Common use of Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Clause in Contracts

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen hat der Anleger, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle, xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen an "Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx" zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn • der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, • die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, • ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bietet, • die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, • der Anspruch bei Erhebung der Kundenbeschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft oder • die Schlichtung die Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Anleger bei Erhebung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit kapilendo abgeschlossen hat.

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Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der AnlegerCrowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle, xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, Schlichtungsstelle anzurufen. Die Beschwerde Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen erfor- derlichen Unterlagen an "Deutsche BundesbankBundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 X-00000 Xxxxxxxxx" zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfahrens Schlichtungsverfah- rens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kundenbeschwerde Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grundsätzlichen grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Anleger Crowd-Investor bei Erhebung Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit kapilendo dem Darlehensnehmer abgeschlossen hat. Es bestehen weder Garantiefonds noch an- dere Entschädigungsregelungen zur Absiche- rung von Forderungen des Crowd-Investors, die weder unter die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssys- teme noch unter die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Xxxx 1997 über Systeme für die Entschä- digung der Anleger fallen.

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Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der AnlegerCrowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle, xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung Schil- derung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen erfor- derlichen Unterlagen an "Deutsche BundesbankBundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 X-00000 Xxxxxxxxx" zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht ge- macht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kundenbeschwerde Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grundsätzlichen grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Anleger Crowd-Investor bei Erhebung Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit kapilendo EVDI abgeschlossen hat. Es bestehen weder Garantiefonds noch an- dere Entschädigungsregelungen zur Absiche- rung von Forderungen des Crowd-Investors aus dem Vermittlungsvertrag.

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Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der AnlegerCrowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle, xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, Schlichtungsstelle anzurufen. Die Beschwerde Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen erfor- derlichen Unterlagen an "Deutsche BundesbankBundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 X-00000 Xxxxxxxxx" zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfahrens Schlichtungs- verfahrens anhängig gemacht wird, die Streitigkeit durch außergerichtlichen außergerichtli- chen Vergleich beigelegt ist, ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte be- absichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bietet, die Angelegenheit bereits Gegenstand Gegen- stand eines Schlichtungsvorschlags oder eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, der Anspruch bei Erhebung der Kundenbeschwerde Kun- denbeschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft oder die Schlichtung die Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen beein- trächtigen würde. Demnach hat der Anleger Crowd-Investor bei Erhebung Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit kapilendo den Unternehmen abgeschlossen hat. Es bestehen weder Garantiefonds noch an- dere Entschädigungsregelungen zur Absiche- rung von Forderungen des Crowd-Investors, die weder unter die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssys- teme noch unter die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Xxxx 1997 über Systeme für die Entschä- digung der Anleger fallen.

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Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der AnlegerCrowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle, xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx anzurufen. Die Beschwerde Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen erfor- derlichen Unterlagen an "Deutsche BundesbankBundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 X-00000 Xxxxxxxxx" zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht ge- macht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kundenbeschwerde Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grundsätzlichen grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Anleger Crowd-Investor bei Erhebung Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit kapilendo EVDI abgeschlossen hat. Es bestehen weder Garantiefonds noch an- dere Entschädigungsregelungen zur Absiche- rung von Forderungen des Crowd-Investors aus dem Vermittlungsvertrag.

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