Ausland. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in dem sich die versicherte Person regelmäßig länger als 3 Monate im Jahr aufhält. Für den Abschluss der Versicherung ist nicht die Staatsangehörigkeit der versicherten Person ausschlaggebend sondern der Abschlussort Deutschland. Auch für nicht in Deutschland ge- buchte Reisen besteht Versicherungsschutz.
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Samples: Jahresversicherung, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Ausland. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in dem sich die versicherte Person regelmäßig länger als 3 Monate im Jahr aufhält. Für den Abschluss der Versicherung ist nicht die Staatsangehörigkeit der versicherten Person ausschlaggebend sondern der Abschlussort Deutschland. Auch für nicht in Deutschland ge- buchte gebuchte Reisen besteht Versicherungsschutz.
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Samples: Reiseversicherung, Versicherungsbedingungen Für Reiseversicherungen
Ausland. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem die versicherte versicher- te Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in dem sich die versicherte Person regelmäßig länger als 3 Monate im Jahr aufhält. Für den Abschluss der Versicherung ist nicht die Staatsangehörigkeit der versicherten Person ausschlaggebend sondern der Abschlussort DeutschlandDeutsch- land. Auch für nicht in Deutschland ge- buchte gebuchte Reisen besteht VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz.
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Ausland. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in dem sich die versicherte Person regelmäßig länger als 3 Monate im Jahr aufhält. Für den Abschluss der Versicherung ist nicht die Staatsangehörigkeit der versicherten Person ausschlaggebend sondern der Abschlussort Deutschland. Auch für nicht in Deutschland ge- buchte Reisen besteht Versicherungsschutz.
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Ausland. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in dem sich die versicherte Person regelmäßig länger als 3 Monate im Jahr aufhält. Für den Abschluss der Versicherung ist nicht die Staatsangehörigkeit der versicherten Person ausschlaggebend ausschlaggebend, sondern der Abschlussort Deutschland. Auch für nicht in Deutschland ge- buchte gebuchte Reisen besteht VersicherungsschutzVersicherungs- schutz.
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Samples: Versicherungsbestätigung
Ausland. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in dem sich die versicherte Person regelmäßig länger als 3 Monate im Jahr aufhält. Für den Abschluss der Versicherung ist nicht die Staatsangehörigkeit der versicherten versicher- ten Person ausschlaggebend sondern der Abschlussort Deutschland. Auch für nicht in Deutschland ge- buchte gebuchte Reisen besteht Versicherungsschutz.
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Ausland. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in dem sich die versicherte Person regelmäßig länger als 3 Monate im Jahr aufhält. Für den Abschluss der Versicherung ist nicht die Staatsangehörigkeit der versicherten Person ausschlaggebend sondern der Abschlussort Deutschland. Auch für nicht in Deutschland ge- ge buchte Reisen besteht Versicherungsschutz.
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