Common use of Ausstellerausweise Clause in Contracts

Ausstellerausweise. Für die Durchführungszeit der Messe erhalten die Aussteller kostenlos die in den Besonderen Teil­ nahmebedingungen (B) festgelegte Anzahl von Ausstellerausweisen. Zusätzlich angeforderte Aus­ stellerausweise sind entgeltpflichtig. Alle Ausstellerausweise sind nummeriert und nicht übertrag­ bar. Ausstellerausweise dürfen nicht an unbefugte Dritte abgegeben werden, z. B. an Personen oder Unternehmen, die auf dem Messegelände ohne entsprechende Zulassung der Messe München GmbH Waren feilbieten oder Dienstleistungen erbringen wollen. Ausstellerausweise werden erst nach Bezahlung des Beteiligungspreises, der Serviceleistungsvorauszahlung und des Entgelts für die Zulassung etwaiger Mitaussteller ausgegeben.

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Samples: Allgemeine Teilnahmebedingungen, Allgemeine Teilnahmebedingungen, Allgemeine Teilnahmebedingungen

Ausstellerausweise. Für die Durchführungszeit der Messe erhalten die Aussteller kostenlos die in den Besonderen Teil­ nahmebedingungen (B) festgelegte Anzahl von Ausstellerausweisen. Zusätzlich angeforderte Aus­ stellerausweise sind entgeltpflichtig. Alle Ausstellerausweise sind nummeriert und nicht übertrag­ bar. Ausstellerausweise dürfen nicht an unbefugte Dritte abgegeben werden, z. z.B. an Personen oder Unternehmen, die auf dem Messegelände ohne entsprechende Zulassung der Messe München Mün­ chen GmbH Waren feilbieten oder Dienstleistungen erbringen wollen. Ausstellerausweise werden erst nach Bezahlung des BeteiligungspreisesBeteiligungspreises für die Messe, der Serviceleistungsvorauszahlung und des Entgelts für die Zulassung etwaiger Mitaussteller oder zusätzlich vertretener Unternehmen ausgegeben.

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Samples: Allgemeine Teilnahmebedingungen

Ausstellerausweise. Für die Durchführungszeit der Messe erhalten die Aussteller kostenlos die in den Besonderen Teil­ nahmebedingungen (B) festgelegte Anzahl von Ausstellerausweisen. Zusätzlich angeforderte Aus­ stellerausweise sind entgeltpflichtig. Alle Ausstellerausweise sind nummeriert und nicht übertrag­ bar. Ausstellerausweise dürfen nicht an unbefugte Dritte abgegeben werden, z. z.B. an Personen oder Unternehmen, die auf dem Messegelände ohne entsprechende Zulassung der Messe München GmbH Waren feilbieten oder Dienstleistungen erbringen wollen. Ausstellerausweise werden erst nach Bezahlung des Beteiligungspreises, der Serviceleistungsvorauszahlung Beteiligungspreises und des Entgelts für die Zulassung etwaiger Mitaussteller ausgegeben.

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Samples: Allgemeine Teilnahmebedingungen