Common use of AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN Clause in Contracts

AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. 14.1 Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die gemäß den Customizing- Leistungen angepasste Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der gemäß den Customizing-Leistungen angepasste Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird die anwend- baren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung von BALLUFF steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. 14.2 Der Kunde verpflichtet sich, die gemäß den Customizing-Leistungen angepasste Software nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BALLUFF an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechen- den Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Kunde für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Kunden befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der gemäß den Customizing-Leistungen angepassten Software durch den Kunden und seinen verbundenen Unternehmen verantwortlich.

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Samples: Software Customizing Bedingungen

AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. 14.1 17.1 Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die gemäß den Customizing- Leistungen angepasste SaaS-Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der gemäß den CustomizingSaaS-Leistungen angepasste Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird die anwend- baren anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik DeutschlandSchweizerischen Eidgenossenschaft , der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung von BALLUFF steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. 14.2 17.2 Der Kunde verpflichtet sich, die gemäß den CustomizingSaaS-Leistungen angepasste Software nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BALLUFF an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechen- den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Kunde für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Kunden befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der gemäß den CustomizingSaaS-Leistungen angepassten Software durch den Kunden und seinen seine verbundenen Unternehmen verantwortlich.

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Samples: Software as a Service Agreement

AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. 14.1 11.1 Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die gemäß den Customizing- Leistungen angepasste Software Vertragssoftware Export- und Importbeschränkungen Im- portbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der gemäß den Customizing-Leistungen angepasste Software Vertragssoftware oder damit verbundener Technologien Tech- nologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird die anwend- baren anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Europäi- schen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen einschlä- gigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung von BALLUFF Balluff steht unter dem VorbehaltVorbe- halt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. 14.2 11.2 Der Kunde verpflichtet sich, die gemäß den Customizing-Leistungen angepasste Software Vertragssoftware nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BALLUFF Balluff an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportierenex- portieren, für die gemäß den entsprechen- den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Kunde für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Kunden befindet, und anderer Länder in Bezug Be- zug auf die Nutzung der gemäß den Customizing-Leistungen angepassten Software Vertragssoftware durch den Kunden und seinen seine verbundenen Unternehmen verantwortlich.

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Samples: Software Conditions for Free Transfer of Standard Software

AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. 14.1 17.1 Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die gemäß den Customizing- Leistungen angepasste SaaS-Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der gemäß den CustomizingSaaS-Leistungen angepasste Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird die anwend- baren anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik DeutschlandRepublik Österreich , der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung von BALLUFF steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. 14.2 17.2 Der Kunde verpflichtet sich, die gemäß den CustomizingSaaS-Leistungen angepasste Software nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BALLUFF an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechen- den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Kunde für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Kunden befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der gemäß den CustomizingSaaS-Leistungen angepassten Software durch den Kunden und seinen seine verbundenen Unternehmen verantwortlich.

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Samples: Software as a Service Agreement