Autorisierung Musterklauseln

Autorisierung. 5.1 Der VP ist verpflichtet, unabhängig von der Höhe des Transak- tionsbetrages für jede Transaktion über BS PAYONE eine Auto- risierung durch das jeweilige Kartenunternehmen anzufor- dern, sofern nicht aufgrund der nachfolgenden Bestimmungen eine Autorisierung entbehrlich ist. Bei der Autorisierungsan- frage des VP sind die jeweils von BS PAYONE angeforderten Daten zu übermitteln. Die Daten müssen in Inhalt, Format und Übermittlungsweg mit den jeweils zwischen BS PAYONE und dem VP vereinbarten Vorgaben übereinstimmen. Wenn die Autorisierung für die Transaktion durch das jeweilige Karten- unternehmen erteilt wird, teilt BS PAYONE dem VP einen ent- sprechenden Autorisierungscode mit. Wird dem VP für eine Transaktion keine Autorisierung erteilt, ist der BS PAYONE- Genehmigungsdienst zu kontaktieren. Es ist dem VP nicht gestattet, eine Transaktion, für die er keine Autorisierung erhalten hat, erneut einzureichen. Es ist dem VP auch insbe- sondere nicht gestattet, eine Transaktion in mehrere Teilbe- träge aufzuteilen, um so eine Autorisierung zu erhalten. 5.2 Bei der Autorisierungsanfrage ist in der von BS PAYONE jeweils festgelegten Weise wahrheitsgemäß anzugeben, ob die Trans- aktion aus E-Commerce oder Mailorder stammt, insbesondere durch Angabe der zutreffenden Vertragspartnernummer. 5.3 Soweit im Nahabsatz eine manuelle Belegerstellung nach den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig ist oder kontaktlose Zahlungskarten verwandt wer- den, kann eine Autorisierung unterbleiben, wenn der Gesamt- betrag unter dem jeweils in den entsprechenden Ländern gel- tenden genehmigungsfreien Höchstbetrag (Floor Limit) liegt. Bei kontaktlosen Zahlungskarten kann die Legitimation des Karteninhabers durch seine Unterschrift oder Eingabe seiner korrekten PIN entfallen, wenn das Floor Limit unterschritten wird. Andernfalls behält sich BS PAYONE die Rückbelastung des Kartenumsatzes im Fall des Bestreitens durch den berech- tigten Karteninhaber vor. Gesamtbetrag ist die Summe aller Umsätze, die (a) am selben Kalendertag von derselben Kasse des VP mit derselben Zahlungskarte vorgenommen werden oder (b) die die gleiche Leistung (Leistung des VP an den Kar- teninhaber) betreffen, auch wenn der Umsatz von einer ande- ren Kasse des VP vorgenommen wird. Es darf also insbesondere nicht ein Kartenumsatz dadurch unter den genehmigungsfrei- en Höchstbetrag vermindert werden, dass dafür mehrere Bela- stungsbelege ausgestellt werden. Undatierte Belastungsbele- ge sind...
Autorisierung. EC Cash Direkt erhält die zur Autorisierung einer Transaktion notwendigen Informationen von dem Terminal des VU und gibt diese an die Autorisierungsstelle weiter. EC Cash Direkt empfängt anschließend das Autorisierungsergebnis von der Autorisierungsstelle und überträgt dieses Ergebnis an das Terminal des VU zurück.
Autorisierung. Die Einstiegsdaten (Verfügernummer und PIN) und TAN bzw Signatur-PIN bilden persönliche Identifikationsmerkmale und ersetzen die persönliche Un- terschrift. Bei sämtlichen Geschäftsfällen im Rahmen von Electronic Banking wird die Berechtigung zu deren Vornahme ausschließlich anhand der per- sönlichen Sicherheits- und Identifikationsmerkmale geprüft. Die VKB-Bank geht bei Autorisierung von Zahlungen bzw von vertraglichen Erklärungen durch eine TAN bzw Signatur-PIN davon aus, dass diese von den jeweils dazu Berechtigten Verfügern erfolgen.
Autorisierung. Der Kunde wird als Vertretung des Providers autorisiert und erhält ein Passwort, um Domain – Registrierungen, MX Anträge, KK Anträge und Updates vorzunehmen.
Autorisierung. 3.1 Eine Partei darf personenbezogene Daten nicht der anderen Partei gegenüber offenlegen, es sei denn, die offenlegende Partei gewährleistet der anderen Partei, dass diese Offenlegung mit dem Datenschutzrecht übereinstimmt und dass sie alle geltenden Anforderungen an Informationen, Benachrichtigungen, Autorisierungen oder Einwilligungen der zuständigen öffentlichen Behörde(n) oder der relevanten betroffenen Personen in Bezug auf personenbezogene Daten, die die offenlegende Partei der anderen Partei zur Verfügung stellt, erfüllt hat. Jede offenlegende Partei muss für die Laufzeit des Vertrages Nachweise über die Einhaltung solcher Anforderungen aufbewahren und diese der anderen Partei auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung stellen. 3.2 Nichts in dieser DSV verbietet oder beschränkt Criteos Rechte zur Implementierung der Anonymisierung personenbezogener Daten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag verarbeitet werden, und der Partner autorisiert Criteo hiermit, Anonymisierungstechniken in Übereinstimmung mit dem Datenschutzrecht zu implementieren, soweit dies nach dem Datenschutzrecht erforderlich ist. Das heißt, Daten, die aus einer wirksamen und gesetzeskonformen Anonymisierung resultieren, fallen nicht unter diese DSV und generell nicht unter das Datenschutzrecht.
Autorisierung. Im Falle einer erfolgreichen Authentifizierung nach § 2 räumt der Service-Provider Interlloyd dem Geschäftspartner als Service-Consumer die festgelegten Nutzungsrechte innerhalb der vorgesehenen Rollen ein (Autorisierung). Die Einräumung geschieht zum einen im Wege der technischen Bereitstellung der vereinbarten BiPRO-Webservices durch den BiPRO-Server von Interlloyd, und zum anderen dadurch, dass das MVP des Geschäftspartners mit dem neu erstellten SCT den gewünschten BIPRO-Webservice aufruft.
Autorisierung. Der VP ist verpflichtet, unabhängig von der Höhe des Transaktions- betrages für jede Transaktion über PAYONE eine Autorisierung durch das jeweilige Kartenunternehmen anzufordern, sofern nicht aufgrund der nachfolgenden Bestimmungen eine Autorisierung ent- behrlich ist. Bei der Autorisierungsanfrage des VP sind die jeweils von PAYONE angeforderten Daten zu übermitteln. Die Daten müssen in Inhalt, Format und Übermittlungsweg mit den jeweils zwi-
Autorisierung. Der Kunde autorisiert den Überweisungsauftrag mittels eines von der PAVIS Payments zugelassenen technischen Verfahrens oder in der mit der PAVIS Payments anderweitig vereinbarten Art und Weise. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die PAVIS Payments die für die Ausführung des Überweisungsauftrags notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abruft (aus ihrem Datenbestand), verarbeitet, übermittelt und speichert.
Autorisierung. Mit dem Einsatz der Kreditkarten beim Vertragsunternehmen erteilen Sie Ihre Zustimmung (Autorisierung) zu einem damit erteilten Zahlungsauftrag. Soweit zur Autorisierung zusätzlich Ihre Unterschrift, die Eingabe einer PIN, einer mTAN oder sonstiger Authentifizierungselemente (x. Xxxxxx 2.2.) erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach der Ertei- lung der Zustimmung können Sie die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.
Autorisierung. 4.1. Im Falle einer erfolgreichen Authentifizierung räumt der Service-Provider InterRisk dem Vertriebspartner als Service- Consumer die festgelegten Nutzungsrechte innerhalb der vorgesehenen Rollen ein (Autorisierung). Die Einräumung geschieht zum einen im Wege der technischen Bereitstel- lung der vereinbarten Webservices durch den BiPRO-Server der InterRisk, und zum anderen dadurch, dass das MVP des Vertriebspartners mit dem neu erstellten SCT den ge- wünschten Webservice aufruft. 4.2. Die InterRisk und der Vertriebspartner sind verpflichtet, die gesamte Datenkommunikation im Rahmen der Web- services „transportverschlüsselt“ (über HTTPS bzw. TLS, Transport Layer Security) auszuführen und dabei nur solche Anwendungen einzusetzen, die eine verschlüsselte Über- mittlung vertrags- und personenbezogener Daten sicherstellen. 4.3. Die InterRisk prüft bei jedem Abruf die fachliche Berechti- gung des abrufenden MVP, insbesondere, ob die bereit ge- stellten, vertrags- und personenbezogenen Daten und Dokumente zum Vertragsbestand des abrufenden Service Consumer gehören, und ob der Service Consumer berech- tigt ist, Dokumente eines bestimmten Dokumententyps ab- zurufen. Nutzungsbedingungen_BiPRO/pdf/12.18.1