Außerordentliche Kündigung. 10.2.1 Der Käufer kann diesen Vertrag jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt in der Regel insbesondere dann vor, wenn a) der Lieferant seiner Leistungspflicht innerhalb der festgelegten Zeit nicht nachkommt, b) der Lieferant keine geeigneten Fortschritte bei der Vertragserfüllung macht und dies nach verständiger Beurteilung durch den Käufer und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien die Vertragserfüllung unter Beachtung der Bestimmungen in der jeweiligen Bestellung insgesamt ernsthaft gefährdet, oder 10.2.2 Die Kündigung wird erst wirksam, wenn der Lieferant das Leistungshindernis oder die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Zugang einer entsprechenden Mahnung abstellt oder beseitigt. Davon ausgenommen ist eine Kündigung des Käufers wegen Verletzungen der Ziffern 14, 15 oder 16 durch den Lieferanten. Eine darauf gestützte Kündigung wird mit Zugang beim Lieferanten sofort wirksam. 10.2.3 Der Käufer ist nach wirksamer Kündigung berechtigt, die von der Kündigung betroffenen Liefergegenstände zu angemessenen Bedingungen und auf Kosten des Lieferanten von Dritten zu beziehen. 10.2.4 In jedem Fall wird der Lieferant die Vertragserfüllung im Hinblick auf diejenigen Liefergegenstände fortsetzen, die von der Kündigung nicht erfasst werden. 10.2.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Käufers besteht nicht, wenn der Kündigungsgrund außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegt, der Lieferant den Kündigungsgrund auch aus sonstigen Gründen nicht zu vertreten hat und die dadurch bedingte Verzögerung nicht länger als 60 Tage andauert. 10.2.6 Der Käufer ist nach seiner Xxxx berechtigt, statt der Kündigung den Lieferplan zu verlängern oder auf etwaige Ansprüche wegen Minderleistung des Lieferanten zu verzichten. In diesem Fall wird der Lieferant den Käufer für alle auf Grund der Verlängerung oder des Verzichts entstandenen Schäden, Aufwendungen und Kosten entsprechend entschädigen. 10.2.7 Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer umgehend über etwaige Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Bestellung oder des Lieferplans schriftlich zu informieren. 10.2.8 Sollte der Lieferant nicht in der Lage sein den vereinbarten Lieferplan einzuhalten, ist der Käufer berechtigt, auf Kosten des Lieferanten und unabhängig vom jeweiligen Transportweg schnellstmögliche Lieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, ggf. einen Kostenvorschuss für die anfallenden Lieferkosten zu leisten.
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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase, Einkaufsbedingungen
Außerordentliche Kündigung. 10.2.1 Der Käufer kann diesen Vertrag 14.1 Zusätzlich und in Ergänzung zu gesetzlichen oder anderweitig vertraglich vorgesehenen Kündigungsrechten ist K+S jederzeit ganz zur vollständigen oder teilweise teilweisen Kündigung aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigeninsbesondere berechtigt, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall - der Besteller eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, welche nicht innerhalb einer angemessenen Frist, maximal jedoch dreißig (30) Tage nach schriftlichem Hinweis auf die Pflichtverletzung an den Besteller, geheilt wird; - eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers eintritt oder einzutreten droht und unter Abwägung dadurch die Erfüllung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kannVerpflichtungen aus diesem Vertrag gegenüber K+S gefährdet ist. Ein wichtiger Grund Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse liegt in der Regel insbesondere dann vor, wenn
a) wenn der Lieferant seiner Leistungspflicht innerhalb Besteller andere Lieferantenrechnungen nicht begleicht, seine Schecks nicht eingelöst werden oder seine Wechsel zu Protest gehen; - ein zulässiger Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird, der festgelegten Zeit nicht nachkommt,
b) Besteller seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat, oder der Lieferant keine geeigneten Fortschritte bei der Vertragserfüllung macht und dies nach verständiger Beurteilung durch den Käufer und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien Rechtsträger des Bestellers aus anderen Gründen als die Vertragserfüllung unter Beachtung der Bestimmungen Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Abweisung mangels Masse aufgelöst wurde; - die Eigentums- oder Beteiligungsverhältnisse auf Seiten des Bestellers sich wesentlich verändern, ein Wechsel in der jeweiligen Bestellung insgesamt ernsthaft gefährdetGeschäftsführung stattfindet oder ähnliche schwerwiegende Veränderungen auf Seiten des Bestellers erfolgen, oder
10.2.2 Die Kündigung wird erst wirksam, wenn der Lieferant das Leistungshindernis oder die Vertragsverletzung nicht innerhalb welche aus vernünftiger Sicht von 10 Tagen ab Zugang einer entsprechenden Mahnung abstellt oder beseitigt. Davon ausgenommen ist K+S eine Kündigung des Käufers wegen Verletzungen der Ziffern 14, 15 oder 16 durch den Lieferanten. Eine darauf gestützte Kündigung wird mit Zugang beim Lieferanten sofort wirksamordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen.
10.2.3 14.2 Der Käufer ist nach wirksamer Besteller bleibt im Falle einer Kündigung berechtigtverpflichtet, die bestehende vertragliche Vereinbarungen bis zum Wirksamwerden der Kündigung in vollem Umfang weiter zu erfüllen, und darüber hinaus, soweit diese nicht von der Kündigung betroffenen Liefergegenstände zu angemessenen Bedingungen und auf Kosten des Lieferanten von Dritten zu beziehenerfasst sind.
10.2.4 In jedem Fall wird der Lieferant die Vertragserfüllung im Hinblick auf diejenigen Liefergegenstände fortsetzen, die von der Kündigung nicht erfasst werden.
10.2.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Käufers besteht nicht, wenn der Kündigungsgrund außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegt, der Lieferant den Kündigungsgrund auch aus sonstigen Gründen nicht zu vertreten hat und die dadurch bedingte Verzögerung nicht länger als 60 Tage andauert.
10.2.6 Der Käufer ist nach seiner Xxxx berechtigt, statt der Kündigung den Lieferplan zu verlängern oder auf etwaige Ansprüche wegen Minderleistung des Lieferanten zu verzichten. In diesem Fall wird der Lieferant den Käufer für alle auf Grund der Verlängerung oder des Verzichts entstandenen Schäden, Aufwendungen und Kosten entsprechend entschädigen.
10.2.7 Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer umgehend über etwaige Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Bestellung oder des Lieferplans schriftlich zu informieren.
10.2.8 Sollte der Lieferant nicht in der Lage sein den vereinbarten Lieferplan einzuhalten, ist der Käufer berechtigt, auf Kosten des Lieferanten und unabhängig vom jeweiligen Transportweg schnellstmögliche Lieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, ggf. einen Kostenvorschuss für die anfallenden Lieferkosten zu leisten.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Außerordentliche Kündigung. 10.2.1 Der Käufer 28.1. Jede Partei kann diesen Vertrag jederzeit ganz oder teilweise Verträge, welchen diese AGB zugrunde liegen, aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen, wenn ihm eine oder mehrere Vereinbarungen durch die jeweils andere Vertragspartei nicht eingehalten wurden und nach einer schriftlichen Aufforderung zur Besserung, diese schuldhaft nicht innerhalb der gesetzten und angemessenen, andernfalls innerhalb einer angemessenen Frist, erfolgt ist.
28.2. Die außerordentliche Kündigung ist auch ohne vorherige Aufforderung zur Besserung möglich, wenn eine Fortsetzung des Vertrages dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann.
28.3. Gibt es Überschreitungen von Xxxxxxxx, denen die progressio OG ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat, von zumindest 21 Tagen, und sind diese ohne die in Ziffer 6.2 der vorliegenden AGB angeführten Punkte zustande gekommen, so muss der Kunde der progressio OG eine Nachfrist von zumindest einem Monat setzen. Erst, wenn diese Frist fruchtlos verstrichen ist, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die bisher erbrachte Leistung entsprechend zu vergüten. Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber der progressio OG wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, sofern der Kunde der progressio OG nicht eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann.
28.4. Ein wichtiger Grund liegt in der Regel insbesondere dann vor, wenn
a) der Lieferant seiner Leistungspflicht innerhalb der festgelegten Zeit wenn - die progressio OG einen ausdrücklich vereinbarten Fertigstellungtermin nicht nachkommt,
b) der Lieferant keine geeigneten Fortschritte bei der Vertragserfüllung macht einhält und dies nach verständiger Beurteilung durch den Käufer und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien eine vom Kunden angesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, es sei denn die Vertragserfüllung unter Beachtung der Bestimmungen in der jeweiligen Bestellung insgesamt ernsthaft gefährdet, oder
10.2.2 Die Kündigung wird erst wirksam, wenn der Lieferant das Leistungshindernis oder progressio OG hat die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Zugang einer entsprechenden Mahnung abstellt oder beseitigt. Davon ausgenommen ist eine Kündigung des Käufers wegen Verletzungen der Ziffern 14, 15 oder 16 durch den Lieferanten. Eine darauf gestützte Kündigung wird mit Zugang beim Lieferanten sofort wirksam.
10.2.3 Der Käufer ist nach wirksamer Kündigung berechtigt, die von der Kündigung betroffenen Liefergegenstände zu angemessenen Bedingungen und auf Kosten des Lieferanten von Dritten zu beziehen.
10.2.4 In jedem Fall wird der Lieferant die Vertragserfüllung im Hinblick auf diejenigen Liefergegenstände fortsetzen, die von der Kündigung nicht erfasst werden.
10.2.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Käufers besteht nicht, wenn der Kündigungsgrund außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegt, der Lieferant den Kündigungsgrund auch aus sonstigen Gründen Verzögerung nicht zu vertreten hat und vertreten; - eine der Vertragsparteien ihre Pflichten aus dem Vertrag oder jeweiligem Auftrag in grober Weise verletzt; - über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die dadurch bedingte Verzögerung nicht länger als 60 Tage andauertEröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.
10.2.6 Der Käufer ist nach seiner Xxxx berechtigt, statt der Kündigung den Lieferplan zu verlängern oder auf etwaige Ansprüche wegen Minderleistung des Lieferanten zu verzichten. In diesem Fall wird der Lieferant den Käufer für alle auf Grund der Verlängerung oder des Verzichts entstandenen Schäden, Aufwendungen und Kosten entsprechend entschädigen.
10.2.7 Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer umgehend über etwaige Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Bestellung oder des Lieferplans schriftlich zu informieren.
10.2.8 Sollte der Lieferant nicht in der Lage sein den vereinbarten Lieferplan einzuhalten, ist der Käufer berechtigt, auf Kosten des Lieferanten und unabhängig vom jeweiligen Transportweg schnellstmögliche Lieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, ggf. einen Kostenvorschuss für die anfallenden Lieferkosten zu leisten.
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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Vertragsbedingungen, Allgemeine Geschäfts Und Vertragsbedingungen
Außerordentliche Kündigung. 10.2.1 Der Käufer kann 4.1 Jeder Vertragspartner (der „kündigende Vertragspartner“) hat das Recht, diesen Vertrag aus wich- tigem Grund jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Das Recht zur Kündi- gung aus wichtigem Grund aus dieser Ziffer 4 besteht neben etwaigen sonstigen Kündigungsrechten aus Gesetz oder diesem Vertrag.
4.2 Ein wichtiger Grund, der einen Vertragspartner zur Kündigung nach Ziffer 4.1 berechtigt, liegt vor, wenn ihm der andere Vertragspartner seiner Zahlungs- oder Lieferverpflichtung aus diesem Vertrag nicht oder in erheblicher Höhe nicht nachkommt und dies trotz entsprechender schriftlicher Aufforde- rung unter Berücksichtigung aller Umstände Androhung der Kündigung durch den kündigenden Vertragspartner nicht binnen 10 Arbeitstagen nachholt, oder bei dem anderen Vertragspartner der Insolvenzfall eingetreten ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn (im Einzelfall ) der andere Vertragspartner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt hat oder (ii) ein solcher Antrag von einem Dritten gestellt wurde und unter Abwägung dieser nicht innerhalb von 5 Kalendertagen zurückgenommen oder abgewiesen wurde oder ein Insol- venzantrag mangels Masse abgewiesen wird oder (iii) der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses andere Vertragspartner zahlungsun- fähig oder in einer sonstigen Lage ist, die die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens rechtfertigt, oder die in Anhang 1 aufgeführten Erzeugungsanlagen nicht zugemutet werden kann. durch das EEG 2017 gefördert werden.
4.3 Ein wichtiger Grund für die Kündigung seitens Vattenfall liegt in der Regel insbesondere dann ferner vor, wennwenn Kundin die Erzeugungs- anlagen veräußert und dieser Vermarktungsvertrag nicht auf den Erwerber der Erzeugungsanlangen bzw. die Betreibergesellschaft des Erwerbers nach Ziffer 13 übertragen wird.
a4.4 Eine außerordentliche Kündigung ist zu unterschreiben und als PDF-Kopie an das E-Mailpostfach für Vertragsangelegenheiten bei Vattenfall bzw. kaufmännische Betriebsführung bei Kundin aus Anhang 3 zu senden. Ziffer 3.1 Satz 3 gilt für die außerordentliche Kündigung entsprechend. In der Kündigungs- erklärung ist der Sachverhalt, auf den sich die außerordentliche Kündigung stützt, sowie der Kündi- gungstermin („vorzeitiger Kündigungstermin“) anzugeben. Der vorzeitige Kündigungstermin ist un- ter Berücksichtigung der Lieferant seiner Leistungspflicht innerhalb Fristen der festgelegten Zeit Ziffer 4.6 festzulegen und darf nicht nachkommt,vor dem Tag liegen, an dem die Erklärung laut Vertrag als zugegangen gilt. Ab dem vorzeitigen Kündigungstermin ist keiner der Vertragspartner mehr zu Zahlungen, Lieferungen oder sonstigen Leistungen verpflichtet, die nach dem vorzeitigen Kündigungstermin fällig geworden wären. Die Abrechnung offener Zahlungen erfolgt im Rahmen des Verfahrens nach Ziffer 7.
b) 4.5 Ist die außerordentliche Kündigung erklärt, so wird der Lieferant keine geeigneten Fortschritte bei Vertrag durch die außerordentliche Kündigung am vorzeitigen Kündigungstermin auch dann beendet, wenn der Vertragserfüllung macht und dies nach verständiger Beurteilung durch den Käufer angegebene wichtige Grund nicht länger fortdauert.
4.6 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung gemäß dieser Ziffer 4 wird Vattenfall die Direktvermark- tung aus diesem Vertrag beim Netzbetreiber zum vorzeitigen Kündigungstermin abmelden. Ist eine Abmeldung zum vorzeitigen Kündigungstermin aufgrund einer Bearbeitungszeit zur Abmeldung zur Direktvermarktung von 4 Wochen seitens Vattenfall und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen MPES- und Ma- BIS-Fristen zur Abmeldung nicht möglich, erfolgt die Abmeldung frühestens zum nächstmöglichen Zeitpunkt („Abmeldedatum“). Liegt der Parteien die Vertragserfüllung unter Beachtung vorzeitige Kündigungstermin vor dem Abmeldedatum bleibt der Bestimmungen Vertrag abweichend von Ziffer 4.4 bis zum Abmeldungsdatum in der jeweiligen Bestellung insgesamt ernsthaft gefährdet, oder
10.2.2 Die Kündigung wird erst wirksam, wenn der Lieferant das Leistungshindernis oder die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Zugang einer entsprechenden Mahnung abstellt oder beseitigt. Davon ausgenommen ist eine Kündigung des Käufers wegen Verletzungen der Ziffern 14, 15 oder 16 durch den Lieferanten. Eine darauf gestützte Kündigung wird mit Zugang beim Lieferanten sofort wirksamKraft.
10.2.3 Der Käufer ist nach wirksamer Kündigung berechtigt, die von der Kündigung betroffenen Liefergegenstände zu angemessenen Bedingungen und auf Kosten des Lieferanten von Dritten zu beziehen.
10.2.4 In jedem Fall wird der Lieferant die Vertragserfüllung im Hinblick auf diejenigen Liefergegenstände fortsetzen, die von der Kündigung nicht erfasst werden.
10.2.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Käufers besteht nicht, wenn der Kündigungsgrund außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegt, der Lieferant den Kündigungsgrund auch aus sonstigen Gründen nicht zu vertreten hat und die dadurch bedingte Verzögerung nicht länger als 60 Tage andauert.
10.2.6 Der Käufer ist nach seiner Xxxx berechtigt, statt der Kündigung den Lieferplan zu verlängern oder auf etwaige Ansprüche wegen Minderleistung des Lieferanten zu verzichten. In diesem Fall wird der Lieferant den Käufer für alle auf Grund der Verlängerung oder des Verzichts entstandenen Schäden, Aufwendungen und Kosten entsprechend entschädigen.
10.2.7 Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer umgehend über etwaige Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Bestellung oder des Lieferplans schriftlich zu informieren.
10.2.8 Sollte der Lieferant nicht in der Lage sein den vereinbarten Lieferplan einzuhalten, ist der Käufer berechtigt, auf Kosten des Lieferanten und unabhängig vom jeweiligen Transportweg schnellstmögliche Lieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, ggf. einen Kostenvorschuss für die anfallenden Lieferkosten zu leisten.
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Samples: Direktvermarktungsvertrag, Direktvermarktungsvertrag
Außerordentliche Kündigung. 10.2.1 9.1 Der Käufer Leasingvertrag kann diesen Vertrag jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigenwichtigem, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt in der Regel Sphäre des anderen Vertragspartners liegenden Grund außerordentlich gekündigt werden. Der LG ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann vorberechtigt, wenn
a) der Lieferant seiner Leistungspflicht innerhalb LN für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der festgelegten Zeit Entrichtung der jeweiligen Rate oder eines nicht nachkommt,unerheblichen Teils der jeweiligen Rate in Verzug ist, oder
b) mit Zahlungen, deren Höhe mindestens zwei Raten entsprechen, in Verzug ist, wobei für die Ermittlung des Betrages von zwei rückständigen Raten, wenn die Höhe der Lieferant keine geeigneten Fortschritte bei der Vertragserfüllung macht und dies nach verständiger Beurteilung durch den Käufer und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien laufenden Raten erheblich abweicht, die Vertragserfüllung unter Beachtung der Bestimmungen in der jeweiligen Bestellung insgesamt ernsthaft gefährdetdurchschnittliche Rate heranzuziehen ist, oder
10.2.2 Die c) in den Vermögensverhältnissen des LN oder in der Werthaltigkeit einer für den Leasingvertrag vom LN oder von Dritten bestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus dem Leasinvertrag gefährdet wird, oder
d) der LN trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung wesentlichen Vertragspflichten, z.B. seinen Verpflichtungen zur Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse gem. Ziff. 15, nicht nachkommt, oder
e) der LN trotz Abmahnung seinen Zahlungsverpflichtungen aus Ziffer 3.6 nicht nachkommt und dem LG hierdurch eine eigene Inanspruchnahme droht oder
f) der LN den Leasinggegenstand einer erheblichen Gefahr oder Entwertung aussetzt oder die Zugriffsmöglichkeiten des LG auf den Leasinggegenstand wesentlich erschwert, oder
g) der LN unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen des LG in erheblichem Umfang zu gefährden, oder
h) das Unternehmen des LN ganz oder zu einem erheblichen Teil veräussert, verpachtet, liquidiert bzw. stillgelegt oder nach dem Umwandlungsgesetz umgewandelt wird, oder
i) sich die gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnisse an Unternehmen des LN ändern, oder
j) der LN trotz Fristsetzung den Abschluss einer ausreichenden Versicherung gem. Ziff. 7 nicht nachweist.
9.2 Dem Erben des LN steht ein Recht zur vorzeitigen Kündigung wird erst wirksamdes Vertrages wegen Todes des LN nicht zu; er kann jedoch die Aufhebung des Leasingvertrages verlangen, wenn der Lieferant das Leistungshindernis oder er die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Zugang einer entsprechenden Mahnung abstellt oder beseitigtZahlung eines Betrages gem. Davon ausgenommen ist eine Kündigung des Käufers wegen Verletzungen der Ziffern 14, 15 oder 16 durch den LieferantenZiff. Eine darauf gestützte Kündigung wird mit Zugang beim Lieferanten sofort wirksam6.4 anbietet.
10.2.3 Der Käufer 9.3 Bei einer Kündigung aus wichtigem Grunde ist nach wirksamer dem Kündigenden der durch die Kündigung berechtigt, die von der Kündigung betroffenen Liefergegenstände verursachte Schaden zu angemessenen Bedingungen und auf Kosten des Lieferanten von Dritten zu beziehen.
10.2.4 In jedem Fall wird der Lieferant die Vertragserfüllung im Hinblick auf diejenigen Liefergegenstände fortsetzen, die von der Kündigung nicht erfasst werden.
10.2.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Käufers besteht nicht, wenn der Kündigungsgrund außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegtersetzen. Dies gilt insbesondere auch für den Schaden, der Lieferant den Kündigungsgrund auch aus sonstigen Gründen nicht dem LG dadurch entsteht, daß er gegenüber seinem refinanzierenden Institut eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vertreten hat und die dadurch bedingte Verzögerung nicht länger als 60 Tage andauertentrichten hat.
10.2.6 Der Käufer ist nach seiner Xxxx berechtigt, statt der Kündigung den Lieferplan zu verlängern oder auf etwaige Ansprüche wegen Minderleistung des Lieferanten zu verzichten. In diesem Fall wird der Lieferant den Käufer für alle auf Grund der Verlängerung oder des Verzichts entstandenen Schäden, Aufwendungen und Kosten entsprechend entschädigen.
10.2.7 Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer umgehend über etwaige Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Bestellung oder des Lieferplans schriftlich zu informieren.
10.2.8 Sollte der Lieferant nicht in der Lage sein den vereinbarten Lieferplan einzuhalten, ist der Käufer berechtigt, auf Kosten des Lieferanten und unabhängig vom jeweiligen Transportweg schnellstmögliche Lieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, ggf. einen Kostenvorschuss für die anfallenden Lieferkosten zu leisten.
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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement
Außerordentliche Kündigung. 10.2.1 Der Käufer kann diesen Vertrag jederzeit ganz kann, ohne Übernahme einer Haftung, die gesamte oder teilweise aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einen Teil dieser Bestellung kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt in der Regel insbesondere dann vor, wenn
a) falls der Lieferant seiner Leistungspflicht innerhalb der festgelegten Zeit nicht nachkommt,
b) gegen irgendeine Bestimmung dieser Bestellung verstösst oder keine angemessenen Fortschritte vorweisen kann, wodurch nach dem angemessenen Dafürhalten des Käufers die Erfüllung dieser Bestellung in Gefahr gebracht wird. Diese Kündigung tritt in Kraft, falls der Lieferant keine geeigneten Fortschritte bei den betreffenden Verstoss nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Eingang der Vertragserfüllung macht und dies nach verständiger Beurteilung schriftlichen Abmahnung des Käufers behebt; mit der Ausnahme, dass eine Kündigung durch den Käufer und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien aufgrund eines Verstosses des Lieferanten gegen die Vertragserfüllung unter Beachtung der Bestimmungen in der jeweiligen Bestellung insgesamt ernsthaft gefährdet, oder
10.2.2 Die Kündigung wird erst wirksam, wenn der Lieferant das Leistungshindernis oder die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Zugang einer entsprechenden Mahnung abstellt oder beseitigt. Davon ausgenommen ist eine Kündigung des Käufers wegen Verletzungen der Ziffern Abschnitte 14, 15 oder 16 unmittelbar, nachdem der Lieferant die schriftliche Abmahnung durch den LieferantenKäufer erhalten hat, wirksam wird. Eine darauf gestützte Nach der Kündigung wird mit Zugang beim Lieferanten sofort wirksam.
10.2.3 Der kann der Käufer ist nach wirksamer Kündigung berechtigtWaren und/oder Dienstleistungen beschaffen, die den von der dieser Kündigung betroffenen Liefergegenstände zu angemessenen Bedingungen Waren und/oder Dienstleistungen gleichen oder ähneln, und auf Kosten des Lieferanten von Dritten zu beziehen.
10.2.4 der Lieferant haftet gegenüber dem Käufer für jegliche Mehrkosten, die bei der Beschaffung dieser Waren und/oder Dienstleistungen anfallen oder anderweitig damit zusammenhängen. In jedem Fall wird der Lieferant die Vertragserfüllung im Hinblick auf diejenigen Liefergegenstände fortsetzen, die von der Kündigung nicht erfasst werden.
10.2.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Käufers besteht nicht. Für den Fall, wenn der Kündigungsgrund außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegt, dass der Lieferant den Kündigungsgrund auch aus sonstigen Gründen nicht zu vertreten hat und die dadurch bedingte Verzögerung nicht länger als 60 Tage andauert.
10.2.6 Der Käufer ist nach seiner Xxxx berechtigtirgendeinem Grund Probleme bezüglich der Erfüllung jeglicher Anforderungen dieser Bestellung erwartet, statt der Kündigung den Lieferplan zu verlängern oder auf etwaige Ansprüche wegen Minderleistung des Lieferanten zu verzichten. In diesem Fall wird muss der Lieferant den Käufer für alle umgehend schriftlich davon in Kenntnis setzen. Für den Fall, dass sich der Käufer mit der Annahme von Lieferungen nach Überschreitung des Liefertermins einverstanden erklärt, kann der Käufer, ohne Einschränkung sonstiger hier dargelegter Rechte, eine Lieferung auf Grund der Verlängerung oder des Verzichts entstandenen Schädendem schnellsten Wege verlangen, Aufwendungen und Kosten entsprechend entschädigen.
10.2.7 Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer umgehend über etwaige Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Bestellung oder des Lieferplans schriftlich zu informieren.
10.2.8 Sollte wobei der Lieferant nicht in der Lage sein den vereinbarten Lieferplan einzuhalten, ist der Käufer berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die gesamten dabei anfallenden Liefer- und unabhängig vom jeweiligen Transportweg schnellstmögliche Lieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, ggf. einen Kostenvorschuss für die anfallenden Lieferkosten zu leistenAbfertigungskosten trägt.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Außerordentliche Kündigung. 10.2.1 Der Käufer kann diesen Vertrag jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigem Grund (1) Die Auftraggeberin ist – unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieser Vereinbarung – zur sofortigen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigenfristlosen Auflösung (sofern nicht nachstehend anderes festgelegt wird) dieser Vereinbarung sowie sämtlicher erteilten Bestellungen insbesondere dann berechtigt, wenn ihm unter Berücksichtigung aller - Umstände im Einzelfall und unter Abwägung vorliegen, die eine zeitgerechte Erfüllung des Auftrages offensichtlich unmöglich machen, sofern die Auftraggeberin diese nicht selbst zu vertreten hat, - die Auftragnehmerin gegen Geheimhaltungspflichten oder sonst wesentliche Vertragsbedingungen verstößt; - die Auftragnehmerin gegen Punkt 2.4 „Verhaltenskodex“ verstößt, - die Auftragnehmerin - sind es mehrere, auch nur eine von ihnen - stirbt oder die Eigenberechtigung verliert bzw. ein Eigentümerwechsel in Bezug auf die Auftragnehmerin, einer Mutter- oder Holding Gesellschaft vollzogen wird, dies mit Wirkung zum Zeitpunkt wie in der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung schriftlichen Kündigung der Auftraggeberin festgelegt; - die Auftragnehmerin ohne die erforderliche Zustimmung der Auftraggeberin einen Subunternehmervertrag schließt; - wenn andere in diesen AEB genannte außerordentliche Kündigungsgründe vorliegen.
(2) Xxxxx die Auftraggeberin berechtigt vom Vertrag zurück, so verliert die Auftragnehmerin jeden Anspruch auf das Entgelt, soweit sie nicht bereits für die Auftraggeberin verwertbare Teilleistungen erbracht hat. Trifft die Auftragnehmerin ein Verschulden am Eintritt des Grundes, der zur fristlosen Auflösung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt in berechtigt, so hat sie der Regel insbesondere dann vorAuftraggeberin neben allenfalls weitergehenden Ansprüchen auch jene Mehrkosten zu ersetzen, wenndie durch eine allfällige Weitergabe des Auftrages an einen Dritten entstehen.
a(3) der Lieferant seiner Leistungspflicht innerhalb der festgelegten Zeit nicht nachkommt,
b) der Lieferant keine geeigneten Fortschritte bei der Vertragserfüllung macht und dies nach verständiger Beurteilung durch den Käufer und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien die Vertragserfüllung unter Beachtung der Bestimmungen in der jeweiligen Bestellung insgesamt ernsthaft gefährdet, oder
10.2.2 Die Kündigung wird erst wirksamAuftragnehmerin ist zur Auflösung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn die Auftraggeberin ihre Zahlungsverpflichtungen gemäß der Lieferant das Leistungshindernis oder die Vertragsverletzung gegenständlichen Vereinbarung grundlos (z.B. ein Verstoß gegen Vertragspflichten liegt nicht vor) nicht erfüllt und sofern dieser Zahlungsverzug nicht innerhalb von 10 30 Tagen ab Zugang einer entsprechenden entsprechender schriftlicher Mahnung abstellt oder beseitigt. Davon ausgenommen ist eine Kündigung des Käufers wegen Verletzungen der Ziffern 14, 15 oder 16 durch den Lieferanten. Eine darauf gestützte Kündigung wird mit Zugang beim Lieferanten sofort wirksamnachhaltig behoben ist.
10.2.3 Der Käufer ist nach wirksamer (4) Jede Kündigung berechtigt, die von bedarf der Kündigung betroffenen Liefergegenstände zu angemessenen Bedingungen und auf Kosten des Lieferanten von Dritten zu beziehenSchriftform.
10.2.4 In jedem Fall wird (5) Im Falle der Lieferant Insolvenz kommen die Vertragserfüllung im Hinblick auf diejenigen Liefergegenstände fortsetzen, die von der Kündigung nicht erfasst werdengesetzlichen Regelungen zur Anwendung.
10.2.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Käufers besteht nicht, wenn der Kündigungsgrund außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegt, der Lieferant den Kündigungsgrund auch aus sonstigen Gründen nicht zu vertreten hat und die dadurch bedingte Verzögerung nicht länger als 60 Tage andauert.
10.2.6 Der Käufer ist nach seiner Xxxx berechtigt, statt der Kündigung den Lieferplan zu verlängern oder auf etwaige Ansprüche wegen Minderleistung des Lieferanten zu verzichten. In diesem Fall wird der Lieferant den Käufer für alle auf Grund der Verlängerung oder des Verzichts entstandenen Schäden, Aufwendungen und Kosten entsprechend entschädigen.
10.2.7 Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer umgehend über etwaige Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Bestellung oder des Lieferplans schriftlich zu informieren.
10.2.8 Sollte der Lieferant nicht in der Lage sein den vereinbarten Lieferplan einzuhalten, ist der Käufer berechtigt, auf Kosten des Lieferanten und unabhängig vom jeweiligen Transportweg schnellstmögliche Lieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, ggf. einen Kostenvorschuss für die anfallenden Lieferkosten zu leisten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen Für Hoch Und Tiefbauleistungen
Außerordentliche Kündigung. 10.2.1 Der Käufer kann diesen Vertrag jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt in der Regel insbesondere dann vor, wenn
a) der Lieferant seiner Leistungspflicht innerhalb der festgelegten Zeit nicht nachkommt,, oder
b) der Lieferant keine geeigneten Fortschritte bei der Vertragserfüllung macht und dies nach verständiger Beurteilung durch den Käufer und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien die Vertragserfüllung unter Beachtung der Bestimmungen in der jeweiligen Bestellung insgesamt ernsthaft gefährdet, oder
c) der Lieferant gegen die in Ziffer 13 genannten Richtlinien verstößt.
10.2.2 Die Kündigung wird erst wirksam, wenn der Lieferant das Leistungshindernis oder die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Zugang einer entsprechenden Mahnung abstellt oder beseitigt. Davon ausgenommen ist eine Kündigung des Käufers wegen Verletzungen der Ziffern 14, 15 oder 16 durch den Lieferanten. Eine darauf gestützte Kündigung wird mit Zugang beim Lieferanten sofort wirksam.
10.2.3 Der Käufer ist nach wirksamer Kündigung berechtigt, die von der Kündigung betroffenen Liefergegenstände zu angemessenen Bedingungen und auf Kosten des Lieferanten von Dritten zu beziehen.
10.2.4 In jedem Fall wird der Lieferant die Vertragserfüllung im Hinblick auf diejenigen Liefergegenstände fortsetzen, die von der Kündigung nicht erfasst werden.
10.2.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Käufers besteht nicht, wenn der Kündigungsgrund außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegt, der Lieferant den Kündigungsgrund auch aus sonstigen Gründen nicht zu vertreten hat und die dadurch bedingte Verzögerung nicht länger als 60 Tage andauert.
10.2.6 Der Käufer ist nach seiner Xxxx berechtigt, statt der Kündigung den Lieferplan zu verlängern oder auf etwaige Ansprüche wegen Minderleistung des Lieferanten zu verzichten. In diesem Fall wird der Lieferant den Käufer für alle auf Grund der Verlängerung oder des Verzichts entstandenen Schäden, Aufwendungen und Kosten entsprechend entschädigen.
10.2.7 Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer umgehend über etwaige Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Bestellung oder des Lieferplans schriftlich zu informieren.
10.2.8 Sollte der Lieferant nicht in der Lage sein den vereinbarten Lieferplan einzuhalten, ist der Käufer berechtigt, auf Kosten des Lieferanten und unabhängig vom jeweiligen Transportweg schnellstmögliche Lieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, ggf. einen Kostenvorschuss für die anfallenden Lieferkosten zu leisten.
10.2.9 Sollte der Käufer seitens eines Dritten ein Konkurrenzangebot erhalten, das für den Käufer vorteilhafter ist als die Bedingungen, die für diesen Vertrag gelten, so kann der Käufer den Lieferanten darüber in der Art schriftlich informieren, dass es dem Lieferanten möglich ist ein Gegenangebot zu erstellen. Die Informationen von GE werden keinen Namen des anderen Lieferanten erhalten und zudem keine Angaben zu seinen genauen Preisen, sondern nur allgemeine Angaben, was vorteilhafter für GE ist (z:B. Zahlungsbedingungen, Qualität, Preis). Sollte der Lieferant nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens des Käufers ein wettbewerbsfähiges Angebot machen, ist der Käufer berechtigt die bereits ausgestellte PO oder den Vertrag nach seiner eigenen Xxxx zu kündigen und sich die Liefergegenstände anderweitig zu beschaffen. Sollte der Lieferant ein wettbewerbsfähiges Gegenangebot machen, kann der Käufer es nach seiner Xxxx annehmen. Der Käufer kann diese Rechte während der Dauer des Vertrags beliebig oft ausüben.
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Außerordentliche Kündigung. 10.2.1 12.1 Der Käufer Vertrag kann diesen Vertrag jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände Frist gekündigt und die Lieferung eingestellt werden. StWB muss den Kunden unverzüglich beim zuständigen Verteilnetzbetreiber abmelden. Soweit die Entnahmen des Kunden im Einzelfall und unter Abwägung Falle einer außerordentlichen Kündigung durch StWB trotz der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung Abmeldung (etwa wegen Bearbeitungsfristen des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Netzbetreibers, Prozessfristen aus den Festlegungen der BNetzA zu Lieferantenwechselprozessen) über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus der StWB bilanziell zugeord- net werden, ohne dass StWB dafür einen Ausgleich erhält (z.B. im Rahmen der Mehr- oder Mindermengenabrechnung des Netzbetreibers), schuldet der Kunde für diese fortwähren- de Belieferung das Entgelt nach diesem Vertrag.
12.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor im Fall eines Energiediebstahls oder im Fall eines Zahlungsverzugs. Im Fall des Zahlungsverzugs besteht das Recht zur außeror- dentlichen Kündigung nach dieser Ziffer nicht, solange die Sperrvoraussetzungen des § 19 Abs. 2 StromGVV hinsichtlich Mindestbetrag und Häufigkeit der Säumnis nicht vorliegen. Bei der Berechnung des Mindestbetrags bleiben nicht titulierte Forderungen außer Betracht, die der Kunde schlüssig be- anstandet hat, die wegen einer Vereinbarung zwischen StWB und Kunden noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung von StWB resultieren. Dem Kunden ist die Kündigung mindes- tens zwei Wochen vorher anzudrohen; die Kündigung unter- bleibt in der Regel insbesondere dann vor, wenn
a) der Lieferant seiner Leistungspflicht innerhalb der festgelegten Zeit nicht nachkommt,
b) der Lieferant keine geeigneten Fortschritte bei der Vertragserfüllung macht und dies nach verständiger Beurteilung durch den Käufer und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien die Vertragserfüllung unter Beachtung der Bestimmungen in der jeweiligen Bestellung insgesamt ernsthaft gefährdet, oder
10.2.2 Die Kündigung wird erst wirksamdiesem Fall, wenn der Lieferant das Leistungshindernis oder die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Zugang einer entsprechenden Mahnung abstellt oder beseitigt. Davon ausgenommen ist eine Kündigung des Käufers wegen Verletzungen der Ziffern 14, 15 oder 16 durch den Lieferanten. Eine darauf gestützte Kündigung wird mit Zugang beim Lieferanten sofort wirksam.
10.2.3 Der Käufer ist nach wirksamer Kündigung berechtigt, die von Folgen der Kündigung betroffenen Liefergegenstände zu angemessenen Bedingungen und auf Kosten außer Verhältnis zur Schwere des Lieferanten von Dritten zu beziehenZahlungsverzugs stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommt.
10.2.4 In jedem Fall wird der Lieferant die Vertragserfüllung im Hinblick auf diejenigen Liefergegenstände fortsetzen, die von der Kündigung nicht erfasst werden.
10.2.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Käufers besteht nicht, wenn der Kündigungsgrund außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegt, der Lieferant den Kündigungsgrund auch aus sonstigen Gründen nicht zu vertreten hat und die dadurch bedingte Verzögerung nicht länger als 60 Tage andauert.
10.2.6 Der Käufer ist nach seiner Xxxx berechtigt, statt der Kündigung den Lieferplan zu verlängern oder auf etwaige Ansprüche wegen Minderleistung des Lieferanten zu verzichten. In diesem Fall wird der Lieferant den Käufer für alle auf Grund der Verlängerung oder des Verzichts entstandenen Schäden, Aufwendungen und Kosten entsprechend entschädigen.
10.2.7 Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer umgehend über etwaige Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Bestellung oder des Lieferplans schriftlich zu informieren.
10.2.8 Sollte der Lieferant nicht in der Lage sein den vereinbarten Lieferplan einzuhalten, ist der Käufer berechtigt, auf Kosten des Lieferanten und unabhängig vom jeweiligen Transportweg schnellstmögliche Lieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, ggf. einen Kostenvorschuss für die anfallenden Lieferkosten zu leisten.
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Samples: Gas Supply Agreement
Außerordentliche Kündigung. 10.2.1 Der Käufer kann diesen Vertrag jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt in der Regel insbesondere dann vor, wenn
a) der Lieferant seiner Leistungspflicht innerhalb der festgelegten Zeit oder nach schriftlich gewährter Verlängerung durch den Käufer nicht nachkommt,
b) der Lieferant keine geeigneten Fortschritte bei der Vertragserfüllung macht und dies nach verständiger Beurteilung durch den Käufer und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien die Vertragserfüllung unter Beachtung der Bestimmungen in der jeweiligen Bestellung insgesamt ernsthaft gefährdet, oder
c) der Lieferant die Bestimmungen und Vereinbarungen dieses Vertrages missachtet oder verletzt.
10.2.2 Die Kündigung wird erst wirksam, wenn der Lieferant das Leistungshindernis Leistungshindernisses oder die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Zugang einer entsprechenden Mahnung abstellt oder beseitigt. Davon ausgenommen ist eine Kündigung des Käufers wegen Verletzungen der Ziffern 14, 15 oder 16 durch den Lieferanten. Eine darauf gestützte Kündigung wird mit Zugang beim Lieferanten sofort wirksam.
10.2.3 Der Käufer ist nach wirksamer Kündigung berechtigt, die von der Kündigung betroffenen Liefergegenstände zu angemessenen Bedingungen und auf Kosten des Lieferanten von Dritten zu beziehen.
10.2.4 In jedem Fall wird der Lieferant die Vertragserfüllung im Hinblick auf diejenigen Liefergegenstände fortsetzen, die von der Kündigung nicht erfasst werden.
10.2.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Käufers besteht nicht, wenn der Kündigungsgrund außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten (einschließlich dessen Subunternehmer) liegt, der Lieferant den Kündigungsgrund auch aus sonstigen Gründen nicht zu vertreten hat und die dadurch bedingte Verzögerung nicht länger als 60 Tage andauert.
10.2.6 Der Käufer ist nach seiner Xxxx berechtigt, statt der Kündigung den Lieferplan zu verlängern oder auf etwaige Ansprüche wegen Minderleistung des Lieferanten zu verzichten. In diesem Fall wird der Lieferant den Käufer für alle auf Grund der Verlängerung oder des Verzichts entstandenen Schäden, Aufwendungen und Kosten entsprechend entschädigen.
10.2.7 Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer umgehend über etwaige Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Bestellung oder des Lieferplans schriftlich zu informieren.
10.2.8 Sollte der Lieferant nicht in der Lage sein den vereinbarten Lieferplan einzuhalten, ist der Käufer berechtigt, auf Kosten des Lieferanten und unabhängig vom jeweiligen Transportweg schnellstmögliche Lieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, ggf. einen Kostenvorschuss für die anfallenden Lieferkosten zu leisten.
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Außerordentliche Kündigung. 10.2.1 Der Käufer kann diesen Beide Vertragspartner haben das Recht den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise gemäß § 648a BGB aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Kündigungserklärung muss in allen Fällen schriftlich erfolgen (§ 650h BGB).
21.2.1 Ein wichtiger Grund im Sinne des § 648a Abs. 1 BGB liegt in der Regel für EXYTE insbesondere dann vor,
21.2.1.1 wenn der AN seine Zahlungen einstellt, wennüberschuldet oder zahlungsunfähig ist oder wenn sich die Ertrags-, Finanz-, oder Vermögenssituation des AN erheblich verschlechtert, so dass von einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages nicht mehr auszugehen ist,
a) 21.2.1.2 wenn der Lieferant seiner Leistungspflicht AN Personen auf Seiten von EXYTE, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile bietet, verspricht oder gewährt oder solche Vorteile diesen nahestehenden Personen bietet, verspricht oder gewährt oder anderweitig gegen die Verpflichtungen zur Geheimhaltung oder dem Datenschutz/Compliance verstößt,
21.2.1.3 der AN ohne rechtfertigenden Grund seine Arbeiten unterbricht und diese auch nach Mahnung und Fristsetzung durch EXYTE nicht wieder aufnimmt,
21.2.1.4 wenn sich der AN in Leistungsverzug über einen Vertragstermin oder einen Termin in dem Terminplan oder dem vom AN übergebenen Detailterminplan befindet und EXYTE dem AN erfolglos eine angemessene Nachfrist mit Kündigungsandrohung gesetzt hat,
21.2.1.5 wenn der AN seine Leistungen mit wesentlichen Mängeln erbringt und EXYTE zur Beseitigung dieser Mängel aufgefordert hat und der AN die Mängel trotz Fristsetzung und Kündigungsandrohung nicht innerhalb der festgelegten Zeit nicht nachkommt,gesetzten Frist beseitigt, wobei das Kündigungsrecht auch schon vor Abnahme besteht. Hiervon unberührt bleiben § 634 BGB und Ziffer 3.1.7 dieser AEB.
b) der Lieferant keine geeigneten Fortschritte bei der Vertragserfüllung macht und dies nach verständiger Beurteilung durch den Käufer und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien die Vertragserfüllung unter Beachtung der Bestimmungen in der jeweiligen Bestellung insgesamt ernsthaft gefährdet, oder
10.2.2 Die Kündigung wird erst wirksam21.2.1.6 wenn ein begründeter Verdacht auf eine Verfehlung des AN gemäß § 1 SchwarzArbG besteht. Begründeter Verdacht besteht insbesondere, wenn der Lieferant das Leistungshindernis oder die Vertragsverletzung AN seinen Auskunfts- und Rechenschaftspflichten nicht innerhalb von 10 binnen 14 Tagen ab nach Zugang einer entsprechenden Mahnung abstellt oder beseitigt. Davon ausgenommen ist eine Kündigung des Käufers wegen Verletzungen der Ziffern 14, 15 oder 16 durch den Lieferanten. Eine darauf gestützte Kündigung wird mit Zugang beim Lieferanten sofort wirksamschriftlichen Aufforderung von EXYTE nachkommt.
10.2.3 Der Käufer 21.2.1.7 wenn der AN eine wesentliche Verpflichtung aus dem Vertrag trotz Nachfristsetzung nicht erfüllt (z.B. die Verpflichtung nach Ziffer 17 ausreichende Versicherungen abzuschließen).
21.2.2 Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund ist nach wirksamer Kündigung EXYTE berechtigt, die von den noch nicht vollendeten Teil der Kündigung betroffenen Liefergegenstände Leistung zu angemessenen Bedingungen und Lasten des AN durch einen Dritten ausführen zu lassen. Ansprüche auf Kosten des Lieferanten von Dritten zu beziehenweitergehenden Schadenersatz bleiben hiervon unberührt.
10.2.4 In jedem Fall wird 21.2.3 Für die Weiterführung der Lieferant die Vertragserfüllung im Hinblick auf diejenigen Liefergegenstände fortsetzenArbeiten kann EXYTE Geräte, die von der Kündigung nicht erfasst werden.
10.2.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Käufers besteht nicht, wenn der Kündigungsgrund außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegt, der Lieferant den Kündigungsgrund auch aus sonstigen Gründen nicht zu vertreten hat und die dadurch bedingte Verzögerung nicht länger als 60 Tage andauert.
10.2.6 Der Käufer ist nach seiner Xxxx berechtigt, statt der Kündigung den Lieferplan zu verlängern oder auf etwaige Ansprüche wegen Minderleistung des Lieferanten zu verzichten. In diesem Fall wird der Lieferant den Käufer für alle auf Grund der Verlängerung oder des Verzichts entstandenen Schäden, Aufwendungen und Kosten entsprechend entschädigen.
10.2.7 Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer umgehend über etwaige Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Bestellung oder des Lieferplans schriftlich zu informieren.
10.2.8 Sollte der Lieferant nicht in der Lage sein den vereinbarten Lieferplan einzuhalten, ist der Käufer berechtigtGerüste, auf Kosten des Lieferanten der Baustelle vorhandene Einrichtungen und unabhängig vom jeweiligen Transportweg schnellstmögliche Lieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, ggf. einen Kostenvorschuss für die anfallenden Lieferkosten zu leistengelieferte Stoffe und Bauteile gegen angemessene Vergütung in Anspruch nehmen.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services
Außerordentliche Kündigung. 10.2.1 12.1 Der Käufer Energieliefervertrag kann diesen Vertrag jederzeit ganz oder teilweise während seiner Laufzeit nur aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet gekündigt werden kann(§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt in der Regel für den Lieferanten insbesondere dann vor, wennwenn die Voraussetzungen einer Unterbrechung nach Ziff. 11.1 vorliegen oder wenn dem Lieferanten eine negative Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei über den Kunden vor liegt, die sich insbesondere auf folgende Punkte bezieht: Zwangsvollstreckung, erfolglose Pfändung, Abnahme der Vermögensauskunft, Restschuldbefreiung.
12.2 Die zur Kündigung berechtigte Partei kann bei Vertretenmüssen des Kündigungs grunds durch die andere Partei Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verlangen. Die Höhe des Schadens berechnet sich in diesem Fall wie folgt, ohne dass der Abschluss tat sächlicher Deckungsgeschäfte erforderlich wäre:
a) bei Vertretenmüssen des Kunden aus der positiven Differenz zwischen dem Erlös, den der Lieferant seiner Leistungspflicht innerhalb bei vereinbarungsgemäßer Erfüllung des Energieliefervertrages (ohne Kündigung) erzielt hätte, und dem (Minder)Erlös, der festgelegten Zeit nicht nachkommt,aus einem Verkauf der betroffenen elektrischen Energie auf einem geeigneten Markt in angemessenem zeitlichen Zusammenhang zu der Vertragsbeendigung bei kaufmännisch vernünftiger Handlungsweise zu erzielen ist oder wäre, zuzüglich aller erforderlichen Transaktionskosten.
b) bei Vertretenmüssen des Lieferanten aus der Lieferant keine geeigneten Fortschritte bei der Vertragserfüllung macht und dies nach verständiger Beurteilung durch positiven Differenz zwischen den Käufer und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien die Vertragserfüllung unter Beachtung der Bestimmungen in der jeweiligen Bestellung insgesamt ernsthaft gefährdet, oder
10.2.2 Die Kündigung wird erst wirksam, wenn der Lieferant das Leistungshindernis oder die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Zugang einer entsprechenden Mahnung abstellt oder beseitigt. Davon ausgenommen ist eine Kündigung des Käufers wegen Verletzungen der Ziffern 14, 15 oder 16 durch den Lieferanten. Eine darauf gestützte Kündigung wird mit Zugang beim Lieferanten sofort wirksam.
10.2.3 Der Käufer ist nach wirksamer Kündigung berechtigt(Mehr) Aufwendungen, die von der Kündigung Kunde für einen Kauf der betroffenen Liefergegenstände elektrischen Energie auf einem geeigneten Markt in angemessenem zeitlichen Zusammenhang mit der Vertragsbe endigung bei kaufmännisch vernünftiger Handlungsweise zu angemessenen Bedingungen leisten hat oder hätte, und auf Kosten des Lieferanten von Dritten zu beziehen.
10.2.4 In jedem Fall wird der Lieferant die Vertragserfüllung im Hinblick auf diejenigen Liefergegenstände fortsetzenden Aufwendungen, die von der Kündigung nicht erfasst werdenKunde bei vereinbarungsgemäßer Erfüllung des Energieliefer vertrages (ohne Kündigung) hätte leisten müssen, zuzüglich aller erforderlichen Transakti onskosten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruches bleibt unberührt.
10.2.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Käufers besteht nicht, wenn der Kündigungsgrund außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegt, der Lieferant den Kündigungsgrund auch aus sonstigen Gründen nicht zu vertreten hat und die dadurch bedingte Verzögerung nicht länger als 60 Tage andauert.
10.2.6 Der Käufer ist nach seiner Xxxx berechtigt, statt der Kündigung den Lieferplan zu verlängern oder auf etwaige Ansprüche wegen Minderleistung des Lieferanten zu verzichten. In diesem Fall wird der Lieferant den Käufer für alle auf Grund der Verlängerung oder des Verzichts entstandenen Schäden, Aufwendungen und Kosten entsprechend entschädigen.
10.2.7 Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer umgehend über etwaige Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Bestellung oder des Lieferplans schriftlich zu informieren.
10.2.8 Sollte der Lieferant nicht in der Lage sein den vereinbarten Lieferplan einzuhalten, ist der Käufer berechtigt, auf Kosten des Lieferanten und unabhängig vom jeweiligen Transportweg schnellstmögliche Lieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, ggf. einen Kostenvorschuss für die anfallenden Lieferkosten zu leisten.
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Samples: Energieliefervertrag
Außerordentliche Kündigung. 10.2.1 12.1 Der Käufer Vertrag kann diesen Vertrag jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände Frist gekündigt und die Lieferung eingestellt werden. StWB muss den Kunden unverzüglich beim zuständigen Verteilnetz- betreiber abmelden. Soweit die Entnahmen des Kunden im Einzelfall und unter Abwägung Falle einer außerordentlichen Kündigung durch StWB trotz der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung Abmeldung (etwa wegen Bearbeitungsfristen des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Netzbetrei- bers, Prozessfristen aus den Festlegungen der BNetzA zu Lieferantenwechselprozessen) über den Zeitpunkt der Vertrags- beendigung hinaus der StWB bilanziell zugeordnet werden, ohne dass StWB dafür einen Ausgleich erhält (z. B. im Rahmen der Mehr- oder Mindermengenabrechnung des Netzbetreibers), schuldet der Kunde für diese fortwährende Belieferung das Ent- gelt nach diesem Vertrag.
12.2 Ein wichtiger Grund liegt in der Regel insbesondere dann vor, wenn
a) der Lieferant seiner Leistungspflicht innerhalb der festgelegten Zeit nicht nachkommt,
b) der Lieferant keine geeigneten Fortschritte bei der Vertragserfüllung macht und dies nach verständiger Beurteilung durch den Käufer und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien die Vertragserfüllung unter Beachtung der Bestimmungen in der jeweiligen Bestellung insgesamt ernsthaft gefährdet, oder
10.2.2 Die Kündigung wird erst wirksam, wenn der Lieferant das Leistungshindernis oder die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Zugang einer entsprechenden Mahnung abstellt oder beseitigt. Davon ausgenommen ist eine Kündigung des Käufers wegen Verletzungen der Ziffern 14, 15 oder 16 durch den Lieferanten. Eine darauf gestützte Kündigung wird mit Zugang beim Lieferanten sofort wirksam.
10.2.3 Der Käufer ist nach wirksamer Kündigung berechtigt, die von der Kündigung betroffenen Liefergegenstände zu angemessenen Bedingungen und auf Kosten des Lieferanten von Dritten zu beziehen.
10.2.4 In jedem Fall wird der Lieferant die Vertragserfüllung vor im Hinblick auf diejenigen Liefergegenstände fortsetzen, die von der Kündigung nicht erfasst werden.
10.2.5 Das Fall eines Energiediebstahls oder im Fall eines Zahlungsverzugs. Im Fall des Zahlungsverzugs besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Käufers besteht nach dieser Ziffer nicht, solange die Sperrvorausset- zungen des § 19 Abs. 2 StromGVV hinsichtlich Mindestbetrag und Häufigkeit der Säumnis nicht vorliegen. Bei der Berechnung des Mindestbetrags bleiben nicht titulierte Forderungen außer Betracht, die der Kunde schlüssig beanstandet hat, die wegen einer Vereinbarung zwischen StWB und Kunden noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechts- kräftig entschiedenen Preiserhöhung von StWB resultieren. Dem Kunden ist die Kündigung mindestens zwei Wochen vorher anzudrohen; die Kündigung unterbleibt in diesem Fall ferner, wenn der Kündigungsgrund außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegt, der Lieferant den Kündigungsgrund auch aus sonstigen Gründen nicht zu vertreten hat und die dadurch bedingte Verzögerung nicht länger als 60 Tage andauert.
10.2.6 Der Käufer ist nach seiner Xxxx berechtigt, statt Folgen der Kündigung den Lieferplan zu verlängern außer Verhältnis zur Schwere des Zahlungsverzugs stehen oder auf etwaige Ansprüche wegen Minderleistung des Lieferanten zu verzichten. In diesem Fall wird der Lieferant den Käufer für alle auf Grund der Verlängerung oder des Verzichts entstandenen SchädenKunde darlegt, Aufwendungen und Kosten entsprechend entschädigendass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommt.
10.2.7 Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer umgehend über etwaige Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Bestellung oder des Lieferplans schriftlich zu informieren.
10.2.8 Sollte der Lieferant nicht in der Lage sein den vereinbarten Lieferplan einzuhalten, ist der Käufer berechtigt, auf Kosten des Lieferanten und unabhängig vom jeweiligen Transportweg schnellstmögliche Lieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, ggf. einen Kostenvorschuss für die anfallenden Lieferkosten zu leisten.
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Samples: Ergänzende Bedingungen Zur Stromgvv
Außerordentliche Kündigung. 10.2.1 Der Käufer kann diesen Vertrag 18.1 Zusätzlich und in Ergänzung zu gesetzlichen oder anderweitig vertraglich vorgesehenen Kündigungsrechten ist CHERRY jederzeit ganz zur vollständigen oder teilweise teilweisen Kündigung aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigeninsbesondere berechtigt, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall - der Lieferant eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, welche nicht innerhalb einer angemessenen Frist, maximal jedoch dreißig (30) Tage nach schriftlichem Hinweis auf die Pflichtverletzung an den Lieferanten, geheilt wird; - eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht und unter Abwägung dadurch die Erfüllung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kannVerpflichtungen aus diesem Vertrag gegenüber CHERRY gefährdet ist. Ein wichtiger Grund Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse liegt in der Regel insbesondere dann vor, wenn
a) der Lieferant seiner Leistungspflicht innerhalb der festgelegten Zeit nicht nachkommt,
b) der Lieferant keine geeigneten Fortschritte bei der Vertragserfüllung macht und dies nach verständiger Beurteilung durch den Käufer und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien die Vertragserfüllung unter Beachtung der Bestimmungen in der jeweiligen Bestellung insgesamt ernsthaft gefährdet, oder
10.2.2 Die Kündigung wird erst wirksam, wenn der Lieferant das Leistungshindernis eigene Lieferantenrechnungen nicht begleicht, seine Schecks nicht eingelöst werden oder seine Wechsel zu Protest gehen; - ein zulässiger Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird, der Lieferant seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat, oder der Rechtsträger des Lieferanten aus anderen Gründen als die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Vertragsverletzung nicht innerhalb Abweisung mangels Masse aufgelöst wurde; - die Eigentums- oder Beteiligungsverhältnisse auf Seiten des Lieferanten sich wesentlich verändern, ein Wechsel in der Geschäftsführung stattfindet oder ähnliche schwerwiegende Veränderungen auf Seiten des Lieferanten erfolgen, welche aus vernünftiger Sicht von 10 Tagen ab Zugang einer entsprechenden Mahnung abstellt oder beseitigt. Davon ausgenommen ist CHERRY eine Kündigung des Käufers wegen Verletzungen der Ziffern 14, 15 oder 16 durch den Lieferanten. Eine darauf gestützte Kündigung wird mit Zugang beim Lieferanten sofort wirksamordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen.
10.2.3 18.2 Der Käufer ist nach wirksamer Lieferant bleibt im Falle einer Kündigung berechtigtverpflichtet, die bestehende vertragliche Vereinbarungen bis zum Wirksamwerden der Kündigung in vollem Umfang weiter zu erfüllen, und darüber hinaus, soweit diese Vereinbarungen nicht von der Kündigung betroffenen Liefergegenstände zu angemessenen Bedingungen und auf Kosten des Lieferanten von Dritten zu beziehenerfasst sind.
10.2.4 In jedem Fall wird der Lieferant die Vertragserfüllung im Hinblick auf diejenigen Liefergegenstände fortsetzen, die von der Kündigung nicht erfasst werden.
10.2.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Käufers besteht nicht, wenn der Kündigungsgrund außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegt, der Lieferant den Kündigungsgrund auch aus sonstigen Gründen nicht zu vertreten hat und die dadurch bedingte Verzögerung nicht länger als 60 Tage andauert.
10.2.6 Der Käufer ist nach seiner Xxxx berechtigt, statt der Kündigung den Lieferplan zu verlängern oder auf etwaige Ansprüche wegen Minderleistung des Lieferanten zu verzichten. In diesem Fall wird der Lieferant den Käufer für alle auf Grund der Verlängerung oder des Verzichts entstandenen Schäden, Aufwendungen und Kosten entsprechend entschädigen.
10.2.7 Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer umgehend über etwaige Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Bestellung oder des Lieferplans schriftlich zu informieren.
10.2.8 Sollte der Lieferant nicht in der Lage sein den vereinbarten Lieferplan einzuhalten, ist der Käufer berechtigt, auf Kosten des Lieferanten und unabhängig vom jeweiligen Transportweg schnellstmögliche Lieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, ggf. einen Kostenvorschuss für die anfallenden Lieferkosten zu leisten.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Außerordentliche Kündigung. 10.2.1 Der Käufer kann diesen Vertrag jederzeit ganz oder teilweise 17.1 Das Recht zur außerordentlichen, d.h. fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kannbleibt un- berührt. Ein wichtiger solcher Grund liegt in der Regel insbesondere dann vor, wenn
a) der Lieferant seiner Leistungspflicht innerhalb der festgelegten Zeit nicht nachkommt,Kunde seine Zahlungen in unberechtigter Weise teilweise oder gänzlich einstellt oder
b) der Lieferant Kunde für 2 (zwei) aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheb- lichen Betrages der geschuldeten Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeit- raum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Gebühren für 2 (zwei) Monate entspricht (mindestens jedoch in Höhe von € 75 (gemäß der Berechnung unter § 9 Abs. 5 und 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen)), in Verzug kommt,
c) der Kunde zahlungsunfähig wird, eine eidesstattliche Versicherung abgibt oder über sein Ver- mögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird,
d) der Kunde die technischen Einrichtungen manipuliert und/oder die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt oder bei der Nutzung der Dienste gegen Strafvor- schriften verstößt oder wenn ein entsprechend dringender Tatverdacht besteht,
e) der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrages (insbesondere aus § 11) verstößt und trotz schriftlicher Mitteilung keine geeigneten Fortschritte bei der Vertragserfüllung macht und dies nach verständiger Beurteilung durch den Käufer und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien die Vertragserfüllung unter Beachtung der Bestimmungen in der jeweiligen Bestellung insgesamt ernsthaft gefährdetMaßnahmen trifft, oder
10.2.2 Die Kündigung wird erst wirksam, wenn der Lieferant das Leistungshindernis oder um die Vertragsverletzung unverzüglich abzustellen,
f) der Kunde eine erforderliche Grundstückseigentümererklärung (vgl. § 5 Abs. 3 dieser AGB) nicht innerhalb vorlegt oder eine solche gekündigt oder zurückgezogen wird,
g) VSE NET eine erforderliche Lizenz verliert oder ihre Leistung aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung einstellen muss,
h) dem Verlangen von 10 Tagen ab Zugang einer entsprechenden Mahnung abstellt VSE NET nach Sicherheitsleistung nicht oder beseitigt. Davon ausgenommen ist nur unvollständig nachge- kommen wird,
i) eine Sperre des Anschlusses gemäß § 45k TKG mindestens vierzehn Tage anhält und VSE NET die außerordentliche Kündigung mindestens vierzehn Tage vor Inkrafttreten der Kündigung angedroht hat,
j) das Unternehmen des Käufers wegen Verletzungen Kunden aufgelöst wird oder der Ziffern 14, 15 oder 16 durch den Lieferanten. Eine darauf gestützte Kündigung wird mit Zugang beim Lieferanten sofort wirksamKunde seine Geschäftstätigkeit auf Dauer einstellt.
10.2.3 Der Käufer ist nach wirksamer Kündigung berechtigt17.2 Kündigt VSE NET den Vertrag aus wichtigem Grund vor funktionsgemäßer Bereitstellung der Dienste, so hat der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen. VSE NET kann statt des Aufwendungsersatzes von der Kündigung betroffenen Liefergegenstände zu angemessenen Bedingungen und auf Kosten des Lieferanten dem Kunden eine Schadenspauschale in Höhe von Dritten zu beziehen100,00 € verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass VSE NET kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche von VSE NET bleiben unberührt.
10.2.4 In jedem Fall wird 17.3 Kündigt VSE NET den Vertrag vor Ablauf der Lieferant die Vertragserfüllung im Hinblick auf diejenigen Liefergegenstände fortsetzenMindestvertragslaufzeit aus wichtigem Grund, die von den der Kündigung nicht erfasst werden.
10.2.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Käufers besteht nichtKunde zu vertreten hat, wenn oder kündigt der Kündigungsgrund außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegtKunde den Vertrag vor Ablauf der Mindest- vertragslaufzeit aus wichtigem Grunde, der Lieferant den Kündigungsgrund auch aus sonstigen Gründen VSE NET nicht zu vertreten hat und die dadurch bedingte Verzögerung nicht länger als 60 Tage andauert.
10.2.6 Der Käufer ist nach seiner Xxxx berechtigthat, statt oder kommt es vor Ablauf der Kündigung den Lieferplan Mindestvertragslaufzeit zu verlängern oder auf etwaige Ansprüche wegen Minderleistung einer einvernehmlichen Beendigung des Lieferanten zu verzichten. In diesem Fall wird der Lieferant den Käufer für alle auf Grund der Verlängerung oder des Verzichts entstandenen SchädenVertragsverhält- nis, Aufwendungen und Kosten entsprechend entschädigen.
10.2.7 Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer umgehend über etwaige Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Bestellung oder des Lieferplans schriftlich zu informieren.
10.2.8 Sollte der Lieferant nicht in der Lage sein den vereinbarten Lieferplan einzuhalten, so ist der Käufer berechtigtKunde zur Zahlung eines Ablösungsbetrages verpflichtet. Die Höhe des Ablöse- betrages beträgt ein Viertel der Summe der restlich anstehenden Entgelte, auf Kosten des Lieferanten und unabhängig vom jeweiligen Transportweg schnellstmögliche Lieferung die bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu verlangenzahlen gewesen wären. In diesem Fall ist Hinzu kommen die Aufwendungen von VSE NET, die VSE NET bei anderen Unternehmen, z.B. der Lieferant verpflichtetDeutschen Telekom AG, ggf. einen Kostenvorschuss für die anfallenden Lieferkosten zu leistenUmschaltung und Kündigung der Leitung entstanden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Außerordentliche Kündigung. 10.2.1 Der Käufer kann diesen Vertrag jederzeit ganz oder teilweise 8.1 Beide Parteien haben das Recht, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ihm dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere in den Fällen des § 19 Abs. 1 GasGVV oder im Falle eines Zahlungsverzuges unter den Voraussetzungen der Ziffer 7.2 Sätze 4 bis 6 vor.
8.2 Besteht der wichtige Grund liegt in der Regel insbesondere dann vorVerletzung einer Pflicht aus dem Vertrag einschließ- lich der Verletzung von Zahlungsverpflichtungen, wennist die Kündigung erst nach vorheriger Androhung und erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist zulässig, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beider- seitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen, beispielsweise wenn der Kunde grob schuldhaft vertragswidrig handelt oder Manipulationen an der Messeinrichtung vornimmt. Die Kündigung unterbleibt, wenn die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere des Zahlungsverzuges stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichend Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommt.
a) 8.3 Mit Ausnahme der Lieferant seiner Leistungspflicht innerhalb Zahlungsverpflichtungen enden die beiderseitigen Vertragspflichten mit sofortiger Wirkung. Die GVP muss den Kunden mit Aussprechen der festgelegten Zeit nicht nachkommt,Kündigung unverzüglich beim zuständigen Verteilnetzbetreiber abmelden. Soweit die Entnahmen des Kunden, trotz der Abmeldung (etwa wegen Bearbeitungsfristen des Netzbetreibers, Fristen der Marktkommunikation (GeLi)), über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus dem Lieferanten bilanziell zugeordnet werden, schuldet der Kunde für diese fortwährende Belieferung das Entgelt nach diesem Vertrag.
b) der Lieferant keine geeigneten Fortschritte bei der Vertragserfüllung macht und dies nach verständiger Beurteilung 8.4 Eine durch den Käufer und Kunden ausgesprochene Kündigung bestätigt GVP innerhalb einer Woche nach Zugang unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien die Vertragserfüllung unter Beachtung der Bestimmungen Angabe des Vertragsendes in der jeweiligen Bestellung insgesamt ernsthaft gefährdet, oder
10.2.2 Die Kündigung wird erst wirksam, wenn der Lieferant das Leistungshindernis oder die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Zugang einer entsprechenden Mahnung abstellt oder beseitigt. Davon ausgenommen ist eine Kündigung des Käufers wegen Verletzungen der Ziffern 14, 15 oder 16 durch den Lieferanten. Eine darauf gestützte Kündigung wird mit Zugang beim Lieferanten sofort wirksamTextform.
10.2.3 Der Käufer ist nach wirksamer Kündigung berechtigt, die von 8.5 Kündigungen bedürfen der Kündigung betroffenen Liefergegenstände zu angemessenen Bedingungen und auf Kosten des Lieferanten von Dritten zu beziehenTextform.
10.2.4 In jedem Fall wird der Lieferant die Vertragserfüllung im Hinblick auf diejenigen Liefergegenstände fortsetzen, die von der Kündigung nicht erfasst werden.
10.2.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Käufers besteht nicht, wenn der Kündigungsgrund außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegt, der Lieferant den Kündigungsgrund auch aus sonstigen Gründen nicht zu vertreten hat und die dadurch bedingte Verzögerung nicht länger als 60 Tage andauert.
10.2.6 Der Käufer ist nach seiner Xxxx berechtigt, statt der Kündigung den Lieferplan zu verlängern oder auf etwaige Ansprüche wegen Minderleistung des Lieferanten zu verzichten. In diesem Fall wird der Lieferant den Käufer für alle auf Grund der Verlängerung oder des Verzichts entstandenen Schäden, Aufwendungen und Kosten entsprechend entschädigen.
10.2.7 Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer umgehend über etwaige Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Bestellung oder des Lieferplans schriftlich zu informieren.
10.2.8 Sollte der Lieferant nicht in der Lage sein den vereinbarten Lieferplan einzuhalten, ist der Käufer berechtigt, auf Kosten des Lieferanten und unabhängig vom jeweiligen Transportweg schnellstmögliche Lieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, ggf. einen Kostenvorschuss für die anfallenden Lieferkosten zu leisten.
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Samples: Gasliefervertrag
Außerordentliche Kündigung. 10.2.1 Der Käufer Das Recht beider Parteien zu einer außerordentlichen Kündi gung bleibt unberührt. Insbesondere kann diesen der Vertrag von Heidelberg jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigem Grund und schriftlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigenFrist gekündigt werden, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände im Einzelfall und unter Abwägung • der beiderseitigen Interessen eine Kunde mit fälligen Zahlungen von Vertragsgebühren 30 Tage oder länger in Verzug ist; • sich die wirtschaftliche Lage des Kunden in einer Weise verschlechtert, die die ordnungsgemäße Fortsetzung der Zahlung nicht länger gewährleistet erscheinen lässt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn auf Seiten des Vertragsverhältnisses Kunden Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungs maßnahmen, Wechsel oder Scheckproteste erfolgen oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eingeleitet wird; • der Kunde nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt während der gesamten Vertragsdauer die Einhaltung der technischen Rahmenbedingungen sicher stellt, die in der Regel insbesondere dann vorDokumentation und den Bedienungshand büchern des Vertragsgegenstandes und seiner Komponen ten vorgegeben sind; • der Kunde eigenmächtig technische Änderungen oder Eingriffe an diesen Maschinen vornimmt oder durch Nichtverwendung von Originalmaterialien Störungen an dem Vertragsgegenstand auftreten; • der Kunde sein Recht am Besitz des Vertragsgegenstandes verliert, wenn
a) zum Beispiel durch Rückgängigmachung der Lieferant seiner Leistungspflicht innerhalb zu grundeliegenden Bestellung, oder • der festgelegten Zeit nicht nachkommt,
b) Kunde den Vertragsgegenstand an einen anderen Standort verbringt als zu Vertragsbeginn festgelegt wurde und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung des Service vertrages Digital erschwert wird. Die Durchführung der Lieferant keine geeigneten Fortschritte bei vereinbarten Dienstleistungen hängt entscheidend von der Vertragserfüllung macht und dies nach verständiger Beurteilung durch Verfügbarkeit von Serviceteilen ab. Heidelberg kann daher nur für den Käufer und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen der Parteien die Vertragserfüllung unter Beachtung der Bestimmungen Zeitraum, in der jeweiligen Bestellung insgesamt ernsthaft gefährdet, oder
10.2.2 Die Kündigung wird erst wirksam, wenn der Lieferant das Leistungshindernis oder die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Zugang einer entsprechenden Mahnung abstellt oder beseitigt. Davon ausgenommen ist eine Kündigung des Käufers wegen Verletzungen der Ziffern 14, 15 oder 16 durch den Lieferanten. Eine darauf gestützte Kündigung wird mit Zugang dem Service teile beim Lieferanten sofort wirksam.
10.2.3 Der Käufer ist nach wirksamer Kündigung berechtigtHersteller vorrätig sind, die von vertraglich vereinbar ten Leistungen erbringen. Sollte der Kündigung betroffenen Liefergegenstände zu angemessenen Bedingungen Fall eintreten, dass für den Vertragsgegenstand und auf Kosten seine Komponenten keine Ser viceteile beim Hersteller mehr verfügbar sind, ist Heidelberg zur teilweisen oder vollständigen außerordentlichen Kündi gung des Lieferanten von Dritten zu beziehen.
10.2.4 In jedem Fall wird der Lieferant die Vertragserfüllung im Hinblick auf diejenigen Liefergegenstände fortsetzen, die von der Kündigung nicht erfasst werden.
10.2.5 Das Recht zur Servicevertrages Digital berechtigt. Der Kunde kann aus einer außerordentlichen Kündigung des Käufers besteht nichtServicevertrages durch Heidelberg weder Erfüllungs noch Schadensersatzansprüche – gleich welcher Art – herleiten. Ändert Heidelberg die Vertragsgebühren gemäß § 7 Absatz 5 und führt die Anpassung zu einer Erhöhung der Vertragsge bühren von mehr als 6 % jährlich, wenn hat der Kündigungsgrund außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegt, der Lieferant den Kündigungsgrund auch aus sonstigen Gründen nicht zu vertreten hat und die dadurch bedingte Verzögerung nicht länger als 60 Tage andauert.
10.2.6 Der Käufer ist nach seiner Xxxx berechtigt, statt der Kündigung den Lieferplan zu verlängern oder auf etwaige Ansprüche wegen Minderleistung des Lieferanten zu verzichten. In diesem Fall wird der Lieferant den Käufer für alle auf Grund der Verlängerung oder des Verzichts entstandenen Schäden, Aufwendungen und Kosten entsprechend entschädigen.
10.2.7 Der Lieferant ist verpflichtetKunde das Recht, den Käufer umgehend über etwaige Schwierigkeiten bei Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragserfüllung und insbesondere Änderung zu kündigen. Dieses außerordentliche Kündi gungsrecht muss jedoch spätestens binnen eines Monats, nachdem der Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen Bestellung oder des Lieferplans Kunde die Ankündigung von Heidelberg erhal ten hat, schriftlich zu informierenausgeübt werden.
10.2.8 Sollte der Lieferant nicht in der Lage sein den vereinbarten Lieferplan einzuhalten, ist der Käufer berechtigt, auf Kosten des Lieferanten und unabhängig vom jeweiligen Transportweg schnellstmögliche Lieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, ggf. einen Kostenvorschuss für die anfallenden Lieferkosten zu leisten.
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Samples: Service Agreement