Common use of Ausschüttung Clause in Contracts

Ausschüttung. 1. Für die ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Wertpa- pierindex-OGAW-Sondervermögens angefal- lenen und nicht zur Kostendeckung verwende- ten anteiligen Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge - unter Berücksichtigung des zugehö- rigen Ertragsausgleichs - aus. Realisierte Ver- äußerungsgewinne - unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs - können anteilig ebenfalls zur Ausschüttung herange- zogen werden.

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Ausschüttung. 1. Für die ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Wertpa- pierindex-OGAW-Sondervermögens angefal- lenen angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwende- ten anteiligen verwendeten Zinsen, Dividenden und sonstige sonstigen Erträge - unter Berücksichtigung des zugehö- rigen Ertragsausgleichs - aus. Realisierte Ver- äußerungsgewinne - unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs - aus. Realisierte Veräußerungsgewinne können anteilig – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs –ebenfalls zur Ausschüttung herange- zogen herangezogen werden.

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Ausschüttung. (1. ) Für die ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Wertpa- pierindex-OGAW-Sondervermögens angefal- lenen angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwende- ten verwendeten anteiligen Zinsen, Dividenden und sonstige sonstigen Erträge - unter Berücksichtigung des zugehö- rigen Ertragsausgleichs - aus. Realisierte Ver- äußerungsgewinne - unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs - – aus. Realisierte Veräußerungsgewinne – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – können anteilig ebenfalls zur Ausschüttung herange- zogen herangezogen werden.

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Ausschüttung. 1. Für Die Gesellschaft schüttet für die ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft Anteilklas- sen grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Wertpa- pierindex-OGAW-Sondervermögens angefal- lenen angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwende- ten Kosten- deckung verwendeten anteiligen Zinsen, Dividenden und sonstige sonstigen Erträge - unter Berücksichtigung des zugehö- rigen Ertragsausgleichs - aus. Realisierte Ver- äußerungsgewinne - unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs - – aus. Realisierte Veräußerungsgewinne unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs können anteilig ebenfalls zur Ausschüttung herange- zogen Aus- schüttung herangezogen werden.

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Ausschüttung. 1. Für die ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäftsjahres Ge- schäftsjahres für Rechnung des Wertpa- pierindex-OGAW-Sondervermögens angefal- lenen Sonder- vermögens angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwende- ten Kostende- ckung verwendeten anteiligen Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge - unter Berücksichtigung des zugehö- rigen zugehörigen Ertragsausgleichs - aus. Realisierte Ver- äußerungsgewinne Veräußerungsgewinne - unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs - können eben- falls anteilig ebenfalls zur Ausschüttung herange- zogen werdenherangezogen wer- den.

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Ausschüttung. 1. Für die ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Wertpa- pierindex-OGAW-Sondervermögens angefal- lenen und nicht zur Kostendeckung verwende- ten anteiligen Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge - unter Berücksichtigung des zugehö- rigen Ertragsausgleichs - aus. Realisierte Ver- äußerungsgewinne - unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs - können ebenfalls anteilig ebenfalls zur Ausschüttung herange- zogen werden.

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Ausschüttung. 1. Für die ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Wertpa- pierindex-OGAW-Sondervermögens angefal- lenen angefalle- nen und nicht zur Kostendeckung verwende- ten anteiligen verwen- deten Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge Er- träge - unter Berücksichtigung des zugehö- rigen Ertragsausgleichs - aus. Realisierte Ver- äußerungsgewinne Veräußerungsgewinne - unter Berücksichtigung Berücksich- tigung des zugehörigen Ertragsausgleichs - können anteilig ebenfalls zur Ausschüttung herange- zogen heran- gezogen werden.

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