Common use of Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Clause in Contracts

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Die ARAG SE kann den Versicherungsschutz ablehnen, • weil der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht • oder weil es keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gibt. Stimmt der Versicherungsnehmer der Auffassung der ARAG SE nicht zu, kann er innerhalb eines Monats die Einleitung eines Stichentscheids oder Schiedsgutachterverfahrens von der ARAG SE verlangen (siehe § 3a ARB sowie Ziffer 7 Teil B SVA). Die Aufforderung zur Einleitung des Verfahrens ist zu richten an die ARAG SE, 00000 Xxxxxxxxxx. Darüber hinaus ist die ARAG SE Mitglied im Verein „Versicherungsombudsmann e.V.“ Das ist eine unabhängige Einrich- tung der deutschen VersicherungswirtschaL zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versiche- rungsunternehmen. Der Versicherungsnehmer kann sich an diese Stelle wenden, wenn es sich um einen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag oder dessen Anbahnung oder Vermittlung handelt: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Der Versicherungsnehmer kann weiterhin den Rechtsweg beschreiten.

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Samples: www.eigenheimerverband.de, www.americanexpress.com, dema-makler.de

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Die Lehnt die ARAG SE kann den Versicherungsschutz ablehnenab, weil der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich voraussicht- lich entstehende Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht oder weil es sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gibt. Stimmt verspricht, kann der Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer, soweit er der Auffassung der ARAG SE nicht zuzustimmt und seinen Anspruch auf Rechtsschutz aufrechterhält, kann er innerhalb eines Monats die Einleitung eines Stichentscheids Stichentscheids- oder Schiedsgutachterverfahrens von der ARAG SE verlangen (siehe § 3a ARB sowie Ziffer 7 Teil B SVA)verlangen. Die Aufforderung zur Einleitung des Verfahrens ist zu richten an die ARAG SE, 00000 XxxxxxxxxxSE zu richten (Adresse siehe Ziffer 1). Darüber hinaus ist die ARAG SE Mitglied im Verein „Versicherungsombudsmann e.V.“ Das ist eine unabhängige Einrich- tung “, einer unabhängigen Einrichtung der deutschen VersicherungswirtschaL zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versiche- rungsunternehmenVersicherungs- unternehmen. Der Versicherungsnehmer kann sich an hat die Möglichkeit, diese Stelle wendenanzurufen, wenn es sich um einen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag oder dessen Anbahnung oder Vermittlung handelt: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Der Versicherungsnehmer kann weiterhin Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt für den Versicherungsnehmer hiervon unberührt.

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