Common use of Auslieferung und Übertragung Clause in Contracts

Auslieferung und Übertragung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Auslieferung und Übertragung von Bruchteilen. Bei einer Auslieferung oder einem Übertrag von Wertpapieren in ein bei einem Fremdinstitut geführtes Depot kann die Bank nur vollständi- ge Wertpapiere übertragen. Im Depot verwahrte Bruchteile werden ausge- bucht und der rechnerische Gegenwert dem Verrechnungskonto des Kun- den gutgeschrieben. Gleiches gilt bei einer Kündigung des Konto- und De- potvertrages mit der Bank oder des Finanzdienstleistervertrages zwischen Kunden und Finanzdienstleister, sowie bei einem Widerruf des Kunden für die Vollmacht des Finanzdienstleisters. 89.100 – 12/2020 – 0003 DD648350 Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 85716 Unterschleißheim Deutschland T 00800 00 222 337* F +4989 5150 2442 xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx * Kostenlose Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. bevor Sie außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz(insbesondere per Internet, Telefon, E-Mail, Telefax oder Briefverkehr) mit uns Verträge ab- schließen, möchten wir Ihnen gem. den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312d Abs. 2 BGB i.V.m. Artikel 246b EGBGB) einige allgemeine Informationen zur Bank, zur angebotenen Dienstleistung und zum Vertragsschluss geben. Darüber hinaus dienen diese Informationen als Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB), wenn Sie über die Website eines unserer elektronisch angebundenen Finanz- dienstleister einen Vertrag über ein Wertpapierdepot mit Verrechnungskonto mit der Bank schließen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gem. § 63 Abs. 7 WpHG erforderlichen Informationen zur Verfügung. Diese Informationen stehen in deutscher und in englischer Sprache zur Verfügung. Die englische Fassung ist jedoch lediglich eine Übersetzung. Die deut- sche Fassung ist in jedem Fall die maßgebliche Fassung.

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen

Auslieferung und Übertragung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Auslieferung und Übertragung von Bruchteilen. Bei einer Auslieferung oder einem Übertrag von Wertpapieren in ein bei einem Fremdinstitut geführtes Depot kann wird die Bank nur vollständi- ge Wertpapiere ganze An- teile übertragen. Im Depot verwahrte Bruchteile werden ausge- bucht können nur über den Fi- nanzdienstleister veräußert und der rechnerische Gegenwert dem Verrechnungskonto des Kun- den gutgeschrieben. Gleiches gilt bei einer Kündigung des Konto- und De- potvertrages mit der Bank oder des Finanzdienstleistervertrages zwischen Kunden und Finanzdienstleister, sowie bei einem Widerruf Verrech- nungskonto des Kunden für die Vollmacht des Finanzdienstleistersgutgeschrieben werden. 89.100 – 12/2020 – 0003 DD648350 (hier: Verträge im elektronischn Geschäftsverkehr mit Vertragsschluss über elektronisch angebundene Finanzdienstleister) Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 85716 Unterschleißheim Deutschland 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx T 00800 00 222 337* F +4989 5150 2442 xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx * Kostenlose Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. bevor Sie außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz(insbesondere Fernabsatz(insbeson- dere per Internet, Telefon, E-Mail, Telefax oder Briefverkehr) mit uns Verträge ab- schließenVerträ- ge abschließen, möchten wir Ihnen gem. den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312d Abs. 2 BGB i.V.m. Artikel 246b EGBGB) einige allgemeine Informationen Informa- tionen zur Bank, zur angebotenen Dienstleistung und zum Vertragsschluss geben. Darüber hinaus dienen diese Informationen als Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB), wenn Sie über die Website We- bsite eines unserer elektronisch angebundenen Finanz- dienstleister Finanzdienstleister einen Vertrag über ein Wertpapierdepot mit Verrechnungskonto mit der Bank schließen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gem. § 63 Abs. 7 WpHG erforderlichen Informationen In- formationen zur Verfügung. Diese Informationen stehen in deutscher und in englischer Sprache zur VerfügungVer- fügung. Die englische Fassung ist jedoch lediglich eine Übersetzung. Die deut- sche deutsche Fassung ist in jedem Fall die maßgebliche Fassung.

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden, Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden

Auslieferung und Übertragung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Auslieferung und Übertragung von Bruchteilen. Bei einer Auslieferung oder einem Übertrag von Wertpapieren in ein bei einem Fremdinstitut geführtes Depot kann die Bank nur vollständi- ge Wertpapiere übertragen. Im Depot verwahrte Bruchteile werden ausge- bucht und der rechnerische Gegenwert dem Verrechnungskonto des Kun- den gutgeschrieben. Gleiches gilt bei einer Kündigung des Konto- und De- potvertrages mit der Bank oder des Finanzdienstleistervertrages zwischen Kunden und Finanzdienstleister, sowie bei einem Widerruf des Kunden für die Vollmacht des Finanzdienstleisters. 89.100 – 12/2020 – 0003 DD648350 (hier: Verträge im elektronischn Geschäftsverkehr mit Vertragsschluss über elektronisch angebundene Finanzdienstleister) Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 85716 Unterschleißheim Deutschland 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx T 00800 00 222 337* F +4989 5150 2442 xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx * Kostenlose Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. bevor Sie außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz(insbesondere Fernabsatz(insbeson- dere per Internet, Telefon, E-Mail, Telefax oder Briefverkehr) mit uns Verträge ab- schließenVerträ- ge abschließen, möchten wir Ihnen gem. den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312d Abs. 2 BGB i.V.m. Artikel 246b EGBGB) einige allgemeine Informationen Informa- tionen zur Bank, zur angebotenen Dienstleistung und zum Vertragsschluss geben. Darüber hinaus dienen diese Informationen als Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB), wenn Sie über die Website We- bsite eines unserer elektronisch angebundenen Finanz- dienstleister Finanzdienstleister einen Vertrag über ein Wertpapierdepot mit Verrechnungskonto mit der Bank schließen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gem. § 63 Abs. 7 WpHG erforderlichen Informationen In- formationen zur Verfügung. Diese Informationen stehen in deutscher und in englischer Sprache zur VerfügungVer- fügung. Die englische Fassung ist jedoch lediglich eine Übersetzung. Die deut- sche deutsche Fassung ist in jedem Fall die maßgebliche Fassung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auslieferung und Übertragung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Auslieferung und Übertragung von Bruchteilen. Bei einer Auslieferung oder einem Übertrag von Wertpapieren in ein bei einem Fremdinstitut geführtes Depot kann die Bank nur vollständi- ge Wertpapiere übertragen. Im Depot verwahrte Bruchteile werden ausge- bucht und der rechnerische Gegenwert dem Verrechnungskonto des Kun- den gutgeschrieben. Gleiches gilt bei einer Kündigung des Konto- und De- potvertrages mit der Bank oder des Finanzdienstleistervertrages zwischen Kunden und Finanzdienstleister, sowie bei einem Widerruf des Kunden für die Vollmacht des Finanzdienstleisters. 89.100 – 12/2020 – 0003 DD648350 Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 85716 Unterschleißheim Deutschland 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx T 00800 00 222 337* F +4989 5150 2442 xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx * Kostenlose Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. bevor Sie außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz(insbesondere per Internet, Telefon, E-Mail, Telefax oder Briefverkehr) mit uns Verträge ab- schließen, möchten wir Ihnen gem. den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312d Abs. 2 BGB i.V.m. Artikel 246b EGBGB) einige allgemeine Informationen zur Bank, zur angebotenen Dienstleistung und zum Vertragsschluss geben. Darüber hinaus dienen diese Informationen als Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB), wenn Sie über die Website eines unserer elektronisch angebundenen Finanz- dienstleister einen Vertrag über ein Wertpapierdepot mit Verrechnungskonto mit der Bank schließen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen die gem. § 63 Abs. 7 WpHG erforderlichen Informationen zur Verfügung. Diese Informationen stehen in deutscher und in englischer Sprache zur Verfügung. Die englische Fassung ist jedoch lediglich eine Übersetzung. Die deut- sche Fassung ist in jedem Fall die maßgebliche Fassung.

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen