Ausstellerausweise. Bei einer gemieteten Ausstellungsflä- che von bis 20 m² werden drei Ausstel- lerausweise kostenlos ausgegeben. Pro zusätzliche 10 m² Ausstellungsfläche erhalten die Aussteller einen zusätz- lichen Ausweis. Weitere Ausweise sind gegen Kartenzahlung im Aussteller- Service-Center erhältlich. Die kostenlosen Ausstellerausweise werden dem Aussteller per E-Mail in Form eines Codes zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Ausstellerausweise müssen kostenpflichtig bestellt wer- den. Die Aussteller müssen sich mit dem Code online im Ticket-Shop auf www. xxxxxx-xxxxxx.xx registrieren und ihren personalisierten Ausstellerausweis aus- drucken. Die Ausstellerausweise gelten auch für den Auf- und Abbau. Zusätz- liche Auf- und Abbauausweise sind kostenfrei und müssen bestellt werden. Die Ausweise sind auf den Namen ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis. Die Ausweise sind während der gesamten Veranstaltung bzw. Auf-bau- und Abbauphase für etwaige Kontrollen, insbesondere an den Eingängen zum Messegelände Berlin ExpoCenter City mitzuführen. Eine Weitergabe von Ausweisen an unberechtigte Dritte ist unzulässig. In diesem Fall ist die Messe Berlin berech- tigt, dem Aussteller den Preis eines kostenpflichtigen Ausstellerausweises für die Dauer der unberechtigten Nut- zung in Rechnung zu stellen. Der betroffene Ausweis wird ersatzlos ein- gezogen. Die Messe Berlin ist berech- tigt, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und demjenigen, auf den der Ausweis ausgestellt wurde, sowie dem unberechtigten Dritten den Zutritt zu dem Veranstaltungsgelände zu verwei- gern bzw. von dem Veranstaltungsge- lände zu verweisen.
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Ausstellerausweise. Die Ausstellerausweise (siehe Nr. 7 der Besonderen Bedingungen) sind ausschließlich für die Aussteller, deren Standpersonal und Standbe- auftragte bestimmt. Bei einer gemieteten Ausstellungsflä- che von Missbrauch wird die Karte ersatzlos eingezogen. Jeder Aussteller erhält für einen Stand bis 20 m² werden drei Ausstel- lerausweise Größe 3 Aus- stellerausweise kostenlos. Für jede weiteren angefangenen 20 m² wird ein weiterer Ausstellerausweis bis zur Höchstzahl von 50 kostenlos ausgegeben. Pro zusätzliche 10 m² Ausstellungsfläche erhalten die Aussteller einen zusätz- lichen Ausweis. Weitere Ausweise sind gegen Kartenzahlung im Aussteller- Service-Center erhältlich. Die kostenlosen Ausstellerausweise werden dem Aussteller per E-Mail in Form eines Codes zur Verfügung gestellt. Zusätzliche kostenpflichtige Ausstellerausweise müssen kostenpflichtig bestellt wer- den. Die Aussteller müssen sich mit dem Code online im Ticket-Shop auf www. xxxxxx-xxxxxx.xx registrieren und ihren personalisierten Ausstellerausweis aus- drucken. Die Ausstellerausweise gelten auch für den Auf- und Abbau. Zusätz- liche Auf- und Abbauausweise sind kostenfrei und müssen können zu gegebener Zeit bei der Messegesellschaft bestellt werden. Die Ausweise sind Für jeden Mitaussteller werden nach Zahlung des Mitausstellerentgelts 2 Ausstellerausweise kostenlos zur Verfügung gestellt. (maximal € 1.350,00 für Flächen größer 499 m²) Zusätzlicher Ausstellerausweis € 54,00/Stück Für auf den Namen ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar und nur gültig Ihren Wunsch veranlasste Rechnungsumschreibungen erheben wir eine Gebühr in Verbindung mit einem amtlichen AusweisHöhe von € 50,00 je Umschreibung. Die Ausweise von jedem Aussteller zu zahlende Mediapauschale dient der Veröffentlichung der Ausstellerdaten in den elektronischen Medien und evtl. weiteren Medien sowie der Nutzung der Internetseite der Veranstaltung durch die Aussteller. Die Inhalte der Mediapauschale sind während im OOS konkretisiert. Die Entgelte für die jeweiligen Dienstleistungen sind an den ein- schlägigen Positionen im OOS zu finden. Für diese Dienstleistungen (siehe Ziffer 14 Teil B Allgemeine Bedingungen) wird eine ent- sprechende Vorauszahlung auf Basis der gesamten abgerechneten Leistungen der letzten Veranstaltung erhoben. Aussteller, die nicht an der letzten Veranstaltung teilgenommen haben, zahlen € 25,00/m² Vorkasse. Dies wird nach der Veranstaltung mit den tatsächlich bestellten Leistungen abgerechnet. Für den Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) wird zusätzlich ein Betrag von € 0,60 je Quadratmeter erhoben. Die Mindestgröße eines Standes in den Hallen 1, 3, 4, 5, 6, 15, 16, 17 beträgt 20 m². Die Mindestgröße eines Standes in den Xxxxxx 0x, 7.0, 9, 10, 11, 12, 13, 14 beträgt 12 m². Kleinere Flächen werden nur überlassen, wenn sich solche Flächen aus der Aufplanung zwangsläufig ergeben. Jeder angefangene Quadratmeter wird voll berechnet. Alle nicht rechtwinkligen Flächen werden mit rechtwinkliger Ergänzung angesetzt. Vorsprünge, Pfeiler, Säulen sowie Flächen für Installations- anschlüsse werden mitberechnet. Die Beteiligungsentgelte und alle sonstigen Entgelte werden in Euro berechnet und sind Nettopreise, d.h. ohne Umsatzsteuer und/oder andere Verbrauchs- bzw. Auf-bau- Dienstleistungssteuern. Sofern solche Steuern durch die Services ausgelöst werden, sind diese zusätzlich zum vereinbarten Preis fällig. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Zahlungen an die Messe Düsseldorf um gegenwärtige oder künftige Steuern (inkl. möglicher Quellensteuer), Abgaben und/oder Gebühren zu kürzen. Wenn und Abbauphase für etwaige Kontrollensoweit der Aussteller gesetzlich zum Einbehalt und zur Abführung solcher Abgaben im Namen der Messe Düsseldorf GmbH verpflichtet ist, so geht dieser Einbehalt zu Lasten des Ausstellers. Der Aussteller stellt die zum Fälligkeitstag vertraglich vereinbarte Zahlung Sollten keine gesonderten Absprachen mit den Spediteuren getroffen werden, so müssen Boote mit einer Länge von über 10 m bzw. einem Gesamtgewicht über 9 t, 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung auf dem Gelände der Messe Düsseldorf sein. Unbeschadet der Bestimmungen der Ziffer 13 des Allgemeinen Teils dieser Teilnahmebedingungen sowie unbeschadet insbesondere an der Ziffer 5.10 der Technischen Richtlinien der Messe Düsseldorf GmbH gilt, dass das Ein- und Ausbringen von Booten über 100 Tonnen auf das Messegelände ausschließlich durch den Eingängen zum folgenden offiziellen Subunternehmer der Messe Düsseldorf GmbH erfolgen darf: KÜHNE + NAGEL (AG & Co.) KG Tel.: +00 000 000000 Fax: +00 000 000000 Email: xxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxx@xxxxxx-xxxxx.xxx Vertragspartner des Ausstellers hinsichtlich des Ein- und Ausbringens von Booten über 100 Tonnen auf das Messegelände Berlin ExpoCenter City mitzuführen. Eine Weitergabe von Ausweisen an unberechtigte Dritte ist unzulässig. In diesem Fall ist die Messe Berlin berech- tigt, dem Aussteller den Preis eines kostenpflichtigen Ausstellerausweises für die Dauer vorgenannte KÜHNE + NAGEL (AG & Co.) KG. Es gilt das Recht der unberechtigten Nut- zung in Rechnung zu stellenBundesrepublik Deutschland. Der betroffene Ausweis wird ersatzlos ein- gezogendeutsche Text ist verbindlich. Die Düsseldorf, Mai 2022 Messe Berlin ist berech- tigt, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und demjenigen, auf den der Ausweis ausgestellt wurde, sowie dem unberechtigten Dritten den Zutritt zu dem Veranstaltungsgelände zu verwei- gern bzw. von dem Veranstaltungsge- lände zu verweisen.Düsseldorf GmbH
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Ausstellerausweise. Bei einer gemieteten Ausstellungsflä- che von bis 20 m² werden drei Ausstel- lerausweise kostenlos ausgegeben. Pro zusätzliche 10 m² Ausstellungsfläche erhalten die Aussteller einen zusätz- lichen Ausweis. Weitere Ausweise sind gegen Kartenzahlung im Aussteller- Service-Center erhältlich. Die kostenlosen Ausstellerausweise werden dem Aussteller per E-Mail in Form eines Codes zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Ausstellerausweise müssen kostenpflichtig bestellt wer- den. Die Aussteller müssen sich mit dem Code online im Ticket-Shop auf www. xxxxxx-xxxxxx.xx registrieren und ihren personalisierten Ausstellerausweis aus- drucken. Die Ausstellerausweise gelten auch für den Auf- und Abbau. Zusätz- liche Auf- und Abbauausweise sind kostenfrei und müssen bestellt werden. Die Ausweise sind auf den Namen ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis. Die Ausweise sind während der gesamten Veranstaltung bzw. Auf-bau- Aufbau- und Abbauphase für etwaige Kontrollen, insbesondere an Messe Berlin GmbH Xxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx XXXXXXXXXXX/ XXXXXXX Telefon / Phone: +00 00 0000 0000/2131 Fax: +00 00 0000 0000 den Eingängen zum Messegelände Berlin ExpoCenter City mitzuführen. Eine Weitergabe von Ausweisen an unberechtigte Dritte ist unzulässig. In diesem Fall ist die Messe Berlin berech- tigt, dem Aussteller den Preis eines kostenpflichtigen Ausstellerausweises für die Dauer der unberechtigten Nut- zung in Rechnung zu stellen. Der betroffene Ausweis wird ersatzlos ein- gezogen. Die Messe Berlin ist berech- tigt, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und demjenigen, auf den der Ausweis ausgestellt wurde, sowie dem unberechtigten Dritten den Zutritt zu dem Veranstaltungsgelände zu verwei- gern bzw. von dem Veranstaltungsge- lände zu verweisen.
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Ausstellerausweise. Bei einer gemieteten Ausstellungsflä- che von bis 20 m² werden drei Ausstel- lerausweise kostenlos ausgegeben. Pro zusätzliche 10 m² Ausstellungsfläche erhalten die Aussteller einen zusätz- lichen Ausweis. Weitere Ausweise sind gegen Kartenzahlung im Aussteller- Service-Center erhältlich. Die kostenlosen Ausstellerausweise werden dem Aussteller per E-Mail in Form eines Codes zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Ausstellerausweise müssen kostenpflichtig bestellt wer- den. Die Aussteller müssen sich mit dem Code online im Ticket-Shop auf www. xxxxxx-xxxxxx.xx registrieren und ihren personalisierten Ausstellerausweis aus- drucken. Die Ausstellerausweise gelten auch für den Auf- und Abbau. Zusätz- liche Auf- und Abbauausweise sind kostenfrei und müssen bestellt werden. Die Ausweise sind auf den Namen ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis. Die Ausweise sind während der gesamten Veranstaltung bzw. Auf-bau- und Abbauphase für etwaige Kontrollen, insbesondere an Messe Berlin GmbH Xxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx XXXXXXXXXXX/ XXXXXXX Telefon / Phone: +00 00 0000 0000 Fax: +00 00 0000 0000 den Eingängen zum Messegelände Berlin ExpoCenter City mitzuführen. Eine Weitergabe von Ausweisen an unberechtigte Dritte ist unzulässig. In diesem Fall ist die Messe Berlin berech- tigt, dem Aussteller den Preis eines kostenpflichtigen Ausstellerausweises für die Dauer der unberechtigten Nut- zung in Rechnung zu stellen. Der betroffene Ausweis wird ersatzlos ein- gezogen. Die Messe Berlin ist berech- tigt, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und demjenigen, auf den der Ausweis ausgestellt wurde, sowie dem unberechtigten Dritten den Zutritt zu dem Veranstaltungsgelände zu verwei- gern bzw. von dem Veranstaltungsge- lände zu verweisen.
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