Common use of Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Clause in Contracts

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer abgeschlossen hat.

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Samples: Darlehensvertrag, Darlehensvertrag, Darlehensvertrag

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-InvestorAnleger, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen BundesbankBundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen erforderlichen Unterlagen an "Deutsche Bundes- bankBundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 00000 Xxxxxxxxx" zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde Kundenbeschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, beruft oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor Anleger bei Erhe- bung Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer kapilendo abgeschlossen hat.

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Samples: Investment Agb, Investment Agb, Investment Agb

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen BundesbankBundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx anzurufen. Die Be- schwerde Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung Schil- derung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht ge- macht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer EVDI abgeschlossen hat.

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Samples: Darlehensvertrag, Darlehensvertrag, Darlehensvertrag

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-InvestorAnleger, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen erforderlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bankBundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde Kundenbeschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, beruft oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor Anleger bei Erhe- bung Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer kapilendo abgeschlossen hat.

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Samples: Investment Agb, Investment Agb

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-InvestorAnleger, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen erforderlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bankBundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde Kundenbeschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, beruft oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor Anleger bei Erhe- bung Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer kapilendo abgeschlossen hat.

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Samples: Investment Agb, Investment Agb

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatz- verträge Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen BundesbankBundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen erforderlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bankBundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde Kundenbeschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, beruft oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer Unternehmen abgeschlossen hat.

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Samples: Darlehensvertrag Über Ein Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehensvertrag

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatz- verträge Fernabsatzverträ ge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen BundesbankBundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen erforderlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bankBundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde Kundenbeschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, beruft oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer Unternehmen abgeschlossen hat.

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag, Nachrangdarlehensvertrag

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatz- verträge Fernabsatzverträ ge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-InvestorAnleger, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufenan- zurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis Verständ- nis der Beschwerde erfor- derlichen erforderlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bankBundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens Schlich- tungsverfahrens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde Kundenbeschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, beruft oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor Anleger bei Erhe- bung Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer der kapilendo AG bzw. der kapilendo Funding GmbH abgeschlossen hat.

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Samples: Vertrag Über Den Verkauf Und Die Abtretung Einer Zukünftigen Kreditforderung Sowie Deren Verwaltung, Vertrag Über Den Verkauf Und Die Abtretung Einer Zukünftigen Kreditforderung

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens Schlichtungs- verfahrens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen außergerichtli- chen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte be- absichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand Gegen- stand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde Kun- denbeschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, beruft oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen beein- trächtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer den Unternehmen abgeschlossen hat.

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Samples: Darlehensvertrag, Darlehensvertrag

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-InvestorAnleger, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen BundesbankBundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen erforderlichen Unterlagen an "Deutsche Bundes- bankBundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 00000 Xxxxxxxxx" zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde Kundenbeschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, beruft oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor Anleger bei Erhe- bung Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer Kapilendo abgeschlossen hat.

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Samples: Investment Agb

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatz- verträge Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-InvestorAnleger, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen erforderlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bankBundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde Kundenbeschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, beruft oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor Anleger bei Erhe- bung Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer der kapilendo AG bzw. der kapilendo Funding GmbH abgeschlossen hat.

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Samples: Vertrag Über Den Verkauf Und Die Abtretung Einer Zukünftigen Kreditforderung

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatz- verträge Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-InvestorAnleger, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen BundesbankBundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen erforderlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bankBundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde Kundenbeschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, beruft oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor Anleger bei Erhe- bung Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer der Kapilendo AG bzw. der Kapilendo Funding GmbH abgeschlossen hat.

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Samples: Vertrag Über Den Verkauf Und Die Abtretung Einer Zukünftigen Kreditforderung Sowie Deren Verwaltung

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen BundesbankBundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht ge- macht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer EVDI abgeschlossen hat.

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Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betref- fend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-InvestorAnleger, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen BundesbankBundesbank eingerichtete Schlichtungs- stelle, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung Schil- derung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen erforderlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bankBundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung Rechts- verfolgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags Schlichtungs- vorschlags oder ei- nes eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde Kundenbeschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner Beschwerde- gegner sich auf Verjährung beruft, beruft oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor Anleger bei Erhe- bung Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung Streit- beilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer der Darlehensneh- merin abgeschlossen hat.

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Samples: Darlehensvertrag

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00Postfach 11 12 32, X-00000 XxxxxxxxxD-60047 Frankfurt“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte beab- sichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht Aus- sicht auf Er- folg Erfolg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer abgeschlossen hat.

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen BundesbankBundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00Postfach 11 12 32, X-00000 XxxxxxxxxD-60047 Frankfurt“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht ge- macht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer EVDI abgeschlossen hat.

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-InvestorAnleger, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen erforderlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bankBundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg Erfolg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde Kundenbeschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, beruft oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen grundsätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor Anleger bei Erhe- bung Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer Kapilendo abgeschlossen hat.

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Samples: Investment Agb