Ausgabeaufschlag. Bei Festsetzung des Ausgabepreises kann dem Anteilwert ein Ausgabeaufschlag hinzugerechnet werden, sofern der Besondere Teil dieses Verkaufsprospektes die Berechnung eines Ausgabeaufschlags vorsieht. Der Ausgabeaufschlag kann insbesondere bei kurzer Anlagedauer die Wertent- wicklung des Fonds reduzieren oder sogar ganz aufzehren. Der Ausgabeaufschlag stellt im Wesentlichen eine Vergü- tung für den Vertrieb der Anteile des Fonds dar. Die Ge- sellschaft kann den Ausgabeaufschlag zur Abgeltung von Vertriebsleistungen an etwaige vermittelnde Stellen weiter- geben.
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Ausgabeaufschlag. Bei Festsetzung des Ausgabepreises kann dem Anteilwert ein Ausgabeaufschlag hinzugerechnet werden, sofern der Besondere Teil dieses Verkaufsprospektes die Berechnung eines Ausgabeaufschlags vorsieht. Der Ausgabeaufschlag kann insbesondere bei kurzer Anlagedauer die Wertent- wicklung Wertentwicklung des Fonds reduzieren oder sogar ganz aufzehren. Der Ausgabeaufschlag stellt im Wesentlichen eine Vergü- tung Vergütung für den Vertrieb der Anteile des Fonds dar. Die Ge- sellschaft Gesellschaft kann den Ausgabeaufschlag zur Abgeltung von Vertriebsleistungen an etwaige vermittelnde Stellen weiter- gebenweitergeben.
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Ausgabeaufschlag. Bei Festsetzung des Ausgabepreises kann dem Anteilwert ein Ausgabeaufschlag hinzugerechnet werden, sofern der Besondere Teil dieses Verkaufsprospektes die Berechnung eines Ausgabeaufschlags vorsieht. Der Ausgabeauf- schlag beträgt bis zu 1 Prozent des Anteilwertes. Der Ausgabeaufschlag kann insbesondere bei kurzer Anlagedauer die Wertent- wicklung Wertentwicklung des Fonds reduzieren oder sogar ganz aufzehren. Der Ausgabeaufschlag stellt im Wesentlichen eine Vergü- tung Ver- gütung für den Vertrieb der Anteile des Fonds dar. Die Ge- sellschaft Gesellschaft kann den Ausgabeaufschlag zur Abgeltung von Vertriebsleistungen Ver- triebsleistungen an etwaige vermittelnde Stellen weiter- gebenweitergeben.
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