Common use of Außergerichtliche Streitschlichtung Clause in Contracts

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen, wie Trade Republic, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.

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Samples: Rahmenvertrag Online Brokerage, Rahmenvertrag Online Brokerage

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmenbei bestimmten Streitigkeiten, wie Trade Republicdie das Rechtsverhältnis zur Investmentgesellschaft oder zur Verwaltungsgesellschaft bzw. Treuhänderin sowie alle mit der Verwaltung ihrer Beteiligung im Zusammenhang stehenden Sachverhalte betreffen, kann können die Deutsche Bundesbank Anleger, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, zudem ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren nach § 14 AbsMaß- gabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes bei einer aner- kannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle einleiten. 1 NrDie Investmentgesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft bzw. 1 Treuhänderin haben sich der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V. angeschlossen und nehmen an deren Streitbeilegungsverfahren teil. Die Voraussetzungen für den Zugang zur Schlichtungsstelle regelt die Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V. Nähere Informationen sowie die Verfahrensordnung sind erhält- lich bei:‌ Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Telefon +00 00 00 00 00 00 Fax +00 00 00 00 00 00 E-Mail xxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx Internet xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx Die Investmentgesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft sind jederzeit berechtigt, sich einer anderen gleichwertigen, nach Maßgabe des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen zu unterstellen und gleichzeitig aus dem Geltungsbereich der Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V. aus- zuscheiden. Die jeweiligen Beschwerden sind in Textform unter kurzer Schil- derung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde notwendigen Unterlagen bei der Ombudsstelle einzureichen. Die Anleger haben zudem zu ver- sichern, dass sie in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Ver- gleich abgeschlossen sowie keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt haben, der abgewiesen worden ist, weil die beabsichtig- te Rechtsfolge keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften Anle- ger können sich im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 AbsVerfahren vertreten lassen. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes Anleger, die ihre Beteiligung an der Investmentgesellschaft im Rahmen eines Onlinevertrages im Sinne der Verordnung (KWGEU) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden524/2013 begründet haben, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche können zur außergerichtlichen Streit- beilegung auch die von der Europäischen Kommission eingerich- tete Plattform für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossenOnline-Streitbeilegung (sog. Die Anschrift „OS-Plattform“) nutzen. Diese Plattform kann unter der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautetfol- genden Adresse aufgerufen werden: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx Als E-Mail-Adresse der Verwaltungsgesellschaft kann hierbei angegeben werden: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „xxxxxxx@xxxxxxxxx.xxx Die Streitbeilegungsplattform ist selbst keine Streitbeilegungs- stelle, sondern vermittelt dem Beschwerdeführer lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.

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Samples: Investment Prospectus, Investment Prospectus

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus Die Bank verarbeitet sämtliche im Rahmen der Anwendung von Vorschriften Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz­Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Weitere Re­ gelungen und Hinweise zum Datenschutz sind in den jeweils geltenden "Hinweisen Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle "Ombudsmann der privaten Banken" (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten UnternehmenGe­ setzbuches), wie Trade Republickönnen auch Kunden, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abskeine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werdenNäheres regelt die "Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe", wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Daneben kann Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E­ Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000­3169, E­Mail: ombudsmann@ xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienst­ leistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgeset­ zes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Informationen zur Onlinestreitbeilegung: Die EU­Kommission hat eine Internetplattform zur Online­ beilegung von Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs(sog. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG"OS­Plattform") zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Absgeschaffen. 1 Nr. 7 UKlaG Die OS­Plattform dient als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betref­ fend vertragliche Verpflichtungen, die aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossenOnlinekaufverträgen/Onlinedienstleis­ tungen erwachsen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautetDer Kunde kann die OS­Plattform unter dem folgenden Link er­ reichen: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/

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Samples: Depotführung, Discount Agreement

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen, wie Trade Republic, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossenange- schlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Fon: 069 / 0000-0000 Fax: 069 / 709090-9901 E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion Suchfunk- tion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Fon: 0228 / 4108-0 Fax: 0228 / 0000-00000 E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion Suchfunk- tion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.

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Samples: Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage, Kundenvereinbarung

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Beschwerdestelle der Bank Sparda-Bank Baden-Württemberg eG Qualitätsmanagement Xx Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten aus mit der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten UnternehmenBank besteht daher für Privatkunden, wie Trade RepublicFirmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, kann den Ombudsmann für die Deutsche Bundesbank nach § 14 Absgenossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (xxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx). 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen Näheres regelt die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Beilegung Schlichtung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet istKundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftli- chen Bankengruppe“, angeschlossendie auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über ) an die Suchfunktion auf der Webseite Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Bundesbank Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000,E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (Stichwort „Schlichtungsstelle“§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungs- diensteaufsichtsgesetzes) oder dort unter besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Rubrik „Service“ abrufenBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Anschrift Verfahrensordnung ist bei der Schlichtungsstelle der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: - Referat ZR 3 - Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 000, 00000 Xxxx Xxxx. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank (Sparda- Bank Baden-Württemberg eG, Xx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx) einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufenbeantworten. Die Europäische Kommission hat zudem stellt unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (soge- nannte OS-Plattform) errichtetbereit. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für Zudem besteht die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teilMöglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.

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Samples: Vereinbarung Über Das Online Banking, Vereinbarung Über Das Online Banking

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Verbraucher den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeilegung anstrengen. Ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren ist vertraglich nicht vorgesehen. Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten aus der Anwendung von der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern besteht gemäß § 14 Abs. 1 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) die Möglichkeit für Verbraucher (unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen), die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank: Schlichtungsstelle Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: +00 (0) 00 0000-00 32 Telefax: +00 (0) 00 000000 0000 E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxx.xx Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und beaufsichtigten UnternehmenBeifügung von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde notwendigen Unterlagen bei der Schlichtungsstelle einzureichen. Der Anleger hat zudem zu versichern, wie Trade Republicdass der Beschwerdegegenstand nicht bereits bei einem Gericht anhängig ist, kann in der Vergangenheit war oder von dem Beschwerdeführer während des Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, die Deutsche Bundesbank Streitigkeit nicht durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, ein Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bietet, die Angelegenheit nicht bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle nach § 14 Abs. 1 NrUnterlassungsklagegesetz oder einer anderen Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, ist, und der Anspruch bei Erhebung der Beschwerde nicht bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig Die Beschwerde kann auch per E-Mail oder per Fax eingereicht werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist; eventuell erforderliche Unterlagen sind dann per Post nachzureichen. Daneben Der Anleger kann bei sich im Verfahren vertreten lassen. Stand 23.11.2021 C[A]MPUS- Part of Augsburg Offices I VERKAUFSPROSPEKT 59 Bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit den Vorschriften des KAGB steht für Verbraucher zudem ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet bei der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V., zur Verfügung. Die Adresse lautet: Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. Postfach 640222 10048 Berlin Telefon: +00 (0) 00 000 000 00 Telefax: +00 (0) 00 000 000 00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx Die jeweilige Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde notwendigen Unterlagen bei der Schlichtungsstelle einzureichen. Der Anleger hat zu versichern, dass in der streitigen Angelegenheit bisher weder ein Verfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle durchgeführt wurde oder anhängig ist, über die Streitigkeit nicht von einem Gericht durch Sachurteil entschieden wurde oder bei einem Gericht anhängig ist, die Streitigkeit weder durch Vergleich noch in anderer Weise beigelegt wurde und nicht ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bot oder mutwillig erschien. Die Beschwerde kann auch per E-Mail oder per Fax eingereicht werden; eventuell erforderliche Unterlagen sind dann per Post nachzureichen. Es ist auch hier möglich, sich im Verfahren vertreten zu lassen. Die Schlichtungsstelle der BaFin kann bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kapitalanlagegesetzbuch sowie bei Bankgeschäften nach und Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1 S. Satz 2 des Kreditwesengesetzes Kreditwesengesetz (»KWG«) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 1 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig 1a Satz 2 KWG aktiv werden, wenn das Unternehmen sofern nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen eine anerkannte private Schlichtungsstelle zuständig ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank Adresse lautet: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann bei der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Stichwort „Schlichtungsstelle“BaFin) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Telefon: +00 (0) 000 0000-0 Telefax: +00 (0) 000 0000-00000 E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseitexxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx Internet: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Die jeweilige Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde notwendigen Unterlagen bei der Schlichtungsstelle sowie Informationen einzureichen. Der Anleger hat zu versichern, dass wegen derselben Streitigkeit ein Verfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle weder durchgeführt wurde noch anhängig ist, bei Streitigkeiten über das den Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrages weder ein Verwaltungsverfahren nach den §§ 48 bis 50 des Zahlungskontengesetzes anhängig ist, noch in einem solchen Verfahren kann der Kunde unanfechtbar über den Anspruch entschieden worden ist, über die Suchfunktion Streitigkeit von einem Gericht nicht durch Xxxxxxxxxx entschieden wurde oder die Streitigkeit nicht bei einem Gericht anhängig ist, die Streitigkeit weder durch Vergleich noch in anderer Weise beigelegt wurde und wegen der Streitigkeit ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht abgelehnt worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bot oder mutwillig erschien. Einzelheiten zu den Schlichtungsverfahren und deren Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus der Webseite Schlichtungsstellenverfahrensordnung (Schlichtungsstelle der BaFin Deutschen Bundesbank), der Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. bzw. der Finanzschlichtungsstellenverordnung (Stichwort „Schlichtungsstelle“) »FinSV«). Merkblätter zu den Schlichtungsverfahren sowie die jeweilige aktuelle Verfahrensordnung sind unter den oben genannten Adressen der jeweiligen Schlichtungsstelle erhältlich. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder dort unter Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der Rubrik „Verbraucher“ abrufenEU wenden (xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Als Kontaktadresse der KVG kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: xxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teilzuständigen nationalen Schlichtungsstelle.

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Samples: Investment Prospectus, Investment Prospectus

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen, wie Trade Republic, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (im Folgenden “UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger sonstige Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (im Folgenden “KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (unter dem Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (im Folgenden „OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.

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Samples: Kundenvereinbarung

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Anwendung von Vorschriften Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombuds- mann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitig- keit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675 f des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten UnternehmenGesetzbuches), wie Trade Republickön- nen auch Kunden, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abskeine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werdenNäheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbe- schwerden im deutschen Bankgewerbe“, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes Die Beschwerde ist in Text- form (KWGz. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen an die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werdenKundenbeschwerdestelle beim Bun- desverband deutscher Banken e. V., wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten VerbraucherschlichtungsstelleXxxxxxxx 00 00 00, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist00000 Xxxxxx, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautetFax: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx (030) 1663 – 3169, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsge- setzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. On- line-Streitbeilegung: Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx EEU-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform Internetplattform zur Online-Beile- gung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform) errichtetgeschaffen. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Kaufverträgen/Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.Dienstleistungsverträgen erwach- sen. Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/

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Samples: General Terms and Conditions

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen, wie Trade Republic, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossenange- schlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Fon: 069 / 0000-0000 Fax: 069 / 709090-9901 E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion Suchfunk- tion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort "Schlichtungsstelle") oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Fon: 0228 / 4108-0 Fax: 0228 / 0000-00000 E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion Suchfunk- tion auf der Webseite der BaFin (Stichwort "Schlichtungsstelle") oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.

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Samples: Kundenvereinbarung

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten aus der Anwendung von der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen, wie Trade Republic, kann die Deutsche Bundesbank nach besteht gemäß § 14 AbsAbsatz 1 Unterlassungsklagengesetz die Möglichkeit (unbeschadet des Rechts, die Gerichte an- zurufen), die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank; Schlichtungsstelle Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: (UKlaG000) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei 00 0000 00 Telefax: (000) 00 00 00 00 E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxx.xx Bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 den Vorschriften des Kreditwesengesetzes KAGB ist der Anleger zudem berechtigt (KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen unbeschadet des Rechts, die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werdenGerichte anzurufen), wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossenbei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. gegen den Treuhänder ein Schlich- tungsverfahren einzuleiten. Die Anschrift Gesellschafter der Invest- mentgesellschaft sind berechtigt, ein solches Schlich- tungsverfahren bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. gegen die Investmentgesellschaft einzuleiten. Die Adresse lautet: Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 00 00 00 00 Telefax: (000) 00 00 00 00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx Schlichtungsanträge sind bei der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur sowie der Ombudsstelle Geschlos- sene Fonds e.V. jeweils unter kurzer Schilderung des Sach- verhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Streitigkeiten erforderlichen Unterlagen einzureichen. Bei der Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank muss ein Schlichtungsantrag (Stichwort „Schlichtungsstelle“»Kundenbeschwerde«) schrift- lich und bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. in Textform eingereicht werden. Der Anleger muss in dem Antrag jeweils versichern, dass in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine andere Streitschlichtungs- oder dort unter Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch kein au- ßergerichtlicher Vergleich abgeschlossen wurde. Vor der Rubrik „Service“ abrufenOmbudsstelle Geschlossene Fonds e.V. ist im Antrag zudem zu versichern, dass noch kein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt und mangels Erfolgsaussichten abgewiesen wurde. Die Anschrift In beiden Schlichtungsverfahren kann sich der Anleger ver- treten lassen. Eine Schlichtung wird in beiden Schlichtungsverfahren jeweils abgelehnt werden, wenn i) die Streitigkeit bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder vom Anleger während des Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, ii) die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, iii) ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfol- gung keine Aussicht auf Erfolg hat, iv) die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens vor einer anderen Schlichtungs- oder Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, ist oder war, oder v) der Anspruch bei Antragsein- reichung bereits verjährt war und der Antragsgegner sich darauf beruft. Von der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Deutschen Bundesbank soll eine Schlichtung darüber hinaus abge- lehnt werden, wenn diese die Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Beide Schlichtungsver- fahren sind für den Anleger kostenfrei. Einzelheiten zu den Schlichtungsverfahren und deren Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus der Schlich- tungsstellenverfahrensordnung (Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank) bzw. der Verfahrensordnung der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. Sie können geän- dert werden. Merkblätter zu den Schlichtungsverfahren sowie Informationen über das Verfahren kann die jeweilige aktuelle Verfahrensordnung sind unter den oben genannten Adressen der Kunde über die Suchfunktion auf Schlichtungsstelle der Webseite Deutschen Bundesbank bzw. der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teilOmbudsstelle Geschlos- sene Fonds e.V. erhältlich.

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Samples: Verbraucherinformationen Für Außerhalb Von Geschäftsräumen Geschlossene Verträge Und Fernabsatzverträge

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen, wie Trade Republic, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (im Folgenden “UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (im Folgenden “KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (unter dem Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Online-Streitbeilegungsplattform (im Folgenden „OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.

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Samples: Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen, wie Trade Republic, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (im Folgenden “UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (im Folgenden “KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (unter dem Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (im Folgenden „OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.

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Samples: Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Anwendung Verbraucherschlich- tungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombuds- xxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken Die Höhe des für die Inanspruchnahme des Verfügungsrahmens gelten- den Zinssatzes beträgt 6,4 % p. a. (Stand Januar 2023). Der Zinssatz für die Inanspruchnahme ist variabel. Die Bank wird den variablen Sollzinssatz entsprechend den Änderungen des Hauptrefinanzierungs- zinssatzes der Europäischen Zentralbank (nachfolgend EZB-Zinssatz) nach folgender Maßgabe (Zinsanpassungsklausel) anpassen: Sofern am letzten Bankarbeitstag1 vor dem 15. eines Kalendermonats von Vorschriften der Bank eine Erhöhung des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten UnternehmenEZB-Zinssatzes um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber dem EZB-Zinssatz im Monat der letzten Zinsanpassung fest- gestellt wird, wie Trade Republicerhöht die Bank den variablen Sollzinssatz entsprechend. Die Bank verpflichtet sich dagegen zur Senkung des variablen Sollzins- satzes um die Veränderung des EZB-Zinssatzes, wenn der EZB-Zinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gesunken ist. Die Zinsanpassungen werden 5 Bankarbeitstage1 nach dem 15. eines Kalendermonats ohne gesonderte Erklärung gegenüber dem Kreditnehmer bei comdirect wirk- sam. comdirect wird den Kreditnehmer in regelmäßigen Zeitabständen im Finanzreport unterrichten. Der Kreditnehmer kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Höhe des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion EZB- Zinssatzes jederzeit auf der Webseite von comdirect bzw. in anderen öffentlich zugänglichen Medien (insbes. xxx.xxxxxxxxxx.xx) einsehen. Reduziert sich der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter Beleihungswert vom Depot des Kreditnehmers nach Inanspruchnahme des Kredites, so hat dieses selbstverständlich keine Auswirkungen auf den Zinssatz. Lediglich wenn der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann Kreditnehmer den eingeräumten Kreditrahmen überzieht, fällt ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teilhöherer Zinssatz an.

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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Anwendung von Vorschriften Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675 f des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten UnternehmenGe- setzbuches), wie Trade Republickönnen auch Kunden, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abskeine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Bankenanrufen. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werdenNäheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes Die Beschwerde ist in Textform (KWGz. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen an die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werdenKundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten VerbraucherschlichtungsstelleXxxxxxxx 00 00 00, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist00000 Xxxxxx, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautetFax: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx (030) 1663 - 3169, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere ombudsmann@ xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgeset- zes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Online-Streitbeilegung: Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx EEU-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Internetplattform zur Online- Streitbeilegungsplattform Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform) errichtetgeschaffen. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betref- fend vertragliche Verpflichtungen, die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Kaufverträgen/Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.Dienstleis- tungsverträgen erwachsen. Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/

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Samples: Vertragsunterlagen Zur Geschäftsbeziehung

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus Die Bank verarbeitet sämtliche im Rahmen der Anwendung von Vorschriften Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Weitere Re- gelungen und Hinweise zum Datenschutz sind in den jeweils geltenden "Hinweisen Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle "Ombudsmann der privaten Banken" (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten UnternehmenGe- setzbuches), wie Trade Republickönnen auch Kunden, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abskeine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werdenNäheres regelt die "Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe", wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes Die Beschwerde ist in Textform (KWGz. B. mittels Brief, Telefax oder E- Mail) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen an die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werdenKundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten VerbraucherschlichtungsstelleXxxxxxxx 00 00 00, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist00000 Xxxxxx, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautetFax: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere ombudsmann@ xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgeset- zes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Onlinestreitbeilegung: Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx EEU-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Internetplattform zur Online- Streitbeilegungsplattform beilegung von Streitigkeiten (sog. "OS-Plattform") errichtetgeschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betref- fend vertragliche Verpflichtungen, die aus Onlinekaufverträgen/Onlinedienstleis- tungen erwachsen. Der Kunde kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus OnlineOS-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.Plattform unter dem folgenden Link er- reichen: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen, wie Trade Republic, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (im Folgenden “UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (im Folgenden “KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Xxxxxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (unter dem Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (im Folgenden „OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.

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Samples: Kundenvereinbarung

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern bzw. außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und beaufsichtigten Unternehmenbei bestimmten Streitigkeiten, wie Trade Republicdie das Rechtsverhältnis zur Investmentgesellschaft oder zur Treuhänderin sowie alle mit der Verwaltung ihrer Beteiligung im Zusammenhang stehenden Sachverhalte betreffen, kann können die Deutsche Bundesbank Anleger, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, zudem ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Maßgabe des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht Verbraucherstreitbeile­ gungsgesetzes bei einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucher­ schlichtungsstelle einleiten. Die Investmentgesellschaft und die Treuhänderin haben sich der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V. angeschlossen istund nehmen an deren Streitbeilegungsverfahren teil. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften Die Voraussetzungen für den Zugang zur Schlichtungsstelle regelt die Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V. Nähere Informationen sowie die Verfahrensordnung sind erhält­ lich bei: Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Telefon +00 00 00 00 00 00 Fax +00 00 00 00 00 00 E­Mail xxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx Internet xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx Die Investmentgesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft sind jederzeit berechtigt, sich einer anderen gleichwertigen, nach § 1 Abs. 1 S. 2 Maßgabe des Kreditwesengesetzes (KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen zu unterstellen und gleich­ zeitig aus dem Geltungsbereich der Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V. aus­ zuscheiden. Die jeweiligen Beschwerden sind in Textform unter kurzer Schil­ derung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien der zum Ver­ ständnis der Beschwerde notwendigen Unterlagen bei der Ombudsstelle einzureichen. Die Anleger haben zudem zu ver­ sichern, dass sie in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Ver­ gleich abgeschlossen sowie keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt haben, der abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsfolge keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten VerbraucherschlichtungsstelleAnleger können sich im Verfahren vertreten lassen. Anleger, welche die ihre Beteiligung an der Investmentgesellschaft im Rahmen eines Onlinevertrages im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 524 /2013 begründet haben, können zur außergerichtlichen Streitbeilegung auch die von der Europäischen Kommission ein­ gerichtete Plattform für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossenOnline­Streitbeile­ gung (sog. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort SchlichtungsstelleOS­Plattform“) oder dort nutzen. Diese Plattform kann unter der Rubrik „Service“ abrufen. folgenden Adresse aufgerufen werden: xxx.xx.xxxxxx.xx /consumers /odr Als E­Mail­Adresse der Verwaltungsgesellschaft kann hierbei angegeben werden: xxxxxxx@xxxxxxxxx.xxx Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Streitbeilegungsplattform ist selbst keine Streitbeilegungs­ stelle, sondern vermittelt dem Beschwerdeführer lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.

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Samples: Sales Contracts

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmenbei bestimmten Streitigkeiten, wie Trade Republicdie das Rechtsverhältnis zur Invest- mentgesellschaft oder zur Verwaltungsgesellschaft sowie alle mit der Verwaltung ihrer Beteiligung im Zusammenhang stehen- den Sachverhalte betreffen, kann können die Deutsche Bundesbank Anleger, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, zudem ein außergericht- liches Schlichtungsverfahren nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Maßgabe des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht Verbraucher- streitbeilegungsgesetzes bei einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle Ver- braucherschlichtungsstelle einleiten. Die Investmentgesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft haben sich der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V. angeschlossen istund nehmen an deren Streitbeilegungsverfahren teil. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften Die Vorausset- zungen für den Zugang zur Schlichtungsstelle regelt die Verfah- rensordnung der Ombudsstelle für Sachwerte und Investment- vermögen e. V. Nähere Informationen sowie die Verfahrensord- nung sind erhältlich bei: Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V. Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx Telefon +00 00 00 00 00 00 Telefax +00 00 00 00 00 00 E-Mail xxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx Internet xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx Die Investmentgesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft sind jederzeit berechtigt, sich einer anderen gleichwertigen, nach § 1 Abs. 1 S. 2 Maßgabe des Kreditwesengesetzes (KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen zu unterstellen und gleich- zeitig aus dem Geltungsbereich der Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V. aus- zuscheiden. Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist in Textform bei der Verbraucherschlichtungsstelle in deutscher Sprache zu beantragen. In dem Antrag ist die Streitigkeit, die geschlichtet werden soll, zu schildern und ein konkretes Begehren darzulegen. Dem Antrag sind ggf. weitere zum Verständnis der Streitigkeit erforderliche Unterlagen beizufügen. Die Anleger haben zudem zu versichern, dass sie in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Ver- gleich abgeschlossen sowie keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt haben, der abgewiesen worden ist, weil die beabsich- tigte Rechtsfolge keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten VerbraucherschlichtungsstelleAnleger können sich im Verfahren vertreten lassen. Anleger, welche die ihre Beteiligung an der Investmentgesellschaft im Rahmen eines Onlinevertrages i. S. d. Verordnung (EU) Nr. 524/ 2013 begründet haben, können zur außergerichtlichen Streitbei- legung auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Plattform für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossenOnline-Streitbeilegung (sog. Die Anschrift „OS-Plattform“) nutzen. Diese Plattform kann unter der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautetfolgen- den Adresse aufgerufen werden: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx Als E-Mail-Adresse der Verwaltungsgesellschaft kann hierbei angegeben werden: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „xxxxxxx@xxxxxxxxx.xxx Die Streitbeilegungsplattform ist selbst keine Streitbeilegungs- stelle, sondern vermittelt dem Beschwerdeführer lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.

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Samples: Investment Prospectus

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern bzw. außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und beaufsichtigten Unternehmenbei bestimmten Streitigkeiten, wie Trade Republicdie das Rechtsverhältnis zur Investmentgesellschaft oder zur Verwaltungsgesellschaft und zur Treuhänderin sowie alle mit der Verwaltung ihrer Beteiligung im Zusammenhang stehenden Sachverhalte betreffen, kann können die Deutsche Bundesbank Anleger, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, zu­ dem ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren nach § 14 AbsMaß­ gabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes bei einer aner­ kannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle einleiten. 1 NrDie In­ vestmentgesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft bzw. 1 Treu­ händerin haben sich der Ombudsstelle für Sachwerte und Invest­ mentvermögen e. V. angeschlossen und nehmen an deren Streitbeilegungsverfahren teil. Die Voraussetzungen für den Zu­ gang zur Schlichtungsstelle regelt die Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V. Nähere Informationen sowie die Verfahrensordnung sind erhält­ lich bei: Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Telefon +00 00 00 00 00 00 Fax +00 00 00 00 00 00 E­Mail xxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx Internet xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx Die Investmentgesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft sind jederzeit berechtigt, sich einer anderen gleichwertigen, nach Maßgabe des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen zu unterstellen und gleich­ zeitig aus dem Geltungsbereich der Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V. aus­ zuscheiden. Die jeweiligen Beschwerden sind in Textform unter kurzer Schil­ derung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde notwendigen Unterlagen bei der Ombudsstelle einzureichen. Die Anleger haben zudem zu ver­ sichern, dass sie in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Ver­ gleich abgeschlossen sowie keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt haben, der abgewiesen worden ist, weil die beabsich­ tigte Rechtsfolge keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften Anleger können sich im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 AbsVerfahren vertreten lassen. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes Anleger, die ihre Beteiligung an der Investmentgesellschaft im Rahmen eines Onlinevertrages i.S.d. Verordnung (KWGEU) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden524/2013 begründet haben, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche können zur außergerichtlichen Streitbeilegung auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Plattform für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossenOnline­Streit­ beilegung (sog. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort SchlichtungsstelleOS­Plattform“) oder dort nutzen. Diese Plattform kann unter der Rubrik „Service“ abrufen. folgenden Adresse aufgerufen werden: xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx Als E­Mail­Adresse der Verwaltungsgesellschaft kann hierbei angegeben werden: xxxxxxx@xxxxxxxxx.xxx Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Streitbeilegungsplattform ist selbst keine Streitbeilegungs­ stelle, sondern vermittelt dem Beschwerdeführer lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.

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Samples: Sales Prospectus

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bietet Verbrauchern die Möglichkeit, sich bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetz- buches (KAGB) an die Schlichtungsstelle für Verbraucher- rechtsstreitigkeiten zu wenden. Die Schlichtungsstelle dient der außergerichtlichen Streitbeilegung von Verbraucher- rechtsstreitigkeiten, die aus der Anwendung von der Vorschrif- ten des KAGB resultieren. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt. Der Antrag ist zu richten an: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Schlichtungsstelle nach dem Kapitalanlagegesetzbuch Referat Q21 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 000 X– 00000 Xxxx Telefon: 0000.0000–0 Telefax: 0228.4108–62.299 E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist schriftlich oder zur Niederschrift unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und mit den zum Verständnis der Streitigkeit erforderlichen Unterlagen (z. B. Schriftwechsel, Vertragsbe- dingungen, Kostenberechnungen) bei der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle einzureichen. Dabei hat der Antragsteller zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht angerufen hat, keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe ge- stellt hat, der abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, die Streitigkeit nicht bereits Gegenstand eines Schlichtungs- verfahrens vor einer Schlichtungsstelle ist oder war und kein außergerichtlicher Vergleich mit dem Antragsgegner abge- schlossen wurde. Der Anleger kann sich in dem Verfahren vertreten lassen. Bei Streitigkeiten über die Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend betrettend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen, wie Trade Republic, kann können die Deutsche Beteiligten eine bei der Deutschen Bundesbank nach § 14 Abseingerichtete Schlichtungsstelle anrufen. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen Ein Merkblatt sowie die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossen. Die Anschrift Schlichtungsverfahrensord- nung sind erhältlich bei: X–00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: 000.0000–1907 Telefax: 069.2388–1919 E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxx.xx Bei der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen sind Beschwerden schriftlich oder zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann Niederschrift unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufenzum Verständnis notwendigen Unterlagen einzureichen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem Zu- dem ist zu versichern, dass in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzenStreitigkeit noch kein Ge- richt, keine Streitschlichtungssteile und keine Gütestelle die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch kein außerge- richtlicher Vergleich abgeschlossen wurde. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teilDer Anleger kann sich im Verfahren vertreten lassen.

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Samples: Investment Agreement

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen, wie Trade Republic, kann (1) Für die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern mit der Bank in Zu- sammenhang mit Zahlungsdiensten, Verbraucherdarlehen, Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet istE- Geld, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle besteht für Verbraucher die Möglichkeit, die Schlich- tungsstelle bei der Deutschen Bundesbank lautet: anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwen- dungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches) oder E-Geld (§ 23b und § 2 Abs. 1a Satz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes), kön- nen auch Kunden, die keine Verbraucher sind, die Schlich- tungsstelle bei der Deutschen Bundesbank anrufen. Näheres regelt das Merkblatt „Die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank“, welches auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Tele- fax oder E-Mail) an die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxx, Fax: +00 00 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx zu richten. (2) Soweit Sie einen aufsichtsrechtlichen Verstoß der Kunde über Bank monie- ren möchten, haben Sie die Suchfunktion auf Möglichkeit Beschwerde in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) bei der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu erheben. Nähere Infor- mationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie unter der Rubrik „Service“ abrufenxxxx://xxx. xxxxx.xx. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin Adresse lautet: - Referat ZR 3 - Bundesanstalt für Finanzdienstlei- stungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, Fax: +00 000 00000 Xxxx 00 00 00 00, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen xxxxxxxxxx@xxxxx.xx. (3) Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur Schlichtungsstelle sowie Informationen dortigen Niederschrift bei der Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Stra- ße 108, 53117 Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Verfahren kann der Kunde über Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (Stichwort „Schlichtungsstelle“BGB) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufengegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. 40.000 (07/18)_S_Varengold (4) Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/ consumers/odr/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform Online-Streitbeilegungs- plattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit von Streitig- keiten aus Online-Verträgen Verfahren mit einem in der EU niedergelassenen niedergelas- senen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus mit der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge Bank können Sie sich an den Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe wenden. Die Verfahrensordnung wird Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Die Beschwerde richten Sie bitte an folgende Stelle: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx Telefon: 0 30 / 20 21 – 16 39 Nach § 28 ZAG kann der Kunde weiterhin schriftlich oder zur Niederschrift Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen, wie Trade Republic, kann die Deutsche Bundesbank den Zahlungsdienst- leister erheben oder nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen UKlaG die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank anrufen. Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Sofern mit der Karte eine Guthabenverzinsung verbunden ist, sind diese Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an das für ihn zuständige Finanzamt bzw. an seinen Steuerberater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde im Ausland steuerpflichtig ist. Darüber hinaus ist es möglich, dass eine Kartenakzeptanz- stelle vom Kunden für die Nutzung seiner Karte einen pauschalen oder prozentualen Aufschlag verlangt. Jahresentgelt, Auslandseinsatzentgelt, Bargeldabhebung ent- nehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Information zu den Zusatzleistungen und -funktionen der Karte Neben der unter Xxxxxx 2 der Vertragsbedingungen für Kreditkarten beschriebenen Zahlungsfunktion als Hauptleistung der Karte sind nachfolgende Zusatzleistungen und -funktionen gemäß Ziffer 14 mit der Karte verbunden (Nebenleistung): Produktspezifische Zusatzleistungen: · Die Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V Krankenversicherung AG, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, gilt für die ersten 45 Tage einer vorübergehenden Auslandsreise. · Die Verkehrsmittel-Unfallversicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, ist abhängig vom Karteneinsatz und umfasst den Versicherungsschutz bei Unfällen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Mietwagen und während des Aufenthaltes auf dem Hotelgelände. · Gegenstand der Reise-Service-Versicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, sind z. B. Beistandsleistungen auf Auslands- reisen oder die Übernahme von Rücktransportkosten in Notfällen. · Im Rahmen der Auslands-Schutzbrief-Versicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, erfolgt eine Kostenübernahme bei Panne oder Unfall der vom Karteninhaber benutzten Fahrzeuge im Ausland. · Im Rahmen der Reiserücktrittskosten-Versicherung der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, erfolgt bei Nichtantritt oder Abbruch einer Reise aus einem von der Versicherung umfassten Grund z. B. die Zahlung einer entsprechenden Entschädigung. Die Postanschrift der KRAVAG lautet: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx EKRAVAG- LOGISTIC Versicherungs-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann Aktiengesellschaft, Direktionsbetrieb Frankfurt, Voltastr. 84, 60486 Frankfurt. · Telefonischer und Online-Reisebuchungsservice mit 7 % Rückvergütung* beim Bezahlen mit der Kunde über die Suchfunktion Karte. Der Reisebuchungsservice wird von der Urlaubsplus GmbH, Lohweg 25, 85375 Neufahrn, bereitgestellt. * Die Rückvergütung von 7 % erfolgt auf den Gesamtpreis der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufenReise inkl. aller mitgebuchten Personen im Folgemonat des Reiseantritts durch Gutschrift auf Ihr Girokonto direkt von Urlaubsplus. Es erfolgt keine Rückvergütung auf Steuern, Gebühren, Servicepauschalen und stornierte Buchungen. Bei reinen Linien- und Charterflügen wird eine Rückvergütung in Höhe von 10 € pro Person gewährt. Die Anschrift Versicherungsleistungen sind – sofern nicht anders angegeben – unabhängig vom Karteneinsatz und werden in der Schlichtungsstelle mit der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin Karte versandten Versicherungsbestäti- gung (Stichwort „Schlichtungsstelle“inkl. Versicherungsbedingungen) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufendetailliert beschrieben. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Im Falle eines Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teilKartenantrages werden die Versicherungsbedingungen zusätzlich bereits im Rahmen des Bestellvorgangs zum Download bereitgestellt.

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Samples: Kreditkartenvertrag

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen, wie Trade Republic, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (im Folgenden “UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (im Folgenden “KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Xxxxxxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (unter dem Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Online-Streitbeilegungsplattform (im Folgenden „OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.

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Samples: Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage

Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Anwendung von Vorschriften Verbraucherschlichtungsstelle "Ombudsmann der privaten Banken" (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombuds- mann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitig- keit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675 f des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten UnternehmenGesetzbuches), wie Trade Republickön- nen auch Kunden, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abskeine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werdenNäheres regelt die "Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwer- den im deutschen Bankgewerbe", wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes Die Beschwerde ist in Textform (KWGz. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen an die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werdenKundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten VerbraucherschlichtungsstelleXxxxxxxx 00 00 00, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist00000 Xxxxxx, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautetFax: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx (030) 1663 - 3169, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Online- Streitbeilegung: Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx EEU-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. "OS-Plattform") errichtetgeschaffen. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Kaufverträgen/Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.Dienstleistungsverträgen erwachsen. Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/

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Samples: Vertragsunterlagen Zur Geschäftsbeziehung