Common use of Ausland Clause in Contracts

Ausland. Versichert sind – abweichend von Ziffern 1.7.9 und 2 – im Umfang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 1.7.9 auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU- Richtlinie nicht überschreiten.

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Samples: www.wifo-marketingportal.com, aporisk.de

Ausland. Versichert sind abweichend von Ziffern Ziffer 1.7.9 und 2 – im Umfang dieses die- ses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-EU- Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende VersicherungsfälleVersiche- rungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer Zif- fer 1.7.9 auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen nationa- len Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern so- fern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU- EU-Richtlinie nicht überschreiten.

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Samples: www.wifo-marketingportal.com, aporisk.de

Ausland. B AH 4 (01.04.2020) Versichert sind - abweichend von Ziffern 1.7.9 den Ziff. 5.1 und 2 – 7.9 AHB - im Umfang dieses Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende VersicherungsfälleVersiche- rungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit - abweichend von Ziffer 1.7.9 Ziff. 7.9 AHB - auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen nati- onalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-MitgliedstaatenMitgliedsstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU- oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.

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Samples: www.debeka.de

Ausland. Versichert sind - abweichend von Ziffern 1.7.9 Ziff. 7.9 AHB sowie Abschnitt A Ziff. 5.1 und 2 – Abschnitt B Ziff. 3.1 - im Umfang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende eintreten- de Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 1.7.9 Ziff. 7.9 AHB so- wie Abschnitt A Ziff. 5.1 und Abschnitt B Ziff. 3.1 - auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-EU- Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU- o.g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

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Samples: makler.mannheimer.de

Ausland. Versichert sind abweichend von Ziffern 1.7.9 Ziff. 7.9 AHB und 2 – Ziff. 4.2 im Umfang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 1.7.9 Ziff. 7.9 AHB auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen natio- nalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern so- fern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU- Richtlinie nicht überschreiten.

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Samples: www.bootsversicherung.net

Ausland. Versichert sind – abweichend von Ziffern 1.7.9 und 2 – im Umfang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35sindabweichendvonZi fer7.9AHB2018imUmfang diesesVersicherungsvertragsimGeltungsbereichderEU­Umwelt­ haftungsrichtlinie(2004/35/EG) eintretende VersicherungsfälleEG)eintretendeVersicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht Versicherungsschutzbesteht insoweit abweichend von Ziffer 1.7.9 auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-MitgliedstaatenabweichendvonZi fer 7.9 AHB2018auchfür Pflichtenoder Ansprüchegemäßnationalen Umsetzungsgesetzenanderer EU­Mitgliedsstaaten, sofern diese soferndiese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU- Richtlinie nicht überschreitenoben genannten EU­Richtlinienichtüberschreiten.

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Samples: www.wgv.de

Ausland. Versichert sind abweichend von Ziffern 1.7.9 und 2 – Ziff. 7.9 AHB im Umfang Um- fang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich Geltungsbe- reich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 1.7.9 Ziff. 7.9 AHB auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-EU- Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche Ansprü- che den Umfang der o. g. EU- EU-Richtlinie nicht überschreitenüber- schreiten.

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Samples: www.wwk.de

Ausland. Versichert sind abweichend von Ziffern 1.7.9 und 2 – Ziff. 7.9 AHB im Umfang Um- fang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich Geltungsbe- reich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 1.7.9 Ziff. 7.9 AHB auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-EU- Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU- EU-Richtlinie nicht überschreiten.

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Samples: www.wwk.de

Ausland. Versichert sind abweichend von Ziffern 1.7.9 Ziff. 7.9 AHB und 2 – Ziff. III 1 im Umfang dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-EU- Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von Ziffer 1.7.9 Ziff. 7.9 AHB auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU- EU-Richtlinie nicht überschreiten.

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Samples: www.janitos.de