Common use of Ausland Clause in Contracts

Ausland. Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB im Um- fang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintre- tende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziff. 7.9 AHB auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitglied- staaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Ausland. Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB im Um- fang Umfang dieses Versicherungsvertrages Versicherungs- vertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintre- tende ein- tretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziff. 7.9 AHB auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitglied- staaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Ausland. Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB im Um- fang Umfang dieses Versicherungsvertrages Versicherungs­ vertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie EU­Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintre- tende ein­ tretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziff. 7.9 AHB auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitglied- staaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Ausland. Versichert sind abweichend von Ziff. 7.9 AHB im Um- fang Umfang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie Umwelthaf- tungsrichtlinie (2004/35/EG) eintre- tende eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziff. 7.9 AHB auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitglied- staaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung