Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für die Stadtwerke insbesondere in den nachfolgend benannten Fällen: 14.2 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung des Vertrages im Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigt. 14.3 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere die Zahlungspflicht, verletzt und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigt. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind. 14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet. 14.5 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wird. 14.6 Die Stadtwerke sind in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen. 14.7 Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzw. dem Verband, der Xxxxxx oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft aus einem anderen Rechtsgrund endet. 14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für die Stadtwerke insbesondere in den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 14.1.1 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung des Vertrages im Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigt.
14.3 14.1.2 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere die Zahlungspflicht, verletzt und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigt. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind.
14.4 14.1.3 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht oder nicht vollständig innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 14.1.4 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wird.
14.6 14.1.5 Die Stadtwerke sind in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 14.1.6 Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzw. dem Verband, der Xxxxxx oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in Verband bzw. der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft aus einem anderen Rechtsgrund endet.
14.8 14.2 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für die Stadtwerke insbesondere in den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung des Vertrages im Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigt.
14.3 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere die Zahlungspflicht, verletzt und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigt. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind.
14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 Ein wichtiger Grund für eine Eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn das Abo vor Ablauf der Kunde Mindestvertrags- laufzeit gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit des ABO Flex wird nicht auf die Zahlung teilweise oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu Vertragslaufzeit anderer Abo-Produkte angerechnet. Die Grundlage für den günstigen Abo-Monatspreis entfällt und es erfolgt für die bereits ge- nutzten Monate eine Nachberechnung. Diese errechnet sich bei ABO Light, ABO Basis, ABO Basis 9 Uhr, ABO Premium und ABO Azubi aufgrund der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wird.
14.6 Die Stadtwerke sind in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung Differenz zwischen den Stadtwerken dem monatlichen Abo-Betrag und der Interessenvertretung Monatskarte für die entsprechenden Preisstufen. Kunden des ABO Flex werden die ausstehenden Monatspreise bis zum Erreichen der Mindestvertragslaufzeit nach- berechnet. Beim ABO Light 9 Uhr/10 Uhr, beim ABO Basis 10 Uhr, beim ABO Azubi Plus sowie beim ABO Senior bzw. dem VerbandABO Senior Partner wird je genutzten Monat eine Nachberechnung in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Bei Einmalzahlung erfolgt eine anteilige Rückvergütung nach gleichen Bedingungen, der Xxxxxx zusätzliche Rabatt von 2,5 %. Die Nachberechnung entfällt bei folgenden wichtigen Gründen: ::: Wechsel zum MDV-Jobticket, ::: der Wegzug des Abonnenten aus dem Bedienungsgebiet des MDV (Nachweis in geeigneter Form), ::: die Veränderung der für den Abonnenten wesentlichen Linien, ::: Todesfall (Nachweis Sterbeurkunde), ::: Tariferhöhungen seitens des MDV. In diesem Fall hat der Abonnent ein Sonder- kündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis oder Innung bestehtKennen- müssen (Veröffentlichung der Tariferhöhung) ::: bei ermäßigten Abos: Wegfall der Ermäßigungsberechtigung ::: bei Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt, so steht den Stadtwerken eine AzubiTicket Sachsen: Wegfall der Anspruchs- voraussetzungen Eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zuAzubi-Ticket Sachsen-Anhalt, wenn dieser AzubiTicket Sachsen ist nur bei außerordentlichen Gründen (siehe o. g. Auflistung) möglich, dabei entfällt die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft aus einem anderen Rechtsgrund endetNach- berechnung.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Havag Subscription Agreement
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht zur außerordentlichen Firmenbuch-Nr. 280571f UID ATU62895905 Handelsgericht Wien 30
34.1 Sowohl Sie als auch wir können den Vertrag nur dann außerordentlich kündigen, wenn einer der Gründe nach Pkt. 34.2 bzw. 34.3 vorliegt. Sie müssen schriftlich kündigen. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Parteien unberührtwird am 1. Ein wichtiger Grund besteht für die Stadtwerke insbesondere Werktag nach Zugang wirksam – vorausgesetzt es ist in den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung des Vertrages im Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigtder Kündigungserklärung kein späterer Zeitpunkt angegeben. Bitte beachten Sie dabei: Samstage, Karfreitag, der 24. und der 31. Dezember gelten nicht als Werktage.
14.3 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt34.2 Wir können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere die Zahlungspflicht, verletzt Voraussetzungen für eine Sperre nach Pkt. 19.1 a-d und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigtf-h vorliegen. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen welchen Fällen können Sie den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind.Vertrag außerordentlich kündigen?
14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 Ein wichtiger Grund 34.3 Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise Sie sind:
a. Wir erbringen über einen Zeitraum von 2 Wochen in einem wesentlichen Punkt nicht den Leistungsumfang wie in unseren Leistungsbeschreibungen vereinbart – trotz Ihrer Aufforderung. Ausnahmen: Der Mangel wurde vor Ihrer Kündigung behoben oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wirdIhr Standort war schon bei Vertragsabschluss unterversorgt und Sie wussten davon bzw. mussten davon wissen.
14.6 Die Stadtwerke sind in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn b. Es liegen die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzwvor nach Pkt. dem Verband, der Xxxxxx oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft 28.5. c. Die Fortsetzung unseres Vertrages ist Ihnen aus einem anderen Rechtsgrund endetGrund, den wir zu vertreten haben, bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist, Befristung bzw. Mindestvertragsdauer nicht zumutbar. Ausnahme: Sie mussten schon bei Vertragsabschluss damit rechnen. 34.4 Bitte beachten Sie: Im Falle der Kündigung eines Tarifs mit Anmeldung können Sie nach Beendigung des Vertragstarifs Ihre SIM Karte – nachdem Sie Ihr Guthaben aufgeladen haben - weiterhin als Wertkarte nutzen. Alle Konditionen und Details der von uns Xxxxx angebotenen Wertkartentarife finden Sie unter xxx.xxxxx.xx. Eine neuerliche Bestellung eines Tarifs mit Anmeldung kann nur zu den zum Zeitpunkt der Neunmeldung gültigen Bedingungen und mittels neuerlicher Beantragung und unter neuerlicher Verrechnung der Anmeldegebühr durchgeführt werden. 34.5 Ab 1. Mai 2022 gilt: Sind Sie wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen zur Beendigung einzelner Bestandteile eines Bündelproduktes gemäß § 136 Abs. 1 TKG (Bündelprodukt ist ein Produkt, das zumindest einen Internetzugangsdienst oder einen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdienst beinhaltet und auf Grundlage desselben Vertrages oder eines mit diesem eng zusammenhängenden oder verknüpften Vertrags zusätzlich weitere Dienste oder Endeinrichtungen vom selben Anbieter inkludiert) gemäß § 136 Abs. 2 TKG berechtigt, dürfen Sie den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Bündels kündigen.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht zur außerordentlichen 11.1. Der Vertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt und die Belieferung eingestellt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail, Fax).
11.2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
11.2.1. wenn die andere Partei länger als vierzehn Tage in Folge oder länger als dreißig Tage innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten von ihren vertraglichen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt befreit war, oder
11.2.2. wenn der Kunde Fahrplanlieferungen Dritter bezieht und diese ohne Verschulden des Lieferanten nicht in den vom Lieferanten benannten Bilanzkreis eingestellt werden, oder
11.2.3. wenn ein für die Belieferung notwendiger Bilanzkreisvertrag der anderen Partei gekündigt wird und eine nahtlose Abwicklung über einen anderen Bilanzkreisvertrag nicht sichergestellt ist, oder
11.2.4. wenn die andere Partei die Erfüllung ihrer Vertragspflichten in nicht unwesentlicher Art und Weise aufgrund einer Vermögensverschlechterung aussetzt oder dies ankündigt, oder
11.2.5. wenn eine negative Auskunft der Bisnode Deutschland GmbH, CRIF Bürgel GmbH, der SCHUFA oder der Creditreform e.V. insbesondere zu folgenden Punkten vorliegt: erfolglose Zwangsvollstreckung, erfolglose Pfändung, eidesstattliche Versicherung zum Vermögen, Restschuldbefreiung, oder
11.2.6. wenn ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils ihres Vermögens eingeleitet wurde.
11.3. Ein wichtiger Grund liegt für den Lieferanten weiterhin vor,
11.3.1. wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen verwendet („Energiediebstahl“), oder
11.3.2. wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag (inklusive Mahn- und Inkassokosten) in Höhe des durchschnittlichen Lieferentgeltes für eine Woche in Verzug ist und seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb einer vom Lieferanten daraufhin unter Androhung der Kündigung gesetzten Frist von einer Woche nachkommt, oder
11.3.3. wenn der Kunde ganz oder teilweise eine geforderte Vorauszahlung und/oder vereinbarte Sicherheit nicht leistet und seiner Pflicht nicht innerhalb einer vom Lieferanten daraufhin unter Androhung der Kündigung gesetzten Frist von einer Woche nachkommt, oder
11.3.4. wenn der Liefererstatus des Kunden vom Hauptzollamt widerrufen wird oder er seinen Liefererstatus dadurch verliert, dass er keine Kunden mehr mit Erdgas beliefert.
11.4. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt enden die beiderseitigen Vertragspflichten mit sofortiger Wirkung. Die kündigende Partei kann in ihrer Kündigungserklärung einen spä- teren angemessenen Endtermin bestimmen. Der Lieferant muss den Kunden unverzüglich beim zuständigen Netzbetreiber abmelden. Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer vom Lieferanten ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist der Lieferant berechtigt, die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen, sofern er eine weitere bilanzielle Zuordnung der Energieentnahme durch den Netzbetreiber nicht auf andere Weise verhindern kann und er dem Kunden die zusätzliche Möglichkeit der Sperrung mit der Androhung der Kündigung mitgeteilt hat; Ziffer 10.3 und 10.4 gelten entsprechend. Soweit die Entnahmen des Kunden trotz der Abmeldung (etwa wegen Bearbeitungsfristen des Netzbetreibers, Prozessfristen der Festlegung der BNetzA zu Lieferantenwechselprozessen) über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus dem Lieferanten bilanziell zugeordnet werden, schuldet der Kunde für diese fortwährende Belieferung das Entgelt nach diesem Vertrag.
11.5. Die zur Kündigung berechtigte Partei kann von der anderen Partei Ersatz des durch die Parteien unberührtKündigung entstandenen Schadens (insbesondere Schadensersatz statt der Leistung) verlangen, es sei denn, die andere Partei hat den Kündigungsgrund nicht zu vertreten.
11.6. Ein wichtiger Grund besteht Bei Vertretenmüssen des Kunden wird der Teil des Schadensersatzes statt der Leistung, der für die Stadtwerke insbesondere den Lieferanten unmittelbar aus der Nichtabnahme bzw. Nichtlieferung in den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung Folge der vorzeitigen Vertragsbeendigung folgt, auf Grundlage der vom Kunden in Folge der vorzeitigen Beendigung des Vertrages im nicht bezogenen Restmenge (Arbeit) ermittelt. Als Restmenge gilt dabei die Differenz zwischen der für sämtliche noch nicht abgerechneten Lieferzeiträume insgesamt vertraglich prognostizierten Liefermenge und der vom Kunden nach dem Zeitraum der letzten Abrechnung bis zum Wirksamwerden der Kündigung tatsächlich bezogenen Menge. Ohne dass der tatsächliche Abschluss eines Deckungsgeschäfts erforderlich ist, berechnet sich der Schadensersatz statt der Leistung in diesem Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigt.
14.3 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung aus der positiven Differenz zwischen dem Restwert des Vertrages berechtigt(Produkt aus der Restmenge und dem Arbeitspreis Energie gemäß Anlage 1) und dem um alle potenziell anfallenden erforderlichen Transaktionskosten verringerten Erlös, wenn der Kunde seine Vertragspflichtenaus einem Verkauf der Restmenge auf einem geeigneten Markt als Bandbezug für den verbleibenden Lieferzeitraum in angemessenem zeitlichem Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung bei kaufmännisch vernünftiger Handlungsweise zu erzielen wäre. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzanspruches, insbesondere die Zahlungspflichteines Verzugs- oder Folgeschadens, verletzt und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigt. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sindbleibt unberührt.
14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wird.
14.6 Die Stadtwerke sind in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzw. dem Verband, der Xxxxxx oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft aus einem anderen Rechtsgrund endet.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Gasliefervertrag
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Parteien unberührtFirmenbuch-Nr. Ein wichtiger Grund besteht für die Stadtwerke insbesondere in 280571f UID ATU62895905 Handelsgericht Wien 31
34.1 Sowohl Sie als auch wir können den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung des Vertrages im Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigt.
14.3 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigtVertrag nur dann außerordentlich kündigen, wenn einer der Kunde seine VertragspflichtenGründe nach Pkt. 34.2 bzw. 34.3 vorliegt. Sie müssen schriftlich kündigen. Die Kündigung wird am 1. Werktag nach Zugang wirksam – vorausgesetzt es ist in der Kündigungserklärung kein späterer Zeitpunkt angegeben. Bitte beachten Sie dabei: Samstage, insbesondere die ZahlungspflichtKarfreitag, verletzt der 24. und er diese Pflichtverletzung der 31. Dezember gelten nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigtals Werktage. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen welchen Fällen können wir den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind.Vertrag außerordentlich kündigen?
14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt34.2 Wir können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen die Voraussetzungen für eine Sperre nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.Pkt. 19.1 a-d und f-h vorliegen. In welchen Fällen können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen?
14.5 Ein wichtiger Grund 34.3 Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise Sie sind:
a. Wir erbringen über einen Zeitraum von 2 Wochen in einem wesentlichen Punkt nicht den Leistungsumfang wie in unseren Leistungsbeschreibungen vereinbart – trotz Ihrer Aufforderung. Ausnahmen: Der Mangel wurde vor Ihrer Kündigung behoben oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wirdIhr Standort war schon bei Vertragsabschluss unterversorgt und Sie wussten davon bzw. mussten davon wissen.
14.6 Die Stadtwerke sind in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn b. Es liegen die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzwvor nach Pkt. dem Verband, der Xxxxxx oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft 28.5. c. Die Fortsetzung unseres Vertrages ist Ihnen aus einem anderen Rechtsgrund endetGrund, den wir zu vertreten haben, bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist, Befristung bzw. Mindestvertragsdauer nicht zumutbar. Ausnahme: Sie mussten schon bei Vertragsabschluss damit rechnen. 34.4 Bitte beachten Sie: Im Falle der Kündigung eines Tarifs mit Anmeldung können Sie nach Beendigung des Vertragstarifs Ihre SIM Karte – nachdem Sie Ihr Guthaben aufgeladen haben - weiterhin als Wertkarte nutzen. Alle Konditionen und Details der von uns XOXO angebotenen Wertkartentarife finden Sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Eine neuerliche Bestellung eines Tarifs mit Anmeldung kann nur zu den zum Zeitpunkt der Neunmeldung gültigen Bedingungen und mittels neuerlicher Beantragung und unter neuerlicher Verrechnung der Anmeldegebühr durchgeführt werden. 34.5 Ab 1. Mai 2022 gilt: Sind Sie wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen zur Beendigung einzelner Bestandteile eines Bündelproduktes gemäß § 136 Abs. 1 TKG (Bündelprodukt ist ein Produkt, das zumindest einen Internetzugangsdienst oder einen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdienst beinhaltet und auf Grundlage desselben Vertrages oder eines mit diesem eng zusammenhängenden oder verknüpften Vertrags zusätzlich weitere Dienste oder Endeinrichtungen vom selben Anbieter inkludiert) gemäß § 136 Abs. 2 TKG berechtigt, dürfen Sie den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Bündels kündigen. Firmenbuch-Nr. 280571f UID ATU62895905 Handelsgericht Wien 32 35. Portierung der Rufnummer in ein anderes Mobilfunknetz
35.1 Wenn der Kunde von einem anderen Mobilfunkbetreiber zu XOXO wechselt, kann er ursprüngliche Telefonnummern weiterverwenden. Während dem technischen Portiervorgang ist der Anschluss des Kunden möglicherweise kurzfristig nicht verwendbar. XXXX bemüht sich gemeinsam mit den anderen Mobilfunkbetreibern, dass der Kunde so schnell wie möglich seinen Anschluss wiederverwenden kann. XOXO kann nicht gewährleisten, dass der Kunde nach der Portierung dieselben Dienste wie beim anderen Mobilfunkbetreiber nutzen kann. Bei der Portierung überträgt XOXO:
a. die Hauptrufnummer und die Mailboxnummer des Kunden und, b. allerdings nur auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden: weitere Rufnummern, die mit seiner Hauptrufnummer verbunden sind. 35.2 Der Kunde kann seine Telefonnummer weiterverwenden, wenn er von XOXO zu einem anderen Mobilfunkanbieter wechselt.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht zur außerordentlichen Firmenbuch-Nr. 280571f UID ATU62895905 Handelsgericht Wien 29
34.1 Sowohl Sie als auch wir können den Vertrag nur dann außerordentlich kündigen, wenn einer der Gründe nach Pkt. 34.2 bzw. 34.3 vorliegt. Sie müssen schriftlich kündigen. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Parteien unberührtwird am 1. Ein wichtiger Grund besteht für die Stadtwerke insbesondere Werktag nach Zugang wirksam – vorausgesetzt es ist in den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung des Vertrages im Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigtder Kündigungserklärung kein späterer Zeitpunkt angegeben. Bitte beachten Sie dabei: Samstage, Karfreitag, der 24. und der 31. Dezember gelten nicht als Werktage.
14.3 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt34.2 Wir können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere die Zahlungspflicht, verletzt Voraussetzungen für eine Sperre nach Pkt. 19.1 a-d und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigtf-h vorliegen. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen welchen Fällen können Sie den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind.Vertrag außerordentlich kündigen?
14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 Ein wichtiger Grund 34.3 Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise Sie sind:
a. Wir erbringen über einen Zeitraum von 2 Wochen in einem wesentlichen Punkt nicht den Leistungsumfang wie in unseren Leistungsbeschreibungen vereinbart – trotz Ihrer Aufforderung. Ausnahmen: Der Mangel wurde vor Ihrer Kündigung behoben oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wirdIhr Standort war schon bei Vertragsabschluss unterversorgt und Sie wussten davon bzw. mussten davon wissen.
14.6 Die Stadtwerke sind in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn b. Es liegen die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzwvor nach Pkt. dem Verband, der Xxxxxx oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft 28.5. c. Die Fortsetzung unseres Vertrages ist Ihnen aus einem anderen Rechtsgrund endetGrund, den wir zu vertreten haben, bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist, Befristung bzw. Mindestvertragsdauer nicht zumutbar. Ausnahme: Sie mussten schon bei Vertragsabschluss damit rechnen. 34.4 Bitte beachten Sie: Im Falle der Kündigung eines Tarifs mit Anmeldung können Sie nach Beendigung des Vertragstarifs Ihre SIM Karte – nachdem Sie Ihr Guthaben aufgeladen haben - weiterhin als Wertkarte nutzen. Alle Konditionen und Details der von uns wowww! angebotenen Wertkartentarife finden Sie unter xxx.xxxxx.xx. Eine neuerliche Bestellung eines Tarifs mit Anmeldung kann nur zu den zum Zeitpunkt der Neunmeldung gültigen Bedingungen und mittels neuerlicher Beantragung und unter neuerlicher Verrechnung der Anmeldegebühr durchgeführt werden. 34.5 Ab 1. Mai 2022 gilt: Sind Sie wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen zur Beendigung einzelner Bestandteile eines Bündelproduktes gemäß § 136 Abs. 1 TKG (Bündelprodukt ist ein Produkt, das zumindest einen Internetzugangsdienst oder einen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdienst beinhaltet und auf Grundlage desselben Vertrages oder eines mit diesem eng zusammenhängenden oder verknüpften Vertrags zusätzlich weitere Dienste oder Endeinrichtungen vom selben Anbieter inkludiert) gemäß § 136 Abs. 2 TKG berechtigt, dürfen Sie den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Bündels kündigen.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht 6.1. Der Kunde und T-Mobile sind berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats zu kündigen, wenn
a. durch eine Behörde in oder xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx oder eine sonstige internationale Behörde durch schriftlichen, entweder unanfechtbaren Bescheid oder einen sofort vollziehbaren, Bescheid, dessen sofortige Vollziehbarkeit auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht beseitigt werden konnte, festgestellt wird, dass die Fortsetzung der Zusammenarbeit der Parteien unter dem Vertrag nicht oder in Teilen nicht zulässig ist oder nur mit unverhältnismäßigem wirtschaftlichen Aufwand weitergeführt werden kann;
b. eine Behörde wie unter a. für die Zusammenarbeit Auflagen fordert und die Parteien innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Auflagen in gemeinsamen Verhandlungen keinen Konsens über eine den beidseitigen Interessen gerecht werdende Anpassung des Vertrages erzielen konnten.
6.2. Der Kunde ist berechtigt, den Rahmenvertrag außerordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats zu kündigen, wenn
a. T-Mobile über erforderliche Frequenznutzungsrechte für den Betrieb des Mobilfunknetzes, die zur Erbringung der Leistungen aufgrund dieses Vertrages genutzt werden, nicht mehr verfügt,
b. T-Mobile gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt und den Verstoß trotz einer schriftlichen Abmahnung durch den Kunden nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Abmahnung beseitigt,
c. eine Modifikation oder Änderung des Mobilfunknetzes von T-Mobile dazu führt, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht oder nicht vollständig erbracht werden können oder ein Ausfall des Mobilfunknetzbetriebs länger als eine Woche dauert.
6.3. T-Mobile ist berechtigt, den Rahmenvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn
x. xxx Xxxxx wesentliche Vertragspflichten verletzt,
b. der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt – trotz Mahnung und zweiwöchiger Nachfrist unter Androhung einer Sperre,
x. xxx Xxxxx die Dienste missbräuchlich, belästigend oder in Schädigungsabsicht benutzt,
d. seine Gesellschaft liquidiert wird.
6.4. Die vorgenannten Kündigungsgründe schließen eine außerordentliche Kündigung nach Maßgabe allgemeiner zivilrechtlicher Grundsätze zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für die Stadtwerke insbesondere in den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung des Vertrages im Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigtnicht aus.
14.3 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere die Zahlungspflicht, verletzt und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigt. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind.
14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wird.
14.6 Die Stadtwerke sind in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzw. dem Verband, der Xxxxxx oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft aus einem anderen Rechtsgrund endet.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für M2m Mobilfunkdienstleistungen
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht 11.1. Der Vertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt und die Belieferung eingestellt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail, Fax).
11.2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
11.2.1. wenn die andere Partei länger als vierzehn Tage in Folge oder länger als dreißig Tage innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten von ihren vertraglichen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt befreit war, oder
11.2.2. wenn der Kunde Fahrplanlieferungen Dritter bezieht und diese ohne Verschulden des Lieferanten nicht in den vom Lieferanten benannten Bilanzkreis eingestellt werden, oder
11.2.3. wenn ein für die Belieferung notwendiger Bilanzkreisvertrag der anderen Partei gekündigt wird und eine nahtlose Abwicklung über einen anderen Bilanzkreisvertrag nicht sichergestellt ist, oder
11.2.4. wenn die andere Partei die Erfüllung ihrer Vertragspflichten in nicht unwesentlicher Art und Weise aufgrund einer Vermögensverschlechterung aussetzt oder dies ankündigt, oder
11.2.5. wenn eine negative Auskunft der Bisnode Deutschland GmbH, CRIF Bürgel GmbH, der SCHUFA oder der Creditreform e.V. insbesondere zu folgenden Punkten vorliegt: erfolglose Zwangsvollstreckung, erfolglose Pfändung, eidesstattliche Versicherung zum Vermögen, Restschuldbefreiung, oder
11.2.6. wenn ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils ihres Vermögens eingeleitet wurde.
11.3. Ein wichtiger Grund liegt für den Lieferanten weiterhin vor,
11.3.1. wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen verwendet („Energiediebstahl“), oder
11.3.2. wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag (inklusive Mahn- und Inkassokosten) in Höhe des durchschnittlichen Lieferentgeltes für eine Woche in Verzug ist und seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb einer vom Lieferanten daraufhin unter Androhung der Kündigung gesetzten Frist von einer Woche nachkommt, oder
11.3.3. wenn der Kunde ganz oder teilweise eine geschuldete Vorauszahlung und/oder vereinbarte Sicherheit nicht leistet und seiner Pflicht nicht innerhalb einer vom Lieferanten daraufhin unter Androhung der Kündigung gesetzten Frist von einer Woche nachkommt, oder
11.3.4. wenn der Kunde selbst zur außerordentlichen Meldung von Strommengen nach § 60a i. V. m. § 74 Abs. 2 EEG 2017 verpflichtet ist und seine Melde- und/oder Zahlungspflichten nicht fristgerecht oder nicht vollständig erfüllt und diesen Pflichten auch nicht innerhalb einer vom Lieferanten daraufhin gesetzten weiteren Frist von zwei Werktagen nachkommt, oder
11.3.5. wenn die Versorgererlaubnis des Kunden nach § 4 StromStG widerrufen wird oder er seinen Versorgerstatus i. S. v. § 5 Abs. 1 StromStG verliert.
11.4. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt enden die beiderseitigen Vertragspflichten mit sofortiger Wirkung. Die kündigende Partei kann in ihrer Kündigungserklärung einen späteren angemessenen Endtermin bestimmen. Der Lieferant muss den Kunden unverzüglich beim zuständigen Netzbetreiber abmelden. Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer vom Lieferanten ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist der Lieferant berechtigt, die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen, sofern er eine weitere bilanzielle Zuordnung der Energieentnahme durch den Netzbetreiber nicht auf andere Weise verhindern kann und er dem Kunden die zusätzliche Möglichkeit der Sperrung mit der Androhung der Kündigung mitgeteilt hat; Ziffer 10.3 und 10.4 gelten entsprechend. Soweit die Entnahmen des Kunden trotz der Abmeldung (etwa wegen Bearbeitungsfristen des Netzbetreibers, Prozessfristen der Festlegung der BNetzA zu Lieferantenwechselprozessen) über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus dem Lieferanten bilanziell zugeordnet werden, schuldet der Kunde für diese fortwährende Belieferung, das Entgelt nach diesem Vertrag.
11.5. Die zur Kündigung berechtigte Partei kann von der anderen Partei Ersatz des durch die Parteien unberührtKündigung entstandenen Schadens (insbesondere Schadensersatz statt der Leistung) verlangen, es sei denn, die andere Partei hat den Kündigungsgrund nicht zu vertreten.
11.6. Ein wichtiger Grund besteht Bei Vertretenmüssen des Kunden wird der Teil des Schadensersatzes statt der Leistung, der für die Stadtwerke insbesondere den Lieferanten unmittelbar aus der Nichtabnahme bzw. Nichtlieferung in den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung Folge der vorzeitigen Vertragsbeendigung folgt, auf Grundlage der vom Kunden in Folge der vorzeitigen Beendigung des Vertrages im nicht bezogenen Restmenge (Arbeit) ermittelt. Als Restmenge gilt dabei die Differenz zwischen der für sämtliche noch nicht abgerechnete Lieferzeiträume insgesamt vertraglich prognostizierten Liefermenge und der vom Kunden nach dem Zeitraum der letzten Abrechnung bis zum Wirksamwerden der Kündigung tatsächlich bezogenen Menge. Ohne dass der tatsächliche Abschluss eines Deckungsgeschäfts erforderlich ist, berechnet sich der Schadensersatz statt der Leistung in diesem Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigt.
14.3 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung aus der positiven Differenz zwischen dem Restwert des Vertrages berechtigt(Produkt aus der Restmenge und dem Arbeitspreis Energie gemäß Anlage 1) und dem um alle potenziell anfallenden erforderlichen Transaktionskosten verringerten Erlös, wenn der Kunde seine Vertragspflichtenaus einem Verkauf der Restmenge auf einem geeigneten Markt als Bandbezug für den verbleibenden Lieferzeitraum in angemessenem zeitlichem Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung bei kaufmännisch vernünftiger Handlungs- weise zu erzielen wäre. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzanspruches, insbesondere die Zahlungspflichteines Verzugs- oder Folgeschadens, verletzt und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigt. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sindbleibt unberührt.
14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wird.
14.6 Die Stadtwerke sind in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzw. dem Verband, der Xxxxxx oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft aus einem anderen Rechtsgrund endet.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Stromliefervertrag
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht zur außerordentlichen Firmenbuch-Nr. 280571f UID ATU62895905 Handelsgericht Wien 30
34.1 Sowohl Sie als auch wir können den Vertrag nur dann außerordentlich kündigen, wenn einer der Gründe nach Pkt. 34.2 bzw. 34.3 vorliegt. Sie müssen schriftlich kündigen. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Parteien unberührtwird am 1. Ein wichtiger Grund besteht für die Stadtwerke insbesondere Werktag nach Zugang wirksam – vorausgesetzt es ist in den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung des Vertrages im Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigtder Kündigungserklärung kein späterer Zeitpunkt angegeben. Bitte beachten Sie dabei: Samstage, Karfreitag, der 24. und der 31. Dezember gelten nicht als Werktage.
14.3 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt34.2 Wir können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere die Zahlungspflicht, verletzt Voraussetzungen für eine Sperre nach Pkt. 19.1 a-d und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigtf-h vorliegen. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen welchen Fällen können Sie den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind.Vertrag außerordentlich kündigen?
14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 Ein wichtiger Grund 34.3 Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise Sie sind:
a. Wir erbringen über einen Zeitraum von 2 Wochen in einem wesentlichen Punkt nicht den Leistungsumfang wie in unseren Leistungsbeschreibungen vereinbart – trotz Ihrer Aufforderung. Ausnahmen: Der Mangel wurde vor Ihrer Kündigung behoben oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wirdIhr Standort war schon bei Vertragsabschluss unterversorgt und Sie wussten davon bzw. mussten davon wissen.
14.6 Die Stadtwerke sind in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn b. Es liegen die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzwvor nach Pkt. dem Verband, der Xxxxxx oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft 28.5. c. Die Fortsetzung unseres Vertrages ist Ihnen aus einem anderen Rechtsgrund endetGrund, den wir zu vertreten haben, bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist, Befristung bzw. Mindestvertragsdauer nicht zumutbar. Ausnahme: Sie mussten schon bei Vertragsabschluss damit rechnen. 34.4 Bitte beachten Sie: Im Falle der Kündigung eines Tarifs mit Anmeldung können Sie nach Beendigung des Vertragstarifs Ihre SIM Karte – nachdem Sie Ihr Guthaben aufgeladen haben - weiterhin als Wertkarte nutzen. Alle Konditionen und Details der von uns KURIER mobil angebotenen Wertkartentarife finden Sie unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx. Eine neuerliche Bestellung eines Tarifs mit Anmeldung kann nur zu den zum Zeitpunkt der Neunmeldung gültigen Bedingungen und mittels neuerlicher Beantragung und unter neuerlicher Verrechnung der Anmeldegebühr durchgeführt werden. 34.5 Ab 1. Mai 2022 gilt: Sind Sie wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen zur Beendigung einzelner Bestandteile eines Bündelproduktes gemäß § 136 Abs. 1 TKG (Bündelprodukt ist ein Produkt, das zumindest einen Internetzugangsdienst oder einen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdienst beinhaltet und auf Grundlage desselben Vertrages oder eines mit diesem eng zusammenhängenden oder verknüpften Vertrags zusätzlich weitere Dienste oder Endeinrichtungen vom selben Anbieter inkludiert) gemäß § 136 Abs. 2 TKG berechtigt, dürfen Sie den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Bündels kündigen.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht Wann und wie kann außerordentlich gekündigt werden?
35.1 Sowohl Sie als auch wir können den Vertrag nur dann außerordentlich kündigen, wenn einer der Gründe nach Pkt. 35.1 bzw. 35.2 vorliegt. Ab 1. Mai 2022 gilt für neue Verträge mit Klein-, und Kleinstunternehmen, gemäß § 4 Z 66 TKG, sowie Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht: Sind Sie wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Parteien unberührtBeendigung einzelner Bestandteile eines Bündelproduktes gemäß § 136 Abs. Ein wichtiger Grund besteht für die Stadtwerke insbesondere in 1 TKG (Bündelprodukt ist ein Produkt, das zumindest einen Internetzugangsdienst oder einen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdienst beinhaltet und auf Grundlage desselben Vertrages oder eines mit diesem eng zusammenhängenden oder verknüpften Vertrags zusätzlich weitere Dienste oder Endeinrichtungen vom selben Anbieter inkludiert) gemäß § 136 Abs. 2 TKG berechtigt, dürfen Sie den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung des Vertrages Vertrag im Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung Hinblick auf alle Bestandteile des Kunden berechtigt.
14.3 Bündels kündigen. Sie müssen schriftlich kündigen. Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigtwird am 1. Werktag nach Zugang wirksam – vorausgesetzt es ist in der Kündigungserklärung kein späterer Zeitpunkt angegeben. Bitte beachten Sie dabei: Samstage, Karfreitag, der 24. und der 31. Dezember gelten nicht als Werktage. In welchen Fällen können wir den Vertrag außerordentlich kündigen? Wir können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere die Zahlungspflicht, verletzt Voraussetzungen für eine Sperre nach Pkt. 20.1 a-d und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigt. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind.f-h vorliegen..
14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 Ein wichtiger Grund 35.2 Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise Sie sind:
a. Wir erbringen über einen Zeitraum von 2 Wochen in einem wesentlichen Punkt nicht den Leistungsumfang wie in unseren Leistungsbeschreibungen vereinbart – trotz Ihrer Aufforderung. Ausnahmen: Der Mangel wurde vor Ihrer Kündigung behoben oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wirdIhr Standort war schon bei Vertragsabschluss unterversorgt und Sie wussten davon bzw. mussten davon wissen.
14.6 Die Stadtwerke sind in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn b. Es liegen die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzwvor nach Pkt. dem Verband, der Xxxxxx oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft 29.5. c. Die Fortsetzung unseres Vertrages ist Ihnen aus einem anderen Rechtsgrund endetGrund, den wir zu vertreten haben, bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist, Befristung bzw. Mindestvertragsdauer nicht zumutbar. Ausnahme: Sie mussten schon bei Vertragsabschluss damit rechnen.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht zur außerordentlichen Firmenbuch-Nr. 280571f UID ATU62895905 Handelsgericht Wien 30
34.1 Sowohl Sie als auch wir können den Vertrag nur dann außerordentlich kündigen, wenn einer der Gründe nach Pkt. 34.2 bzw. 34.3 vorliegt. Sie müssen schriftlich kündigen. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Parteien unberührtwird am 1. Ein wichtiger Grund besteht für die Stadtwerke insbesondere Werktag nach Zugang wirksam – vorausgesetzt es ist in den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung des Vertrages im Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigtder Kündigungserklärung kein späterer Zeitpunkt angegeben. Bitte beachten Sie dabei: Samstage, Karfreitag, der 24. und der 31. Dezember gelten nicht als Werktage.
14.3 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt34.2 Wir können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere die Zahlungspflicht, verletzt Voraussetzungen für eine Sperre nach Pkt. 19.1 a-d und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigtf-h vorliegen. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen welchen Fällen können Sie den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind.Vertrag außerordentlich kündigen?
14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 Ein wichtiger Grund 34.3 Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise Sie sind:
a. Wir erbringen über einen Zeitraum von 2 Wochen in einem wesentlichen Punkt nicht den Leistungsumfang wie in unseren Leistungsbeschreibungen vereinbart – trotz Ihrer Aufforderung. Ausnahmen: Der Mangel wurde vor Ihrer Kündigung behoben oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wirdIhr Standort war schon bei Vertragsabschluss unterversorgt und Sie wussten davon bzw. mussten davon wissen.
14.6 Die Stadtwerke sind in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn b. Es liegen die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzwvor nach Pkt. dem Verband, der Xxxxxx oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft 28.5. c. Die Fortsetzung unseres Vertrages ist Ihnen aus einem anderen Rechtsgrund endetGrund, den wir zu vertreten haben, bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist, Befristung bzw. Mindestvertragsdauer nicht zumutbar. Ausnahme: Sie mussten schon bei Vertragsabschluss damit rechnen. 34.4 Bitte beachten Sie: Im Falle der Kündigung eines Tarifs mit Anmeldung können Sie nach Beendigung des Vertragstarifs Ihre SIM Karte – nachdem Sie Ihr Guthaben aufgeladen haben - weiterhin als Wertkarte nutzen. Alle Konditionen und Details der von uns goood angebotenen Wertkartentarife finden Sie unter xxx.xxxxx-xxxxxx.xx. Eine neuerliche Bestellung eines Tarifs mit Anmeldung kann nur zu den zum Zeitpunkt der Neunmeldung gültigen Bedingungen und mittels neuerlicher Beantragung und unter neuerlicher Verrechnung der Anmeldegebühr durchgeführt werden. 34.5 Ab 1. Mai 2022 gilt: Sind Sie wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen zur Beendigung einzelner Bestandteile eines Bündelproduktes gemäß § 136 Abs. 1 TKG (Bündelprodukt ist ein Produkt, das zumindest einen Internetzugangsdienst oder einen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdienst beinhaltet und auf Grundlage desselben Vertrages oder eines mit diesem eng zusammenhängenden oder verknüpften Vertrags zusätzlich weitere Dienste oder Endeinrichtungen vom selben Anbieter inkludiert) gemäß § 136 Abs. 2 TKG berechtigt, dürfen Sie den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Bündels kündigen.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für die Stadtwerke insbesondere in den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung des Vertrages im Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigt.
14.3 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere die Zahlungspflicht, verletzt und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigt. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind.
14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 Ein wichtiger Grund für eine Eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn das Jobticket vor Ablauf der Kunde Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Sollte das Jobticket vor Ablauf der Min- destvertragslaufzeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich gekündigt werden, so entfällt rückwirkend die Zahlung teilweise oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu Rabattierung in Form des vergüns- tigten Monatsbetrages. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung vor Ablauf der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wird.
14.6 Die Stadtwerke sind Mindestvertragslaufzeit ist der Bonus durch den geworbenen Jobticket-Nutzer zurückzuzahlen. Für die bereits genutzten Monate wird der Preis der Monats- karte für die gewählten Tarifzonen für bereits in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigenAnspruch genommene Monate nachberechnet. Wichtige Gründe ohne Nachberechnung sind, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt gewor- bene Jobticket-Nutzer: ::: nicht mehr Beschäftigter des Unternehmens ist ::: vor dem vorgesehenen Ausbildungsende aus dem Ausbildungsverhältnis ausscheidet ::: ein Wechsel der ersten Tätigkeitsstätte erfolgt ::: seinen Wohnsitz an einen Ort außerhalb des Bediengebietes des MDV verlegt (mindestens zwei MalNachweis durch Meldebescheinigung) vorliegen.
14.7 Ist ::: betroffen ist von einer Veränderung der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied für ihn wesentlichen Linien ::: betroffen ist von einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung Tarifänderung bzw. dem Verbandeiner Preisänderung auf Grund einer geänderten Rabattstaffel ::: verstirbt ::: für einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig ist ::: für einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen nicht beschäftigt ist wegen Mutterschutzes, der Xxxxxx Elternzeit, Pflegezeit, Bundesfreiwilligendienstes oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im VerbandBezuges einer Rente, in die Freistellungsphase einer Altersteilzeitregelung oder einer vergleichbaren durch Betriebsvereinbarung des Vertrags- partners geregelten Vereinbarung eintritt Liegt eine der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder genannten wichtigen Gründe vor, entfällt die Mitgliedschaft aus einem anderen Rechtsgrund endetNachberechnung.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Jobticket Agreement
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht zur außerordentlichen Eine außerordentliche Kündigung kann aus wichtigem Grund bleibt für die Parteien unberührterfolgen. Ein wichtiger Grund besteht ist insbesondere eine schwerwiegende Vertragsverletzung, die der kündigenden Vertragspartei eine Fortführung des Vertrages unzumutbar erscheinen lässt. Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe des Grundes innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erfolgen. § 7 Beiträge der Sorgeberechtigten Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten entrichten einen festen monatlichen Beitrag entsprechend der Beitragsordnung für die Stadtwerke insbesondere gewählte Betreuungsleistung. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Beitragsordnung. Soweit eine vertragliche vereinbarte Betreuung mit Mittagessen geschlossen wurde, haben die Eltern bzw. Sorgeberechtigten sich an den Kosten der Mittagsversorgung zu beteiligen; die Höhe wird ebenfalls durch den Xxxxxx in der Beitragsordnung festgelegt. Über Veränderungen zur Höhe der Betreuungskosten und der Kosten der Mittagsversorgung in der Beitragsordnung werden Sie durch den Xxxxxx im Vorfeld informiert; es gilt mit Inkrafttreten der geänderten Beitragsordnung der geänderte Betrag als vereinbart, ohne dass es einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung bedarf. Der Xxxxxx ist berechtigt, auch während der Vertragslaufzeit den gesonderten Beitrag für das Mittag- essen entsprechend zu erhöhen, wenn sich die der Berechnung zugrunde liegenden Kosten erhöhen. Die so ermittelte Summe der Beiträge aus Betreuungskosten und Kosten der Mittagsversorgung gemäß Beitragsordnung in der jeweils geltenden Fassung sind grundsätzlich unbar (bevorzugt im SEPA- Lastschriftverfahren, alternativ durch Einrichtung eines Dauerauftrages) monatlich zu entrichten (vgl. gesonderte Anlage, Anlage zum SEPA- Lastschriftmandat). Der Elternbeitrag ist eine angemessene finanzielle Beteiligung der Eltern an dem gesamten Betriebsaufwand der Einrichtung; er ist ganzjährig zu entrichten; zu zahlen in 12 monatlichen Beiträgen. Die Höhe des individuellen Elternbeitrags in den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind Katholischen Kindertageseinrichtungen richtet sich gemäß entsprechender Vereinbarung zwischen Xxxxxx und Kommune nach der jeweiligen kommunalen Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der jeweils gültigen Fassung. Der Elternbeitrag ist auch zu bezahlen während der Schließzeiten, bei vorübergehenden (Teil-) Schließungen bzw. Angebotseinschränkungen, bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur fristlosen Kündigung Wirksamkeit einer etwaigen Kündigung. § 8 Datenschutz und Verpflichtungserklärung zum Portfolio und Veranstaltungen Wir verarbeiten die zum Abschluss des Vertrages Betreuungsvertrages erhobenen personenbezogenen Daten sowie die während und ggf. auch nach der Betreuungszeit anfallenden/entstehenden personenbezogenen Daten entsprechend der Anordnung über den Sozialdatenschutz in der freien Jugendhilfe in kirchlicher Trägerschaft vom 14.1.2004, als Sozialdaten im Fall Sinne des § 35 Abs. 1 SGB I unter entsprechender Anwendung sozialdatenschutzrechtlicher Vorschriften. Ergänzend gelten die Vorschriften des „Gesetz über den kirchlichen Datenschutz“ (KDG) und die KDG-Durchführungs- verordnung. Wegen weiterer Vereinbarungen, Erläuterungen und zu beachtender Regelungen zum Datenschutz verweisen wir auf die Anlage 5 dieses Vertrages. Ein bedeutendes Thema ist der Umgang mit Fotografien und Video-Ton-Aufnahmen. Wir legen dabei unserem gesetzlichen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag ein ganzheitliches und modernes Bildungsverständnis im Umgang mit (digitalen) Medien zugrunde. Wir selbst nutzen insbesondere Fotografien in unserer täglichen pädagogischen Arbeit (Umgang mit einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigtKamera oder anderen Medien, Dokumentation von Gruppentätigkeiten (z.B. Waldausflug etc.
14.3 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt), wenn Foto neben dem Namen am Kleiderhaken) und betrachten dies angesichts der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere die Zahlungspflicht, verletzt und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigtneusten pädagogischen Erkenntnis als für unsere Aufgabenerfüllung erforderlich. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch RechnungsbeträgeDafür fertigen wir vor allem digitale Fotografien der Kinder, die schriftlich auch als Papierabzüge in unsere pädagogische Arbeit einfließen. Diese Art von Fotografien verlassen die Kindertageseinrichtung nicht und schlüssig begründet beanstandet wurden bleiben dort bis sie nach Zweckerfüllung gelöscht werden. Andere Fotografien wiederum können wir nicht mit einer Aufgabenerfüllung rechtfertigen, weswegen die Grundlage Ihre Einwilligung oder eine Vereinbarung sein wird. Ausführlich wird das in der Anlage 5 dieses Vertrages erläutert und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigtgeregelt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer BetrachtEs gibt zwei Situationen, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken wir hier gesondert und dem Kunden noch nicht fällig sind.
14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wird.
14.6 Die Stadtwerke sind in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes ausdrücklich behandeln und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzw. dem Verband, der Xxxxxx oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft aus einem anderen Rechtsgrund endet.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.regeln wollen:
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Samples: Betreuungsvertrag
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die 15.2.1. Bei wesentlichen oder wiederholten Vertragsverstößen sind beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für die Stadtwerke insbesondere in den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung des Vertrages im Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung Vertrags berechtigt. Wesentliche Vertragsverstöße des Kunden berechtigtsind insbesondere: • Der Kunde kommt seinen Verpflichtungen gemäß Punkt 3 nicht oder nicht rechtzeitig nach. • Der Kunde verstößt in sonstiger Weise gegen den Vertrag, gesetzliche, tarifvertragliche oder sonstige Bestimmungen, die sich u.a. auch aus der Rechtsprechung, behördlichen Empfehlungen und den in Schweden geltenden „guten Sitten“ (z.B. schw.: god sed på arbetsmarknaden) ergeben können, oder behördliche oder gerichtliche Anweisungen oder fordert die TSHK zu solchen Verstößen auf. • Der Kunde oder seine Mitarbeiter treten gegenüber den Mitarbeitern der TSHK in unethischer, kränkender oder sonst unangemessener Weise auf.
14.3 15.2.2. Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen TSHK hat das Recht, einen Vertragsverstoß binnen zehn Werktagen nach der Aufforderung bzw. der Kündigung durch den Kunden zu beseitigen, ehe eine Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere die Zahlungspflicht, verletzt und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigt. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind.
14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wirksam wird.
14.6 15.2.3. Die Stadtwerke sind TSHK hat zudem bei den weiteren in diesen AGB aufgezählten Kündigungsgründen (insbesondere Punkt 5, 9.3, 14.2, 20) ein Recht zur fristlosen Kündigung.
15.2.4. Die TSHK hat weiter das Recht, den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis Vertrag fristlos zu kündigen, wenn bei Erbringung der Dienstleistung eine Rufschädigung für die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegenTSHK, die Deutsch-Schwedische Handelskammer oder eine ihrer Tochtergesellschaften zu befürchten ist.
14.7 Ist 15.2.5. Die TSHK hat außerdem das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn mehr als die Hälfte der Gesellschafter des Kunden oder der Geschäftsanteile am Kunden den Eigentümer wechseln (Change of Control). Der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzw. dem Verbandist verpflichtet, der Xxxxxx oder Innung bestehtTSHK das Bevorstehen, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche spätestens aber das Eintreten eines solchen Umstands unverzüglich mitzuteilen.
15.2.6. Jede Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die hat schriftlich zu erfolgen.
15.2.7. Die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in Deutsch-Schwedischen Handelskammer bleibt von der Xxxxxx oder Innung Kündigung eines Vertrags unberührt und muss gegebenenfalls gesondert gekündigt hat oder die Mitgliedschaft aus einem anderen Rechtsgrund endetwerden.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht zur außerordentlichen 9.1. Der Vertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt und die Belieferung eingestellt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
9.2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
a) wenn die andere Partei länger als 14 Tage in Folge oder länger als drei- ßig Tage innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten von ihren vertragli- chen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt befreit war, oder
b) wenn ein für die Belieferung notwendiger Bilanzkreisvertrag der anderen Partei gekündigt wird und eine nahtlose Abwicklung über einen anderen Bilanzkreisvertrag nicht sichergestellt ist, oder
c) wenn die andere Partei die Erfüllung ihrer Vertragspflichten in nicht un- wesentlicher Art und Weise aufgrund einer Vermögensverschlechterung aussetzt oder dies ankündigt,
d) eine negative Auskunft der Creditreform e.V. insbesondere zu folgenden Punkten vorliegt: Zwangsvollstreckung, erfolglose Pfändung, eidesstattli- che Versicherung zum Vermögen, Restschuldbefreiung, oder
e) wenn ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils ihres Vermögens einge- leitet wurde.
9.3. Ein wichtiger Grund liegt für den Lieferanten weiterhin vor,
a) wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen verwendet („Energiediebstahl“);
b) wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentli- cher Höhe in Verzug ist und seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der Mahnung mit Kündigungsandrohung nach- kommt;
c) wenn der Kunde ganz oder teilweise trotz Mahnung mit Kündigungsan- drohung innerhalb der vom Lieferanten gesetzten Frist von einer Woche eine geschuldete Vorauszahlung nicht leistet.
d) wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Ver- mögen des Kunden gestellt worden ist.
9.4. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt enden die beiderseitigen Vertragspflichten mit sofortiger Wirkung. Die kündigende Partei kann in ihrer Kündigungserklärung einen späteren angemessenen Endtermin bestimmen.
9.5. Nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung nach Ziff. 9.1. ist der Lieferant berechtigt, die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen, sofern er eine Zuordnung der Energieentnahme durch den Netzbetreiber nicht auf andere Weise verhindern kann.
9.6. Die zur Kündigung berechtigte Partei kann bei Vertretenmüssen des Kündi- gungsgrunds durch die andere Partei Ersatz des dadurch entstandenen Scha- dens verlangen. Ohne dass der tatsächliche Abschluss eines derartigen De- ckungsgeschäfts erforderlich ist, berechnet sich der Schadensersatz statt der Leistung in diesem Fall wie folgt: - bei Vertretenmüssen des Kunden aus der positiven Differenz zwischen dem Energiepreis gemäß Anlage 1 des Vertrages – mit Ausnahme der ge- sondert nach Ziff. 2.2. bis 2.4. des Vertrages an den Kunden weitergege- benen Preisbestandteile – den der Lieferant bei vereinbarungsgemäßer Erfüllung des jeweiligen Vertrages (ohne Kündigung) für die Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für die Stadtwerke insbesondere in den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung gemäß der Anlage 1 des Vertrages im Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung für den jeweiligen Lieferzeitraum prognostizierte Energiemenge erhalten hätte, und dem (Minder- ) Erlös, der aus einem Verkauf der nach Anlage 1 des Kunden berechtigtVertrages für den jeweiligen Lieferzeitraum prognostizierten Gesamtmenge (Energie) abzüglich der nach Ziff. 4.2. des Vertrages zu vergütenden Arbeitsmenge auf einem geeigneten Markt (als Bandbezug für den verbleibenden Lieferzeitraum) in angemessenem zeit- lichem Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung bei kaufmännisch vernünftiger Handlungsweise zu erzielen ist oder wäre, zuzüglich aller an- fallenden erforderlichen Transaktionskosten; - bei Vertretenmüssen des Lieferanten aus der positiven Differenz zwischen den (Mehr- )Aufwendungen, die der Kunde für einen Kauf der nach Anlage 1 des Vertrages für den jeweiligen Lieferzeitraum prognostizierten Ge- samtmenge (Energie) abzüglich der nach Ziff. 3.2. tatsächlich gelieferten Energiemenge auf einem geeigneten Markt in angemessenen zeitlichem Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung bei kaufmännisch vernünfti- ger Handlungsweise zu leisten hat oder hätte, und den Aufwendungen, die der Kunde bei vereinbarungsgemäßer Erfüllung des jeweiligen Vertrages (ohne Kündigung) hätte leisten müssen, zuzüglich aller anfallenden erfor- derlichen Transaktionskosten.
14.3 9.7. Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere die Zahlungspflicht, verletzt und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigt. In Bezug Geltendmachung eines Anspruches auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sindeinen darüber hinausgehenden Schaden bleibt unberührt.
14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wird.
14.6 Die Stadtwerke sind in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzw. dem Verband, der Xxxxxx oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft aus einem anderen Rechtsgrund endet.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Stromliefervertrag
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht zur außerordentlichen 7.1 Der Vertrag kann während seiner Laufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform (keine E-Mail).
7.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
a) wenn die andere Partei länger als vierzehn Tage in Folge oder länger als dreißig Tage innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten von ihren vertraglichen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt befreit war, oder
b) wenn ein für die Belieferung notwendiger Bilanzkreisvertrag der anderen Partei gekün- digt wird und eine nahtlose Abwicklung über einen anderen Bilanzkreisvertrag nicht si- chergestellt ist, oder
c) wenn die andere Partei die Erfüllung ihrer Vertragspflichten in nicht unwesentlicher Art und Weise aufgrund einer Vermögensverschlechterung aussetzt oder dies ankündigt, oder
d) eine negative Auskunft der Creditreform e.V. insbesondere zu folgenden Punkten vor- liegt: erfolglose Zwangsvollstreckung, erfolglose Pfändung, eidesstattliche Versiche- rung zum Vermögen, Restschuldbefreiung, oder
e) wenn ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils ihres Vermögens eingeleitet wurde.
7.3 Ein wichtiger Grund liegt für den Lieferanten weiterhin vor,
a) wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist und seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Mahnung mit Kündigungsandrohung nachkommt;
b) wenn der Kunde ganz oder teilweise trotz Mahnung mit Kündigungsandrohung inner- halb der vom Lieferanten gesetzten Frist von fünf Werktagen eine geschuldete Voraus- zahlung und/oder Sicherheit nicht leistet.
7.4 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt enden die beiderseitigen Vertragspflichten mit sofortiger Wirkung. Die kündigende Partei kann in ihrer Kündigungserklärung einen spä- teren angemessenen Endtermin bestimmen.
7.5 Die zur Kündigung berechtigte Partei kann von der anderen Partei Ersatz des durch die Kündigung entstandenen Schadens (insbesondere Schadensersatz statt der Leistung) ver- langen, es sei denn, die andere Partei hat den Kündigungsgrund nicht zu vertreten.
7.6 Bei Vertretenmüssen des Kunden wird der Teil des Schadensersatzes statt der Leistung, der für die Parteien unberührtden Lieferanten unmittelbar aus der Nichtabnahme bzw. Ein wichtiger Grund besteht für die Stadtwerke insbesondere Nichtlieferung in den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung Folge der vorzeitigen Vertragsbeendigung folgt, auf Grundlage der vom Kunden in Folge der vorzeiti- gen Beendigung des Vertrages im nicht bezogenen Restmenge (Arbeit) ermittelt. Als Rest- menge gilt dabei die Differenz zwischen der für sämtliche noch nicht abgerechneten Liefer- zeiträume insgesamt vertraglich prognostizierten Gesamtmenge und der vom Kunden bis zum Wirksamwerden der Kündigung tatsächlich bezogenen Menge. Ohne dass der tatsäch- liche Abschluss eines Deckungsgeschäfts erforderlich ist, berechnet sich der Schadenser- satz statt der Leistung in diesem Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigt.
14.3 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung aus der positiven Differenz zwischen dem Restwert des Vertrages berechtigt(Produkt aus der Restmenge und dem Arbeitspreis Energie gemäß Ziffer 1.1 der Anlage Preisblatt) und dem um alle potenziell anfallenden erforderlichen Transaktions- kosten reduzierten Erlös, wenn der Kunde seine Vertragspflichtenaus einem Verkauf der Restmenge auf einem geeigneten Markt als Bandbezug für den verbleibenden Lieferzeitraum in angemessenem zeitlichem Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung bei kaufmännisch vernünftiger Handlungswei- se zu erzielen wäre. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatz- anspruches, insbesondere die Zahlungspflichteines Verzugs- oder Folgeschadens, verletzt und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigt. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sindbleibt unberührt.
14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wird.
14.6 Die Stadtwerke sind in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzw. dem Verband, der Xxxxxx oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft aus einem anderen Rechtsgrund endet.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Fahrplanliefervertrag
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht zur außerordentlichen Firmenbuch-Nr. 280571f UID ATU62895905 Handelsgericht Wien 29
34.1 Sowohl Sie als auch wir können den Vertrag nur dann außerordentlich kündigen, wenn einer der Gründe nach Pkt. 34.2 bzw. 34.3 vorliegt. Sie müssen schriftlich kündigen. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Parteien unberührtwird am 1. Ein wichtiger Grund besteht für die Stadtwerke insbesondere Werktag nach Zugang wirksam – vorausgesetzt es ist in den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung des Vertrages im Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigtder Kündigungserklärung kein späterer Zeitpunkt angegeben. Bitte beachten Sie dabei: Samstage, Karfreitag, der 24. und der 31. Dezember gelten nicht als Werktage.
14.3 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt34.2 Wir können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere die Zahlungspflicht, verletzt Voraussetzungen für eine Sperre nach Pkt. 19.1 a-d und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigtf-h vorliegen. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen welchen Fällen können Sie den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind.Vertrag außerordentlich kündigen?
14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 Ein wichtiger Grund 34.3 Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise Sie sind:
a. Wir erbringen über einen Zeitraum von 2 Wochen in einem wesentlichen Punkt nicht den Leistungsumfang wie in unseren Leistungsbeschreibungen vereinbart – trotz Ihrer Aufforderung. Ausnahmen: Der Mangel wurde vor Ihrer Kündigung behoben oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wirdIhr Standort war schon bei Vertragsabschluss unterversorgt und Sie wussten davon bzw. mussten davon wissen.
14.6 Die Stadtwerke sind in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn b. Es liegen die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzwvor nach Pkt. dem Verband, der Xxxxxx oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft 28.5. c. Die Fortsetzung unseres Vertrages ist Ihnen aus einem anderen Rechtsgrund endetGrund, den wir zu vertreten haben, bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist, Befristung bzw. Mindestvertragsdauer nicht zumutbar. Ausnahme: Sie mussten schon bei Vertragsabschluss damit rechnen. 34.4 Bitte beachten Sie: Im Falle der Kündigung eines Tarifs mit Anmeldung können Sie nach Beendigung des Vertragstarifs Ihre SIM Karte – nachdem Sie Ihr Guthaben aufgeladen haben - weiterhin als Wertkarte nutzen. Alle Konditionen und Details der von uns BilliTel angebotenen Wertkartentarife finden Sie unter xxx.xxxxxxxx.xx. Eine neuerliche Bestellung eines Tarifs mit Anmeldung kann nur zu den zum Zeitpunkt der Neunmeldung gültigen Bedingungen und mittels neuerlicher Beantragung und unter neuerlicher Verrechnung der Anmeldegebühr durchgeführt werden. 34.5 Ab 1. Mai 2022 gilt: Sind Sie wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen zur Beendigung einzelner Bestandteile eines Bündelproduktes gemäß § 136 Abs. 1 TKG (Bündelprodukt ist ein Produkt, das zumindest einen Internetzugangsdienst oder einen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdienst beinhaltet und auf Grundlage desselben Vertrages oder eines mit diesem eng zusammenhängenden oder verknüpften Vertrags zusätzlich weitere Dienste oder Endeinrichtungen vom selben Anbieter inkludiert) gemäß § 136 Abs. 2 TKG berechtigt, dürfen Sie den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Bündels kündigen.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht zur der Parteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) bleibt für die Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für die Stadtwerke insbesondere in den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung des Vertrages im Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigt.
14.3 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere die Zahlungspflicht, verletzt und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigt. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind.
14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke seitens Bayer 04 liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wird.
14.6 Die Stadtwerke sind insbesondere in den folgenden Fällen vor: - Belegung des Mitglieds mit einem Stadionverbot für die BayArena, - Verstoß des Mitglieds gegen die Stadionordnung der BayArena (die Stadionordnung hängt in der BayArena aus, ist unter der in Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt8. angegebenen Kontaktadresse erhältlich und im Internet unter xxx.xxxxx00.xx einsehbar), das Vertragsverhältnis fristlos - Ausbleibende Zahlung des Mitgliedsbeitrages trotz Mahnung, - Kommerzielle Nutzung der Mitgliedschaft als solcher und/oder der aus ihr resultierenden Rechte und/oder Pflichten (z.B. kommerzielle Ausnutzung der als Mitglied gewährten Vorrechte und/oder Rabatte), es sei denn, Bayer 04 hat die kommerzielle Nutzung im Einzelfall zuvor ausdrücklich genehmigt, und/oder - Weiterverkauf und/oder Weitergabe von Tickets entgegen den Bestimmungen in den „Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH“ (unter der in Ziffer 8. angegebenen Kontaktadresse erhältlich und im Internet unter xxx.xxxxx00.xx einsehbar; z.B. Versteigerungen bei Auktionen oder auf Internetplattformen, Weiterverkauf zu kündigeneinem erheblich höheren als dem bezahlten Preis, wenn Weitergabe an professionelle und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler, Weitergabe an Dritte, die Voraussetzungen zur Unterbrechung aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, Weitergabe an Anhänger von Gastvereinen, kommerzielle oder gewerbliche Nutzung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 Ist Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Bayer 04, insbesondere zu Zwecken der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzw. dem VerbandWerbung, der Xxxxxx Vermarktung als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft aus einem anderen Rechtsgrund endetReisepakets).
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht zur außerordentlichen Eine außerordentliche Kündigung kann aus wichtigem Grund bleibt für die Parteien unberührterfolgen. Ein wichtiger Grund besteht ist insbesondere eine schwerwiegende Vertragsverletzung, die der kündigenden Vertragspartei eine Fortführung des Vertrages unzumutbar erscheinen lässt. Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe des Grundes innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erfolgen. § 7 Beiträge der Sorgeberechtigten Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten entrichten einen festen monatlichen Beitrag entsprechend der Beitragsordnung für die Stadtwerke insbesondere gewählte Betreuungsleistung. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Beitragsordnung. Soweit eine vertragliche vereinbarte Betreuung mit Mittagessen geschlossen wurde, haben die Eltern bzw. Sorgeberechtigten sich an den Kosten der Mittagsversorgung zu beteiligen; die Höhe wird ebenfalls durch den Xxxxxx in der Beitragsordnung festgelegt. Über Veränderungen zur Höhe der Betreuungskosten und der Kosten der Mittagsversorgung in der Beitragsordnung werden Sie durch den Xxxxxx im Vorfeld informiert; es gilt mit Inkrafttreten der geänderten Beitragsordnung der geänderte Betrag als vereinbart, ohne dass es einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung bedarf. Der Xxxxxx ist berechtigt, auch während der Vertragslaufzeit den gesonderten Beitrag für das Mittag- essen (gemäß § 26 Abs. 4 KiTaG) entsprechend zu erhöhen, wenn sich die der Berechnung zugrunde liegenden Kosten erhöhen. Die so ermittelte Summe der Beiträge aus Betreuungskosten und Kosten der Mittagsversorgung gemäß Beitragsordnung in der jeweils geltenden Fassung sind grundsätzlich unbar (bevorzugt im SEPA- Lastschriftverfahren, alternativ durch Einrichtung eines Dauerauftrages) monatlich zu entrichten (vgl. gesonderte Anlage, Anlage zum SEPA- Lastschriftmandat). Der Elternbeitrag ist eine angemessene finanzielle Beteiligung der Eltern an dem gesamten Betriebsaufwand der Einrichtung; er ist ganzjährig zu entrichten; zu zahlen in 12 monatlichen Beiträgen. Die Höhe des individuellen Elternbeitrags in den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind Katholischen Kindertageseinrichtungen richtet sich gemäß entsprechender Vereinbarung zwischen Xxxxxx und Kommune nach der jeweiligen kommunalen Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der jeweils gültigen Fassung. Der Elternbeitrag ist auch zu bezahlen während der Schließzeiten, bei vorübergehenden (Teil-) Schließungen bzw. Angebotseinschränkungen, bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur fristlosen Kündigung Wirksamkeit einer etwaigen Kündigung. § 8 Datenschutz und Verpflichtungserklärung zum Portfolio und Veranstaltungen Wir verarbeiten die zum Abschluss des Vertrages Betreuungsvertrages erhobenen personenbezogenen Daten sowie die während und ggf. auch nach der Betreuungszeit anfallenden/entstehenden personenbezogenen Daten entsprechend der Anordnung über den Sozialdatenschutz in der freien Jugendhilfe in kirchlicher Trägerschaft vom 14.1.2004, als Sozialdaten im Fall Sinne des § 35 Abs. 1 SGB I unter entsprechender Anwendung sozialdatenschutzrechtlicher Vorschriften. Ergänzend gelten die Vorschriften des „Gesetz über den kirchlichen Datenschutz“ (KDG) und die KDG- Durchführungsverordnung. Wegen weiterer Vereinbarungen, Erläuterungen und zu beachtender Regelungen zum Datenschutz verweisen wir auf die Anlage 5 dieses Vertrages. Ein bedeutendes Thema ist der Umgang mit Fotografien und Video-Ton-Aufnahmen. Wir legen dabei unserem gesetzlichen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag ein ganzheitliches und modernes Bildungsverständnis im Umgang mit (digitalen) Medien zugrunde. Wir selbst nutzen insbesondere Fotografien in unserer täglichen pädagogischen Arbeit (Umgang mit einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigtKamera oder anderen Medien, Dokumentation von Gruppentätigkeiten (z.B. Waldausflug etc.
14.3 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt), wenn Foto neben dem Namen am Kleiderhaken) und betrachten dies angesichts der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere die Zahlungspflicht, verletzt und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigtneusten pädagogischen Erkenntnis als für unsere Aufgabenerfüllung erforderlich. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch RechnungsbeträgeDafür fertigen wir vor allem digitale Fotografien der Kinder, die schriftlich auch als Papierabzüge in unsere pädagogische Arbeit einfließen. Diese Art von Fotografien verlassen die Kindertageseinrichtung nicht und schlüssig begründet beanstandet wurden bleiben dort bis sie nach Zweckerfüllung gelöscht werden. Andere Fotografien wiederum können wir nicht mit einer Aufgabenerfüllung rechtfertigen, weswegen die Grundlage Ihre Einwilligung oder eine Vereinbarung sein wird. Ausführlich wird das in der Anlage 5 dieses Vertrages erläutert und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigtgeregelt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer BetrachtEs gibt zwei Situationen, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken wir hier gesondert und dem Kunden noch nicht fällig sind.
14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wird.
14.6 Die Stadtwerke sind in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes ausdrücklich behandeln und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzw. dem Verband, der Xxxxxx oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft aus einem anderen Rechtsgrund endet.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.regeln wollen:
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Samples: Betreuungsvertrag
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt Die gesetzlichen Vorschriften über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben sowohl für die Parteien den Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für § 3 - Prämie
(1) Zahlung der Erst- oder Einmalprämie
a) Die Erst- oder Einmalprämie ist bei Vertragsbeginn fällig.
b) Wird die Stadtwerke insbesondere in den nachfolgend benannten FällenErst- oder Einmalprämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist die HanseMerkur, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
c) Ist die Erst- oder Einmalprämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist die HanseMerkur nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsneh- mer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
(2) Zahlung von Folgeprämien:
14.2 a) Wird die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, übersendet die HanseMerkur dem Versicherungsnehmer eine Zahlungsaufforderung und setzt eine Zahlungsfrist von zwei Wochen.
b) Tritt ein Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist die HanseMerkur nicht zur Leistung verpflichtet.
c) Die Stadtwerke sind zur fristlosen HanseMerkur verbindet die Zahlungsfrist von zwei Wochen mit der Kündigung des Vertrages im Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigt.
14.3 zum Ablauf der Zahlungsfrist. Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigtwird mit Fristablauf wirksam, wenn der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere die Zahlungspflicht, verletzt und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung noch in Verzug ist, beseitigt. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind.
14.4 d) Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigtwird unwirksam, wenn der Kunde Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Wirksamwerden der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht Kündigung die Zahlung leistet. Buchstabe b) bleibt hiervon unberührt. Gleiches gilt für den Fall, dass die versicherte Person innerhalb von 10 Tagen zwei Monaten nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistetKenntnis von der Kündigung einen neuen Ver- sicherungsnehmer benennt und von diesem der angemahnte Betrag gezahlt wird. Buchstabe b) bleibt hiervon unberührt.
14.5 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch (1) Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Stadtwerke liegt vor, wenn Leistungen des Ver- sicherers z. B. wegen steigender Heilbehandlungskosten oder einer häufigeren Inan- spruchnahme medizinischer Leistungen ändern. Dementsprechend vergleicht der Kunde Versicherer die Zahlung teilweise oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wird.
14.6 Die Stadtwerke sind erforderlichen mit den in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos technischen Berechnungsgrundlagen
(2) Die Anpassungen nach Abs. 1 werden zu kündigen, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 Ist der Kunde zum Zeitpunkt Beginn des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzw. dem Verbandzweiten Monats wirksam, der Xxxxxx oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung auf die Benachrichtigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft aus einem anderen Rechtsgrund endetVersicherungsnehmers folgt.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht 11.1. Der Vertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt und die Belieferung eingestellt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail, Fax).
11.2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
11.2.1. wenn die andere Partei länger als vierzehn Tage in Folge oder länger als dreißig Tage innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten von ihren vertraglichen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt befreit war, oder
11.2.2. wenn der Kunde Fahrplanlieferungen Dritter bezieht und diese ohne Verschulden des Lieferanten nicht in den vom Lieferanten benannten Bilanzkreis eingestellt werden, oder
11.2.3. wenn ein für die Belieferung notwendiger Bilanzkreisvertrag der anderen Partei gekündigt wird und eine nahtlose Abwicklung über einen anderen Bilanzkreisvertrag nicht sichergestellt ist, oder
11.2.4. wenn die andere Partei die Erfüllung ihrer Vertragspflichten in nicht unwesentlicher Art und Weise aufgrund einer Vermögensverschlechterung aussetzt oder dies ankündigt, oder
11.2.5. wenn eine negative Auskunft der Dun & Bradstreet Deutschland GmbH, CRIF Bürgel GmbH, der SCHUFA oder der Creditreform e.V. insbesondere zu folgenden Punkten vorliegt: erfolglose Zwangsvollstreckung, erfolglose Pfändung, eidesstattliche Versicherung zum Vermögen, Restschuldbefreiung, oder
11.2.6. wenn ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils ihres Vermögens eingeleitet wurde.
11.3. Ein wichtiger Grund liegt für den Lieferanten weiterhin vor,
11.3.1. wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Energie unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen verwendet („Energiediebstahl“), oder
11.3.2. wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag (inklusive Mahn- und Inkassokosten) in Höhe des durchschnittlichen Lieferentgeltes für eine Woche in Verzug ist und seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb einer vom Lieferanten daraufhin unter Androhung der Kündigung gesetzten Frist von einer Woche nachkommt, oder
11.3.3. wenn der Kunde ganz oder teilweise eine geschuldete Vorauszahlung und/oder vereinbarte Sicherheit nicht leistet und seiner Pflicht nicht innerhalb einer vom Lieferanten daraufhin unter Androhung der Kündigung gesetzten Frist von einer Woche nachkommt, oder
11.3.4. wenn der Kunde Fahrplanlieferungen Dritter bezieht und diese ohne Verschulden des Lieferanten nicht in den vom Lieferanten benannten Bilanzkreis eingestellt werden oder
11.3.5. wenn der Kunde selbst zur außerordentlichen Meldung von Strommengen nach § 60a i. V. m. § 74 Abs. 2 EEG 2017 verpflichtet ist und seine Melde- und/oder Zahlungspflichten nicht fristgerecht oder nicht vollständig erfüllt und diesen Pflichten auch nicht innerhalb einer vom Lieferanten daraufhin gesetzten weiteren Frist von zwei Werktagen nachkommt, oder
11.3.6. wenn die Versorgererlaubnis des Kunden nach § 4 StromStG widerrufen wird oder er seinen Versorgerstatus i. S. v. § 5 Abs. 1 StromStG verliert.
11.4. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt enden die beiderseitigen Vertragspflichten mit sofortiger Wirkung. Die kündigende Partei kann in ihrer Kündigungserklärung einen späteren angemessenen Endtermin bestimmen. Der Lieferant muss den Kunden unverzüglich beim zuständigen Netzbetreiber abmelden. Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer vom Lieferanten ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist der Lieferant berechtigt, die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen, sofern er eine weitere bilanzielle Zuordnung der Energieentnahme durch den Netzbetreiber nicht auf andere Weise verhindern kann und er dem Kunden die zusätzliche Möglichkeit der Sperrung mit der Androhung der Kündigung mitgeteilt hat; Ziffer 10.3 und 10.4 gelten entsprechend. Soweit die Entnahmen des Kunden trotz der Abmeldung (etwa wegen Bearbeitungsfristen des Netzbetreibers, Prozessfristen der Festlegung der BNetzA zu Lieferantenwechselprozessen) über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus dem Lieferanten bilanziell zugeordnet werden, schuldet der Kunde für diese fortwährende Belieferung, das Entgelt nach diesem Vertrag.
11.5. Die zur Kündigung berechtigte Partei kann von der anderen Partei Ersatz des durch die Parteien unberührtKündigung entstandenen Schadens (insbesondere Schadensersatz statt der Leistung) verlangen, es sei denn, die andere Partei hat den Kündigungsgrund nicht zu vertreten.
11.6. Ein wichtiger Grund besteht Bei Vertretenmüssen des Kunden wird der Teil des Schadensersatzes statt der Leistung, der für die Stadtwerke insbesondere den Lieferanten unmittelbar aus der Nichtabnahme bzw. Nichtlieferung in den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung Folge der vorzeitigen Vertragsbeendigung folgt, auf Grundlage der vom Kunden in Folge der vorzeitigen Beendigung des Vertrages im nicht bezogenen Restmenge (Arbeit) ermittelt. Als Restmenge gilt dabei die Differenz zwischen der für sämtliche noch nicht abgerechnete Lieferzeiträume insgesamt vertraglich prognostizierten Liefermenge und der vom Kunden nach dem Zeitraum der letzten Abrechnung bis zum Wirksamwerden der Kündigung tatsächlich bezogenen Menge. Ohne dass der tatsächliche Abschluss eines Deckungsgeschäfts erforderlich ist, berechnet sich der Schadensersatz statt der Leistung in diesem Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigt.
14.3 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung aus der positiven Differenz zwischen dem Restwert des Vertrages berechtigt(Produkt aus der Restmenge und dem Arbeitspreis Energie gemäß Anlage 1) und dem um alle potenziell anfallenden erforderlichen Transaktionskosten verringerten Erlös, wenn der Kunde seine Vertragspflichtenaus einem Verkauf der Restmenge auf einem geeigneten Markt als Bandbezug für den verbleibenden Lieferzeitraum in angemessenem zeitlichem Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung bei kaufmännisch vernünftiger Handlungs- weise zu erzielen wäre. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzanspruches, insbesondere die Zahlungspflichteines Verzugs- oder Folgeschadens, verletzt und er diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt worden ist, beseitigt. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträge, die schriftlich und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigt. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sindbleibt unberührt.
14.4 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wird.
14.6 Die Stadtwerke sind in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung bzw. dem Verband, der Xxxxxx oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft aus einem anderen Rechtsgrund endet.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Stromliefervertrag
Außerordentliche Kündigung. 14.1 Das Recht Außer in Fällen des Zahlungsverzuges ist der Ver- mieter berechtigt, das Mietverhältnis ohne Einhal- tung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn
a) der Mieter ungeachtet einer schriftlichen Abmah- nung des Vermieters einen vertragswidrigen Ge- brauch des gemieteten Platzes fortsetzt.
b) der Mieter oder eine Person, die zu seinem Hausstand gehört, oder der er den Gebrauch des Mietplatzes überlassen hat, gegen die Platzordnung verstößt, und trotz schriftlicher Abmahnung des Vermieters dies nicht unterlässt.
c) der Mieter oder eine Person seines Hausstandes einen Wohnsitz in der für den Campingplatz zu- ständigen Gemeinde nimmt
d) der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses und der Nebenkosten oder Teilen davon länger als einen Monat in Verzug ist. Der Verzug tritt am Fälligkeits- termin ohne weitere Mahnung ein.
e) gegen die Camping- und Wochenendverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verstößt.
f) Unbeschadet dessen ist er berechtigt, Mahnkos- ten, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Ba- siszinssatz der Deutschen Bundesbank ab Fälligkeit sowie weitergehende Verzugsschäden geltend zu machen und einen Zuschlag zur Platzmiete von 5% zu erheben, falls er nicht von seinem außerordentli- chen Kündigungsrecht Gebrauch macht. Der Vermieter kann im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt durch den Mieter seine Ansprüche pau- schalieren, indem er eine Mehraufwandspauschale von 10% der Vertragssumme sowie eine zeitanteili- ge Berechnung (volle Monate) geltend macht. Dem Xxxxxx ist der Nachweis gestattet, dass ein geringe- rer Mehraufwand als der pauschalisierte angefallen ist. In diesem Fall wird die Mehraufwandspauschale reduziert. Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit für den Mietausfall, der dadurch entsteht, dass der Dauerplatz nicht oder nicht für die Parteien unberührtvolle Mietzeit anderweitig vermietet werden kann. Ein wichtiger Grund besteht für die Stadtwerke insbesondere in den nachfolgend benannten Fällen:
14.2 Die Stadtwerke sind zur fristlosen Kündigung Haftung des Vertrages im Fall einer festgestellten wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigt.
14.3 Die Stadtwerke sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigtMieters entfällt, wenn der Kunde seine VertragspflichtenVermieter sich um einen neuen Mieter nicht genügend bemüht oder den Abschluss eines Miet- vertrages mit einem geeigneten Mieter ohne triftigen Grund abgelehnt hat. Soweit er Schadenersatzan- sprüche gegen den Mieter hat, insbesondere ist der Vermieter berechtigt, die Zahlungspflicht, verletzt und er diese Pflichtverletzung vom Mieter geleisteten Zahlungen zur Abdeckung des Schadens einzubehalten. Insoweit entfällt eine Erstattungspflicht des Vermie- ters. Solange der Dauerplatz nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er schriftlich unter Kündigungsandrohung gemahnt anderweitig ver- mietet worden ist, beseitigt. In Bezug auf Zahlungsrückstände bleiben jedoch Rechnungsbeträgeist der Vermieter nicht zur Erstat- tung von Zahlungen verpflichtet, die schriftlich der Mieter auf die Miete gemäß Ziff. IV dieses Vertrages geleistet hat. Falls behördliche Eingriffe oder Auflagen oder höhe- re Gewalt es erfordern, kann der Vermieter eine Umbuchung auf einen anderen Platz der Haveltou- rist GmbH & Co KG vornehmen. Der Mieter hat dann ein außerordentliches Kündigungsrecht und schlüssig begründet beanstandet wurden und offensichtlich fehlerhaft sind, unberücksichtigtAnspruch auf eine anteilige Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind.
14.4 Die Stadtwerke Weitere Ansprüche sind zur außerordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Der gemietete Standplatz ist nach Beendigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde der berechtigten Aufforderung der Stadtwerke zur Leistung der Vorauszahlung gemäß Ziffer 10 oder der Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 11 nicht innerhalb Mietverhältnisses von 10 Tagen nach schriftlicher Kündigungsandrohung Folge leistet.
14.5 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadtwerke liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung teilweise oder vollständig wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit aussetzt oder er dies ankündigt oder Grund zu der Annahme besteht, dass er seine Zahlungen einstellen wird.
14.6 Die Stadtwerke sind in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser Anlage berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Versorgung wiederholt (mindestens zwei Mal) vorliegen.
14.7 Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Mitglied einer Interessenvertretung, einer Xxxxxx, einer Innung oder eines Verbandes und erhält aufgrund dieser Mitgliedschaft von den Stadtwerken besondere Konditionen, weil eine diesbezügliche Rahmenvereinbarung zwischen den Stadtwerken und der Interessenvertretung sämtlichen aufgestellten Sa- chen bzw. dem Verband, der Xxxxxx oder Innung besteht, so steht den Stadtwerken eine außerordentliche Kündigung des mit dem Kunden geschlossenen Einzelliefervertrages zu, wenn dieser die Mitgliedschaft in der Interessenvertretung oder im Verband, in der Xxxxxx oder Innung gekündigt hat oder die Mitgliedschaft aus einem anderen Rechtsgrund endetsonstigen Gegenständen Freizuräumen.
14.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
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Samples: Dauerplatzmietvertrag