Common use of Ausgabe- und Rücknahmepreis Clause in Contracts

Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahme- preises für die Anteile ermittelt die Gesellschaft unter Kon- trolle der Verwahrstelle bewertungstäglich den Wert der zu dem Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstän- de abzüglich der Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert). Die Teilung des so ermittelten Nettoinventarwerts durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Wert jedes Anteils ("Anteilwert"). Der Wert für die Anteile des Sondervermögens wird an allen Börsentagen ermittelt, die Bankarbeitstage in Frank- furt am Main sind. An gesetzlichen Feiertagen im Gel- tungsbereich des KAGB, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres können die Gesell- schaft und die Verwahrstelle von einer Ermittlung des Wer- tes absehen. Von einer Anteilpreisermittlung wird derzeit an Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deut- schen Einheit, Heilig Abend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester abgesehen.

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Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahme- preises Rücknahmepreises für die Anteile ermittelt die Gesellschaft unter Kon- trolle Kontrolle der Verwahrstelle bewertungstäglich den Wert der zu dem Sondervermögen zum Fonds gehörenden Vermögensgegenstän- de Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert). Die Teilung des so ermittelten Nettoinventarwerts durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Wert jedes Anteils Anteilwert. Der Anteilwert wird für jede Anteilklasse gesondert errechnet, indem die Kosten der Auflegung neuer Anteil- klassen, die Ausschüttungen ("Anteilwert")einschließlich der aus dem Fondsvermögen ggf. abzuführenden Steuern) und die Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung, die auf eine bestimmte Anteilklasse entfallen, ggf. einschließ- lich Ertragsausgleich, ausschließlich dieser Anteilklasse zugeordnet werden. Der Wert für die Anteile des Sondervermögens Fonds wird an allen deutschen Börsentagen ermittelt, die Bankarbeitstage in Frank- furt am Main sind. An gesetzlichen Feiertagen im Gel- tungsbereich des KAGBin Deutschland, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres können die Gesell- schaft Gesellschaft und die Verwahrstelle von einer Ermittlung des Wer- tes Wertes absehen. Von einer Anteilpreisermittlung Ermittlung des Anteilwerts wird derzeit der- zeit an Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deut- schen Deutschen Einheit, Heilig AbendReformationstag, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester abgesehen.

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Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahme- preises Rücknahmepreises für die Anteile ermittelt die Gesellschaft unter Kon- trolle Kontrolle der Verwahrstelle bewertungstäglich den Wert der zu dem Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstän- de Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert). Die Teilung des so ermittelten Nettoinventarwerts durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Wert jedes Anteils ("Anteilwert"). Der Wert für die Anteile des Sondervermögens wird an allen Börsentagen ermittelt, die Bankarbeitstage in Frank- furt Frankfurt am Main sind. An gesetzlichen Feiertagen im Gel- tungsbereich Geltungsbereich des KAGB, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres können die Gesell- schaft Gesellschaft und die Verwahrstelle von einer Ermittlung des Wer- tes Wertes absehen. Von einer Anteilpreisermittlung wird derzeit an Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deut- schen Deutschen Einheit, Heilig Abend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester abgesehen.

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Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahme- preises Rücknahmepreises für die Anteile ermittelt die Gesellschaft Gesell- schaft unter Kon- trolle Kontrolle der Verwahrstelle bewertungstäglich den Wert der zu dem Sondervermögen zum Fonds gehörenden Vermögensgegenstän- de Ver- mögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert). Die Teilung des so ermittelten ermittel- ten Nettoinventarwerts durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Wert jedes Anteils Anteilwert. Der Anteilwert wird für jede Anteilklasse gesondert errechnet, indem die Kosten der Auflegung neuer Anteilklassen, die Ausschüttungen ("Anteilwert")einschließlich der aus dem Fondsvermögen ggf. abzuführenden Steuern) und die Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung, die auf eine bestimmte Anteilklasse ent- fallen, ggf. einschließlich Ertragsausgleich, ausschließlich dieser Anteilklasse zugeordnet werden. Der Wert für die Anteile des Sondervermögens Fonds wird an allen deutschen Börsentagen ermittelt, die Bankarbeitstage in Frank- furt am Main sind. An gesetzlichen Feiertagen im Gel- tungsbereich des KAGBin Deutschland, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres können die Gesell- schaft Gesellschaft und die Verwahrstelle von einer Ermittlung des Wer- tes Wertes absehen. Von einer Anteilpreisermittlung Ermittlung des Anteilwerts wird derzeit an Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deut- schen Deutschen Einheit, Heilig AbendReformationstag, Heiligabend, 1. und 2. WeihnachtsfeiertagWeihnachtsfeier- tag, Silvester abgesehen.

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Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahme- preises Rück- nahmepreises für die Anteile ermittelt die Gesellschaft unter Kon- trolle der Verwahrstelle Gesell- schaft bewertungstäglich den Wert der zu dem Sondervermögen zum Sonder- vermögen gehörenden Vermögensgegenstän- de Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert). Die Teilung des so ermittelten Nettoinventarwerts durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Wert jedes Anteils ("Anteilwert"Inventarwert). Der Wert so ermittelte Inventarwert geteilt durch die Zahl der ausgegebenen Anteilscheine ergibt den Inven- tarwert pro Anteil, nachstehend „Anteilwert“ ge- nannt. Bewertungstage für die Anteile des Sondervermögens wird an allen Börsentagen ermittelt, die Bankarbeitstage in Frank- furt am Main sindSondervermö- gens sind alle Börsentage. An gesetzlichen Feiertagen im Gel- tungsbereich des KAGBFeierta- gen in Deutschland, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres können die Gesell- schaft Ge- sellschaft und die Verwahrstelle Depotbank von einer Ermittlung des Wer- tes Wertes absehen. Von einer Anteilpreisermittlung Anteilpreisermitt- lung wird derzeit an Neujahr, Karfreitag, OstermontagOstermon- tag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, PfingstmontagPfingstmon- tag, Fronleichnam, Tag der Deut- schen Deutschen Einheit, Heilig Abend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester abgesehen.,

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Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahme- preises für die Anteile ermittelt die Gesellschaft unter Kon- trolle der Verwahrstelle bewertungstäglich den Wert der zu dem Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstän- de abzüglich der Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert). Die Teilung des so ermittelten Nettoinventarwerts durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Wert jedes Anteils ("Anteilwert"). Der Wert für die Anteile des Sondervermögens wird an allen Börsentagen ermittelt, die Bankarbeitstage in Frank- furt am Main sind. An gesetzlichen Feiertagen im Gel- tungsbereich des KAGB, die Börsentage sind, sowie am 24. und Und 31. Dezember jeden Jahres können die Gesell- schaft und die Verwahrstelle von einer Ermittlung des Wer- tes absehen. Von einer Anteilpreisermittlung wird derzeit an Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deut- schen Einheit, Heilig Abend, 1. und Und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester abgesehen.

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Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahme- preises Rücknahmepreises für die Anteile ermittelt die Gesellschaft Ge- sellschaft unter Kon- trolle Kontrolle der Verwahrstelle bewertungstäglich den Wert der zu dem Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstän- de zum Fonds gehö- renden Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert). Die Teilung Tei- lung des so ermittelten Nettoinventarwerts durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Wert jedes Anteils ("Anteilwert"). Der Wert für die Anteile des Sondervermögens Fonds wird an allen deutschen Börsentagen ermittelt, die Bankarbeitstage in Frank- furt am Main sind. An gesetzlichen Feiertagen im Gel- tungsbereich des KAGBin Deutschland, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres können kön- nen die Gesell- schaft Gesellschaft und die Verwahrstelle von einer Ermittlung des Wer- tes Wertes absehen. Von einer Anteilpreisermittlung Ermittlung des Anteilwerts wird derzeit an Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deut- schen Deutschen Einheit, Heilig AbendReformationstag, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester abgesehen.

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Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahme- preises Rücknahmepreises für die Anteile ermittelt die Gesellschaft unter Kon- trolle Kontrolle der Verwahrstelle bewertungstäglich den Wert der zu dem Sondervermögen zum Fonds gehörenden Vermögensgegenstän- de Vermögens- gegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert). Die Teilung des so ermittelten Nettoinventarwerts Net- toinventarwerts durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Wert jedes Anteils ("Anteilwert"„Anteil- wert“). Der Wert für die der Anteile des Sondervermögens Fonds wird an allen Börsentagen ermittelt, die Bankarbeitstage in Frank- furt am Main sind. An gesetzlichen Feiertagen im Gel- tungsbereich Geltungsbereich des KAGB, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres können die Gesell- schaft Gesellschaft und die Verwahrstelle von einer Ermittlung des Wer- tes Wertes absehen. Von einer Anteilpreisermittlung wird derzeit an Neujahr, Karfreitag, Ostern, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deut- schen Deutschen Einheit, Heilig Abend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester abgesehen.und

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