Ausführungsbestimmungen. Wurde der Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss an eine beim Arbeitgeber erfolgreich abge- schlossene Berufsausbildung vom Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis (Neueinstellung) übernommen, erhält der Arbeitnehmer für jeden vollen Kalendermonat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses - für den ihm eine Ausbildungsvergütung zugestanden hat - im Jahr der Übernahme ein Zwölftel der ihm zuletzt zustehenden Ausbildungsvergütung zusätzlich als jährliche Zuwendung. In diesem Fall gilt Abs. 1 Satz 2 als erfüllt.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag
Ausführungsbestimmungen. Wurde der Wurden Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss an eine beim Arbeitgeber bei einem Unternehmen der Anlage 1 erfolgreich abge- schlossene abgeschlossene Berufsausbildung vom Arbeitgeber von einem Unternehmen der An- lage 1 in ein Arbeitsverhältnis (Neueinstellung) übernommen, erhält der Arbeitnehmer erhalten sie für jeden vollen Kalendermonat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses - für den ihm eine Ausbildungsvergütung Ausbildungs- vergütung zugestanden hat - im Jahr der Übernahme ein Zwölftel der ihm ihnen zuletzt zustehenden zu- stehenden Ausbildungsvergütung zusätzlich als jährliche Zuwendung. In diesem Fall gilt Abs. 1 Satz 2 als erfüllt.
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Samples: Tarifvertrag
Ausführungsbestimmungen. Wurde der Wurden Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss an eine beim Arbeitgeber erfolgreich abge- schlossene Berufsausbildung vom Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis (Neueinstellung) übernommenüber- nommen, erhält der erhalten Arbeitnehmer für jeden vollen Kalendermonat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses Ausbil- dungsverhältnisses - für den ihm ihnen eine Ausbildungsvergütung zugestanden hat - im Jahr der Übernahme ein Zwölftel der ihm ihnen zuletzt zustehenden Ausbildungsvergütung zusätzlich als jährliche Zuwendung. In diesem Fall gilt Abs. 1 Satz 2 als erfüllt.
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Ausführungsbestimmungen. Wurde der Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss an eine beim Arbeitgeber erfolgreich abge- schlossene abgeschlos- sene Berufsausbildung vom Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis (Neueinstellung) übernommen, erhält der Arbeitnehmer für jeden vollen Kalendermonat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses - für den ihm eine Ausbildungsvergütung zugestanden hat - im Jahr der Übernahme ein Zwölftel der ihm zuletzt zustehenden Ausbildungsvergütung zusätzlich als jährliche Zuwendung. In diesem Fall gilt Abs. 1 Satz 2 als erfüllt.
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Samples: Tarifvertrag
Ausführungsbestimmungen. Wurde der Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss an eine beim Arbeitgeber erfolgreich abge- schlossene ab- geschlossene Berufsausbildung vom Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis (Neueinstellung) übernommenüber- nommen, erhält der Arbeitnehmer für jeden vollen Kalendermonat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses Ausbil- dungsverhältnisses - für den ihm eine Ausbildungsvergütung zugestanden hat - im Jahr der Übernahme ein Zwölftel der ihm zuletzt zustehenden Ausbildungsvergütung zusätzlich als jährliche jähr- liche Zuwendung. In diesem Fall gilt Abs. 1 Satz 2 als erfüllt.
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Samples: Tarifvertrag
Ausführungsbestimmungen. Wurde der Wurden Arbeitnehmer im unmittelbaren Anschluss an eine beim Arbeitgeber erfolgreich abge- schlossene Berufsausbildung vom Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis (Neueinstellung) übernommenübernom- men, erhält der erhalten Arbeitnehmer für jeden vollen Kalendermonat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses Ausbildungsver- hältnisses - für den ihm ihnen eine Ausbildungsvergütung zugestanden hat - im Jahr der Übernahme ein Zwölftel der ihm ihnen zuletzt zustehenden Ausbildungsvergütung zusätzlich als jährliche ZuwendungZuwen- dung. In diesem Fall gilt Abs. 1 Satz 2 als erfüllt.
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