Außerordentliche Kündigung. Eine vorzeitige Beendigung des Stromlieferungsvertrages durch außerordentliche Kündigung ist für beide Vertragsparteien aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, mit sofortiger Wirkung möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere: • die in Punkt 4.1. lit. c bis f genannten Gründe; • die Nichterfüllung der in Punkt 12.1 vorgesehenen Meldepflichten; • die unbefugte Entnahme, Verwendung oder Weiterleitung von elektrischer Energie; • der Kunde auszieht oder übersiedelt und der Kunde nicht vor diesem Ereignis ausdrücklich die Fortsetzung des Vertrages gewünscht hat; • der Kunde verstirbt und nicht innerhalb von 14 Tagen die Fortsetzung des Vertrages durch einen Rechtsnachfolger ausdrücklich erklärt wird. Der Stromlieferant informiert den jeweiligen Netzbetreiber von der Einstellung der Energielieferung. Bei einer vorzeitigen, nicht vom Stromlieferanten zu vertretenden Auflösung des Vertrags werden, falls dies bei Vertragsabschluss vereinbart und der Kunde auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde, etwaige Boni, Rabatte oder Guttage nachverrechnet, wobei der Kunde zur unverzüglichen Begleichung dieser Forderungen nach Rechnungslegung durch den Stromlieferanten verpflichtet ist.
Appears in 3 contracts
Samples: www.evu-schoeder.at, ranklleiten.at, www.vulkanlandstrom.at
Außerordentliche Kündigung. Eine vorzeitige Beendigung des Stromlieferungsvertrages durch außerordentliche Kündigung Kün- digung ist für beide Vertragsparteien aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, mit sofortiger Wirkung möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere: • die in Punkt 4.1. 4.1 lit. c bis f genannten Gründe; • die Nichterfüllung der in Punkt 12.1 vorgesehenen Meldepflichten; • die unbefugte Entnahme, Verwendung oder Weiterleitung von elektrischer Energie; • die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgewiesen wird; • der Kunde auszieht oder übersiedelt und der Kunde nicht vor diesem Ereignis ausdrücklich aus- drücklich die Fortsetzung des Vertrages gewünscht hat; • der Kunde verstirbt und nicht innerhalb von 14 Tagen unter den Voraussetzungen des Punkt 11. die Fortsetzung des Vertrages durch einen Rechtsnachfolger ausdrücklich erklärt wird. Der Stromlieferant informiert den jeweiligen Netzbetreiber von der Einstellung der Energielieferung. Bei einer vorzeitigen, nicht vom Stromlieferanten zu vertretenden Auflösung des Vertrags werden, falls dies bei Vertragsabschluss vereinbart und der Kunde auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde, etwaige Boni, Rabatte oder Guttage nachverrechnet, wobei der Kunde zur unverzüglichen Begleichung dieser Forderungen nach Rechnungslegung durch den Stromlieferanten verpflichtet istEner- gielieferung.
Appears in 2 contracts
Samples: felixenergie.at, felixenergie.at
Außerordentliche Kündigung. Eine vorzeitige Beendigung des Stromlieferungsvertrages durch außerordentliche Kündigung ist für beide Vertragsparteien aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, mit sofortiger Wirkung möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere: • die in Punkt 4.1. 4.1 lit. c bis f genannten Gründe; • die Nichterfüllung der in Punkt 12.1 vorgesehenen Meldepflichten; • die unbefugte Entnahme, Verwendung oder Weiterleitung von elektrischer Energie; • der Kunde auszieht oder übersiedelt und der Kunde nicht vor diesem Ereignis ausdrücklich die Fortsetzung des Vertrages gewünscht hat; • der Kunde verstirbt und nicht innerhalb von 14 Tagen die Fortsetzung des Vertrages durch einen Rechtsnachfolger ausdrücklich erklärt wird. Der Stromlieferant informiert den jeweiligen Netzbetreiber von der Einstellung der Energielieferung. Bei einer vorzeitigen, nicht vom Stromlieferanten zu vertretenden Auflösung des Vertrags werden, falls dies bei Vertragsabschluss vereinbart und der Kunde auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde, etwaige Boni, Rabatte oder Guttage nachverrechnet, wobei der Kunde zur unverzüglichen Begleichung dieser Forderungen nach Rechnungslegung durch den Stromlieferanten verpflichtet ist.
Appears in 1 contract
Samples: durchblicker.at
Außerordentliche Kündigung. Eine vorzeitige Beendigung des Stromlieferungsvertrages Gasliefervertrags durch außerordentliche Kündigung ist für beide Vertragsparteien aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich, ohne Einhaltung einer ei- ner Kündigungsfrist, mit sofortiger Wirkung möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere: • die in Punkt 4.1. 4.1 lit. c bis f genannten Gründe; • die Nichterfüllung der in Punkt 12.1 vorgesehenen Meldepflichten; • die unbefugte Entnahme, Verwendung oder Weiterleitung von elektrischer Energie; • die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgewiesen wird; • der Kunde auszieht oder übersiedelt und der Kunde nicht vor diesem Ereignis ausdrücklich aus- drücklich die Fortsetzung des Vertrages gewünscht hat; • der Kunde verstirbt und nicht innerhalb von 14 Tagen unter den Voraussetzungen des Punkt 11. die Fortsetzung des Vertrages durch einen Rechtsnachfolger ausdrücklich erklärt wird. Der Stromlieferant Gaslieferant informiert den jeweiligen Netzbetreiber von der Einstellung der Energielieferung. Bei einer vorzeitigen, nicht vom Stromlieferanten zu vertretenden Auflösung des Vertrags werden, falls dies bei Vertragsabschluss vereinbart und der Kunde auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde, etwaige Boni, Rabatte oder Guttage nachverrechnet, wobei der Kunde zur unverzüglichen Begleichung dieser Forderungen nach Rechnungslegung durch den Stromlieferanten verpflichtet istEnergie- lieferung.
Appears in 1 contract
Samples: felixenergie.at