einstehen zu wollen, oder wenn sie Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten wurden von uns ausdrücklich als solche bezeichnet werden; Garantieerklärungen müssen schriftlich abgege- ben werden, um wirksam zu seinim Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Entsprechendes gilt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichte- rungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften. Wir behalten uns vorhaben unseren Auftraggeber darüber hinaus über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, technische Feststellung und ge- stalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in unseren Verkaufsunterlagen vorzunehmen und (Teil-)Produkte gegen technisch gleichwertige oder bessere auszutauschen, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen uns herleiten kann. Derartige Beschreibungen und Angaben sowie Werbeaussagen (auch Offenlegung des Herstellers) beinhalten keine Garantieerklä- rungen. Soweit sich nicht aus gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schulden wir Beratung nur insoweit, als diese von uns als vertragliche Haupt- pflicht übernommen wurde. 2Jahresabschlusses aufgeklärt. Bei der Lieferung von Software gehören, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, Weiter- Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Neuentwicklungen von Software (Updates und Upgrades) nicht zum Lieferumfang. 3Wesentlich- keit beachtet. Der Kunde hat uns alle Im Rahmen des erteilten Auftrags haben wir die gesetzlichen Vorschriften für die Durchführung unserer Lieferung und/oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu gebenAufstellung von Jahresab- schlüssen sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Wir sind Die Beachtung anderer gesetzli- cher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprü- fen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Ein- zelfalls kein Anlass besteht oder Gegenstand unseres Auftrags. Als Erstellungsunterlagen dienten die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrück- lich als vertragliche Pflicht übernommen wurde. Soweit Arbeiten beim Kunden durchgeführt werden, sind unseren Mitarbeitern unentgeltlich die jeweils be- nötigten Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. 4. Werden wir außerhalb unseres Betriebsgeländes tätig, so obliegen dem Kunden alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinba- rung mit dem Kunden etwas anderes ergibt. Wir sind berechtigtBuchhaltungsunterlagen, die Durch- führung unserer Lieferung und/oder Leistung zu verweigernvollständigen Belege, solange die not- wendigen Maßnahmen nicht getroffen werdenKontoauszüge der Kreditinstitute sowie das gesamte Akten- und Schriftgut der Gesellschaft. 5. Ungeachtet unserer fortbestehenden Verantwortung für die Erfüllung vertrag- lich geschuldeter Leistungen sind wir uneingeschränkt berechtigt, Dritte in die Vertragserfüllung einzuschalten. Soweit Mitarbeiter, deren Einsatz vertraglich vereinbart wurde, durch von uns nicht zu vertretende Gründe verhindert sind, dürfen wir diese durch andere geeignete Mitarbeiter ersetzen.

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Samples: Jahresabschlussbericht

Auftragsdurchführung. 1Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses und bei meiner Berichterstattung hierüber habe ich die einschlägigen Normen meiner Berufsordnung und meine Berufspflichten beachtet, darunter die Grundsät- ze der Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit (§ 57 StBerG). Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurdeDie Erstellung des Jahresabschlusses umfasst unabhängig von der Art meines Auftrags die Tätigkeiten, hat der Liefer- oder Leistungsgegenstand nur die vertraglich ausdrücklich festgelegten Ei- genschaften, technischen Daten etc. aufzuweisen; diese stellen nur dann Ga- rantieübernahmen dar, wenn wir ausdrücklich erklären, verschuldensunab- hängig hierfür einstehen zu wollen, oder wenn sie von uns ausdrücklich als solche bezeichnet werden; Garantieerklärungen müssen schriftlich abgege- ben werdenerforderlich sind, um wirksam auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der eingeholten Vorga- ben zu seinden anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschluss- buchungen die gesetzlich vorgeschriebene Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung und weitere Ab- schlussbestandteile zu erstellen. Wir behalten uns vorNicht zur Erstellung des Jahresabschlusses gehören die erforderlichen Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, technische Bewertungs- und ge- stalterische Abweichungen Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen). Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten wurden von Beschreibungen mir im Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Entsprechendes gilt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Angaben Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften. Ich habe meinen Auftraggeber darüber hinaus über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt. Ich habe in unseren Verkaufsunterlagen vorzunehmen und (Teil-)Produkte gegen technisch gleichwertige oder bessere auszutauschenmeiner Praxis Regelungen eingeführt, ohne die mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass bei der Kunde hieraus Rechte gegen uns herleiten kann. Derartige Beschreibungen und Angaben sowie Werbeaussagen (auch des Herstellers) beinhalten keine Garantieerklä- rungen. Soweit sich nicht aus Auftragsabwicklung zur Erstellung eines Jahresabschlusses einschließlich der Berichterstattung die gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schulden wir Beratung nur insoweit, als diese von uns als vertragliche Haupt- pflicht übernommen wurde. 2und fachlichen Regeln beachtet werden. Bei der Lieferung Erstellung des Jahresabschlusses habe ich die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und We- sentlichkeit beachtet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erforderte von Software gehörenmir die Kenntnis und Beachtung der hierfür gelten- den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, Weiter- und Neuentwicklungen von Software (Updates und Upgrades) nicht zum Lieferumfang. 3einschlägiger Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sowie der einschlägigen fachlichen Verlautbarungen. Der Kunde hat uns alle Zur Durchführung des Auftrags hatte ich mir die für die Durchführung unserer Lieferung und/vorliegende Auftragsart erforderlichen Kenntnisse über die Branche, den Rechtsrahmen und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens meines Auftragge- bers anzueignen. An erkannten unzulässigen Wertansätzen und Darstellungen im Jahresabschluss darf ich nicht mitwirken. Sofern entsprechende Wertansätze und Darstellungen verlangt oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis erforderliche Korrekturen verweigert würden, hätte ich dies in geeigneter Weise in meiner Bescheinigung sowie in meinem Erstellungsbericht zu gebenwürdigen oder meinen Auftrag niederzulegen, falls Vermögensgegenstände oder Schulden unter An- nahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bewertet wären, obwohl dem tatsächliche oder rechtli- che Gegebenheiten offensichtlich entgegenstünden. Wir sind Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen wären von mir zu klären. Falls sich diese bestätigten und die Mängel nicht verpflichtetbeseitigt würden, vom Kunden zur Verfügung gestellte Datenbrächte ich sich daraus ergebende Einwendungen, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprü- fenso- weit sie wesentlich für den Jahresabschluss wären, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Ein- zelfalls kein Anlass besteht in meiner Bescheinigung zum Ausdruck. Würden Auf- klärungen oder die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrück- lich als vertragliche Pflicht übernommen wurde. Soweit Arbeiten beim Kunden durchgeführt werden, sind unseren Mitarbeitern unentgeltlich die jeweils be- nötigten Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. 4. Werden wir außerhalb unseres Betriebsgeländes tätig, so obliegen dem Kunden alle zur Erfüllung Vorlage von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinba- rung mit dem Kunden etwas anderes ergibt. Wir sind berechtigtUnterlagen, die Durch- führung unserer Lieferung und/zur Klärung erforderlich sind, oder Leistung die Durchführung ent- sprechender Beurteilungen verweigert, hätte ich meinen Auftrag niederzulegen. Bei schwerwiegenden, in ihren Auswirkungen nicht abgrenzbaren Mängeln in der Buchführung, den Inven- turen oder anderen, nicht in den Auftrag eingeschlossenen Teilbereichen des Rechnungswesens, die mein Auftraggeber nicht beheben wollte oder könnte, darf eine Bescheinigung von mir nicht erteilt werden. Ich hätte meinem Auftraggeber in Fällen dieser Art die Mängel schriftlich mitzuteilen und zu verweigernentscheiden, solange ob eine Kündigung des Auftrags angezeigt wäre. Im Rahmen des erteilten Auftrags habe ich die not- wendigen Maßnahmen nicht getroffen werden. 5. Ungeachtet unserer fortbestehenden Verantwortung gesetzlichen Vorschriften für die Erfüllung vertrag- lich geschuldeter Leistungen sind wir uneingeschränkt berechtigt, Dritte in Aufstellung von Jahres- abschlüssen sowie die Vertragserfüllung einzuschaltenGrundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Soweit Mitarbeiter, deren Einsatz vertraglich vereinbart wurde, durch Die Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von uns Straftaten und außerhalb der Rech- nungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht zu vertretende Gründe verhindert sind, dürfen wir diese durch andere geeignete Mitarbeiter ersetzenGegenstand meines Auftrags.

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Samples: Jahresabschluss

Auftragsdurchführung. 1Die DQS begutachtet/auditiert das Manage- mentsystem des Auftraggebers oder Teile davon mit dem Ziel, die Konformität zu festgelegten o- der vereinbarten Forderungen, einschließlich der Wirksamkeit des Systems oder Teilen davon zu bewerten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat Hierüber erhält der Liefer- oder Leistungsgegenstand nur die vertraglich ausdrücklich festgelegten Ei- genschaften, technischen Daten etc. aufzuweisen; diese stellen nur dann Ga- rantieübernahmen dar, wenn wir ausdrücklich erklären, verschuldensunab- hängig hierfür einstehen zu wollen, oder wenn sie von uns ausdrücklich als solche bezeichnet werden; Garantieerklärungen müssen schriftlich abgege- ben werden, um wirksam zu sein. Wir behalten uns vor, technische und ge- stalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in unseren Verkaufsunterlagen vorzunehmen und (Teil-)Produkte gegen technisch gleichwertige oder bessere auszutauschen, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen uns herleiten kann. Derartige Beschreibungen und Angaben sowie Werbeaussagen (auch des Herstellers) beinhalten keine Garantieerklä- rungen. Soweit sich nicht aus gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schulden wir Beratung nur insoweit, als diese von uns als vertragliche Haupt- pflicht übernommen wurde. 2. Bei der Lieferung von Software gehören, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, Weiter- und Neuentwicklungen von Software (Updates und Upgrades) nicht zum Lieferumfang. 3. Der Kunde hat uns alle für die Durchführung unserer Lieferung Auftraggeber ein Gutachten und/oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu gebenein DQS-Zertifikat bzw. Wir sind eine Urkunde oder Konformitätserklärung. Begutach- tungen werden grundsätzlich am Ort der Leis- tungserbringung des Auftraggebers durchge- führt. Dies gilt insbesondere nicht verpflichtetbei Audits die ohne physische Anwesenheit des Auditors am Ort der Leistungserbringung des Auftraggebers durchgeführt werden („Remote-Audits“). Die DQS ist bei ihren Audits unabhängig, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit neutral und Richtigkeit zu überprü- fen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Ein- zelfalls kein Anlass besteht oder die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrück- lich als vertragliche Pflicht übernommen wurdeobjektiv. Soweit Arbeiten beim Kunden durchgeführt werden, sind unseren Mitarbeitern unentgeltlich Der Auftrags-durchführung liegen die jeweils be- nötigten Arbeitsplätze gültigen „DQS Auditierungs- und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. 4. Werden wir außerhalb unseres Betriebsgeländes tätig, so obliegen dem Kunden alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinba- rung mit dem Kunden etwas anderes ergibt. Wir sind berechtigtZertifi- zierungsregeln“ zugrunde, die Durch- führung unserer Lieferung für beide Parteien verbindlich sind. Art und Umfang der Leistungen der DQS werden bei der Erteilung des Auftrags schriftlich festgelegt; die Durchführung des Auf- trages kann in Projektabschnitten laut Angebot erfolgen, Teilleistungen sind möglich. Termine der einzelnen Projektabschnitte vereinbaren die Parteien gesondert. Ergeben sich bei der ord- nungsgemäßen Durchführung des Auftrages o- der der einzelnen Projektabschnitte Änderungen und/oder Leistung Erweiterungen des festgelegten Auf- tragsumfangs, sind diese vorab zusätzlich schrift- lich zwischen den Vertragsparteien zu verweigernvereinba- ren. Eine vorherige schriftliche Vereinbarung ist jedoch nicht notwendig, solange die not- wendigen Maßnahmen nicht getroffen werden. 5. Ungeachtet unserer fortbestehenden Verantwortung soweit es gemäß Num- mer 5.2 (Nichterteilung des Zertifikats) der „DQS Auditierungs- und Zertifizierungsregeln “ zur Schließung von Abweichungen oder Auflagen für die Erfüllung vertrag- Erteilung des Zertifikates zwingend erforder- lich geschuldeter Leistungen sind wir uneingeschränkt berechtigt, Dritte in die Vertragserfüllung einzuschaltenist. Soweit Mitarbeiterein Festhalten am Vereinbarten im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterun- gen dem Auftragnehmer nicht zugemutet wer- den kann, deren Einsatz vertraglich vereinbart wurdehat dieser ein Rücktrittsrecht. Der Auf- traggeber hat dabei jedoch für die bis zum Wirk- samwerden des Rücktritts vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen die vereinbarte Vergü- tung zu zahlen. Fehlt es an einer Vergütungsver- einbarung für die erbrachten Leistungen, durch von uns nicht so hat der Auftraggeber eine angemessene Vergütung zu vertretende Gründe verhindert sind, dürfen wir diese durch andere geeignete Mitarbeiter ersetzenbezahlen.

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