Common use of Ausgabeaufschlag Clause in Contracts

Ausgabeaufschlag. Für jeden Teilfonds werden Anlegern am Erstzeichnungstag in jeder Klasse Anteile zum Erstausgabepreis angeboten, der für den jeweiligen Teilfonds in Anhang A festgelegt ist, und zwar unter Berücksichtigung anwendbarer Ausgabeaufschläge (siehe Anhang A) sowie relevanter Steuern, Abgaben oder Gebühren. Nach dem Erstzeichnungstag werden die Anteile am maßgeblichen Bewertungstag bewertet. Daher entspricht der Zeichnungspreis je Anteil nach dem Erstzeichnungstag dem Nettoinventarwert pro Anteil für den Bewertungstag, der auf den Zeichnungstag fällt, an dem die Anteile ausgegeben werden (der „Zeichnungspreis“), gegebenenfalls zuzüglich des in Anhang A für den jeweiligen Teilfonds dargelegten Ausgabeaufschlags und unter Berücksichtigung relevanter Steuern, Abgaben oder Gebühren.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag