Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriften. 6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert , in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu 1 1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird. 6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
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Samples: Edi Agreement, Edi Agreement, Netznutzungsvertrag
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert , in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu 1 1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert , in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
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Samples: Edi Agreement, Edi Agreement, Edi Agreement
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- EDI-Nachrichten unverändert un-
1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheits- rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis- Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS fin- den Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx verändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK A- PERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriftenArchivierungsvorschriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert , in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu 1 1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet gewährleistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert reproduziert und gedruckt ge- druckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten beibehal- ten werden.
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Samples: Edi Agreement, Edi Agreement
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- EDI-Nachrichten unverändert un-
1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheits- rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis- Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS fin- den Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx verändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriftenArchivierungsvorschriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert , in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu 1 1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet gewährleistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert reproduziert und gedruckt ge- druckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten beibehal- ten werden.
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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi), Edi Agreement
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. im Sinne des Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen steuer- rechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL Service- nachrichten CONTROL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriftenArchivierungsvorschriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu 1 1 stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird. Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen Sicherheitsrahmenbedingun- gen für den elek tronischen elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Anhang).Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wirdun- ter:xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/ld/DE_Datensicherheit.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten bei- behalten werden.
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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu 1 1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert EDINachrichten unver- ändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen rechtli- chen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriftenArchivierungsvorschriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert For- mat archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird.
1 1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werdenwer- den.
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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert , in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu 1 zu
1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
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Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriftenArchivierungsvorschriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu 1 1 Zur stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird. 1Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
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Samples: Edi Agreement
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu 1 1 Zur 1Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
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Samples: Netznutzungsvertrag
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert , in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu 1 stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.
7 1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
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Samples: Netznutzungsvertrag
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. Messstellenvertrag 01.08.2017
6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- ausge- tauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere insbeson- dere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi GPKE/GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriftenArchivierungsvorschriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger Emp- fänger in dem Format archiviert archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich zu- sätzlich sicher zu 1 1 stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbe- wahrungszeitraum gewährleistet wird.
1) Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen Sicherheitsrahmenbedingun- gen für den elek tronischen elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-EmpfehlungVedis -Empfehlung) verwiesen (siehe verwiesen.(siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
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Samples: Messstellenvertrag Strom
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriftenArchivierungsvorschriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert , in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu 1 stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und
1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der Anlage 4 – EDI-Nachrichten prob- lemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert und Vereinbarung gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI- EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriftenArchivierungsvorschriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu 1 stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx
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Samples: Edi Agreement
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu 1 1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
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Samples: Edi Agreement
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu 1 1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH tronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx müssen beibehalten werden.
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Samples: Edi Agreement
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriftenArchivierungsvorschriften.
7 1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert , in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu 1 1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet gewährleistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
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Samples: Netznutzungsvertrag
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten EDI-Nach- richten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen steuer- rechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten Service- nachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriftenArchivierungsvorschriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.
1 1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen elektro- nischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen Infor- mationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
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Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert , in dem sie empfangen werdenArchivierungsvorschriften. Hierbei ist zusätzlich sicher zu 1 1 Zur 6Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
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Samples: Netznutzungsvertrag (Strom)
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen steuer- rechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten Service- nachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriftenArchivierungsvorschriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert , in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu 1 1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen Sicherheits- rahmenbedingungen für den elek tronischen elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Vedis- Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellenxxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher- zustellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos problem- los zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
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Samples: Edi Agreement
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- Par‑ teien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten EDINachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriftenArchivierungsvorschriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu 1 zu
1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet gewährleistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- prob‑ lemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
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Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu 1 1 Zur 1Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet gewährleistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
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Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 6.1. Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriftenArchivierungsvorschriften.
6.2 6.2. Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert , in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird.
1 1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elek tronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx
6.3 6.3. Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
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Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Par- teien während einer geschäftlichen Transaktion i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvor- schriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicher zu stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.
1 1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen Sicherheitsrahmenbe- dingungen für den elek tronischen elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewähr- leistet wird.xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten prob- lemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reprodu- ziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
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