Ausschüttung. 1. Für die ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Sondervermögens angefallenen und nicht zur Kos- tendeckung verwendeten anteiligen Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen sowie Entgelte aus Darlehens- und Pensionsgeschäften – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – aus. Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – können anteilig ebenfalls zur Aus- schüttung herangezogen werden.
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Ausschüttung. 1. Für die ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Sondervermögens angefallenen und nicht zur Kos- tendeckung Kostendeckung verwendeten anteiligen Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge aus Investmentanteilen sowie Entgelte aus Darlehens- und Pensionsgeschäften – - unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – - aus. Realisierte Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – können anteilig ebenfalls zur Aus- schüttung Ausschüttung herangezogen werden.
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