Ausland. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in dem sich die versicherte Person regelmäßig länger als 3 Monate im Jahr aufhält. Für den Abschluss der Versicherung ist nicht die Staatsangehörigkeit der versicherten Person ausschlaggebend sondern der Abschlussort Deutschland. Auch für nicht in Deutschland ge- buchte Reisen besteht Versicherungsschutz.
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Ausland. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in dem sich die versicherte Person regelmäßig länger als 3 Monate im Jahr aufhält. Für den Abschluss der Versicherung ist nicht die Staatsangehörigkeit der versicherten Person ausschlaggebend sondern der Abschlussort Deutschland. Auch für nicht in Deutschland ge- buchte gebuchte Reisen besteht Versicherungsschutz.
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Ausland. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in dem sich die versicherte Person regelmäßig länger als 3 Monate im Jahr aufhält. Für den Abschluss der Versicherung ist nicht die Staatsangehörigkeit der versicherten Person ausschlaggebend sondern der Abschlussort Deutschland. Auch für nicht in Deutschland ge- ge buchte Reisen besteht Versicherungsschutz.
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Ausland. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in dem sich die versicherte Person regelmäßig länger als 3 Monate im Jahr aufhält. Für den Abschluss der Versicherung ist nicht die Staatsangehörigkeit der versicherten Person ausschlaggebend sondern der Abschlussort Deutschland. Auch für nicht in Deutschland ge- buchte Reisen besteht Versicherungsschutz.
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Ausland. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem die versicherte versicher- te Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in dem sich die versicherte Person regelmäßig länger als 3 Monate im Jahr aufhält. Für den Abschluss der Versicherung ist nicht die Staatsangehörigkeit der versicherten Person ausschlaggebend sondern der Abschlussort DeutschlandDeutsch- land. Auch für nicht in Deutschland ge- buchte gebuchte Reisen besteht VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz.
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Ausland. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in dem sich die versicherte Person regelmäßig länger als 3 Monate im Jahr aufhält. Für den Abschluss der Versicherung ist nicht die Staatsangehörigkeit der versicherten versicher- ten Person ausschlaggebend sondern der Abschlussort Deutschland. Auch für nicht in Deutschland ge- buchte gebuchte Reisen besteht Versicherungsschutz.
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Ausland. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in dem sich die versicherte Person regelmäßig länger als 3 Monate im Jahr aufhält. Für den Abschluss der Versicherung ist nicht die Staatsangehörigkeit der versicherten Person ausschlaggebend ausschlaggebend, sondern der Abschlussort Deutschland. Auch für nicht in Deutschland ge- buchte gebuchte Reisen besteht VersicherungsschutzVersicherungs- schutz.
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