Common use of Auftragserteilung Clause in Contracts

Auftragserteilung. 1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbrin- genden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbind- liche Fertigstellungstermin anzugeben. 2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins ggf. in elek- tronischer Form. 3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen. 4. Falls erforderlich, wird das Fahrzeug auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten verschlüsselt und temporär lokal gesichert. Durch die Softwareaktualisierung kann es auch zu folgenden Änderungen kommen: a) Modifikationen der Gestaltung von Funktionsausprägungen. b) Freischaltung neuer Funktionen, soweit dies bestehende Funktionen nicht einschränkt und die Freischaltung der neuen Funktion dem Auftraggeber nach Art der Funktion und Auswirkungen ihrer Freischaltung auch im Übrigen zumutbar ist. c) Überschreibung von Modifikationen der Fahrzeugsoftware (z. B. Leis- tungsoptimierungen), die vom Auftraggeber eigenmächtig vorgenommen wurden. d) Individuelle Einstellungen im Fahrzeug können vereinzelt auf Werksein- stellungen zurückfallen. 5. Hinweis: Bei erfolgter Rädermontage ist ein Nachziehen der Radschrauben nach 50 bis 100 km erforderlich. 6. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für auf Geld gerichtete Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer. Für andere Rechte des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers dann nicht, wenn beim Auftragnehmer ein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss nicht besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.

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Samples: KFZ Reparaturbedingungen, KFZ Reparaturbedingungen

Auftragserteilung. 13.1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbrin- genden Leistungen zu bezeichnen Art und Umfang der voraussichtliche oder verbind- liche Fertigstellungstermin anzugebenvereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 23.2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift Änderungen und Ergänzungen des Auftragsscheins ggf. in elek- tronischer Form. 3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen. 4. Falls erforderlich, wird das Fahrzeug auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten verschlüsselt und temporär lokal gesichert. Durch die Softwareaktualisierung kann es auch zu folgenden Änderungen kommen: a) Modifikationen der Gestaltung von Funktionsausprägungen. b) Freischaltung neuer Funktionen, soweit dies bestehende Funktionen nicht einschränkt und die Freischaltung der neuen Funktion dem Auftraggeber nach Art der Funktion und Auswirkungen ihrer Freischaltung auch im Übrigen zumutbar ist. c) Überschreibung von Modifikationen der Fahrzeugsoftware (z. B. Leis- tungsoptimierungen), die vom Auftraggeber eigenmächtig vorgenommen wurden. d) Individuelle Einstellungen im Fahrzeug können vereinzelt auf Werksein- stellungen zurückfallen. 5. Hinweis: Bei erfolgter Rädermontage ist ein Nachziehen der Radschrauben nach 50 bis 100 km erforderlich. 6. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag Auftrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung Bestätigung durch das Ingenieurbüro (Stragere), um Gegenstand des Auftragnehmersvorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden. 3.3. Dies gilt nicht Das Ingenieurbüro (Stragere) verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit. 3.4. Das Ingenieurbüro (Stragere) kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für auf Geld gerichtete Ansprüche Rechnung des Auftraggebers gegen Aufträge erteilen. Das Ingenieurbüro (Stragere) ist jedoch verpflichtet, den AuftragnehmerAuftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen. Für - Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch das Ingenieurbüro (Stragere) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. 3.5. Das Ingenieurbüro (Stragere) kann auch zur Vertragserfüllung andere Rechte entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers gegen Ingenieurbüros (Stragere) Aufträge erteilen. Das Ingenieurbüro (Stragere) ist jedoch verpflichtet den Auftragnehmer bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers dann nichtAuftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn beim Auftragnehmer es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat das Ingenieurbüro (Stragere) den Auftrag selbst durchzuführen. - Die Bezahlung des Subplaners erfolgt ausschließlich durch das Ingenieurbüro (Stragere) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Subplaner und dem Auftraggeber. 3.6. Gegenstand eines Auftrages bzw. eines Planungs- und/oder Beratungsauftrages ist die vereinbarte Leistung und nicht ein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss nicht besteht bestimmter Erfolg. Leistungen werden grundsätzlich schriftlich vereinbart. Änderungen oder berechtigte Belange des Auftraggebers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss überwiegenErgänzungen vereinbarter Leistungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. 1 Die Folgenden AGBs basieren auf den Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ingenieurbüros Österreichs, erstellt von der Fachgruppe Ingenieurbüros der Wirtschaftskammer Österreich, und wurden entsprechend ergänzt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Auftragserteilung. 12.1. Der Kunde erteilt an Dr. Xxxxx den Laborauftrag durch die Zustellung des ordnungsgemäss, vollständig und korrekt ausgefüllten Auftragsformulars sowie durch Übergabe der ordnungsgemäss und korrekt entnommenen, verpackten und beschrifteten (etikettierten) Probe. 2.2. Für die ordnungsgemässe Vorbereitung und Entnahme, die korrekte Verpackung bzw. Xxxx des dafür geeigneten Behälters sowie das korrekte Beschriften der zur Laboranalyse entnommenen Probe ist alleine der Kunde verantwortlich. Der Kunde verantwortet bei der Auftragserteilung auch die Einhaltung der WZW-Kriterien gemäss KVG und klärt eine allfällige Kostendeckung/Kostenübernahme mit dem Versicherten/Versicherer vor Auftragserteilung. 2.3. Dr. Xxxxx schliesst jede Verantwortung und Haftung für eine fehlerhafte Entnahme, Manipulation, Verpackung, Beschriftung von Proben und/oder für Eingaben auf dem Auftragsformular aus. Dr. Xxxxx trifft auch keine Pflicht zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden gelieferten Daten. 2.4. Mit der Laborauftragserteilung durch den Kunden sichert dieser Dr. Xxxxx zu, dass er vom Patienten zur Auftragserteilung in dessen Namen und auf dessen Rechnung ermächtigt ist und bringt zugleich das Einverständnis des Patienten zur für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Datenverarbeitung sowie die Zustimmung zu diesen AGB zum Ausdruck. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind Bereich der genetischen Untersuchungen sichert der Kunde ausserdem zu, die zu erbrin- genden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbind- liche Fertigstellungstermin anzugeben. 2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins ggf. in elek- tronischer Form. 3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen. 4. Falls erforderlich, wird das Fahrzeug auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten verschlüsselt und temporär lokal gesichert. Durch die Softwareaktualisierung kann es auch zu folgenden Änderungen kommen: a) Modifikationen der Gestaltung von Funktionsausprägungen. b) Freischaltung neuer Funktionen, soweit dies bestehende Funktionen nicht einschränkt gemäss GMUG geforderte angemessene genetische Beratung durchgeführt und die Freischaltung der neuen Funktion dem Auftraggeber nach Art der Funktion und Auswirkungen ihrer Freischaltung auch im Übrigen zumutbar istEinverständniserklärung des Patienten eingeholt zu haben. c) Überschreibung von Modifikationen der Fahrzeugsoftware (z. B. Leis- tungsoptimierungen), die vom Auftraggeber eigenmächtig vorgenommen wurden. d) Individuelle Einstellungen im Fahrzeug können vereinzelt auf Werksein- stellungen zurückfallen. 5. Hinweis: Bei erfolgter Rädermontage ist ein Nachziehen der Radschrauben nach 50 bis 100 km erforderlich. 6. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für auf Geld gerichtete Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer. Für andere Rechte des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers dann nicht, wenn beim Auftragnehmer ein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss nicht besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.

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Samples: General Terms and Conditions

Auftragserteilung. 13.1. Xxxxxxxx & Mörtenschlag Sanierungen OG ist nicht ver- pflichtet, die Unterschriftsberechtigung des Vertragspartners zu prüfen. Schöllig & Mörtenschlag Sanierungen OG darf davon ausgehen, dass jede volljährige und mit dem Wissen des Ver- tragspartners im Objekt anwesende Person zur Vertretung des Vertragspartners bevollmächtigt ist. 3.2. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Schöllig & Mörtenschlag Sanie- rungen OG, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhält- nisses zu werden. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbrin- genden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbind- liche Fertigstellungstermin anzugebenGeschäftsverkehr mit Verbrauchern ent- fällt dieses Schriftformerfordernis. 23.3. Xxxxxxxx & Mörtenschlag Sanierungen OG kann zur Ver- tragserfüllung andere entsprechend qualifizierte Unternehmen als Subunternehmer heranziehen. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern gilt § 6 Abs. 2 Z 2 KSchG und muss diese Befug- nis mit dem Vertragspartner einzeln ausgehandelt, sowie der Subunternehmer ausdrücklich namentlich angeführt werden. 3.4. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen gegenüber der Auftragsbestätigung im Ausmaß von bis zu 15% des veranschlagten Gesamtpreises ergeben, ist eine Verständi- gung des Vertragspartners nicht erforderlich und Schöllig & Mörtenschlag Sanierungen OG berechtigt, diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung zu stellen. 3.5. Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % des veran- schlagten Gesamtpreises bedürfen der unverzüglichen Benach- richtigung des Vertragspartners. Geht Schöllig & Mörtenschlag Sanierungen OG innerhalb von 5 Tagen ab Verständigung über derartige Kostenerhöhungen ein Schreiben des Vertragspartners zu, in dem sich der Vertragspartner mit der bekanntgegebenen Kostenerhöhung nicht einverstanden erklärt, ist Schöllig & Mörtenschlag Sanierungen OG berechtigt vom Vertrag zurück- zutreten. Der Auftraggeber erhält Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Aufwendungen im vollen Umfang zu ersetzen. Geht Schöllig & Mörtenschlag Sanierungen OG innerhalb von 5 Tagen ab Verständigung kein Schreiben zu, gelten die dem Vertragspartner bekannt gegebe- nen Kostenerhöhungen als akzeptiert. Auf diese Bedeutung des Schweigens wird Schöllig & Mörtenschlag Sanierungen OG den Vertragspartner in der Verständigung ausdrücklich hinwei- sen. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern gilt dieser Erklä- rungsgehalt des Schweigens nicht; vielmehr kann bei Verbrau- chern eine Durchschrift des Auftragsscheins ggf. in elek- tronischer FormAkzeptanz der Kostenerhöhung erst nach deren Zustimmung angenommen werden. 33.6. Der Auftrag ermächtigt den AuftragnehmerSofern nichts anderes vereinbart wurde, Unteraufträge können Auftrags- änderungen oder Zusatzaufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführenangemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. 43.7. Falls erforderlich, wird das Fahrzeug auf Xxxxxxxx & Mörtenschlag Sanierungen OG ist berechtigt für den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten verschlüsselt und temporär lokal gesichert. Durch die Softwareaktualisierung kann es auch Wert der Arbeit bei Auftragsbestätigung Vorauszahlung zu folgenden Änderungen kommen: a) Modifikationen der Gestaltung von Funktionsausprägungenverlangen. b) Freischaltung neuer Funktionen, soweit dies bestehende Funktionen nicht einschränkt 3.8. Xxxxxxxx & Mörtenschlag Sanierungen OG ist zu Teilliefe- rungen und die Freischaltung der neuen Funktion dem Auftraggeber nach Art der Funktion und Auswirkungen ihrer Freischaltung auch im Übrigen zumutbar istTeilleistungen jederzeit berechtigt. c) Überschreibung von Modifikationen der Fahrzeugsoftware (z. B. Leis- tungsoptimierungen), die vom Auftraggeber eigenmächtig vorgenommen wurden. d) Individuelle Einstellungen im Fahrzeug können vereinzelt auf Werksein- stellungen zurückfallen. 5. Hinweis: Bei erfolgter Rädermontage ist ein Nachziehen der Radschrauben nach 50 bis 100 km erforderlich. 6. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für auf Geld gerichtete Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer. Für andere Rechte des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers dann nicht, wenn beim Auftragnehmer ein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss nicht besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragserteilung. 12.1. Im Auftragsschein Angebote der GMA sind freibleibend, d.h. nicht bindend und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen. Die Bestellung der Leistung durch den Vertragspartner (nachfolgend „Bestellung“ genannt) gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag zwischen GMA und dem Vertragspartner (nachfolgend „Vertrag“ genannt) kommt entweder durch die schriftliche Annahme der Bestellung durch GMA innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Bestellung bei GMA oder durch die Erbringung der in der Bestellung aufgeführten Leistung durch GMA zustande. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist kommt der Vertrag ausschließlich mit GMA zustande. 2.2. Soweit der Vertragspartner berechtigt ist, ein Werbevolumen in einem Bestätigungsschreiben sind unbestimmten Zeitraum abzurufen („Volumendeal“), endet dieser Zeitraum spätestens mit Ende des Kalenderjahres, in dem der Volumendeal vereinbart wurde, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgerufene Werbevolumina aus dem Volumendeal verfallen ersatzlos. Auf diese Konsequenz wurde der Vertragspartner ausdrücklich bei Vereinbarung des Volumendeals hingewiesen. Sofern die Werbevolumina aus dem Volumendeal zwar rechtzeitig durch den Vertragspartner vor Ablauf des Kalenderjahres abgerufen wurden, jedoch von GMA oder Sport1 Media mangels freier Werbezeit bzw. freiem Werbeplatz nicht mehr auf der entsprechenden Werbeplattform platziert werden konnte, verlängert sich der Zeitraum der Abrufbarkeit des Volumendeals bis zum 31.03. des folgenden Jahres. Mit Nichtabruf der Werbevolumina bis zu erbrin- genden Leistungen diesem Zeitpunkt verfallen sie endgültig ersatzlos. 2.3. Wird die Bestellung durch eine Agentur getätigt, ist der Werbetreibende namentlich genau zu bezeichnen und (Name, vollständige Anschrift, ggf. Rechtsform sowie weitere im Einzelfall seitens GMA oder Sport1 Media ggf. geforderte Angaben). GMA ist berechtigt, von der voraussichtliche oder verbind- liche Fertigstellungstermin anzugebenAgentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. 22.4. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift Bei Zustandekommen eines Vertrages wird Vertragspartner auch in diesen Fällen die Agentur. Die Rechnungsstellung erfolgt an die Agentur. Auftragsjahr ist das Kalenderjahr. Für den Fall, dass die Agentur Vertragspartner ist, tritt sie mit Zustandekommen des Auftragsscheins ggfVertrages die Zahlungsansprüche gegen ihren Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag an GMA ab. GMA nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). GMA ermächtigt die Agentur, bis auf Widerruf die Forderung für GMA einzuziehen. GMA ist berechtigt, die Abtretung der Forderung dem Kunden der Agentur gegenüber offen zu legen, wenn die Forderung nicht innerhalb eines Monates nach Fälligkeit gegenüber GMA beglichen ist. Bei Agenturbuchungen behält sich GMA das Recht vor, Buchungsbestätigungen auch an den Kunden weiterzuleiten. 2.6. Soweit in diesen AGB bzw. in elek- tronischer Formdem jeweiligen Vertrag auf Preislisten und Preisgruppen (z.B. Standardprogramm und Eventprogramm) Bezug genommen wird, sind diese wesentliche Bestandteile des jeweiligen Vertrags. 3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen. 4. Falls erforderlich, wird das Fahrzeug auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten verschlüsselt und temporär lokal gesichert. Durch die Softwareaktualisierung kann es auch zu folgenden Änderungen kommen: a) Modifikationen der Gestaltung von Funktionsausprägungen. b) Freischaltung neuer Funktionen, soweit dies bestehende Funktionen nicht einschränkt und die Freischaltung der neuen Funktion dem Auftraggeber nach Art der Funktion und Auswirkungen ihrer Freischaltung auch im Übrigen zumutbar ist. c) Überschreibung von Modifikationen der Fahrzeugsoftware (z. B. Leis- tungsoptimierungen), die vom Auftraggeber eigenmächtig vorgenommen wurden. d) Individuelle Einstellungen im Fahrzeug können vereinzelt auf Werksein- stellungen zurückfallen. 5. Hinweis: Bei erfolgter Rädermontage ist ein Nachziehen der Radschrauben nach 50 bis 100 km erforderlich. 6. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für auf Geld gerichtete Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer. Für andere Rechte des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers dann nicht, wenn beim Auftragnehmer ein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss nicht besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragserteilung. 1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbrin- genden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbind- liche Fertigstellungstermin anzugeben. 2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins ggf. in elek- tronischer Form. 3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen. 4. Falls erforderlich, wird das Fahrzeug auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten verschlüsselt und temporär lokal gesichert. Durch die Softwareaktualisierung kann es auch zu folgenden Änderungen kommen: a) Modifikationen der Gestaltung von Funktionsausprägungen. b) Freischaltung neuer Funktionen, soweit dies bestehende Funktionen nicht einschränkt und die Freischaltung der neuen Funktion dem Auftraggeber nach Art der Funktion und Auswirkungen ihrer Freischaltung auch im Übrigen zumutbar ist. c) Überschreibung von Modifikationen der Fahrzeugsoftware (z. B. Leis- tungsoptimierungen), die vom Auftraggeber eigenmächtig vorgenommen vorgenom- men wurden. d) Individuelle Einstellungen im Fahrzeug können vereinzelt auf Werksein- stellungen zurückfallen. 5. Hinweis: Bei erfolgter Rädermontage ist ein Nachziehen der Radschrauben nach 50 bis 100 km erforderlich. 6. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für auf Geld gerichtete Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer. Für andere Rechte des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers dann nicht, wenn beim Auftragnehmer ein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss nicht besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.

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Samples: KFZ Reparaturbedingungen

Auftragserteilung. Der Kunde erteilt dem Lieferanten mit seiner Unterschrift den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an Erdgas an die obige Entnahmestelle zu liefern. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung, den Hinweis zur Bonitätsprüfung und die Widerrufsbelehrung hat der Kunde zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Kunde Xxxxxx XxxX Xxxxxxxxxxxxx | Xxxxxxxxxxxxx. 0 | 00000 Xxxxxxx | Xxx. 0831/57530-0 | xxx.xxxxxx.xx USt.-IdNr.: DE 178 103 681 | Unternehmensnr.: 12347 Amtsgericht Kempten | HRB 5808 | Geschäftsführung: Xxxxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxx 1. Im Auftragsschein oder Vertragsabschluss / Lieferbeginn Messung – soweit diese Kosten dem Lieferanten in einem Bestätigungsschreiben Rechnung gestellt werden. keiten in der Erdgasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung Telefonnummer), Daten zur Stellenbezeichnung. Der Kunde informiert die be- 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem troffenen Mitarbeiter darüber, dass die Verarbeitung der benannten Kategorien freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Grundlage der von der zuständigen Regulierungsbehörde nach Maßgabe des § Netzbetreiber geltend zu erbrin- genden Leistungen zu bezeichnen machen (§ 18 NDAV). von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO 1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter 21a EnWG i. V. m. der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), der Gasnetzent- 9.2. Der Lieferant wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung erfolgt. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten des Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche geltverordnung (GasNEV) und sonstigen Bestimmungen des EnWG festgelegten zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind Lieferanten als Verantwortlichem sowie des/der Datenschutzbeauftragten des Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen und jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der voraussichtliche oder verbind- liche Fertigstellungstermin anzugebenKunde Lieferanten mit. 2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins ggf. in elek- tronischer Form. 3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen. 4. Falls erforderlich, wird das Fahrzeug auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten verschlüsselt und temporär lokal gesichert. Durch die Softwareaktualisierung kann es auch zu folgenden Änderungen kommen: a) Modifikationen der Gestaltung von Funktionsausprägungen. b) Freischaltung neuer Funktionen, soweit dies bestehende Funktionen nicht einschränkt und die Freischaltung der neuen Funktion dem Auftraggeber nach Art der Funktion und Auswirkungen ihrer Freischaltung auch im Übrigen zumutbar ist. c) Überschreibung von Modifikationen der Fahrzeugsoftware (z. B. Leis- tungsoptimierungen), die vom Auftraggeber eigenmächtig vorgenommen wurden. d) Individuelle Einstellungen im Fahrzeug können vereinzelt auf Werksein- stellungen zurückfallen. 5. Hinweis: Bei erfolgter Rädermontage ist ein Nachziehen der Radschrauben nach 50 bis 100 km erforderlich. 6. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für auf Geld gerichtete Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer. Für andere Rechte des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers dann nicht, wenn beim Auftragnehmer ein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss nicht besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.

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Samples: Erdgasbelieferungsvertrag

Auftragserteilung. 12.1 Alle Angebote der HEAVYLOG sind freibleibend und haben – sofern nicht anders angegeben – eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Angebotsdatum. Im Auftragsschein oder Angebote der HEAVYLOG können nur in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbrin- genden Leistungen zu bezeichnen ihrer Gesamtheit angenommen werden. Die Annahme lediglich von Teilleistungen aus Anboten ist unzulässig. Mangels gegenteiliger Vereinbarung ist der AG auch zur Annahme von Teilleistungen der HEAVYLOG, sofern diese vom Arbeitsablauf und der voraussichtliche oder verbind- liche Fertigstellungstermin anzugebentechnisch möglich sind, verpflichtet. 22.2 Ein Vertrag kommt aufgrund der schriftlichen (auch per Fax oder per e-mail) Annahme durch HEAVYLOG zustande. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins ggf. in elek- tronischer FormHEAVYLOG behält sich das Recht vor, ein Anbot auf Vertragsannahme aus technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder betrieblichen Gründen abzulehnen. 32.3 Der AG hat HEAVYLOG nach Annahme des Anbotes durch diese eine firmenmäßig gefertigte Auftragsbestätigung als Bestätigung der Anbotsannahme (auch per Fax oder als pdf-Datei per e-mail) zu übersenden. Der Auftrag ermächtigt den AuftragnehmerMit Übersendung der Auftragsbestätigung erklärt der AG, Unteraufträge die unter xxx.xxxxxxxx.xx veröffentlichten und/oder die im Vorfeld des Vertragsabschlusses durch HEAVYLOG übermittelten AGB vollinhaltlich und uneingeschränkt zu erteilen akzeptieren, und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführenbestätigt, dass der Absender über eine entsprechende Handlungsvollmacht verfügt. Das diesbezügliche Original ist über Aufforderung der HEAVYLOG per Post nachzusenden. 42.4 Auftragsänderungen und Nebenvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch HEAVYLOG und gelten nur für den jeweiligen Einzelfall. Falls erforderlich, wird das Fahrzeug auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten verschlüsselt und temporär lokal gesichert. Durch die Softwareaktualisierung kann es auch zu folgenden Änderungen kommen: a) Modifikationen der Gestaltung von Funktionsausprägungen. b) Freischaltung neuer Funktionen, soweit dies bestehende Funktionen nicht einschränkt und die Freischaltung der neuen Funktion dem Auftraggeber nach Art der Funktion und Auswirkungen ihrer Freischaltung auch im Übrigen zumutbar ist. c) Überschreibung von Modifikationen der Fahrzeugsoftware (z. B. Leis- tungsoptimierungen)Gleiches gilt für nachträglich erteilte Zusatzaufträge, die vom Auftraggeber eigenmächtig vorgenommen wurden. d) Individuelle Einstellungen im Fahrzeug können vereinzelt auf Werksein- stellungen zurückfallen. 5. Hinweis: Bei erfolgter Rädermontage ist ein Nachziehen der Radschrauben nach 50 bis 100 km erforderlich. 6. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für auf Geld gerichtete Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmerzusätzlich verrechnet werden. Für andere Rechte des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers dann nicht, wenn beim Auftragnehmer ein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss nicht besteht nachträglich erteilte Zusatzaufträge gelten diese AGB ebenso. Für telefonische oder berechtigte Belange des Auftraggebers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss überwiegenmündliche Auskünfte ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung übernimmt HEAVYLOG keine Gewähr.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragserteilung. 1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind Der Kunde erklärt mit Erteilung dieses Auftrages, dass er von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der TKLi für die zu erbrin- genden Leistungen zu bezeichnen Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen Kenntnis genommen hat und der voraussichtliche oder verbind- liche Fertigstellungstermin anzugebendiese akzeptiert. 2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins ggfDas Vertragsverhältnis kommt mit der Auftragsbestätigung durch die TKLi zustande. in elek- tronischer FormDie Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate und verlängert sich um weitere 12 Monate, sofern sie nicht fristgerecht 4 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. 3. Der Auftrag ermächtigt den AuftragnehmerKunde willigt ein, Unteraufträge zu erteilen dass zur Bonitätsprüfung Daten an die Schufa-Gesellschaft bzw. an eine sonstige Wirtschafts- auskunftei weitergegeben und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführendass diesbezüglich Auskünfte eingeholt werden dürfen. 4. Falls erforderlich, wird Der Kunde beauftragt seinen bisherigen Anschlussnetzbetreiber die aufgeführten Rufnummer/n auf das Fahrzeug Sprach- X Vorname und Name dienstnetz des Technologiepartners von der TKLi einzurichten. Der Kunde ermächtigt die TKLi die Auswahl des Sprachnetzes zu treffen. Weiter darf die TKLi auch während der Dauer des Vertragsverhältnisses die Rufnum- mereinrichtung auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten verschlüsselt und temporär lokal gesichert. Durch die Softwareaktualisierung kann es auch zu folgenden Änderungen kommen: a) Modifikationen der Gestaltung von Funktionsausprägungen. b) Freischaltung neuer Funktionen, soweit dies bestehende Funktionen nicht einschränkt und die Freischaltung der neuen Funktion dem Auftraggeber nach Art der Funktion und Auswirkungen ihrer Freischaltung auch andere Sprachnetze im Übrigen zumutbar ist. c) Überschreibung Namen des Kunden neu beauftragen. So kann eine einmal von Modifikationen der Fahrzeugsoftware (z. B. Leis- tungsoptimierungen), die vom Auftraggeber eigenmächtig vorgenommen wurden. d) Individuelle Einstellungen im Fahrzeug können vereinzelt auf Werksein- stellungen zurückfallenTKLi getroffene Auswahl eines Sprachnetzes zu einem späteren Zeitpunkt abgeändert werden. 5. Hinweis: Bei erfolgter Rädermontage ist ein Nachziehen Der Auftrag kann erst ab Eingang der Radschrauben nach 50 bis 100 km erforderlich„Checkliste Telefonie Familie Kabel Business“ bearbeitet werden. Sollte keine Telefonie gewünscht sein bitte dies im Feld „Sonstiges“ vermerken. 6. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt Sind die Angaben im SEPA-Basislastschriftmandat fehlerhaft oder nicht für auf Geld gerichtete Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer. Für andere Rechte des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers dann nichtvollständig, wenn beim Auftragnehmer ein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss nicht besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.ist die TKLi berechtigt, die

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Samples: Telecommunications

Auftragserteilung. (1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbrin- genden Leistungen zu bezeichnen ) Das ÜB erstellt auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen und der voraussichtliche oder verbind- liche Fertigstellungstermin anzugebenübermittelten Daten ein unverbindliches An- gebot zur Erstellung einer Übersetzung. (2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift ) Preise und Liefertermine können jederzeit widerrufen werden, falls das ÜB vor Erstellung des Auftragsscheins ggf. in elek- tronischer FormAngebots noch nicht den vollstän- dig zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text einsehen konnte. (3. Der Auftrag ermächtigt ) Mit Annahme des Angebotes kommt ein Übersetzungsvertrag zwischen dem Kunden und dem ÜB zu den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen. 4. Falls erforderlich, wird das Fahrzeug auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten verschlüsselt und temporär lokal gesichert. Durch die Softwareaktualisierung kann es auch zu folgenden Änderungen kommen: a) Modifikationen der Gestaltung von Funktionsausprägungen. b) Freischaltung neuer Funktionen, soweit dies bestehende Funktionen nicht einschränkt und die Freischaltung der neuen Funktion dem Auftraggeber nach Art der Funktion und Auswirkungen ihrer Freischaltung auch im Übrigen zumutbar Angebot genannten Bedingungen zustande. Ein Auftrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das Angebot in elektronischer oder sonstiger schriftli- cher Form bestätigt und wenn die entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung vom ÜB an den Kunden übersandt worden ist. c(4) Überschreibung von Modifikationen der Fahrzeugsoftware (z. B. Leis- tungsoptimierungen)Für das ÜB kann jede natürliche oder juristische Person als Auftraggeber gelten, die vom Auftraggeber eigenmächtig vorgenommen wurdenihm einen Auftrag erteilt hat, es sei denn, diese natürliche oder juristische Person hat ausdrücklich erklärt, dass sie im Auftrag und auf Rechnung eines Dritten handelt, des- sen Namen und Anschrift und den Nachweis ausreichender Bevollmächtigung sie dem ÜB bei Auftragserteilung mitteilt. d(5) Individuelle Einstellungen im Fahrzeug können vereinzelt auf Werksein- stellungen zurückfallen. 5. Hinweis: Bei erfolgter Rädermontage ist ein Nachziehen der Radschrauben nach 50 bis 100 km erforderlich. 6. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AuftragnehmersDas ÜB kann die Übersetzung eines Textes zurückweisen. Dies gilt nicht für auf Geld gerichtete Ansprüche insbesondere in Fällen, in denen Texte mit strafbaren Inhalten und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, zur Übersetzung gegeben werden, sowie dann, wenn eine Bearbeitung des Tex- tes wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Kunden vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität unzumutbar erscheint. (6) Vereinbarungen mit und Zusagen von Vertretern oder Mitarbeitern des ÜB sind erst nach schriftlicher Bestätigung des ÜB rechts- verbindlich. (7) Das ÜB ist bei berechtigtem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers gegen den Auftragnehmerbefugt, vor Beginn oder Fortsetzung der Auf- tragsausführung vom Auftraggeber einen Vorschuss bzw. Für andere Rechte die Begleichung des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers dann nicht, wenn beim Auftragnehmer ein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss nicht besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss überwiegengesamten Rechnungsbetrages zu verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen