Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahmepreises für die Anteile ermittelt die Gesellschaft unter Kontrolle der Verwahrstelle bewertungstäglich den Wert der zum Fonds gehörenden Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert). Die Teilung des so ermittelten Nettoinventarwerts durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Wert jedes Anteils ("Anteilwert"). Der Wert einer Anteilklasse ergibt sich sodann aus der Summe der für diese Anteilklasse zu berechnenden anteiligen Nettowertveränderung des Sondervermögens gegenüber dem vorangehenden Bewertungstag und dem Wert der Anteilklasse am vorangehenden Bewertungstag. Der Wert eines Anteils einer Anteilklasse ergibt sich aus der Teilung des Wertes der Anteilklasse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dieser Anteilklasse. Der Anteilwert wird für jede Anteilklasse gesondert errechnet, indem die Kosten der Auflegung neuer Anteilklassen, die Ertragsverwendung (einschließlich der aus dem Fondsvermögen gegebenenfalls abzuführenden Steuern) und die Verwaltungsvergütung und ggf. die Ergebnisse aus Währungskurssicherungsgeschäften, die auf eine bestimmte Anteilklasse entfallen, gegebenenfalls einschließlich Ertragsausgleich, ausschließlich dieser Anteilklasse zugeordnet werden. Tage, an denen der Anteilwert des Fonds ermittelt wird, sind alle Börsentage. An gesetzlichen Feiertagen im Geltungsbereich des KAGB, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres können die Gesellschaft und die Verwahrstelle von einer Ermittlung des Wertes absehen. Von einer Ermittlung des Anteilwerts wird derzeit an Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deutschen Einheit, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag und Silvester abgesehen.
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Samples: Verkaufprospekt
Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahmepreises für die Anteile der einzelnen Anteilklassen ermittelt die Gesellschaft unter Kontrolle der Verwahrstelle bewertungstäglich den Wert der zum Fonds gehörenden Vermögensgegenstände Vermö- gensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert). Die Teilung des so ermittelten Nettoinventarwerts Nettoinventar- wertes durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Wert jedes Anteils ("„Anteilwert"“). Der Wert einer Inventarwert ei- ner Anteilklasse ergibt sich sodann aus der Summe der für diese Anteilklasse zu berechnenden anteiligen Nettowertveränderung Nettowertverände- rung des Sondervermögens Fonds gegenüber dem vorangehenden Bewertungstag und dem Wert der Anteilklasse am vorangehenden Bewertungstag. Der Wert eines des Anteils einer Anteilklasse ergibt sich aus der Teilung Division des Wertes der Anteilklasse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dieser Anteilklasse. Der Anteilwert wird Wert für jede Anteilklasse gesondert errechnet, indem die Kosten der Auflegung neuer Anteilklassen, die Ertragsverwendung (einschließlich der aus dem Fondsvermögen gegebenenfalls abzuführenden Steuern) und die Verwaltungsvergütung und ggf. die Ergebnisse aus Währungskurssicherungsgeschäften, die auf eine bestimmte Anteilklasse entfallen, gegebenenfalls einschließlich Ertragsausgleich, ausschließlich dieser Anteilklasse zugeordnet werden. Tage, an denen der Anteilwert Anteile des Fonds ermittelt wird, sind alle Börsentagewird an allen deutschen Börsentagen ermittelt. An gesetzlichen Feiertagen im Geltungsbereich des KAGBGel- tungsbereich in Deutschland, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres können die Gesellschaft Gesell- schaft und die Verwahrstelle von einer Ermittlung des Wertes absehen. Von einer Ermittlung des Anteilwerts Anteilwertes wird derzeit an Neujahr, Rosenmontag, Karfreitag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, FronleichnamFron- leichnam, Tag der Deutschen Einheit, Allerheiligen, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag und Silvester abgesehenabgese- hen.
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Samples: Sales Contracts
Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahmepreises für die Anteile ermittelt die Gesellschaft Gesell- schaft unter Kontrolle der Verwahrstelle bewertungstäglich den Wert der zum Fonds gehörenden Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert). Die Teilung des so ermittelten er- mittelten Nettoinventarwerts durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Wert jedes Anteils An- teils ("Anteilwert"). Der Wert einer Anteilklasse ergibt sich sodann aus der Summe der Bewertungstage für diese Anteilklasse zu berechnenden anteiligen Nettowertveränderung des Sondervermögens gegenüber dem vorangehenden Bewertungstag und dem Wert der Anteilklasse am vorangehenden Bewertungstag. Der Wert eines Anteils einer Anteilklasse ergibt sich aus der Teilung des Wertes der Anteilklasse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dieser Anteilklasse. Der Anteilwert wird für jede Anteilklasse gesondert errechnet, indem die Kosten der Auflegung neuer Anteilklassen, die Ertragsverwendung (einschließlich der aus dem Fondsvermögen gegebenenfalls abzuführenden Steuern) und die Verwaltungsvergütung und ggf. die Ergebnisse aus Währungskurssicherungsgeschäften, die auf eine bestimmte Anteilklasse entfallen, gegebenenfalls einschließlich Ertragsausgleich, ausschließlich dieser Anteilklasse zugeordnet werden. Tage, an denen der Anteilwert des Fonds ermittelt wird, sind alle Börsentage. An gesetzlichen Feiertagen im Geltungsbereich Gel- tungsbereich des KAGB, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres können die Gesellschaft und die Verwahrstelle von einer Ermittlung des Wertes absehen. Von einer Ermittlung des Anteilwerts Anteil- preisermittlung wird derzeit an Neujahr, Karfreitag, Ostern, Ostermontag, Maifeiertag, Christi HimmelfahrtHim- melfahrt, Pfingsten, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deutschen Einheit, HeiligabendHeilig Abend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag und Silvester abgesehen. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilklasse ist deren Wert auf der Grundlage des für den gesamten Fonds nach § 168 Abs. 1 Satz 1 KAGB ermittelten Wertes zu berechnen. Der Wert einer Anteilklasse ergibt sich aus der Summe der für diese Anteilklasse zu berechnenden anteiligen Nettowertveränderung des Fonds gegenüber dem vorangehenden Bewertungstag und dem Wert der Anteilklasse am vorangehenden Bewertungstag. Der Wert einer Anteilklasse ist vorbe- haltlich der oben genannten Ausnahmen börsentäglich zu ermitteln. Der Wert eines Anteils einer Anteilklasse ergibt sich aus der Teilung des Wertes der Anteilklasse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dieser Anteilklasse. Für jede einzelne Anteilklasse ist der Ertragsausgleich zu berechnen.
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Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahmepreises für die Anteile ermittelt die Gesellschaft unter Kontrolle der Verwahrstelle bewertungstäglich den Wert der zum Fonds gehörenden Vermögensgegenstände Vermögens- gegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten („Nettoinventarwert“). Die Teilung des so ermittelten Nettoinventarwerts Net- toinventarwerts durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Wert jedes Anteils ("Anteilwert"„Anteil- wert“). Der Wert einer Anteilklasse ergibt sich sodann aus der Summe der für diese Anteilklasse zu berechnenden anteiligen Nettowertveränderung des Sondervermögens gegenüber dem vorangehenden Bewertungstag und dem Wert der Anteilklasse am vorangehenden Bewertungstag. Der Wert eines Anteils einer Anteilklasse ergibt sich aus der Teilung des Wertes der Anteilklasse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dieser Anteilklasse. Der Anteilwert wird für jede Anteilklasse gesondert errechnet, indem die Kosten der Auflegung neuer Anteilklassen, die Ertragsverwendung (einschließlich der aus dem Fondsvermögen gegebenenfalls abzuführenden Steuern) und die Verwaltungsvergütung und ggf. die Ergebnisse aus Währungskurssicherungsgeschäften, die auf eine bestimmte Anteilklasse entfallen, gegebenenfalls einschließlich Ertragsausgleich, ausschließlich dieser Anteilklasse zugeordnet werden. Tage, an denen der Anteilwert des Fonds ermittelt wird, sind alle Börsentagewird an allen Börsentagen ermittelt. An gesetzlichen Feiertagen im Geltungsbereich des KAGB, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres können die Gesellschaft und die Verwahrstelle von einer Ermittlung des Wertes absehen. Von einer Ermittlung des Anteilwerts Anteilpreis- ermittlung wird derzeit an Neujahr, Karfreitag, Ostern, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deutschen Einheit, HeiligabendHeilig Abend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag Weih- nachtsfeiertag und Silvester abgesehen. Das Gleiche gilt für gesetzliche Feiertage in den USA, die keine Börsenhandelstage sind. Dies sind im Einzelnen: New Year’s Day (Neujahr), Xxxxxx Xxxxxx Xxxx Xxx, Presidents´ Day, Memorial Day (Gedenk- tag), Independence Day, (Unabhängigkeitstag), Labor Day (Tag der Arbeit), Thanksgiving Day (Ernte- dankfest) und Christmas Day (1. Weihnachtstag). Sofern Feiertage in den USA auf ein Wochenende fallen und aus diesem Grund auf einen Werktag verschoben werden, kann an diesen Tagen dann eben- falls von einer Anteilpreisermittlung abgesehen werden. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilklasse ist deren Wert auf der Grundlage des für den gesamten Fonds nach § 168 Abs. 1 Satz 1 KAGB ermittelten Wertes zu berechnen. Der Wert einer Anteilklasse ergibt sich aus der Summe der für diese Anteilklasse zu berechnenden anteiligen Nettowertveränderung des Fonds gegenüber dem vorangehenden Bewertungstag und dem Wert der Anteilklasse am vorangehenden Bewertungstag. Der Wert einer Anteilklasse ist vorbehaltlich der oben genannten Ausnahmen börsentäglich zu ermitteln. Der Wert eines Anteils einer Anteilklasse ergibt sich aus der Teilung des Wertes der Anteilklasse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dieser Anteilklasse. Für jede einzelne Anteilklasse ist der Ertragsausgleich zu berechnen.
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