Autorisierung Musterklauseln

Autorisierung. 5.1 Der VP ist verpflichtet, unabhängig von der Höhe des Transak- tionsbetrages für jede Transaktion über BS PAYONE eine Auto- risierung durch das jeweilige Kartenunternehmen anzufor- dern, sofern nicht aufgrund der nachfolgenden Bestimmungen eine Autorisierung entbehrlich ist. Bei der Autorisierungsan- frage des VP sind die jeweils von BS PAYONE angeforderten Daten zu übermitteln. Die Daten müssen in Inhalt, Format und Übermittlungsweg mit den jeweils zwischen BS PAYONE und dem VP vereinbarten Vorgaben übereinstimmen. Wenn die Autorisierung für die Transaktion durch das jeweilige Karten- unternehmen erteilt wird, teilt BS PAYONE dem VP einen ent- sprechenden Autorisierungscode mit. Wird dem VP für eine Transaktion keine Autorisierung erteilt, ist der BS PAYONE- Genehmigungsdienst zu kontaktieren. Es ist dem VP nicht gestattet, eine Transaktion, für die er keine Autorisierung erhalten hat, erneut einzureichen. Es ist dem VP auch insbe- sondere nicht gestattet, eine Transaktion in mehrere Teilbe- träge aufzuteilen, um so eine Autorisierung zu erhalten.
Autorisierung. EC Cash Direkt erhält die zur Autorisierung einer Transaktion notwendigen Informationen von dem Terminal des VU und gibt diese an die Autorisierungsstelle weiter. EC Cash Direkt empfängt anschließend das Autorisierungsergebnis von der Autorisierungsstelle und überträgt dieses Ergebnis an das Terminal des VU zurück.
Autorisierung. Die Einstiegsdaten (Verfügernummer und PIN) und TAN bzw Signatur-PIN bilden persönliche Identifikationsmerkmale und ersetzen die persönliche Un- terschrift. Bei sämtlichen Geschäftsfällen im Rahmen von Electronic Banking wird die Berechtigung zu deren Vornahme ausschließlich anhand der per- sönlichen Sicherheits- und Identifikationsmerkmale geprüft. Die VKB-Bank geht bei Autorisierung von Zahlungen bzw von vertraglichen Erklärungen durch eine TAN bzw Signatur-PIN davon aus, dass diese von den jeweils dazu Berechtigten Verfügern erfolgen.
Autorisierung. 3.1 Eine Partei darf personenbezogene Daten nicht der anderen Partei gegenüber offenlegen, es sei denn, die offenlegende Partei gewährleistet der anderen Partei, dass diese Offenlegung mit dem Datenschutzrecht übereinstimmt und dass sie alle geltenden Anforderungen an Informationen, Benachrichtigungen, Autorisierungen oder Zustimmungen der zuständigen öffentlichen Behörde(n) oder der relevanten betroffenen Personen in Bezug auf personenbezogene Daten, die die offenlegende Partei der anderen Partei zur Verfügung stellt, erfüllt hat. Jede offenlegende Partei muss für die Laufzeit der Vereinbarung Nachweise über die Einhaltung solcher Anforderungen aufbewahren und diese der anderen Partei auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung stellen.
Autorisierung. Der Kunde wird als Vertretung des Providers autorisiert und erhält ein Passwort, um Domain – Registrierungen, MX Anträge, KK Anträge und Updates vorzunehmen.
Autorisierung. (a) Wenn für unterschiedliche Zwecke unterschiedliche Autorisierungsprofile verwendet werden, ist ein Autorisierungssystem einzusetzen.
Autorisierung. Der VP ist verpflichtet, unabhängig von der Höhe des Transaktions- betrages für jede Transaktion über PAYONE eine Autorisierung durch das jeweilige Kartenunternehmen anzufordern, sofern nicht aufgrund der nachfolgenden Bestimmungen eine Autorisierung ent- behrlich ist. Bei der Autorisierungsanfrage des VP sind die jeweils von PAYONE angeforderten Daten zu übermitteln. Die Daten müssen in Inhalt, Format und Übermittlungsweg mit den jeweils zwi-
Autorisierung. 2.1 Der Vertragspartner wird mittels eines EMV- zertifizierten POS-Terminals oder EMV-zertifizierten Karten-Kassensys- tems die Autorisierungsanfragen zu Kartenumsätzen elek- tronisch an ConCardis übermitteln. Das Terminal muss den sicherheitstechnischen Anforderungen der Kartenorgani- sationen entsprechen und insbesondere PCI- zertifiziert sein. Der Vertragspartner hat hierzu seinen Netzbetreiber ent- sprechend zu beauftragen. Der Vertragspartner wird im Rah- men der Autorisierung einen eventuell auf der Karte vorhan- denen Chip auslesen, indem er die Karte mit Chip in die Chip-Leseeinrichtung des POS-Terminals einführt. Im Fall der Vorlage einer Karte mit Chip ist auch eine Offline-Auto- risierung zulässig, wenn nach erfolgreichem Auslesen des Chips der Karteninhaber im Display des Terminals zur Ein- gabe seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) aufgefordert wird und die Zahlung nach erfolgreicher Eingabe der PIN bestätigt wird. Nur im Fall eines technischen Defektes des Chips auf der Karte oder einer Karte ohne Chip ist der Mag- netstreifen auf der Karte durch das POS-Terminal auszulesen und alle Daten aus dem Magnetstreifen sind an ConCardis zu übermitteln. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für je- den Kartenumsatz unabhängig von der Höhe des Umsatz- betrages über das POS-Terminal oder Karten-Kassensystem von ConCardis eine Autorisierung elektronisch zeitgleich und online anzufordern (Null-Euro-Limit), sofern mit Con- Cardis keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Autorisierung. Der Kunde autorisiert den Überweisungsauftrag mittels eines von der PAVIS Payments zugelassenen technischen Verfahrens oder in der mit der PAVIS Payments anderweitig vereinbarten Art und Weise. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die PAVIS Payments die für die Ausführung des Überweisungsauftrags notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abruft (aus ihrem Datenbestand), verarbeitet, übermittelt und speichert.
Autorisierung. Jeder Anleihegläubiger weist den Sicherheitentreuhänder an und bevollmächtigt diesen (mit dem Recht auf Weiterübertragung), als sein Sicherheitentreuhänder zu handeln und insbesondere (uneingeschränkt) Unterlagen auszufertigen und abzuändern, die die Sicherheit belegen, und alle Erklärungen abzugeben und anzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die er im Namen dieses Anleihegläubigers für notwendig oder nützlich im Zusammenhang mit einer Sicherheit hält. Der Sicherheitentreuhänder ist zudem berechtigt, Sicherheiten durchzusetzen oder freizugeben, alle Rechte und Verpflichtungen unter Dokumenten auszuführen, die die Sicherheit belegen, und neue und andere Dokumente geltend zu machen, die die Sicherheit belegen oder in Bezug zur Sicherheit stehen.