Common use of Auskunftspflicht Clause in Contracts

Auskunftspflicht. Die versicherte Person entbindet die behandelnden Ärzte und die weiteren Medizinalpersonen sowie Versicherer gegenüber dem Versicherer von der Schweigepflicht. Der Versicherer kann nötigenfalls Auskünfte einholen. Auf Verlangen hat sich die versicherte Person durch einen zweiten Arzt oder durch den Vertrauensarzt des Versicherers untersuchen zu lassen. Die Kosten trägt der Versicherer. Die versicherte Person erteilt dem Versicherer Auskunft über sämtliche Leistungen von Dritten bei Krankheit, Unfall und Invalidität. Auf Verlangen sind dem Versicherer Abrechnungen von Dritten einzureichen. Bei nicht handlungsfähigen Personen hat der Versicherungsnehmer die Beachtung der Auskunftspflicht durchzusetzen.

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Samples: kkeinsiedeln.ch, www.fkb.li, licezina.myhostpoint.ch

Auskunftspflicht. Die versicherte Person entbindet die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und die weiteren Medizinalpersonen sowie Versicherer gegenüber dem Versicherer der Kasse von der Schweigepflicht. Der Versicherer Die Kasse kann nötigenfalls Auskünfte einholen. Auf Verlangen hat sich die versicherte Person durch eine zweite Ärztin oder einen zweiten Arzt oder durch die Vertrauensärztin bzw. den Vertrauensarzt des Versicherers der Kasse untersuchen zu lassen. Die Kosten trägt der Versicherer. Die versicherte Person erteilt dem Versicherer der Kasse Auskunft über sämtliche Leistungen von Dritten bei Krankheit, Unfall und Invalidität. Auf Verlangen sind dem Versicherer der Kasse Abrechnungen von Dritten einzureichen. Bei nicht handlungsfähigen Personen hat der haben die Versicherungs- nehmerinnen bzw. Versicherungsnehmer die Beachtung der Auskunftspflicht durchzusetzen.

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Samples: stephan-fuhrer.ch