Ausübungserklärung Musterklauseln

Ausübungserklärung. Zur Ausübung des Optionsrechts muss ein Optionsscheingläubiger während des Ausübungszeitraums auf eigene Kosten während der üblichen Geschäftszeiten an einem Geschäftstag an die Optionsstelle (wie in § 8 definiert) eine durch den Optionsscheingläubiger ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung (die "Ausübungserklärung") unter Verwendung eines zu diesem Zeitpunkt gültigen Vordrucks, der bei der Optionsstelle erhältlich ist, einreichen. Eine von der Optionsstelle nach 16:00 Uhr MEZ erhaltene Ausübungserklärung wird von der Optionsstelle erst am unmittelbar darauffolgenden Geschäftstag gemäß § 3(3) geprüft; der Ausübungstag (wie in § 3(4) definiert) verschiebt sich entsprechend. Die Ausübungserklärung ist unwiderruflich. Die Ausübungserklärung hat unter anderem zur Eintragung in das Aktienregister der Emittentin die folgenden Angaben zu enthalten: - soweit es sich bei den ausübenden Optionsscheingläubigern um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall ihre elektronische Postadresse, sofern sie eine haben; vorstehende Angaben müssen vollständig sein und müssen im Falle einer Vertretung einen angemessenen Vertretungsnachweis beinhalten; - die Zahl der Optionsscheine, für die das Optionsrecht ausgeübt werden soll; - die Bezeichnung des Wertpapierdepots des Optionsscheingläubigers oder seiner Depotbank bei einem Teilnehmer bei Clearstream Banking S.A., Luxemburg, der Euroclear Bank S.A./N.V., Brüssel, Belgien, als Betreiber des Euroclear Systems, oder bei der Clearstream Banking AG, Eschborn, Bundesrepublik Deutschland, auf das die Aktien geliefert werden sollen;
Ausübungserklärung. Zur Ausübung des Wandlungsrechts muss der Anleihegläubiger während des Ausübungszeitraums auf eigene Kosten während der üblichen Geschäftszeiten an einem Ge- schäftstag bei einer Wandlungsstelle (§ 15) eine ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung (die „Ausübungserklärung” oder „Wandlungserklärung“) unter Verwendung eines dann gültigen Vordrucks, der bei der Wandlungsstelle erhältlich ist, einreichen. Ausübungserklä- rungen sind unwiderruflich. Die Ausübungserklärung hat mindestens die folgenden Angaben zu enthalten: • Name und Anschrift der ausübenden Person; • die Zahl der Schuldverschreibungen, für die das Wandlungsrecht ausgeübt werden soll; • die Bezeichnung des Wertpapierdepots des Anleihegläubigers, in das die Aktien über Clear- stream geliefert werden sollen; • gegebenenfalls die Bezeichnung eines auf Euro lautenden Xxxxxx des Anleihegläubigers oder seiner Depotbank, auf das auf die Schuldverschreibungen zahlbare Beträge über Clearstream geleistet werden sollen; und • in dem Vordruck der Ausübungserklärung geforderte Bestätigungen und Verpflichtungser- klärungen im Hinblick auf bestimmte Beschränkungen der Inhaberschaft der Schuldver- schreibungen und/oder der Aktien.
Ausübungserklärung b) Wirkung der rechtsgültigen Ausübung
Ausübungserklärung. Zur Ausübung des Wandlungsrechts muss ein Anleihegläubiger über oder unter Einbeziehung seine(r) Depotbank während des Ausübungszeitraums auf eigene Kosten an einem Geschäftstag bei der Wandlungsstelle (wie in § 16(2) definiert) eine ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung (die „Ausübungserklärung“) unter Verwendung eines zu diesem Zeitpunkt gültigen Vordrucks, der bei der Wandlungsstelle erhältlich ist, einreichen (Übermittlung per Fax oder E-Mail ist ausreichend). Dem Vordruck der Ausübungserklärung ist die Erklärung des Anleihegläubigers beizufügen, dass er nach den auf ihn anwendbaren Wertpapiervorschriften berechtigt ist, die Aktien bei Wandlung zu erwerben. Die Ausübungserklärung ist unwiderruflich. Die Ausübungserklärung hat mindestens die folgenden Angaben zu enthalten:
Ausübungserklärung. Zur Ausübung des Wandlungsrechts muss der Anleihegläubiger während des Ausübungszeitraums auf eigene Kosten während der üblichen Geschäftszeiten an einem Bankarbeitstag bei seiner Depotbank zur Weiterleitung an die Wandlungsstelle (wie in § 12 definiert) eine ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung („Ausübungserklärung“) unter Verwendung eines dann gültigen 7.1
Ausübungserklärung. Zur Ausübung des Wandlungsrechts muss der Anleihegläubiger während des Ausübungszeitraums auf eigene Kosten während der üblichen Geschäftszeiten an einem Geschäftstag bei einer Wandlungsstelle (§ 15) eine ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung (die „Ausübungserklärung” oder „Wandlungserklärung”) unter Verwendung eines dann gültigen Vordrucks, der bei der Wandlungsstelle erhältlich ist, einreichen. Ausübungserklärungen sind unwiderruflich. Die Ausübungserklärung hat mindestens die folgenden Angaben zu enthalten: (1) Conversion Notice. To exercise the Conversion Right, the Bondholder must deliver to a Conversion Agent (§ 15) at its own expense during normal business hours on a Business Day during the Conversion Period a duly completed and signed notice (the “Conversion Notice”) using a form (as amended from time to time) available from the Conversion Agent. Conversion Notices shall be irrevocable. The Conversion Notice shall at least include: ● Name und Anschrift der ausübenden Person; ● name and address of the exercising person; ● die Zahl der Schuldverschreibungen, für die das Wandlungsrecht ausgeübt werden soll; ● the number of Bonds with respect to which the Conversion Right shall be exercised; ● die Bezeichnung des Wertpapierdepots des Anleihegläubigers, in das die Aktien über Clearstream geliefert werden sollen; ● the deposit account of the Bondholder to which the Shares are to be delivered via Clearstream; ● gegebenenfalls die Bezeichnung eines auf Euro lautenden Xxxxxx des Anleihegläubigers oder seiner Depotbank, auf das auf die Schuldverschreibungen zahlbare Beträge über Clearstream geleistet werden sollen; und ● if applicable, a Euro-account of the Bondholder or its depository bank to which any payments on the Bonds are to be made via Clearstream; and ● in dem Vordruck der Ausübungserklärung geforderte Bestätigungen und Verpflichtungserklärungen im Hinblick auf bestimmte Beschränkungen der Inhaberschaft der Schuldverschreibungen und/oder der Aktien. ● the certifications and undertakings set out in the form of the Conversion Notice relating to certain restrictions of the ownership of the Bonds and/or the Shares.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………