Aufwandserstattung Musterklauseln

Aufwandserstattung a) Folgende durch die außerbetriebliche Arbeitsstätte erforderlichen Aufwendungen werden dem An- gestellten erstattet: .............................................................................................................................................. .............................................................................................................................................. b) Der Aufwandsersatz wird, wie folgt, pauschaliert: .............................................................................................................................................. ..............................................................................................................................................
Aufwandserstattung. Folgende durch die außerbetriebliche Arbeitsstätte erforderlichen Aufwendungen werden der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer erstattet: * Der Aufwandsersatz wird, wie folgt, pauschaliert: *
Aufwandserstattung a) Folgende durch die außerordentliche Arbeitsstätte erforderlichen Aufwendungen werden dem(der) Arbeitnehmer(in) erstattet: b) Der Aufwandsersatz wird, wie folgt, pauschaliert: .................................................................................. ..................................................................................
Aufwandserstattung a) Folgende durch die außerbetriebliche Arbeitsstätte erforderlichen Aufwendungen werden dem An- gestellten erstattet: .............................................................................................................................................. b) Der Aufwandsersatz wird, wie folgt, pauschaliert: .............................................................................................................................................. 1. Haftung: Der Angestellte ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel so zu verwahren, dass eine Beschädigung durch Dritte möglichst ausgeschlossen ist. Auf den Schutz von Daten und Informationen ist in gleicher Weise zu achten und zu sorgen, wie dies für den Betrieb vorgesehen ist. Vertrauliche Daten, Informationen und Passwörter sind so zu schützen, dass Dritte keine Einsicht und keinen Zugriff nehmen können. Für Xxxxxxx, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Betrieb der außer- betrieblichen Arbeitsstätte zufügt, haftet er nach den Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtge- setzes. Dies gilt auch für die im gemeinsamen Haushalt mit dem Arbeitnehmer lebenden Personen. 2. Kontakt zum Betrieb: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Telearbeitnehmern hinsichtlich Aus- und Weiterbildungsangebot die betrieblichen Informationen zukommen zu lassen. Der Arbeitgeber ist da- rüber hinaus verpflichtet, die Arbeitnehmer an einem vorhandenen, gemeinsamen betrieblichen Infor- mationssystem teilnehmen zu lassen. 3. Beendigungsmöglichkeit der Telearbeit(gilt nur in Fällen, in denen die Telearbeit während eines auf- rechten Angestelltenverhältnisses im Betrieb vereinbart wird und der Arbeitnehmer die Räumlichkeit für die außerbetriebliche Arbeitsstätte zur Verfügung stellt): Die Telearbeit kann bei Weiterbestand des Dienstverhältnisses von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Ankündigungsfrist einge- stellt werden. Aus wichtigen Gründen, wie Verlust der Wohnung vor diesem Zeitpunkt, verkürzt sich die Ankündigungsfrist entsprechend.
Aufwandserstattung a) Folgende durch die außerbetriebliche Arbeitsstätte erforderlichen Aufwendungen werden dem Angestellten erstattet: …………………….……………………………………………………………. b) Der Aufwandsersatz wird, wie folgt, pauschaliert: ………………………………………………… 1. Haftung: Der Angestellte ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel so zu ver- wahren, dass eine Beschädigung durch Dritte möglichst ausgeschlossen ist. Auf den Schutz von Daten und Informationen ist in gleicher Weise zu achten und zu sorgen, wie dies für den Betrieb vorgesehen ist. Vertrauliche Daten, Informationen und Passwörter sind so zu schützen, dass Dritte keine Einsicht und keinen Zugriff nehmen können. Für Xxxxxxx, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Betrieb der außerbetrieblichen Arbeitsstätte zufügt, haftet er nach den Bestimmungen des Dienstnehmer- haftpflichtgesetzes. Dies gilt auch für die im gemeinsamen Haushalt mit dem Arbeitnehmer le- benden Personen.
Aufwandserstattung. Folgende durch die außerbetriebliche Arbeitsstätte erforderlichen Aufwendungen werden der Arbeitneh- merin bzw dem Arbeitnehmer erstattet: ................................................................................................................................................. *) Der Aufwandsersatz wird, wie folgt, pauschaliert: *)
Aufwandserstattung. Folgende durch die außerbetriebliche Arbeitsstätte erforderlichen Aufwendungen werden der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer erstattet: _____________________________ Alternativ: Der Aufwandsersatz wird, wie folgt, pauschaliert: ............................................................ (Vorschlag, kann rechtlich kritisch gesehen werden): Die Mehrkosten sind mit der Überzahlung über das kollektivvertragliche Mindestgehalt abgegolten. Es sind damit sämtliche Kosten, die dem Mitarbeiter entstehen (wie zum Beispiel, aber nicht abschließend: Strom, Internet, Hardware, …) abgegolten.
Aufwandserstattung. Durch vertragswidriges Verhalten des Mieters erzwungene oder erforderliche zusätzliche Dienstleistungen bzw. der hierfür notwendige Arbeits- und Zeitaufwand werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Hierzu gehören insbesondere: ▪ Reinigung der Mieträume oder gemeinschaftlichen Räume bei besonderer Verschmutzung, wenn eine Reinigung durch den/die Mieter trotz Aufforderung nicht erfolgt. Die Aufforderung kann unterbleiben, wenn durch die Verschmutzung unmittelbare Gesundheitsgefährdungen oder Sachschäden zu befürchten sind, ▪ Streichen der Miet- oder Gemeinschaftsräume wegen besonderer Verwahrlosung, übermäßiger Verschmutzung bzw. Abnutzung oder zur Beseitigung eines Farbanstrichs oder Beschädigungen an der Tapete, ▪ Inanspruchnahme von Mitarbeitern des StWHs außerhalb der regulären Dienstzeiten, außer bei unverschuldeten Notfällen, ▪ Auszug bzw. Umzug ohne vorherige rechtzeitige Anmeldung oder ohne Zimmerübergabe, Nicht-Einhaltung des Übergabetermins ▪ Räumung der Miet- oder Gemeinschaftsräume sowie der Kofferfächer von zurückgelassenen Gegenständen inkl. Bettwäsche. Die Kosten werden entsprechend den tatsächlichen Aufwendungen festgesetzt, der Ansatz von Pauschalen ist zulässig. Die Pauschalen sind als Aushang in der Wohnheimverwaltung und/oder in den Wohnheimen, sowie auf der Website des StWH veröffentlicht.
Aufwandserstattung. Die Stadt Springe übernimmt keine anteiligen Miet-, Strom- oder Heizungskosten. Fahrtkosten zwischen der häuslichen Arbeitsstätte und der Dienststelle werden nicht erstattet.
Aufwandserstattung. Der Vermieter hat nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Wohnräume nach dem Kostendeckungsprinzip zu bewirtschaften. Dies bedeutet, dass die Verwaltungskosten auf ein Minimum zu beschränken sind. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand soll daher nicht von der Allgemeinheit getragen werden, sondern von den Verursachern. Aus diesem Grund gelten folgende Aufwandspauschalen als vereinbart 1. 15 € ohne weiteren Nachweis für: • Entfernen und Verwahrung von Gegenständen, die auf den Fluren, Laubengängen oder Treppenhäusern die Lauf,- Flucht- und Rettungswege blockieren • Vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gem. Ziff. 14a) allgemeine Mietbedingungen, ohne dass ein Grund für eine fristlose Beendigung vorliegt • Verspätet eingereichter Verlängerungsantrag • Verschuldeter Verlust einer Schlüsselkarte 2. 30 € ohne weiteren Nachweis für: • wenn der Mieter schuldhaft einen Termin nicht einhält und hierdurch eine zusätzliche An- bzw. Abfahrt eines Mitarbeiters des StWHs notwendig wird • wiederholte Abmahnungen, die aufgrund wiederholter schuldhafter Verstöße gegen die Hausordnung erteilt werden • wenn aufgrund fehlender Wohnberechtigung bei bereits geschlossenen Mietverträgen eine Sonderkündigung ausgesprochen werden muss • für den verschuldeten Verlust eines Briefkasten-/oder Schreibtischschlüssels. 3. 50 € ohne weiteren Nachweis für: • Aufwand, der durch Umzüge in ein anderes Zimmer oder ein anderes Wohnheim entsteht • Nicht mitgeteilte bzw. unerlaubte Untervermietung durch den Mieter • Verspätet eingereichter Verlängerungsvertrag, wenn das Zimmer bereits nachvermietet ist und der Vertrag storniert werden muss • für Sondereinsätze des Sicherheitsdienstes, die durch schuldhaftes Verhalten des/der Mieter oder seiner/ihrer Gäste verursacht worden sind. • für den verschuldeten Verlust eines Zimmerschlüssels.