Zusammensetzung Musterklauseln

Zusammensetzung. 1) Der Vertragsverwaltungsausschuss setzt sich zusammen aus:
Zusammensetzung. 1) Unbeschadet Art. 146 Abs. 1 Unterabs. 3 der Durchführungsbestim- mungen setzt die Kommission einen Bewertungsausschuss für die Bewer- tung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten im Sinne von Art. 98 Abs. 4 der Haushaltsordnung ein. Die Kommission kann zwei gesonderte Bewertungsausschüsse einsetzen:
Zusammensetzung. Die Vergütung setzt sich zusammen aus - der Grundvergütung, - den Zuschlägen, - den Zulagen.
Zusammensetzung. 1 Es ist eine angemessene Vertretung der verschiedenen Betriebsteile und Kategorien von Arbeitnehmenden (Männer, Frauen; gegebe- nenfalls Monats- und Stundenlöhner) zu gewährleisten, nötigenfalls durch Bildung von Wahlkreisen.
Zusammensetzung. (1) Die Gemeinsame Kommission ist paritätisch mit Vertretern der Leistungserbringer und der Xxxxxx der Eingliederungshilfe besetzt. Die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung im Sinne des § 7 AG SGB IX NRW werden beteiligt.
Zusammensetzung. Die Schlichtungsstelle setzt sich aus 4 Mitgliedern zu- sammen, die in jedem einzelnen Fall gesondert nomi- niert werden müssen: aus zwei Vertretern der Fachver- bände Gastronomie bzw Hotellerie in der Wirtschafts- xxxxxx Österreich und aus zwei Vertretern der Ge- werkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalis- mus, Papier.
Zusammensetzung. Nach Massgabe der Ziffer 3.7 der Statuten gelten grundsätzlich folgende Grundsätze: Der Verwaltungsrat der Gesellschaft besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern. Eine höhere Mitgliederzahl als 5 ist nur in Ausnahmefällen oder aus wichtigen Gründen, zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolge, vorgesehen. Der Verwaltungsrat ist so zusammengesetzt, dass er als Gremium über die folgenden Fachkompetenzen und Erfahrungen verfügt:
Zusammensetzung. 1 Arbeitgeber- und Personalverbandsseite stellen in der Pariko je gleich viele Mitglie- der.
Zusammensetzung. Die STEUERUNGSGRUPPE BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT ist wie folgt zusammengesetzt: ⬩ zwei Mitglieder des Personalrates ⬩ VertreterIn der Dienststelle (Leitung des Personaldezernats) ⬩ SchwerbehindertenvertreterIn ⬩ Vertreterin der Gleichstellungsstelle ⬩ Betriebsärztlicher Dienst ⬩ Fachkraft für Arbeitssicherheit ⬩ VertreterIn der Zentralen Einrichtung Hochschulsport ⬩ Betriebliche Sozial- und Suchtberatung (BSSB). Bei Bedarf erfolgt eine Zuziehung weiterer Expertinnen und Experten. Die STEUERUNGSGRUPPE BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT wird durch ein Mitglied der STEUE- RUNGSGRUPPE moderiert.
Zusammensetzung. Im Regelfall handelt es sich beim Bauträgervertrag um einen sogenannten »Pauschalfestpreis«, bei dem die einzelnen Gewerke nicht separat auszuweisen sind und daher auch Änderungen in der Kalkulation des Bauträgers nicht zu einer Anpassung führen können. Den Käufer treffen dann lediglich die Erwerbsnebenkosten (notarielle Beurkundung, Finanzierungskosten, Kosten der Grundbuchumschreibung sowie die Grunderwerbsteuer von 3,5 % aus dem Gesamtkaufpreis, ferner gegebenenfalls durch den Käufer beauftragte Xxxxxx). Da der Gesamtbetrag der Grunderwerbsteuer unterliegt, fällt nicht zusätzlich Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) an, es sei denn, der Verkäufer würde im Einvernehmen mit dem Käufer hierfür optieren. Dies ist allenfalls ratsam, wenn er im zu erwerbenden/zu errichtenden Objekt umsatzsteuerpflichtige Umsätze, sei es durch eigenbetriebliche Tätigkeit oder umsatzsteuerpflichtige Vermietung, in den folgenden zehn Jahren durchführen wird und daher zum Vorsteuerabzug berechtigt sein möchte. Die Option muss im notariellen Vertrag erklärt werden; der Käufer muss sodann die Umsatzsteuer (19 % des Nettobetrages) im Zeitpunkt der Abnahme an sein Finanzamt entrichten (und kann sie im gleichen Zeitpunkt mit der Vorsteuererstattung in gleicher Höhe verrechnen). Der Kaufpreisanspruch verjährt seit 01.01.2002 in zehn Jahren (§ 196 BGB). Eine für den Einzelfall maßgeschneiderte Lösung muss schließlich gefunden werden, wenn der Käufer die vom Bauträger zu erwerbende Wohnung nicht in Geld bezahlt, sondern quasi in Sachwerten, z.B. im Sinne eines Tausches das Grundstück, auf dem das Objekt erstehen wird, zur Verfügung stellt. Da der Bauträger am Grundstück das Eigentum erlangen muss, bevor er seinerseits Bauleistungen erbringt, kann es keine »klassischen« Abschlagszahlungen geben, so dass im Regelfall eine Bankbürgschaft in Höhe des Grundstückswerts gegeben wird, die mit Fälligkeit des Kaufpreises und der damit wirtschaftlich stattfindenden Verrechnung ihre Erledigung findet. Bei entsprechender (allerdings komplizierter) Gestaltung lässt sich durch den »Xxxxxx mit dem Bauträger« sogar beiderseits Grunderwerbsteuer sparen.