Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i. S. d. Artikels 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE/GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften. 6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicherzustellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird. 6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
Appears in 1 contract
Samples: Netznutzungsvertrag Strom
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 1 Jede Partei archiviert ein vollständiges vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i. S. d. Artikels Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE/GeLi GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.
6.2 2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicherzustellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird.
6.3 3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
Appears in 1 contract
Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i. S. d. Artikels i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher si- cher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE/GeLi GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese ArchivierungsvorschriftenArchi- vierungsvorschriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicherzustellensicher zu stellen, dass die Lesbarkeit Lesbar- keit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglich zugäng- lich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
Appears in 1 contract
Samples: Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi)
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 a) Jede Partei archiviert ein vollständiges chronologisches vollständiges, chronolo- gisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i. S. d. Artikels Art. 1 ausgetauschten aus- getauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen steuerrecht- lichen Vorschriften und nach GPKE/GeLi GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben vor- geschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese ArchivierungsvorschriftenArchivierungs- vorschriften.
6.2 b) Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen übertra- genen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicherzustellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird.
6.3 c) Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle Pro- tokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
Appears in 1 contract
Samples: Edi Vereinbarung
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien Par- teien während einer geschäftlichen Transaktion i. S. d. Artikels Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten Nach- richten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden be- stehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen steuerrechtli- chen Vorschriften und nach GPKE/GeLi GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten Servicenachrich- ten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicherzustellensicherzustel- len, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos prob- lemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen müs- sen beibehalten werden.
Appears in 1 contract
Samples: Einspeise Und Ausspeisevertrag
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während wäh- rend einer geschäftlichen Transaktion i. S. d. Artikels Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert unverän- dert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE/GeLi GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format For- mat archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicherzustellensicher zu stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglich zu- gänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werdenwer- den.
Appears in 1 contract
Samples: Edi Agreement
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während wäh- rend einer geschäftlichen Transaktion i. S. d. Artikels i.S.d. Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen Grund- lagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE/GPKE / GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviertFor- mat archiviert , in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicherzustellensicher zu stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglich zu- gänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
Appears in 1 contract
Samples: Edi Agreement
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges vollständiges, chronologisches Protokoll Proto- koll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion Trans- aktion i. S. d. Artikels Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert unverän- dert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere insbesonde- re nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE/GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten Servicenach- richten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese ArchivierungsvorschriftenArchivie- rungsvorschriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert, in dem sie empfangen emp- fangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicherzustellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet ge- währleistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
Appears in 1 contract
Samples: Edi Vereinbarung
Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten. 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion Transakti- on i. S. d. Artikels Art. 1 ausgetauschten EDI-Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE/GeLi GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert, in dem sie empfangen emp- fangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicherzustellensicher zu stellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet ge- währleistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
Appears in 1 contract
Samples: Lieferantenrahmenvertrag (Gas)