Common use of Ausgabe- und Rücknahmepreis Clause in Contracts

Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahmepreises für die Anteile der einzelnen Anteilklassen ermittelt die Gesellschaft unter Kontrolle der Verwahrstelle bewertungstäglich den Wert der zum Fonds gehörenden Vermö- gensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert). Die Teilung des so ermittelten Nettoinventar- wertes durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Wert jedes Anteils („Anteilwert“). Der Inventarwert ei- ner Anteilklasse ergibt sich aus der Summe der für diese Anteilklasse zu berechnenden anteiligen Nettowertverände- rung des Fonds gegenüber dem vorangehenden Bewertungstag und dem Wert der Anteilklasse am vorangehenden Bewertungstag. Der Wert des Anteils einer Anteilklasse ergibt sich aus der Division des Wertes der Anteilklasse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dieser Anteilklasse. Der Wert für die Anteile des Fonds wird an allen deutschen Börsentagen ermittelt. An gesetzlichen Feiertagen im Geltungsbereich in Deutschland, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres können die Gesellschaft und die Verwahrstelle von einer Ermittlung des Wertes absehen. Von einer Ermittlung des Anteilwertes wird derzeit an Neujahr, Rosenmontag, Karfreitag, Ostermontag, Xxx- xxxxxxxx, Xxxxxxx Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deutschen Einheit, Allerheiligen, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag und Silvester abgesehen.

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Samples: alteleipziger.tools.factsheetslive.com

Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahmepreises für die Anteile der einzelnen Anteilklassen ermittelt die Gesellschaft unter Kontrolle der Verwahrstelle Verwahrstel- le bewertungstäglich den Wert der zum Fonds gehörenden Vermö- gensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert). Die Teilung des so ermittelten Nettoinventar- wertes durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt den wert“).Der Wert jedes Anteils („Anteilwert“). Der Inventarwert ei- ner einer Anteilklasse ergibt sich sodann aus der Summe der für diese Anteilklasse zu berechnenden anteiligen Nettowertverände- rung Nettowertver- änderung des Fonds gegenüber dem vorangehenden Bewertungstag und dem Wert der Anteilklasse am vorangehenden Bewertungstag. Der Wert des eines Anteils einer Anteilklasse ergibt sich aus der Division Teilung des Wertes der Anteilklasse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dieser Anteilklasse. Der Anteilwert wird für jede Anteilklasse gesondert errechnet, indem die Kosten der Auflegung neuer Anteilklassen, die Ertragsverwendung (einschließlich der aus dem Fondsvermögen ggf. abzuführenden Steuern) und die Verwaltungsvergütung und ggf. die Ergebnisse aus Währungskurssicherungsgeschäften, die auf eine bestimmte Anteil- klasse entfallen, ggf. einschließlich Ertragsausgleich, ausschließlich dieser Anteilklasse zugeordnet werden. Nähere Informationen zu An- teilklassen befinden sich im Abschnitt „Ausgestaltung der Anteilklas- sen“ unter Ziffer 13 dieses Verkaufsprospekts. Der Wert für die Anteile des Fonds wird an allen deutschen Börsentagen ermitteltermit- telt. Die Feststellung der Ausgabe- und Rücknahmepreise für einen Wer- termittlungstag erfolgt am auf diesen Wertermittlungstag folgenden Börsentag. An gesetzlichen Feiertagen im Geltungsbereich in Deutschlanddes KAGB, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres können die Gesellschaft und die Verwahrstelle von einer Ermittlung des Wertes absehen. Von einer Ermittlung des Anteilwertes Anteilpreisermittlung wird derzeit an Neujahr, Rosenmontag, Karfreitag, Ostermontag, Xxx- xxxxxxxxMaifeiertag, Xxxxxxx Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, FronleichnamFron- leichnam, Tag der Deutschen Einheit, Allerheiligen, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag Weih- nachtsfeiertag und Silvester abgesehen.

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Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahmepreises für die Anteile der einzelnen Anteilklassen ermittelt die Gesellschaft unter Kontrolle der Verwahrstelle bewertungstäglich den Wert der zum Fonds gehörenden Vermö- gensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert). Die Teilung des so ermittelten Nettoinventar- wertes durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Wert jedes Anteils („Anteilwert“). Der Inventarwert ei- ner Anteilklasse ergibt sich aus der Summe der für diese Anteilklasse zu berechnenden anteiligen Nettowertverände- rung des Fonds gegenüber dem vorangehenden Bewertungstag und dem Wert der Anteilklasse am vorangehenden Bewertungstag. Der Wert des Anteils einer Anteilklasse ergibt sich aus der Division des Wertes der Anteilklasse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dieser Anteilklasse. Der Wert für die Anteile des Fonds wird an allen deutschen Börsentagen ermittelt. An gesetzlichen Feiertagen im Geltungsbereich Gel- tungsbereich in Deutschland, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres können die Gesellschaft Gesell- schaft und die Verwahrstelle von einer Ermittlung des Wertes absehen. Von einer Ermittlung des Anteilwertes wird derzeit an Neujahr, Rosenmontag, Karfreitag, Ostermontag, Xxx- xxxxxxxxMaifeiertag, Xxxxxxx Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, FronleichnamFron- leichnam, Tag der Deutschen Einheit, Allerheiligen, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag und Silvester abgesehenabgese- hen.

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Samples: am.oddo-bhf.com

Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahmepreises für die Anteile der einzelnen Anteilklassen ermittelt die Gesellschaft unter Kontrolle der Verwahrstelle bewertungstäglich den Wert der zum Fonds gehörenden Vermö- gensgegenstände Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert). Die Teilung des so ermittelten Nettoinventar- wertes Nettoinventarwerts durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Wert jedes Anteils ("Anteilwert"). Der Inventarwert ei- ner Wert einer Anteilklasse ergibt sich sodann aus der Summe der für diese Anteilklasse zu berechnenden anteiligen Nettowertverände- rung Nettowertveränderung des Fonds Sondervermögens gegenüber dem vorangehenden Bewertungstag und dem Wert der Anteilklasse am vorangehenden Bewertungstag. Der Wert des eines Anteils einer Anteilklasse ergibt sich aus der Division Teilung des Wertes der Anteilklasse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dieser Anteilklasse. Der Wert Anteilwert wird für jede Anteilklasse gesondert errechnet, indem die Anteile Kosten der Auflegung neuer Anteilklassen, die Ertragsverwendung (einschließlich der aus dem Fondsvermögen gegebenenfalls abzuführenden Steuern) und die Verwaltungsvergütung und ggf. die Ergebnisse aus Währungskurssicherungsgeschäften, die auf eine bestimmte Anteilklasse entfallen, gegebenenfalls einschließlich Ertragsausgleich, ausschließlich dieser Anteilklasse zugeordnet werden. Tage, an denen der Anteilwert des Fonds wird an allen deutschen Börsentagen ermitteltermittelt wird, sind alle Börsentage. An gesetzlichen Feiertagen im Geltungsbereich in Deutschlanddes KAGB, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres können die Gesellschaft und die Verwahrstelle von einer Ermittlung des Wertes absehen. Von einer Ermittlung des Anteilwertes Anteilwerts wird derzeit an Neujahr, Rosenmontag, Karfreitag, Ostermontag, Xxx- xxxxxxxxMaifeiertag, Xxxxxxx Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deutschen Einheit, Allerheiligen, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag und Silvester abgesehen.

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Samples: www.a-fk.de

Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahmepreises für die Anteile der einzelnen Anteilklassen ermittelt die Gesellschaft unter Kontrolle Kon- trolle der Verwahrstelle bewertungstäglich den Wert der zum Fonds gehörenden Vermö- gensgegenstände Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert). Die Teilung des so ermittelten Nettoinventar- wertes Nettoinventarwerts durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Wert jedes Anteils („Anteilwert“). Der Inventarwert ei- ner Anteilwert wird für jede Anteilklasse ergibt sich gesondert errechnet, indem die Kosten der Auflegung neuer Anteilklassen, die Ausschüttungen (einschließlich der aus der Summe der für diese dem Fondsvermögen ggf. abzuführenden Steuern) und die Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung, die auf eine bestimmte Anteilklasse zu berechnenden anteiligen Nettowertverände- rung des Fonds gegenüber dem vorangehenden Bewertungstag und dem Wert der entfallen, ggf. einschließlich Ertragsausgleich, aus- schließlich dieser Anteilklasse am vorangehenden Bewertungstag. Der Wert des Anteils einer Anteilklasse ergibt sich aus der Division des Wertes der Anteilklasse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dieser Anteilklassezugeordnet werden. Der Wert für die Anteile des Fonds wird an allen deutschen Börsentagen ermittelt. An gesetzlichen Feiertagen im Geltungsbereich in Deutschland, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres können die Gesellschaft und die Verwahrstelle von einer Ermittlung des Wertes absehen. Von einer Ermittlung des Anteilwertes Anteilwerts wird derzeit an Neujahr, RosenmontagNeu- jahr, Karfreitag, Ostermontag, Xxx- xxxxxxxxMaifeiertag, Xxxxxxx Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deutschen Einheit, AllerheiligenRefor- mationstag, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag und Weihnachtsfeiertag, Silvester abgesehen. Es kann darüber hinaus auch an gesetz- lichen Feiertagen in den Vereinigten Staaten von Amerika, die Börsenhandelstage in Deutschland sind, von einer Ermittlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises abgesehen werden.

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Samples: www.warburg-invest-ag.de

Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahmepreises für die Anteile der einzelnen Anteilklassen ermittelt die Gesellschaft unter Kontrolle der Verwahrstelle bewertungstäglich den Wert der zum Fonds gehörenden Vermö- gensgegenstände Vermögens- gegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert). Die Teilung des so ermittelten Nettoinventar- wertes Net- toinventarwerts durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Wert jedes Anteils („AnteilwertAnteil- wert“). Der Inventarwert ei- ner Anteilklasse ergibt sich aus der Summe der für diese Anteilklasse zu berechnenden anteiligen Nettowertverände- rung des Fonds gegenüber dem vorangehenden Bewertungstag und dem Wert der Anteilklasse am vorangehenden Bewertungstag. Der Wert des Anteils einer Anteilklasse ergibt sich aus der Division des Wertes der Anteilklasse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dieser Anteilklasse. Der Wert für die Anteile des Fonds wird an allen deutschen Börsentagen ermittelt. An gesetzlichen Feiertagen im Geltungsbereich in Deutschlanddes KAGB, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres können die Gesellschaft und die Verwahrstelle von einer Ermittlung des Wertes absehen. Von einer Ermittlung des Anteilwertes Anteilpreis- ermittlung wird derzeit an Neujahr, RosenmontagKarfreitag, KarfreitagOstern, Ostermontag, Xxx- xxxxxxxxMaifeiertag, Xxxxxxx Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deutschen Einheit, Allerheiligen, HeiligabendHeilig Abend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag Weih- nachtsfeiertag und Silvester abgesehen. Das Gleiche gilt für gesetzliche Feiertage in den USA, die keine Börsenhandelstage sind. Dies sind im Einzelnen: New Year’s Day (Neujahr), Xxxxxx Xxxxxx Xxxx Xxx, Presidents´ Day, Memorial Day (Gedenk- tag), Independence Day, (Unabhängigkeitstag), Labor Day (Tag der Arbeit), Thanksgiving Day (Ernte- dankfest) und Christmas Day (1. Weihnachtstag). Sofern Feiertage in den USA auf ein Wochenende fallen und aus diesem Grund auf einen Werktag verschoben werden, kann an diesen Tagen dann eben- falls von einer Anteilpreisermittlung abgesehen werden. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilklasse ist deren Wert auf der Grundlage des für den gesamten Fonds nach § 168 Abs. 1 Satz 1 KAGB ermittelten Wertes zu berechnen. Der Wert einer Anteilklasse ergibt sich aus der Summe der für diese Anteilklasse zu berechnenden anteiligen Nettowertveränderung des Fonds gegenüber dem vorangehenden Bewertungstag und dem Wert der Anteilklasse am vorangehenden Bewertungstag. Der Wert einer Anteilklasse ist vorbehaltlich der oben genannten Ausnahmen börsentäglich zu ermitteln. Der Wert eines Anteils einer Anteilklasse ergibt sich aus der Teilung des Wertes der Anteilklasse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dieser Anteilklasse. Für jede einzelne Anteilklasse ist der Ertragsausgleich zu berechnen.

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Samples: www.acatis-research.de

Ausgabe- und Rücknahmepreis. Zur Errechnung des Ausgabepreises und des Rücknahmepreises für die Anteile der einzelnen Anteilklassen ermittelt die Gesellschaft Gesell- schaft unter Kontrolle der Verwahrstelle bewertungstäglich den Wert der zum Fonds gehörenden Vermö- gensgegenstände Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten (Nettoinventarwert). Die Teilung des so ermittelten Nettoinventar- wertes er- mittelten Nettoinventarwerts durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile ergibt den Wert jedes Anteils An- teils ("Anteilwert"). Der Inventarwert ei- ner Anteilklasse ergibt sich aus der Summe der für diese Anteilklasse zu berechnenden anteiligen Nettowertverände- rung des Fonds gegenüber dem vorangehenden Bewertungstag und dem Wert der Anteilklasse am vorangehenden Bewertungstag. Der Wert des Anteils einer Anteilklasse ergibt sich aus der Division des Wertes der Anteilklasse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dieser Anteilklasse. Der Wert Bewertungstage für die Anteile des Fonds wird an allen deutschen Börsentagen ermitteltsind alle Börsentage. An gesetzlichen Feiertagen im Geltungsbereich in DeutschlandGel- tungsbereich des KAGB, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres können die Gesellschaft und die Verwahrstelle von einer Ermittlung des Wertes absehen. Von einer Ermittlung des Anteilwertes Anteil- preisermittlung wird derzeit an Neujahr, RosenmontagKarfreitag, KarfreitagOstern, Ostermontag, Xxx- xxxxxxxxMaifeiertag, Xxxxxxx HimmelfahrtChristi Him- melfahrt, Pfingsten, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deutschen Einheit, Allerheiligen, HeiligabendHeilig Abend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag und Silvester abgesehen. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilklasse ist deren Wert auf der Grundlage des für den gesamten Fonds nach § 168 Abs. 1 Satz 1 KAGB ermittelten Wertes zu berechnen. Der Wert einer Anteilklasse ergibt sich aus der Summe der für diese Anteilklasse zu berechnenden anteiligen Nettowertveränderung des Fonds gegenüber dem vorangehenden Bewertungstag und dem Wert der Anteilklasse am vorangehenden Bewertungstag. Der Wert einer Anteilklasse ist vorbe- haltlich der oben genannten Ausnahmen börsentäglich zu ermitteln. Der Wert eines Anteils einer Anteilklasse ergibt sich aus der Teilung des Wertes der Anteilklasse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dieser Anteilklasse. Für jede einzelne Anteilklasse ist der Ertragsausgleich zu berechnen.

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Samples: www.sozialbank.de