Common use of Außerordentliche Kündigung Clause in Contracts

Außerordentliche Kündigung. A.7.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund, welcher VISOON zur fristlosen Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn: a) der Vertragspartner seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverpflichtung) nicht nachkommt und die Pflichtverletzung auch nicht innerhalb einer von der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist geheilt wird, b) der Vertragspartner insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens man- gels Masse abgelehnt wurde, c) der Vertragspartner die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt, d) gegen eine und/oder beide Vertragsparteien und/oder ein mit VISOON verbundenes oder im Hin- blick auf die Werbemaßnahme konkret kooperierendes Unternehmen infolge einer vertragsgegen- ständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, e) der begründete Verdacht bei VISOON besteht, dass der Vertragspartner und/oder seine Medienan- gebote, die von Visoon vermarktet werden, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt ins- besondere in Bezug auf das Strafgesetzbuch, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder die gelten- den gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten. A.7.2 Die bis zum Zugang einer außerordentlichen Kündigung erbrachten Leistungen von VISOON sind seitens des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Sofern die gekündigte Ver- tragspartei die außerordentliche Kündigung der anderen Vertragspartei zu vertreten hat, haftet sie der kündigenden Vertragspartei für alle durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehenden Schäden.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Außerordentliche Kündigung. A.7.1 Beide Vertragsparteien sind Jeder Gläubiger ist berechtigt, seine tokenbasierten Schuldverschreibungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen und deren Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich etwaiger bis zum Tage der außerordentlichen Kündigung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn 1. die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 90 Tagen nach Fälligkeit zahlt. Ein Kündigungsrecht besteht nicht, soweit aufgrund des vereinbarten qualifizierten Rangrücktritts gemäß § 6 die Emittentin nicht zur Zahlung verpflichtet ist oder die Gläubiger ihre Ansprüche nicht geltend machen dürfen; oder 2. wenn die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit schriftlich allgemein bekannt gibt oder ihre Zahlungen allgemein einstellt; oder 3. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin eröffnet und nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Eröffnung aufgehoben oder ausgesetzt wird oder durch die Emittentin beantragt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird; oder 4. die Emittentin eine wesentliche Verpflichtung, Bedingung oder Vereinbarung hinsichtlich der tokenbasierten Schuldverschreibungen nicht erfüllt oder beachtet und der Gläubiger, welchen die Pflichtverletzung betrifft, zunächst eine Benachrichtigung an die Kapilendo AG, Xxxxxxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxx per eingeschriebenen Brief übermittelt hat, durch welche die Emittentin vom Gläubiger aufgefordert wird, die Verpflichtung, Bedingung oder Vereinbarung zu erfüllen oder zu beachten und die Nichterfüllung oder Nichtbeachtung länger als 60 Tage nach Zugang dieser Benachrichtigung bei der Kapilendo AG andauert; oder 5. die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen (z. B. einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft), sofern diese andere Gesellschaft ein verbundenes Unternehmen der Emittentin im Sinne von §§ 15 ff. AktG ist und alle Verpflichtungen übernimmt, die die Emittentin im Zusammenhang mit den Vertrag mit sofortiger Wirkung tokenbasierten Schuldverschreibungen eingegangen ist; 6. im Vergleich zum Kreis der Gesellschafter zum Zeitpunkt des Beginns des öffentlichen Angebots eine Änderung in einer Weise eintritt, dass die mittelbare oder unmittelbare Kontrolle an der Gesellschaft (d.h. die mittelbare oder unmittelbare Inhaberschaft von mehr als 50% der Stimmrechte oder der Gesellschaftsanteile) nicht mehr von derselben Person (natürliche Person oder Gesellschaft) ausgeübt wird (Kontrollwechsel); 7. die Emittentin sämtliche Vermögensgegenstände oder solche, die zusammen mindestens 25 % des EBITDA der Emittentin generieren, sei es durch eine oder mehrere Maßnahmen, veräußert (Veräußerung wesentlicher Vermögensgegenstände). Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde. Die Kündigung durch den Gläubiger hat per eingeschriebenem Brief an die Kapilendo AG, Xxxxxxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxx, zu erfolgen, welche als Empfangsbotin der Emittentin fungiert. Ferner hat der Gläubiger der Emittentin sämtliche ihm gehörende LSV1-Token zurückzugeben, indem er diese auf das digitale Schließfach der Emittentin überträgt. Die Adresse des digitalen Schließfachs der Emittentin wird dem die Kündigung aussprechenden Gläubiger unverzüglich nach Prüfung der Kündigung durch die Emittentin auf ihre Rechtmäßigkeit hin durch die Kapilendo AG mitgeteilt. Auch die Emittentin ist berechtigt, die tokenbasierte Schuldverschreibung außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger GrundIm Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund werden die tokenbasierten Schuldverschreibungen in Höhe ihres Nennbetrags zzgl. etwaiger bis zum Tage der außerordentliche Kündigung (ausschließlich) aufgelaufener, welcher VISOON noch nicht gezahlter Zinsen unverzüglich an den Gläubiger ausgezahlt, es sei denn die Emittentin ist aufgrund des vereinbarten qualifizierten Rangrücktritts gemäß § 6 nicht zur fristlosen Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn: a) der Vertragspartner seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverpflichtung) nicht nachkommt und die Pflichtverletzung auch nicht innerhalb einer von der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist geheilt wird, b) der Vertragspartner insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens man- gels Masse abgelehnt wurde, c) der Vertragspartner die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt, d) gegen eine und/oder beide Vertragsparteien und/oder ein mit VISOON verbundenes oder im Hin- blick auf die Werbemaßnahme konkret kooperierendes Unternehmen infolge einer vertragsgegen- ständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, e) der begründete Verdacht bei VISOON besteht, dass der Vertragspartner und/oder seine Medienan- gebote, die von Visoon vermarktet werden, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt ins- besondere in Bezug auf das Strafgesetzbuch, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Zahlung verpflichtet oder die gelten- den gemeinsamen Werberichtlinien der LandesmedienanstaltenGläubiger dürfen ihre Ansprüche nicht geltend machen. A.7.2 Die bis zum Zugang einer außerordentlichen Kündigung erbrachten Leistungen von VISOON sind seitens des Vertragspartners Ausstehende Zinsen werden entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten§ 7 ausgezahlt. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Sofern die gekündigte Ver- tragspartei die außerordentliche Kündigung der anderen Vertragspartei zu vertreten hat, haftet sie der kündigenden Vertragspartei für alle durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehenden SchädenIm Übrigen gilt § 8 entsprechend.

Appears in 1 contract

Samples: Schuldverschreibung

Außerordentliche Kündigung. A.7.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt10.2.1. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wesentlicher Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn einer Vertragspartei unter Berücksichtigung der Umstände und der Interessen des anderen Teils die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein solcher wichtiger Grund liegt regelmäßig dann vor, wenn ein Vertragsteil wesentliche Vertragspflichten nicht unerheblich verletzt und die Pflichtverletzung trotz schriftlicher (einschließlich Telefax und E-Mail) Beanstandung fortsetzt. 10.2.2. Wenn etwa vereinbarte Mindestmengen an vom Auftraggeber einzuliefernden Sendungen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten um mindestens 50% unterschritten werden, steht freesort ein außer- ordentliches Kündigungsrecht zu, wobei daneben weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche vorbehalten bleiben. 10.2.3. Ferner kann freesort den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu dem Auftraggeber – bei vereinbarter DPAG-Zustellung – insbesondere fristlos aus wichtigem Grund kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegtdie DPAG die mit freesort bestehenden Teilleistungsverträge ohne Verschulden von freesort kündigt. Ein wichtiger GrundGleiches gilt, welcher VISOON zur fristlosen Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn: a) der Vertragspartner seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Teilleistungen wesentlich ändern (z.B. ZahlungsverpflichtungEntzug der gewerblichen Konsolidierungsmöglichkeit) nicht nachkommt oder wenn sich die vertraglichen Rahmenbedingungen mit der DPAG für die Erbringung von Teilleistungen wesentlich ändern (z.B. Anpassung der Rabattstaffel, Änderung der Rechte und die Pflichtverletzung auch nicht innerhalb einer Pflichten von der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist geheilt wird, b) der Vertragspartner insolvent wirdfreesort). Gleiches gilt, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens man- gels Masse abgelehnt wurde, cBundesnetz- agentur gegenüber der DPAG Verträge uber den Teilleistungszugang beanstandet oder Verträge über den Teilleistungszugang Grund für eine Anordnung (§ 31 II, § 32 II PostG) sind oder die Bundesnetzagentur das Verhalten der Vertragspartner die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt, d) gegen eine und/oder beide Vertragsparteien und/oder ein mit VISOON verbundenes oder DPAG hinsichtlich der Entgelte, z.B. im Hin- blick Hinblick auf die Werbemaßnahme konkret kooperierendes Unternehmen infolge einer vertragsgegen- ständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, e) der begründete Verdacht bei VISOON besteht§ 25 PostG, dass der Vertragspartner und/oder seine Medienan- gebotebeanstandet und verlangt, die von Visoon vermarktet werden, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt ins- besondere in Bezug auf das Strafgesetzbuch, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Entgelte anzupassen oder die gelten- Entgelte für unwirksam erklärt. Freesort wird den gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten. A.7.2 Die bis zum Zugang einer außerordentlichen Kündigung erbrachten Leistungen von VISOON sind seitens des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist Auftraggeber unverzüglich über die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Sofern die gekündigte Ver- tragspartei die außerordentliche Kündigung der anderen Vertragspartei zu vertreten hatbestehenden Teilleistungsverträge oder ihre wesentliche Änderung informieren. Übt freesort das Kündigungsrecht aus den vorgenannten Gründen aus, haftet sie der kündigenden Vertragspartei für alle durch die Beendigung werden dadurch keine Schadensersatzansprüche des Vertragsverhältnisses entstehenden SchädenAuftraggebers begründet.

Appears in 1 contract

Samples: Terms and Conditions

Außerordentliche Kündigung. A.7.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigta) Die Studierendenschaft erhält das Recht einer außerordentlichen Kündigung für den Fall, dass in einem Gerichtsverfahren eines für die Studierendenschaft zuständigen Verwal- tungsgerichtes durch rechtskräftige Entscheidung des Gerichtes festgestellt wurde, dass die Einführung des SemesterTickets NRW rechtswidrig war. Diese Kündigung kann frühestens nach der Bekanntgabe des Gerichtsentscheides aus- gesprochen werden, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Bekanntgabe. Die Kündigung kann frühestens mit Wirkung zum Ende des auf den Vertrag Monat, in dem die Entscheidung bekannt gegeben wurde, folgenden Monats ausgesprochen werden. Sie muss spätestens mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigenzum Ende des nächstmöglichen Semesters ausgespro- chen werden; dies ist entweder das Semester, in dem die Entscheidung bekannt gege- ben wurde, wenn zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ende des Semes- ters mindestens ein wichtiger Grund vorliegtMonat liegt. Ein wichtiger Grund, welcher VISOON zur fristlosen Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn: a) der Vertragspartner seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverpflichtung) nicht nachkommt und die Pflichtverletzung auch nicht innerhalb einer von der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist geheilt wird,Anderenfalls ist es das Folgesemester. b) Die Studierendenschaft erhält das Recht einer außerordentlichen Kündigung für den Fall, dass im Wege einer Urabstimmung an der Vertragspartner insolvent jeweils vertragsgegenständlichen Hochschule der Ausstieg aus dem SemesterTicket NRW beschlossen wird. Dieses Kündigungsrecht kann nur innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des amtli- chen Endergebnisses ausgesprochen werden. Die Kündigung kann nur so ausgespro- chen werden, insbesondere wenn dass sie zum Ende eines Semesters wirksam wird. Sie kann nur so erfol- gen, dass zwischen dem Ausspruch und dem Ende des Semesters mindestens ein Mo- nat liegt. c) Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht der Studierendenschaft für den Fall zu, dass die zuständige Rechtsaufsicht der vertragsgegenständlichen Hochschule durch Er- lass eines entsprechenden Verwaltungsaktes den Ausstieg aus dem SemesterTicket NRW anordnet. Auch für diesen Fall gelten das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde bzwunter b) beschriebene Verfahren und die dort fixierten Fristen. d) Die DB Regio NRW und das KCM haben zur Wahrung der Interessen der übrigen Ver- kehrsunternehmen ohne Einhaltung einer Frist das Recht der außerordentlichen Kündi- gung 1. bei Verzug der Zahlung gemäß § 5 a), c), 2. bei nachgewiesener missbräuchlicher Nutzung der SemesterTickets NRW und 3. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens man- gels Masse abgelehnt wurde, c) der Vertragspartner die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt, d) gegen eine und/oder beide Vertragsparteien und/oder ein mit VISOON verbundenes oder im Hin- blick auf die Werbemaßnahme konkret kooperierendes Unternehmen infolge einer vertragsgegen- ständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde,notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen nicht erteilt werden. e) Eine außerordentliche Kündigung bedarf in jedem Falle der begründete Verdacht bei VISOON bestehtSchriftform (per Einschrei- ben). f) Das Prozessrisiko für Rückzahlungsverpflichtungen trägt allein die Studierendenschaft. Sofern ein Gericht durch rechtskräftiges Urteil oder Beschluss feststellt, dass der Vertragspartner und/Studierende nicht zur Beitragszahlung für ein SemesterTicket NRW verpflichtet sind oder seine Medienan- gebotedie Studie- rendenschaft nicht die rechtliche Befugnis zum Abschluss dieses Vertrages hatte oder sonstige Gründe vorliegen, die von Visoon vermarktet werdenzur Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit dieses Vertrages führen und somit Rückzahlungsverpflichtungen entstehen, verpflichtet sich die Studieren- denschaft, die daraus resultierenden Ansprüche nicht gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt ins- besondere in Bezug auf das Strafgesetzbuchdie nordrhein-westfälischen Zweckverbände, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag deren kommunalen Gebietskörperschaften, die Verkehrsverbünde/-ge- meinschaften oder die gelten- den gemeinsamen Werberichtlinien dort organisierten Verkehrsunternehmen geltend zu machen. g) Das Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsgrundes dieses Vertrages begründet zu Gunsten der LandesmedienanstaltenStudierendenschaft kein Zurückbehaltungsrecht o.ä. A.7.2 Die hinsichtlich der auf die Erbringung von SemesterTicket NRW-Leistungen entfallenden Beträge, die für die Zeit bis zum Zugang einer außerordentlichen Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen von VISOON sind seitens relevant sind. Diese wird die Studierenden- schaft in vollem Umfang fristgerecht an die DB Regio NRW zahlen. h) Die Vertragspartner werden unmittelbar nach Eingang der wirksamen Kündigung ortsüb- lich bekannt machen, dass die SemesterTickets NRW ihre Gültigkeit ab dem Zeitpunkt des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Sofern die gekündigte Ver- tragspartei die außerordentliche Wirksamwerdens der Kündigung der anderen Vertragspartei zu vertreten hat, haftet sie der kündigenden Vertragspartei für alle durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehenden Schädenverlieren werden.

Appears in 1 contract

Samples: Semesterticketvertrag

Außerordentliche Kündigung. A.7.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund vorliegtbleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, welcher VISOON zur fristlosen Kün- digung berechtigt, Grund für den Arzt liegt insbesondere vor, wenn: a) wenn ▪ Versorgungsverträge, gleich aus welchem Rechtsgrund nicht mehr bestehen; ▪ die Zulassung der Vertragspartner seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverpflichtung) Vertragssoftware gemäß Anlage 10 des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V i.d.F. des GKV-WSG vom 8. Mai 2008 in der redaktionellen Fassung vom 30.06.2008 zwischen den teilnehmenden Krankenkassen und HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft eG, der MEDIVERBUND Dienstleistungs GmbH und teilnehmenden Hausärzten, sowie Hausärzteverband Baden-Württemberg e.V. und MEDI Baden-Württemberg e.V. entfällt. Ein wichtiger Grund für CoKom liegt insbesondere vor, wenn ▪ beide Versorgungsverträge, gleich aus welchem Rechtsgrund nicht nachkommt mehr bestehen; ▪ der Arzt im Falle der Bestellung gemäß jeweiligem Bestellschein bis zum vereinbarten Installationstermin nicht die Voraussetzungen für eine sichere Übermittlung der Abrechnungsdaten geschaffen hat und auch nach einer Aufforderung, die Pflichtverletzung auch Voraussetzungen für eine sichere Übermittlung der Abrechnungsdaten innerhalb einer angemessenen Frist zu schaffen, diese nicht innerhalb einer der gesetzten Frist geschaffen hat; ▪ der Arzt die Vertragssoftware ohne Zustimmung von CoKom verändert; ▪ auf Grund gesetzlicher Änderungen, richterlicher oder behördlicher Entscheidungen die Leistungen der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist geheilt wird, b) der Vertragspartner insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens man- gels Masse abgelehnt wurde, c) der Vertragspartner die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt, d) gegen eine und/oder beide Vertragsparteien und/oder ein mit VISOON verbundenes oder CoKom im Hin- blick Rahmen dieses Vertrages nicht mehr erbracht werden können oder dürfen. In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (z. B. Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder Kündigung) gibt der Arzt alle Lieferungen und Kopien der Vertragssoftware, sofern diese überlassen wurde, heraus und löscht gespeicherte Vertragssoftware, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Die Erledigung versichert er auf Verlangen der CoKom schriftlich gegenüber der CoKom. § 15 ist auf die Werbemaßnahme konkret kooperierendes Unternehmen infolge einer vertragsgegen- ständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, e) der begründete Verdacht bei VISOON besteht, dass der Vertragspartner und/oder seine Medienan- gebote, die von Visoon vermarktet werden, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt ins- besondere in Bezug auf das Strafgesetzbuch, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder die gelten- den gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten. A.7.2 Die bis zum Zugang einer außerordentlichen Kündigung erbrachten Leistungen von VISOON sind seitens des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Sofern die gekündigte Ver- tragspartei die außerordentliche Kündigung der anderen Vertragspartei zu vertreten hat, haftet sie der kündigenden Vertragspartei für alle durch die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehenden Schädenentsprechend anzuwenden.

Appears in 1 contract

Samples: Service Agreement

Außerordentliche Kündigung. A.7.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, Wann und wie kann außerordentlich gekündigt werden? 34.1 Sowohl Sie als auch wir können den Vertrag mit sofortiger Wirkung nur dann außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund einer der Gründe nach Pkt. 34.2 bzw. 34.3 vorliegt. Ein wichtiger Sie müssen schriftlich kündigen. Die Kündigung wird am 1. Werktag nach Zugang wirksam – vorausgesetzt es ist in der Kündigungserklärung kein späterer Zeitpunkt angegeben. Bitte beachten Sie dabei: Samstage, Karfreitag, der 24. und der 31. Dezember gelten nicht als Werktage. Ab 1. Mai 2022 gilt: Sind Sie wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen zur Beendigung einzelner Bestandteile eines Bündelproduktes gemäß § 136 Abs. 1 TKG (Bündelprodukt ist ein Produkt, das zumindest einen Internetzugangsdienst oder einen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdienst beinhaltet und auf Grundlage desselben Vertrages oder eines mit diesem eng zusammenhängenden oder verknüpften Vertrags zusätzlich weitere Dienste oder Endeinrichtungen vom selben Anbieter inkludiert) gemäß § 136 Abs. 2 TKG berechtigt, dürfen Sie den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Bündels kündigen. 34.2 Wir können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die Voraussetzungen für eine Sperre nach Pkt. 19.1 a-d und f-h vorliegen. In welchen Fällen können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen? 34.3 Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch Sie sind: a. Wir erbringen über einen Zeitraum von 2 Wochen in einem wesentlichen Punkt nicht den Leistungsumfang wie in unseren Leistungsbeschreibungen vereinbart – trotz Ihrer Aufforderung. Ausnahmen: Der Mangel wurde vor Ihrer Kündigung behoben oder Ihr Standort war schon bei Vertragsabschluss unterversorgt und Sie wussten davon bzw. mussten davon wissen. b. Es liegen die Voraussetzungen vor nach Pkt. 28.5. c. Die Fortsetzung unseres Vertrages ist Ihnen aus einem anderen Grund, welcher VISOON zur fristlosen Kün- digung berechtigtden wir zu vertreten haben, liegt insbesondere vorbis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist, wenn: a) der Vertragspartner seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverpflichtung) nicht nachkommt und die Pflichtverletzung auch nicht innerhalb einer von der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist geheilt wird, b) der Vertragspartner insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde Befristung bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens man- gels Masse abgelehnt wurde, c) der Vertragspartner die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt, d) gegen eine und/oder beide Vertragsparteien und/oder ein mit VISOON verbundenes oder im Hin- blick auf die Werbemaßnahme konkret kooperierendes Unternehmen infolge einer vertragsgegen- ständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, e) der begründete Verdacht Mindestvertragsdauer nicht zumutbar. Ausnahme: Sie mussten schon bei VISOON besteht, dass der Vertragspartner und/oder seine Medienan- gebote, die von Visoon vermarktet werden, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt ins- besondere in Bezug auf das Strafgesetzbuch, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder die gelten- den gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten. A.7.2 Die bis zum Zugang einer außerordentlichen Kündigung erbrachten Leistungen von VISOON sind seitens des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Sofern die gekündigte Ver- tragspartei die außerordentliche Kündigung der anderen Vertragspartei zu vertreten hat, haftet sie der kündigenden Vertragspartei für alle durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehenden SchädenVertragsabschluss damit rechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Außerordentliche Kündigung. A.7.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigenEine außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn ein wichtiger Grund vorliegtdas ABO vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Ein wichtiger GrundDie Vertragslaufzeit des ABO Flex und des ABO Flex easy wird nicht auf die Vertragslaufzeit anderer ABO-Produkte angerechnet. Die Grundlage für den günstigen ABO-Mo- natspreis entfällt und es erfolgt für die bereits genutz- ten Monate eine Nachberechnung. Diese errechnet sich bei ABO Light, welcher VISOON ABO Basis, ABO Premium und ABO Azubi aufgrund der Differenz zwischen dem monatlichen ABO- Betrag und der Monatskarte für die entsprechenden Preis- stufen. Bei Kunden des ABO LPMC wird die Differenz zur fristlosen Kün- digung berechtigtMonatskarte LPMC angesetzt. Kunden des ABO Flex wer- den die ausstehenden Monatspreise bis zum Erreichen der Mindestvertragslaufzeit nachberechnet. Beim ABO Basis 10 Uhr, liegt insbesondere vorABO Light 10 Uhr, wenn: a) der Vertragspartner seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverpflichtung) nicht nachkommt ABO Azubi Plus und die Pflichtverletzung auch nicht innerhalb einer von der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist geheilt wird, b) der Vertragspartner insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde beim ABO Se- nior bzw. wenn ABO Senior Partner wird je genutzten Monat eine Nachberechnung in Höhe von 10,00 Euro erhoben. Bei Ein- malzahlung erfolgt eine anteilige Rückvergütung nach glei- chen Bedingungen, der zusätzliche Rabatt von 2,5 % entfällt dabei. Die Nachberechnung entfällt bei folgenden wichtigen Gründen: • Wechsel zum MDV-Job-Ticket • der Wegzug des Abonnenten aus dem Bedienungsgebiet des MDV (Nachweis in geeigneter Form), • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens man- gels Masse abgelehnt wurde, cVeränderung der für den Abonnenten wesentlichen Linien, • Todesfall (Nachweis Sterbeurkunde) der Vertragspartner die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt, d) gegen eine und/oder beide Vertragsparteien und/oder ein mit VISOON verbundenes oder im Hin- blick auf die Werbemaßnahme konkret kooperierendes Unternehmen infolge einer vertragsgegen- ständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, e) der begründete Verdacht bei VISOON besteht, dass der Vertragspartner und/oder seine Medienan- gebote, die von Visoon vermarktet werden, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt ins- besondere in Bezug auf das Strafgesetzbuch, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder die gelten- den gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten. A.7.2 Die bis zum Zugang einer außerordentlichen Kündigung erbrachten Leistungen von VISOON sind • Tariferhöhungen seitens des Vertragspartners entsprechend MDV. In diesem Fall hat der Abonnent ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis oder Kennenmüssen (Ver- öffentlichung der Tariferhöhung). • bei ermäßigten ABOs: Wegfall der Ermäßigungsberechtigung • bei BildungsTicket / AzubiTicket Sachsen: Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen • bei BildungsTicket: Wechsel der Schule innerhalb des Leistungsumfangs zu vergütensächsischen Gebietes des MDV Eine außerordentlicher Kündigung von AzubiTicket Sachsen, BildungsTicket, SchülerFreizeitTicket ist nur bei außeror- dentlichen Gründen (siehe o.g. Ferner ist Auflistung) möglich, dabei entfällt die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Sofern die gekündigte Ver- tragspartei die außerordentliche Kündigung der anderen Vertragspartei zu vertreten hat, haftet sie der kündigenden Vertragspartei für alle durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehenden SchädenNachberechnung.

Appears in 1 contract

Samples: Leipziger Abo Agreement

Außerordentliche Kündigung. A.7.1 Beide Vertragsparteien sind 11.1 Der Mietkaufvertrag ist fest über die vereinbarte Vertrags- laufzeit abgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. SFD ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, den Vertrag wenn der Kunde, - mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn 2 Raten in Verzug ist oder wiederholt mit einer Rate trotz Mahnung in Verzug ist; - trotz Mahnung sonstige Zahlungsvereinbarungen nicht erfüllt; - trotz Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Ver- trages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen sol- cher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt; - ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund, welcher VISOON zur fristlosen Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn: a) der Vertragspartner seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverpflichtung) nicht nachkommt und die Pflichtverletzung auch nicht innerhalb einer von der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist geheilt wird, b) der Vertragspartner insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches Verfah- ren über sein Vermögen beantragt eröffnet oder eröffnet wurde bzwmangels Masse die Er- öffnung abgelehnt wird; - seinen Geschäftsbetrieb aufgibt oder sich dessen wirt- schaftliche Verhältnisse wesentlich verschlechtern, - den Versicherungsschutz für das Fahrzeug ganz oder teil- weise (z. B. Vollkaskoschutz) verloren hat oder dessen Ver- lust unmittelbar droht. wenn - bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat oder trotz Abmahnung schwer- wiegende Verstöße gegen das Geldwäsche- oder Außenwirt- schaftsgesetz oder sonstige Gesetze begeht und deshalb SFD die Eröffnung Fortsetzung des Insolvenzverfahrens man- gels Masse abgelehnt wurde,Vertrages nicht zuzumuten ist. - gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 7.7 dieser AGB trotz Mahnung verstößt und SFD aufgrund der ausbleibenden Si- cherheiten oder aufgrund der Verschlechterung der Kredit- würdigkeit des Unternehmens des Kunden die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist. c) 11.2 Mit Zugang der Vertragspartner die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt,Kündigungserklärung verliert der Kunde sein Recht zur Nutzung des Vertragsgegenstandes. SFD steht ein Anspruch auf 1/30 der monatlichen Mietkaufrate pro Tag der Nutzung bis zur Herausgabe sowie Schadenersatz gemäß Zif- fer 12 zu. d) gegen eine und/oder beide Vertragsparteien und/oder ein mit VISOON verbundenes oder im Hin- blick auf die Werbemaßnahme konkret kooperierendes Unternehmen infolge einer vertragsgegen- ständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, e) der begründete Verdacht bei VISOON besteht, dass der Vertragspartner und/oder seine Medienan- gebote, die von Visoon vermarktet werden, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt ins- besondere in Bezug auf das Strafgesetzbuch, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder die gelten- den gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten. A.7.2 Die bis zum Zugang einer außerordentlichen Kündigung erbrachten Leistungen von VISOON sind seitens des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Sofern die gekündigte Ver- tragspartei die außerordentliche 11.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung der anderen Vertragspartei zu vertreten hat, haftet sie der kündigenden Vertragspartei für alle durch die Beendigung Erben des Vertragsverhältnisses entstehenden SchädenKunden gemäß § 580 BGB ist ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Mietkaufvertrag

Außerordentliche Kündigung. A.7.1 Beide 16.1. Die Vertragsparteien sind berechtigt, können den Vertrag Einzelvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegtauflösen. Ein wichtiger Grund, welcher VISOON zur fristlosen Kün- digung berechtigt, Grund liegt insbesondere vor: - wenn ein qualifizierter Zahlungsverzug des Kunden trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen vorliegt; - wenn der Kunde selbst oder ein Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Kundenvertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, wenn: a) bei deren Kenntnis die Stadtwerke Feldkirch den Kundenvertrag nicht abgeschlossen hätten; - bei Tod oder Handlungsunfähigkeit oder, ist der Vertragspartner seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverpflichtung) Kunde juristische Person, bei Liquidation; - im Fall jeder gegen Bestehen der Rechtsvorschriften verstoßender Servicenutzung; wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Services sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen; - wenn die Stadtwerke Feldkirch den Kunden zur Entfernung störender oder nicht nachkommt zugelassener Endgeräte vom Netzabschlusspunkt auffordern und der Kunde dieser Aufforderung trotz Beeinträchtigung anderer Nutzer oder des Netzes oder Services oder einer Gefährdung von Personen nicht unverzüglich nachkommt; - wenn der Kunde die Pflichtverletzung auch Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheiten oder Verstärkung von bestellten Sicherheiten nicht innerhalb einer von erfüllt; - bei wesentlicher Verschlechterung der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist geheilt wird, b) der Vertragspartner insolvent wirdwirtschaftlichen Lage des Kunden oder für ihn Sicherstellung leistender Dritter, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt bei Feststellung von Reorganisationsbedarf im Unternehmen des Kunden durch einen Wirtschaftsprüfer, Zahlungseinstellungserklärungen, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eröffnet wurde bzw. Nichteröffnung mangels kostendeckenden Vermögens, Vorlage eines Vermögensverzeichnisses bei Gericht, außergerichtliches Ausgleichsverfahren, jeweils hinsichtlich des Kunden selbst oder eines persönlich haftenden Gesellschafters des Kunden; - wenn die Eröffnung andere Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten verletzt und trotz schriftlicher Mahnung unter Xxxxxxx einer Nachfrist von 14 Tagen die Verletzung nicht abstellt. 16.2. Bei Beendigung des Insolvenzverfahrens man- gels Masse abgelehnt wurde, c) der Vertragspartner die Liquidation seines Unternehmens beschließt Kundenvertrages – aus welchem Grund auch immer – sind vom Kunden sämtliche den Stadtwerken Feldkirch gehörende Geräte, Einrichtungen und Ausstattungen nach Xxxx von den Stadtwerken Feldkirch entweder zur Abholung bereitzuhalten oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt, d) gegen eine und/oder beide Vertragsparteien und/oder ein mit VISOON verbundenes oder im Hin- blick auf die Werbemaßnahme konkret kooperierendes Unternehmen infolge einer vertragsgegen- ständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, e) der begründete Verdacht bei VISOON besteht, dass der Vertragspartner und/oder seine Medienan- gebote, an die von Visoon vermarktet werdenden Stadtwerken Feldkirch angegebene inländische Übernahmestelle zurückzustellen. Verursacht der Kunde eine Verzögerung der Rückstellung, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt ins- besondere in Bezug auf das Strafgesetzbuch, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder die gelten- den gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten. A.7.2 Die ist er vorbehaltlich weiterer Ansprüche zur Zahlung eines angemessenen Benützungsentgeltes bis zum Zugang einer außerordentlichen Kündigung erbrachten Leistungen von VISOON sind seitens des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Sofern die gekündigte Ver- tragspartei die außerordentliche Kündigung der anderen Vertragspartei zu vertreten hat, haftet sie der kündigenden Vertragspartei für alle durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehenden Schädenzur tatsächlichen Rückstellung verpflichtet.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Bereitstellung Von Übertragungswegen (Leased Lines)

Außerordentliche Kündigung. A.7.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund vorliegtbleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, welcher VISOON zur fristlosen Kün- digung berechtigt, Grund für den Arzt liegt insbesondere vor, wenn: a) wenn ▪ beide Versorgungsverträge, gleich aus welchem Rechtsgrund nicht mehr bestehen; ▪ die Zulassung der Vertragspartner seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverpflichtung) Vertragssoftware gemäß Anlage 10 des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V i.d.F. des GKV-WSG vom 8. Mai 2008 in der redaktionellen Fassung vom 30.06.2008 zwischen der AOK Baden-Württemberg und HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft eG, der MEDIVERBUND Dienstleistungs GmbH und teilnehmenden Hausärzten, sowie Hausärzteverband Baden- Württemberg e.V. und MEDI Baden-Württemberg e.V. entfällt. Ein wichtiger Grund für CoKom liegt insbesondere vor, wenn ▪ beide Versorgungsverträge, gleich aus welchem Rechtsgrund nicht nachkommt mehr bestehen; ▪ der Arzt im Falle der Bestellung gemäß „Bestellschein Hausarzt+“ bis zum vereinbarten Installationstermin nicht die Voraussetzungen für eine sichere Übermittlung der Abrechnungsdaten geschaffen hat und auch nach einer Aufforderung, die Pflichtverletzung auch Voraussetzungen für eine sichere Übermittlung der Abrechnungsdaten innerhalb einer angemessenen Frist zu schaffen, diese nicht innerhalb einer der gesetzten Frist geschaffen hat; ▪ der Arzt den Konnektor und / oder die Konnektorsoftware ohne Zustimmung von CoKom verändert; ▪ auf Grund gesetzlicher Änderungen, richterlicher oder behördlicher Entscheidungen die Leistungen der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist geheilt wird, b) der Vertragspartner insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens man- gels Masse abgelehnt wurde, c) der Vertragspartner die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt, d) gegen eine und/oder beide Vertragsparteien und/oder ein mit VISOON verbundenes oder CoKom im Hin- blick Rahmen dieses Vertrages nicht mehr erbracht werden können oder dürfen. In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (z. B. Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder Kündigung) gibt der Arzt alle Lieferungen und Kopien der Vertragssoftware und den Konnektor (samt Konnektorsoftware), sofern dieser überlassen wurde, heraus und löscht gespeicherte Vertragssoftware, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Die Erledigung versichert er auf Verlangen der CoKom schriftlich gegenüber der CoKom. § 15 ist auf die Werbemaßnahme konkret kooperierendes Unternehmen infolge einer vertragsgegen- ständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, e) der begründete Verdacht bei VISOON besteht, dass der Vertragspartner und/oder seine Medienan- gebote, die von Visoon vermarktet werden, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt ins- besondere in Bezug auf das Strafgesetzbuch, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder die gelten- den gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten. A.7.2 Die bis zum Zugang einer außerordentlichen Kündigung erbrachten Leistungen von VISOON sind seitens des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Sofern die gekündigte Ver- tragspartei die außerordentliche Kündigung der anderen Vertragspartei zu vertreten hat, haftet sie der kündigenden Vertragspartei für alle durch die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehenden Schädenentsprechend anzuwenden.

Appears in 1 contract

Samples: Servicebedingungen

Außerordentliche Kündigung. A.7.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den 11.1 Der Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn ein kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt und die Belieferung eingestellt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 11.2 Ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund, welcher VISOON zur fristlosen Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn:, a) der Vertragspartner seinen wesentlichen wenn die andere Partei länger als vierzehn Tage in Folge oder länger als dreißig Tage innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten von ihren vertraglichen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt befreit war, oder b) wenn ein für die Belieferung notwendiger Bilanzkreisvertrag der anderen Partei gekündigt wird und eine nahtlose Abwicklung über einen anderen Bilanzkreisvertrag nicht sichergestellt ist, oder c) wenn die andere Partei die Erfüllung ihrer Vertragspflichten in nicht unwesentlicher Art und Weise aufgrund einer Vermögensverschlechterung aussetzt oder dies ankündigt, oder d) eine negative Auskunft der Creditreform e.V. insbesondere zu folgenden Punkten vorliegt: erfolglose Zwangsvollstreckung, erfolglose Pfändung, eidesstattliche Versicherung zum Vermögen, Restschuldbefreiung, oder e) wenn ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils ihres Vermögens eingeleitet wurde. 11.3 Ein wichtiger Grund liegt für den Lieferanten weiterhin vor, a) wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen verwendet (z.B. Zahlungsverpflichtung„Stromdiebstahl“); b) wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht nachkommt unwesentlicher Höhe in Verzug ist und die Pflichtverletzung auch seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der Mahnung mit Kündigungsandrohung nachkommt; c) wenn der Kunde ganz oder teilweise trotz Mahnung mit Kündigungsandrohung innerhalb der vom Lieferanten gesetzten Frist von einer Woche eine geschuldete Vorauszahlung und/oder Sicherheit nicht leistet. 11.4 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund enden die beiderseitigen Vertragspflichten im Fall von Ziffer Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. lit. Xxxxxx! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. mit sofortiger Wirkung, in den Fällen von Xxxxxx Xxxxxx! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. lit. Xxxxxx! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. und Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. frühestens sechs Werktage nach Zugang der Kündigungserklärung. Die kündigende Partei kann in ihrer Kündigungserklärung einen späteren Endtermin bestimmen. 11.5 Nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung nach Ziffer 11.4 ist der Lieferant berechtigt, die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen, sofern er eine Zuordnung der Energieentnahme durch den Netzbetreiber nicht auf andere Weise verhindern kann. 11.6 Die zur Kündigung berechtigte Partei kann von der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist geheilt wird,Partei Ersatz des durch die Kündigung entstandenen Schadens (insbesondere Schadensersatz statt der Leistung) verlangen, es sei denn, die andere Partei hat den Kündigungsgrund nicht zu vertreten. b11.7 Bei Vertretenmüssen des Kunden wird der Teil des Schadensersatzes statt der Leistung, der für den Lieferanten unmittelbar aus der Nichtabnahme bzw. Nichtlieferung in Folge der vorzeitigen Vertragsbeendigung folgt, auf Grundlage der vom Kunden in Folge der vorzeitigen Beendigung des Vertrages nicht bezogenen Restmenge (Arbeit) ermittelt. Als Restmenge gilt dabei die Differenz zwischen der Vertragspartner insolvent wirdfür sämtliche noch nicht abgerechnete Lieferzeiträume insgesamt vertraglich prognostizierten Gesamtmenge und der vom Kunden nach dem Zeitraum der letzten Abrechnung bis zum Wirksamwerden der Kündigung tatsächlich bezogenen Menge. Ohne dass der tatsächliche Abschluss eines Deckungsgeschäfts erforderlich ist, berechnet sich der Schadensersatz statt der Leistung in diesem Fall aus der positiven Differenz zwischen dem Restwert des Vertrages (Produkt aus der Restmenge und dem Arbeitspreis Energie gemäß Ziffer 1.1 der Anlage Preisblatt) und dem um alle potenziell anfallenden erforderlichen Transaktionskosten verringerten Erlös, der aus einem Verkauf der Restmenge auf einem geeigneten Markt als Bandbezug für den verbleibenden Lieferzeitraum in angemessenem zeitlichem Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung bei kaufmännisch vernünftiger Handlungsweise zu erzielen wäre. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruches, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt eines Verzugs- oder eröffnet wurde bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens man- gels Masse abgelehnt wurde, c) der Vertragspartner die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt, d) gegen eine und/oder beide Vertragsparteien und/oder ein mit VISOON verbundenes oder im Hin- blick auf die Werbemaßnahme konkret kooperierendes Unternehmen infolge einer vertragsgegen- ständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, e) der begründete Verdacht bei VISOON bestehtFolgeschadens, dass der Vertragspartner und/oder seine Medienan- gebote, die von Visoon vermarktet werden, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt ins- besondere in Bezug auf das Strafgesetzbuch, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder die gelten- den gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten. A.7.2 Die bis zum Zugang einer außerordentlichen Kündigung erbrachten Leistungen von VISOON sind seitens des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Sofern die gekündigte Ver- tragspartei die außerordentliche Kündigung der anderen Vertragspartei zu vertreten hat, haftet sie der kündigenden Vertragspartei für alle durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehenden Schädenbleibt unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Außerordentliche Kündigung. A.7.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorliegtbleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, welcher VISOON zur fristlosen Kün- digung berechtigt, Grund liegt insbesondere vor, wenn:wenn der Kunde a) der Vertragspartner seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverpflichtung) nicht nachkommt und die Pflichtverletzung auch nicht innerhalb einer von der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist geheilt wirdunter falschem Namen oder falscher Identität einen peoplefone Account anlegt, b) ein Fall des Missbrauchs oder der Vertragspartner insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens man- gels Masse abgelehnt wurdeVerdacht einer Straftat besteht, c) der Vertragspartner das peoplefone Konto bzw. VoIP-Anschluss, die Liquidation seines Unternehmens beschließt Verbindung oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstelltdie ihm zugewiesene Rufnummer missbräuchlich einsetzt, d) gegen eine und/oder beide Vertragsparteien und/oder ein mit VISOON verbundenes oder im Hin- blick auf unrichtige Angaben gemacht hat, die Werbemaßnahme konkret kooperierendes Unternehmen infolge einer vertragsgegen- ständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurdefür das Vertragsverhältnis von Bedeutung sind, e) seine Zahlungen 2 Monate in Folge einstellt oder sich mit einem nicht unerheblichen Teil dieser Vergütung in Zahlverzug befindet, f) mehrfach Rücklastschriften nach Abbuchungen erfolgen, g) der begründete Verdacht bei VISOON bestehtKunde seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht erfüllt, h) der Kunde die Leistungen/Dienste missbräuchlich (siehe Ziff. 6.3) einsetzt, i) die technische Realisierung der zu erbringenden Dienstleistungen oder die Leistungen der peoplefone insgesamt verhindert, dass z.B. durch Nichterbringung von Mitwirkungsleistungen. Darüber hinaus steht peoplefone ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle der Vertragspartner Änderung der gesetzlichen Grundlagen dieses Vertrages, der den Vertrag betreffenden Anordnungen und/oder seine Medienan- geboteVerfügungen durch Behörden, die von Visoon vermarktet werdenGerichte oder andere Xxxxxx öffentlicher Gewalt zu, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßensofern diese dazu führen, dass peoplefone ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wird. Dies gilt ins- besondere Peoplefone ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Falle eines außerordentlichen Kündigungsgrundes nach dieser Ziff. 4.5 alternativ ordentlich zu kündigen. Wird das Vertragsverhältnis aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vorzeitig beendet, so hat er alle in Bezug auf das StrafgesetzbuchFolge des Vertrages angefallenen Aufwendungen, insbesondere für bereits durchgeführte Arbeiten, geleistete oder zu leistende Zahlungen an Dritte sowie für den notwendigen Abbau bereits installierter technischer Einrichtungen zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn peoplefone den Vertrag aus wichtigem Grund, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder die gelten- den gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten. A.7.2 Die bis zum Zugang einer außerordentlichen Kündigung erbrachten Leistungen von VISOON sind seitens des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Sofern die gekündigte Ver- tragspartei die außerordentliche Kündigung der anderen Vertragspartei Kunde zu vertreten hat, haftet sie der kündigenden Vertragspartei für alle durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehenden Schädenkündigt. In diesen Fällen werden Anschlusskosten nicht zurückerstattet. Etwaige Schadensersatzansprüche von peoplefone bleiben unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Außerordentliche Kündigung. A.7.1 8.1. Beide Vertragsparteien sind berechtigtParteien haben das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger GrundGrund liegt vor, welcher VISOON wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung al- ler Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur fristlosen Kün- digung berechtigt, vereinbar- ten Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemu- tet werden kann. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, wenn: a) der Vertragspartner seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverpflichtung) nicht nachkommt und die Pflichtverletzung auch nicht innerhalb einer von der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist geheilt wird, b) der Vertragspartner insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde bzwin den Fällen des § 19 Abs. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens man- gels Masse abgelehnt wurde, c) der Vertragspartner die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt, d) gegen eine und/oder beide Vertragsparteien und/oder ein mit VISOON verbundenes 1 StromGVV oder im Hin- blick auf Falle eines Zahlungsver- zuges unter den Voraussetzungen der Ziffer 7.2 Sätze 4 bis 6 vor. 8.2. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Ver- trag einschließlich der Verletzung von Zahlungsverpflichtungen, ist die Werbemaßnahme konkret kooperierendes Unternehmen infolge einer vertragsgegen- ständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/Kündigung erst nach vorheriger Androhung und erfolglosem Ablauf ei- ner zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist zulässig, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseiti- gen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen, beispielsweise wenn der Kunde grob schuldhaft vertragswidrig handelt oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, e) Manipula- tionen an der begründete Verdacht bei VISOON Messeinrichtung vornimmt. Die Kündigung unterbleibt, wenn die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwere des Zah- lungsverzuges stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichend Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommt. 8.3. Mit Ausnahme der Vertragspartner und/oder seine Medienan- geboteZahlungsverpflichtungen enden die beiderseitigen Vertragspflichten mit sofortiger Wirkung. Die SWP muss den Kunden mit Aussprechen der Kündigung unverzüglich beim zuständigen Verteilnetz- betreiber abmelden. Soweit die Entnahmen des Kunden, die von Visoon vermarktet trotz der Ab- meldung (etwa wegen Bearbeitungsfristen des Netzbetreibers, Fristen der Marktkommunikation (GPKE)), über den Zeitpunkt der Vertragsbe- endigung hinaus dem Lieferanten bilanziell zugeordnet werden, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßenschul- det der Kunde für diese fortwährende Belieferung das Entgelt nach die- sem Vertrag. 8.4. Dies gilt ins- besondere Eine durch den Kunden ausgesprochene Kündigung bestätigt SWP in- nerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Bezug auf das Strafgesetzbuch, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder die gelten- den gemeinsamen Werberichtlinien Textform. 8.5. Kündigungen bedürfen der Landesmedienanstalten. A.7.2 Die bis zum Zugang einer außerordentlichen Kündigung erbrachten Leistungen von VISOON sind seitens des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Sofern die gekündigte Ver- tragspartei die außerordentliche Kündigung der anderen Vertragspartei zu vertreten hat, haftet sie der kündigenden Vertragspartei für alle durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehenden SchädenTextform.

Appears in 1 contract

Samples: Stromliefervertrag

Außerordentliche Kündigung. A.7.1 Beide Vertragsparteien sind 12.1 Der Mietvertrag ist fest über die vereinbarte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. SFD ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, den Vertrag wenn der Kunde, - mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn 2 Raten in Verzug ist oder wiederholt mit einer Rate trotz Mahnung in Verzug ist; - trotz Mahnung sonstige Zahlungsvereinbarungen nicht erfüllt; - trotz Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Ver- trages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen sol- cher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt; - ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund, welcher VISOON zur fristlosen Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn: a) der Vertragspartner seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverpflichtung) nicht nachkommt und die Pflichtverletzung auch nicht innerhalb einer von der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist geheilt wird, b) der Vertragspartner insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches Verfah- ren über sein Vermögen beantragt eröffnet oder eröffnet wurde bzwmangels Masse die Er- öffnung abgelehnt wird; - seinen Geschäftsbetrieb aufgibt oder sich dessen wirt- schaftliche Verhältnisse wesentlich verschlechtern oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Unternehmen des Kunden ausgebracht werden und diese nicht innerhalb von sechs Wochen erledigt sind; - den Versicherungsschutz für das Fahrzeug ganz oder teil- weise (z. B. Vollkaskoschutz) verloren hat oder dessen Ver- lust unmittelbar droht; - bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat oder trotz Abmahnung schwer- wiegende Verstöße gegen das Geldwäsche- oder Außenwirt- schaftsgesetze sowie gegen sonstige Gesetze begeht und des- halb SFD die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist. wenn - gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 8.7 dieser AGB trotz Mahnung verstößt und SFD aufgrund der ausbleibenden Sicherheiten oder aufgrund der Verschlechterung der Kredit- würdigkeit des Unternehmens des Kunden die Eröffnung Fortsetzung des Insolvenzverfahrens man- gels Masse abgelehnt wurde,Vertrages nicht zuzumuten ist. c) 12.2 Mit Zugang der Vertragspartner die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt,Kündigungserklärung verliert der Kunde sein Recht zur Nutzung des Mietgegenstandes. SFD steht ein An- spruch auf 1/30 der monatlichen Mietrate pro Tag der Nut- zung bis zur Herausgabe sowie Schadenersatz gemäß Ziffer 13 zu. d) gegen eine und/oder beide Vertragsparteien und/oder ein mit VISOON verbundenes oder im Hin- blick auf die Werbemaßnahme konkret kooperierendes Unternehmen infolge einer vertragsgegen- ständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, e) der begründete Verdacht bei VISOON besteht, dass der Vertragspartner und/oder seine Medienan- gebote, die von Visoon vermarktet werden, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt ins- besondere in Bezug auf das Strafgesetzbuch, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder die gelten- den gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten. A.7.2 Die bis zum Zugang einer 12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung erbrachten Leistungen von VISOON sind seitens der Erben des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner Mieters nach dem BGB ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Sofern die gekündigte Ver- tragspartei die außerordentliche Kündigung der anderen Vertragspartei zu vertreten hat, haftet sie der kündigenden Vertragspartei für alle durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehenden Schädenausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag

Außerordentliche Kündigung. A.7.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorliegtbleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, welcher VISOON zur fristlosen Kün- digung berechtigt, Grund liegt insbesondere vor, wenn:wenn der Kunde a) der Vertragspartner seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverpflichtung) nicht nachkommt und die Pflichtverletzung auch nicht innerhalb einer von der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist geheilt wirdunter falschem Namen oder falscher Identität einen peoplefone Account anlegt, b) ein Fall des Missbrauchs oder der Vertragspartner insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens man- gels Masse abgelehnt wurdeVerdacht einer Straftat besteht, c) der Vertragspartner das peoplefone Konto bzw. VoIP-Anschluss, die Liquidation seines Unternehmens beschließt Verbindung oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstelltdie ihm zugewiesene Rufnummer missbräuchlich einsetzt, d) gegen eine und/oder beide Vertragsparteien und/oder ein mit VISOON verbundenes oder im Hin- blick auf unrichtige Angaben gemacht hat, die Werbemaßnahme konkret kooperierendes Unternehmen infolge einer vertragsgegen- ständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurdefür das Vertragsverhältnis von Bedeutung sind, e) seine Zahlungen 2 Monate in Folge einstellt oder sich mit einem nicht unerheblichen Teil dieser Vergütung in Zahlverzug befindet, Firmensitz: peoplefone GmbH Xxxxx-Xxxxxx-Xxx. 0 Tel.: +49 711 / 18 42 04 -0 Fax.: +49 711 / 18 42 04 – 99 xxxx@xxxxxxxxxx.xx Amtsgericht Stuttgart HRB 757109 Steuernummer: 127/135/10015 Umsatzsteuer-ID: DE295662921 Deutsche Bank BIC XXXXXXXX000 IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 f) mehrfach Rücklastschriften nach Abbuchungen erfolgen, g) der begründete Verdacht bei VISOON bestehtKunde seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht erfüllt, h) der Kunde die Leistungen/Dienste missbräuchlich (siehe Ziff. 6.3) einsetzt, i) die technische Realisierung der zu erbringenden Dienstleistungen oder die Leistungen der peoplefone insgesamt verhindert, dass z.B. durch Nichterbringung von Mitwirkungsleistungen. Darüber hinaus steht peoplefone ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle der Vertragspartner Änderung der gesetzlichen Grundlagen dieses Vertrages, der den Vertrag betreffenden Anordnungen und/oder seine Medienan- geboteVerfügungen durch Behörden, die von Visoon vermarktet werdenGerichte oder andere Xxxxxx öffentlicher Gewalt zu, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßensofern diese dazu führen, dass peoplefone ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wird. Dies gilt ins- besondere Peoplefone ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Falle eines außerordentlichen Kündigungsgrundes nach dieser Ziff. 4.5 alternativ ordentlich zu kündigen. Wird das Vertragsverhältnis aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vorzeitig beendet, so hat er alle in Bezug auf das StrafgesetzbuchFolge des Vertrages angefallenen Aufwendungen, insbesondere für bereits durchgeführte Arbeiten, geleistete oder zu leistende Zahlungen an Dritte sowie für den notwendigen Abbau bereits installierter technischer Einrichtungen zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn peoplefone den Vertrag aus wichtigem Grund, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder die gelten- den gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten. A.7.2 Die bis zum Zugang einer außerordentlichen Kündigung erbrachten Leistungen von VISOON sind seitens des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Sofern die gekündigte Ver- tragspartei die außerordentliche Kündigung der anderen Vertragspartei Kunde zu vertreten hat, haftet sie der kündigenden Vertragspartei für alle durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehenden Schädenkündigt. In diesen Fällen werden Anschlusskosten nicht zurückerstattet. Etwaige Schadensersatzansprüche von peoplefone bleiben unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Außerordentliche Kündigung. A.7.1 Beide Aus wichtigem Grund können beide Vertragsparteien sind berechtigtden Prepaid- Vertrag jederzeit fristlos kündigen (außerordentliche Kündigung), sofern nicht in der Folge zu den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich einzelnen Unterpunkten besondere Kündigungsfristen und/oder Kündigungstermine angeführt sind. Die Kündigung hat schriftlich zu kündigenerfolgen. Bei Unternehmenskunden müssen zur Vertretung nach außen Berechtigte die Kündigung firmenmäßig unterschreiben, wenn ein wichtiger Grund vorliegtdamit die Kündigung wirksam wird. In diesem Fall kann T-Mobile einen Nachweis der Vertretungsbefugnis des Handelnden verlangen. a. T-Mobile ihre Leistungen in einem wesentlichen Punkt über einen Zeitraum von mehr als 2 Wochen, trotz nachweislicher Aufforderung durch den Kunden, nicht wie vereinbart erbringt, b. T-Mobile die AGB, AEB und/oder EB nicht ausschließlich begünstigend ändert oder c. sonstige wichtige Gründe vorliegen, die eine Aufrechterhaltung des Prepaid-Vertrags unzumutbar machen. Ein wichtiger Grund, welcher VISOON zur fristlosen Kün- digung berechtigt, Grund für eine außerordentliche Kündigung durch T- Mobile liegt insbesondere dann vor, wenn: aa. der Kunde gegenüber T-Mobile (insbesondere bei der Registrierung) der Vertragspartner seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverpflichtung) nicht nachkommt und die Pflichtverletzung auch nicht innerhalb einer von der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist geheilt wirdunrichtige Angaben gemacht hat, b) b. der Vertragspartner insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens man- gels Masse abgelehnt wurdeKunde wesentlichen Bestimmungen dieser AGB zuwiderhandelt, cc. der Kunde nicht (mehr) der Vertragspartner die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstelltgeschäftsfähig ist und keine Genehmigungs- und Haftungserklärung des gesetzlichen Vertreters vorliegt, d) gegen eine und/oder beide Vertragsparteien und/oder ein x. xxx Xxxxx mit VISOON verbundenes oder im Hin- blick auf die Werbemaßnahme konkret kooperierendes Unternehmen infolge Zahlungsverpflichtungen nach erfolgloser Mahnung unter Androhung der Sperre und Setzung einer vertragsgegen- ständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurdeNachfrist von mindestens 2 Wochen in Verzug gerät, e) e. der begründete Verdacht bei VISOON besteht, dass der Vertragspartner und/Kunde von T-Mobile erbrachte Dienstleistungen in betrügerischer Absicht missbraucht oder seine Medienan- gebote, den Missbrauch durch Dritte duldet, x. xxx Xxxxx die von Visoon vermarktet werdenT-Mobile erbrachten Dienstleistungen zur Begehung von strafgesetzwidrigen oder rechtswidrigen Handlungen (z.B. Spammen, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßenHasspostings (§ 107c StGB), Hacken, Stalking, unzulässige Werbeanrufe etc.) verwendet, g. der Kunde trotz Aufforderung zur Unterlassung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist weiterhin das Netz störende oder nicht zugelassene Endgeräte verwendet, x. xxx Xxxxx, der eine juristische Person ist, sich in Liquidation befindet. Dies gilt ins- besondere in Bezug auf das Strafgesetzbuch, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder die gelten- den gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten. A.7.2 Die bis zum Zugang einer außerordentlichen Kündigung erbrachten Leistungen von VISOON sind seitens des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Sofern die gekündigte Ver- tragspartei die außerordentliche Kündigung der anderen Vertragspartei zu vertreten hat, haftet sie der kündigenden Vertragspartei für alle durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehenden Schäden§ 25a IO bleibt hiervon unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen

Außerordentliche Kündigung. A.7.1 Beide 9.1. Der Leasingvertrag kann von beiden Vertragsparteien sind aus wichtigem, in der Sphäre des jeweils anderen Vertragspartners liegenden Grund außerordentlich gekündigt werden. Der LG ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund, welcher VISOON zur fristlosen Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn: a) der Vertragspartner seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverpflichtung) LN für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der jeweiligen Rate oder eines nicht nachkommt und die Pflichtverletzung auch nicht innerhalb einer von unerheblichen Teils der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist geheilt wird,jeweiligen Rate in Verzug ist, oder; b) der Vertragspartner insolvent wirdmit Zahlungen, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde bzw. deren Höhe mindestens zwei Raten entsprechen, in Verzug ist, wobei für die Ermittlung des Betrages von zwei rückständigen Raten, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens man- gels Masse abgelehnt wurde,Höhe der laufenden Raten erheblich abweicht, die durchschnittliche Rate heranzuziehen ist, oder; c) in den Vermögensverhältnissen des LN oder in der Vertragspartner Werthaltigkeit einer für den Leasingvertrag vom LN oder von Dritten bestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt,Erfüllung der Zahlungsverpflichtung aus dem Leasingvertrag gefährdet wird, oder; d) gegen eine und/oder beide Vertragsparteien und/oder ein der LN trotz Abmahnung mit VISOON verbundenes oder im Hin- blick auf die Werbemaßnahme konkret kooperierendes Unternehmen infolge einer vertragsgegen- ständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde,angemessener Fristsetzung wesentlichen Vertragspflichten, z.B. seinen Verpflichtungen zur Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse gem. Ziff. 14, nicht nachkommt, oder; e) der begründete Verdacht bei VISOON bestehtLN trotz Abmahnung seinen Zahlungsverpflichtungen aus Ziff. 3.6 nicht nachkommt und dem LG hierdurch eine eigene Inanspruchnahme droht, dass oder; f) der Vertragspartner und/LN den Leasinggegenstand einer erheblichen Gefahr oder Entwertung aussetzt oder die Zugriffsmöglichkeiten des LG wesentlich erschwert, oder; g) der LN unrichtige Angaben über seine Medienan- geboteVermögensverhältnisse gemacht hat, oder; h) das Unternehmen des LN ganz oder zu einem erheblichen Teil veräußert, verpachtet, liquidiert bzw. stillgelegt oder nach dem Umwandlungsgesetz umgewandelt wird, oder; i) sich die von Visoon vermarktet werdengesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnisse an Unternehmen des LN ändern, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßenoder; j) der LN trotz Fristsetzung den Abschluss einer ausreichenden Versicherung, zu deren Abschluss er gem. Ziff. 7 verpflichtet ist, nicht nachweist. 9.2. Dem Erben des LN steht ein Recht zur vorzeitigen Kündigung des Leasingvertrages wegen Todes des LN nicht zu; er kann jedoch die Aufhebung des Leasingvertrages verlangen, wenn er die Zahlung eines Betrages wie in Ziff. 6.4 geregelt anbietet. 9.3. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grunde ist dem Kündigenden der durch die Kündigung verursachte Schaden zu ersetzen. Dies gilt ins- besondere in Bezug auf das Strafgesetzbuchinsbesondere auch für den Schaden, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder die gelten- den gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten. A.7.2 Die bis zum Zugang einer außerordentlichen Kündigung erbrachten Leistungen von VISOON sind seitens des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs dem LG dadurch entsteht, dass er gegenüber der refinanzierenden Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Sofern die gekündigte Ver- tragspartei die außerordentliche Kündigung der anderen Vertragspartei zu vertreten entrichten hat, haftet sie der kündigenden Vertragspartei für alle durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehenden Schäden.

Appears in 1 contract

Samples: Vendor and Supplier Contracts

Außerordentliche Kündigung. A.7.1 Beide Aus wichtigem Grund können beide Vertragsparteien sind berechtigtden Prepaid-Vertrag jederzeit fristlos kündigen (außerordentliche Kündigung), wobei die Kündi- gung schriftlich erfolgen muss. Bei Unternehmenskunden müssen zur Ver- tretung nach außen Berechtigte die Kündigung firmenmäßig unterschreiben, damit die Kündigung wirksam wird. In diesem Fall kann T-Mobile einen Nachweis der Vertretungsbefugnis des Handelnden verlangen. Der Kunde kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegtwenn: a. T-Mobile ihre Leistungen in einem wesentlichen Punkt über einen Zeitraum von zwei Wochen, trotz nachweislicher Aufforderung durch den Kunden, nicht wie vereinbart erbringt, b. T-Mobile die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Entgelt- bestimmungen nicht ausschließlich begünstigend ändert oder c. sonstige wichtige Gründe vorliegen, die eine Aufrechterhaltung des Prepaid-Vertrags unzumutbar machen. Ein wichtiger Grund, welcher VISOON zur fristlosen Kün- digung berechtigt, Grund für eine außerordentliche Kündigung durch T-Mobile liegt insbesondere dann vor, wenn: aa. der Kunde gegenüber T-Mobile (insbesondere bei der Registrierung) der Vertragspartner seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverpflichtung) nicht nachkommt und die Pflichtverletzung auch nicht innerhalb einer von der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist geheilt wirdunrichtige Angaben gemacht hat, b) b. der Vertragspartner insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens man- gels Masse abgelehnt wurdeKunde wesentlichen Bestimmungen dieser AGB – Prepaid zuwiderhandelt, cc. der Kunde nicht (mehr) der Vertragspartner die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstelltgeschäftsfähig ist und keine Genehmigungs- und Haftungserklärung des gesetzlichen Vertreters vorliegt, d) gegen eine und/oder beide Vertragsparteien und/oder ein x. xxx Xxxxx mit VISOON verbundenes oder im Hin- blick auf die Werbemaßnahme konkret kooperierendes Unternehmen infolge Zahlungsverpflichtungen nach erfolgloser Mahnung unter Androhung der Sperre und Setzung einer vertragsgegen- ständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurdeNachfrist von mindestens zwei Wochen in Verzug gerät, e) e. der begründete Verdacht bei VISOON besteht, dass der Vertragspartner und/Kunde von T-Mobile erbrachte Dienstleistungen in betrügerischer Absicht missbraucht oder seine Medienan- gebote, den Missbrauch durch Dritte duldet, x. xxx Xxxxx die von Visoon vermarktet werdenT-Mobile erbrachten Dienstleistungen zur Begehung von strafgesetzwidrigen oder rechtswidrigen Handlungen (z.B. Spammen, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt ins- besondere Hacken, Stalking, unzulässige Werbeanrufe etc.) verwendet, g. der Kunde trotz Aufforderung zur Unterlassung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist weiterhin das Netz störende oder nicht zugelassene Endgeräte verwendet, x. xxx Xxxxx, der eine juristische Person ist, sich in Bezug auf das Strafgesetzbuch, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder die gelten- den gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten. A.7.2 Die bis zum Zugang einer außerordentlichen Kündigung erbrachten Leistungen von VISOON sind seitens des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Sofern die gekündigte Ver- tragspartei die außerordentliche Kündigung der anderen Vertragspartei zu vertreten hat, haftet sie der kündigenden Vertragspartei für alle durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehenden SchädenLiquidation befindet.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen

Außerordentliche Kündigung. A.7.1 Beide Vertragsparteien sind 11.1 Der Leasingvertrag ist fest über die vereinbarte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. SFD ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, den Vertrag wenn der Kunde, - mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn 2 Raten in Verzug ist oder wiederholt mit einer Rate trotz Mahnung in Verzug ist; - trotz Mahnung sonstige Zahlungsvereinbarungen nicht erfüllt; - trotz Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt; - ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund, welcher VISOON zur fristlosen Kün- digung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn: a) der Vertragspartner seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverpflichtung) nicht nachkommt und die Pflichtverletzung auch nicht innerhalb einer von der anderen Vertragspartei gesetzten angemessenen Frist geheilt wird, b) der Vertragspartner insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches Verfahren über sein Vermögen beantragt eröffnet oder eröffnet wurde bzw. wenn mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wird; - seinen Geschäftsbetrieb aufgibt oder sich dessen wirtschaftliche Verhältnisse wesentlich verschlechtern oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Unternehmen des Insolvenzverfahrens man- gels Masse abgelehnt wurde,Kunden ausgebracht werden und diese nicht innerhalb von sechs Wochen erledigt sind; - den Versicherungsschutz für das Fahrzeug ganz oder teilweise (z. B. Vollkaskoschutz) verloren hat oder dessen Verlust unmittelbar droht; - bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat oder trotz Abmahnung schwerwiegende Verstöße gegen das Geldwäsche- oder Außenwirtschaftsgesetze sowie gegen sonstige Gesetze begeht und deshalb SFD die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist. - gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 7.7 dieser AGB trotz Mahnung verstößt und SFD aufgrund der ausbleibenden Sicherheiten oder aufgrund der Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens des Kunden die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist. c) 11.2 Mit Zugang der Vertragspartner die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt,Kündigungserklärung verliert der Kunde sein Recht zur Nutzung des Leasinggegenstandes. SFD steht ein Anspruch auf 1/30 der monatlichen Leasingrate pro Tag der Nutzung bis zur Herausgabe sowie Schadenersatz gemäß Ziffer 12 zu. d) gegen eine und/oder beide Vertragsparteien und/oder ein mit VISOON verbundenes oder im Hin- blick auf die Werbemaßnahme konkret kooperierendes Unternehmen infolge einer vertragsgegen- ständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, e) der begründete Verdacht bei VISOON besteht, dass der Vertragspartner und/oder seine Medienan- gebote, die von Visoon vermarktet werden, gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt ins- besondere in Bezug auf das Strafgesetzbuch, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder die gelten- den gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten. A.7.2 Die bis zum Zugang einer außerordentlichen Kündigung erbrachten Leistungen von VISOON sind seitens des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Sofern die gekündigte Ver- tragspartei die außerordentliche 11.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung der anderen Vertragspartei zu vertreten hat, haftet sie der kündigenden Vertragspartei für alle durch die Beendigung Erben des Vertragsverhältnisses entstehenden SchädenKunden gemäß § 580 BGB ist ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Leasing Agreement