Außerordentliche Kündigung. Bei einer vereinbarten Laufzeit kann die Bank den Avalkreditvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Nr. 19 Abs. 3 AGB), der ihr - auch unter Berück- sichtigung der berechtigten Belange des Kreditnehmers - die Fortsetzung des Avalkreditverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist unzumutbar werden lässt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Soweit der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Avalkreditvertrag besteht, wird die Bank erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn - der Kreditnehmer nicht regelmäßig der Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nach Nummer 5 der Allgemeinen Avalkreditbedingungen nach- kommt; - Prämien auf eine an die Bank abgetretene Lebensversicherung nicht pünktlich bezahlt werden oder eine solche Versicherung gekündigt wird. Wenn in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für den Kredit gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlech- terung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückerstattung des Kredits, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann die Bank den Avalkreditvertrag vor Bereitstellung des Kredits im Zweifel stets, nach Bereitstellung nur in der Regel fristlos kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung ihres Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kreditnehmers Rücksicht nehmen und ist jederzeit zu einem Gespräch über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung bereit. Im Fall einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kreditnehmer für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Bei Beendigung des Kreditverhältnisses hat der Kreditnehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellen. Dies gilt auch, wenn die Bank bei einer verein- barten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig aus wichtigem Grund kündigt (Nr. 19 Abs. 3 AGB).
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Samples: Avalkreditbedingungen, Bank Guarantee Agreement, Avalkreditvertrag
Außerordentliche Kündigung. Bei einer vereinbarten Laufzeit 9.1 Der Leasingvertrag ist für die angegebene Leasinglaufzeit fest abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist während dieser Zeit ausgeschlossen. Dem Erben des LNs steht ein Recht zur vorzeitigen Kündigung des Leasingvertrages wegen Todes des LNs nicht zu; er kann jedoch die Bank den Avalkreditvertrag bei Vorliegen Aufhebung des Leasingvertrages verlangen, wenn er die Zahlung eines wichtigen Grundes (NrBetrages wie in Ziffer 6.3 geregelt anbietet. 19 Abs. 3 AGB)Der Leasingvertrag kann aus wichtigem, der ihr - auch unter Berück- sichtigung der berechtigten Belange des Kreditnehmers - die Fortsetzung des Avalkreditverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist unzumutbar werden lässt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Soweit der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Avalkreditvertrag besteht, wird die Bank erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung Sphäre des anderen Vertragspartners liegendem Grund gekündigt werden. Der LG kann insbesondere fristlos kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der LN - für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Kreditnehmer Entrichtung der jeweiligen Rate oder eines nicht regelmäßig unerheblichen Teils der jeweiligen Rate in Verzug ist, oder - mit Zahlungen, deren Höhe mindestens zwei Raten entsprechen, in Verzug ist, wobei für die Ermittlung des Betrages von zwei rückständigen Raten, wenn die Höhe der laufenden Raten erheblich abweicht, die durchschnittliche Rate heranzuziehen ist, oder - unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen des LGs in erheblichem Umfang zu gefährden, oder trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung wesentlichen Vertragspflichten, z.B. seinen Verpflichtungen zur Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nach Nummer 5 der Allgemeinen Avalkreditbedingungen nach- kommt; gem. Ziff. 13, nicht nachkommt, oder - Prämien trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen aus Ziff. 3.5 nicht nachkommt und dem LG hierdurch eine eigene Inanspruchnahme droht, oder - den Leasinggegenstand einer erheblichen Gefahr oder Entwertung aussetzt oder die Zugriffsmöglichkeiten des LGs auf eine an den Leasinggegenstand wesentlich erschwert, insbesondere den Leasinggegenstand ohne die Bank abgetretene Lebensversicherung nicht pünktlich bezahlt werden gem. Ziff.
5.1 erforderliche Zustimmung des LGs Dritten zum Gebrauch überlässt, oder eine solche Versicherung gekündigt wird. Wenn - Adressat von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist, oder - in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für den Kredit gestellten Sicherheit LNs eine wesentliche Verschlech- terung Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch droht und dadurch die die Rückerstattung des Kredits, auch unter Verwertung Erfüllung der Sicherheit, Zahlungsverpflichtungen aus dem Leasingvertrag gefährdet wird, kann oder - das Unternehmen des LNs ganz oder zu einem erheblichen Teil veräußert, verpachtet, liquidiert bzw. stillgelegt oder nach dem Umwandlungsgesetz umgewandelt wird, oder - sich die Bank gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnisse an Unternehmen des LNs ändern, oder - trotz Fristsetzung den Avalkreditvertrag vor Bereitstellung des Kredits Abschluss einer ausreichenden Versicherung gem. Ziff. 8 nicht nachweist oder vom LN gem. Ziff. 8 zu leistende Versicherungsprämien trotz Fristsetzung nicht bzw. nicht vollständig bezahlt werden und hierdurch eine Kündigung der Versicherung droht oder bereits erfolgt ist. Soweit im Zweifel stetsLeasingvertrag andere Regelungen nicht ausdrücklich vereinbart sind, nach Bereitstellung nur in berechtigen Einschränkung und Wegfall der Regel fristlos kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung ihres Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kreditnehmers Rücksicht nehmen und ist jederzeit Gebrauchsfähigkeit den LN nicht, den Leasingvertrag zu einem Gespräch über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung bereit. Im Fall beenden.
9.2 Bei einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird aus wichtigem Grunde ist dem Kündigenden der durch die Bank dem Kreditnehmer für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Bei Beendigung des Kreditverhältnisses hat der Kreditnehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellenKündigung verursachte Schaden zu ersetzen. Dies gilt auchinsbesondere auch für den Schaden, wenn die Bank bei einer verein- barten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig aus wichtigem Grund kündigt (Nr. 19 Abs. 3 AGB)der dem LG dadurch entsteht, dass er gegenüber seinem refinanzierenden Institut eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten hat.
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Samples: Leasing Agreement
Außerordentliche Kündigung. Bei einer vereinbarten Laufzeit 1) Jede der Parteien kann die Bank den Avalkreditvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (NrVertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. 19 Abs. 3 AGB)Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt vor, der ihr - auch unter Berück- sichtigung der berechtigten Belange des Kreditnehmers - wenn die Fortsetzung des Avalkreditverhältnisses Vertragsverhältnisses unter Berücksich- tigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer der Kündigungsfrist unzumutbar werden ist. Vor einer solchen Kündigung ist eine Abmahnung erforderlich, es sei denn, ein Erfolg ist nicht zu erwarten oder das Vertrauensverhältnis ist so nachhaltig gestört, dass eine sofortige Beendigung des Vertrags ge- rechtfertigt erscheint.
2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch jede Partei besteht insbesondere, wenn
1. eine der Parteien ihre geschäftliche Tätigkeit einstellt;
2. eine Pfändungsverfügung auf das Vermögen der anderen Partei nicht binnen vier Wochen be- seitigt wird;
3. die andere Partei zahlungsunfähig wird, gegen sie ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzver- fahrens gestellt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder die Durchführung eines Insolvenz- verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist in diesen Fällen entbehrlich;
4. die andere Partei wegen eines Vermögensdeliktes rechtskräftig verurteilt wird;
5. die andere Partei Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung der Partei nicht innerhalb einer angemessenen Frist beendet wird.
3) Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnis- ses aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes als unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwar- ten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint, wobei im Falle eines Mangels dem B&IT regelmäßig ein dreimaliges Nachbesserungs- recht zusteht. Eine fristlose Kündigung kommt grundsätzlich nicht in Betracht, sofern die Vertragspflichtverletzung unwesentlich ist, so dass nach Abwägung aller Umstände eine fristlose Kündigung nicht als angemessen erscheint. Das Recht zur fristlosen Kündigung kann nur binnen eines Monats ausgeübt werden, nachdem der Berechtigte von den Kündigungstatsachen Kenntnis erlangt hat.
4) Die B&IT hat außerdem das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Auftraggeber gegen die Bestimmungen dieser AGB verstößt oder sein Verhalten mit Sicherheit darauf schließen lässt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Soweit der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Avalkreditvertrag besteht, wird die Bank erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn - der Kreditnehmer dass er nicht regelmäßig der Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nach Nummer 5 der Allgemeinen Avalkreditbedingungen nach- kommt; - Prämien auf eine an die Bank abgetretene Lebensversicherung nicht pünktlich bezahlt werden oder eine solche Versicherung gekündigt wird. Wenn in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers Willens oder in der Werthaltigkeit einer für den Kredit gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlech- terung eintritt oder einzutreten drohtLage ist, durch die die Rückerstattung des Kredits, auch unter Verwertung Bestimmungen der Sicherheit, gefährdet wird, kann die Bank den Avalkreditvertrag vor Bereitstellung des Kredits im Zweifel stets, nach Bereitstellung nur in AGB einzuhalten.
5) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Regel fristlos kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung ihres Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kreditnehmers Rücksicht nehmen und ist jederzeit zu einem Gespräch über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung bereit. Im Fall einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kreditnehmer für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Bei Beendigung des Kreditverhältnisses hat der Kreditnehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellen. Dies gilt auch, wenn die Bank bei einer verein- barten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig aus wichtigem Grund kündigt (Nr. 19 Abs. 3 AGB)Schriftform.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Außerordentliche Kündigung. Bei 10.2.1. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wesentlicher Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn einer vereinbarten Laufzeit kann die Bank den Avalkreditvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Nr. 19 Abs. 3 AGB), Vertragspartei unter Berücksichtigung der ihr - auch unter Berück- sichtigung Umstände und der berechtigten Belange Interessen des Kreditnehmers - anderen Teils die Fortsetzung des Avalkreditverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder Vertrags bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist unzumutbar nicht zugemutet werden lässt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Soweit der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Avalkreditvertrag besteht, wird die Bank erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung kündigenkann. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere regelmäßig dann vor, wenn - der Kreditnehmer ein Vertragsteil wesentliche Vertragspflichten nicht regelmäßig der Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nach Nummer 5 der Allgemeinen Avalkreditbedingungen nach- kommt; - Prämien auf eine an unerheblich verletzt und die Bank abgetretene Lebensversicherung nicht pünktlich bezahlt werden oder eine solche Versicherung gekündigt wirdPflichtverletzung trotz schriftlicher (einschließlich Telefax und E-Mail) Beanstandung fortsetzt.
10.2.2. Wenn in etwa vereinbarte Mindestmengen an vom Auftraggeber einzuliefernden Sendungen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten um mindestens 50% unterschritten werden, steht freesort ein außer- ordentliches Kündigungsrecht zu, wobei daneben weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche vorbehalten bleiben.
10.2.3. Ferner kann freesort den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für den Kredit gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlech- terung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückerstattung des Kredits, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann die Bank den Avalkreditvertrag vor Bereitstellung des Kredits im Zweifel stets, nach Bereitstellung nur in der Regel Vertrag mit dem Auftraggeber – bei vereinbarter DPAG-Zustellung – insbesondere fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung ihres Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kreditnehmers Rücksicht nehmen und ist jederzeit zu einem Gespräch über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung bereit. Im Fall einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kreditnehmer für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Bei Beendigung des Kreditverhältnisses hat der Kreditnehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellen. Dies gilt auch, wenn die Bank bei einer verein- barten Laufzeit DPAG die mit freesort bestehenden Teilleistungsverträge ohne Verschulden von freesort kündigt. Gleiches gilt, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Teilleistungen wesentlich ändern (z.B. Entzug der gewerblichen Konsolidierungsmöglichkeit) oder wenn sich die vertraglichen Rahmenbedingungen mit der DPAG für die Erbringung von Teilleistungen wesentlich ändern (z.B. Anpassung der Rabattstaffel, Änderung der Rechte und Pflichten von freesort). Gleiches gilt, wenn die Bundesnetz- agentur gegenüber der DPAG Verträge uber den Avalkredit vorzeitig Teilleistungszugang beanstandet oder Verträge uber den Teilleistungszugang Grund für eine Anordnung (§ 31 II, § 32 II PostG) sind oder die Bundesnetzagentur das Verhalten der DPAG hinsichtlich der Entgelte, z.B. im Hinblick auf § 25 PostG, beanstandet und verlangt, die Entgelte anzupassen oder die Entgelte für unwirksam erklärt. freesort wird den Auftraggeber unverzüglich über die Kündigung der bestehenden Teilleistungsverträge oder ihre wesentliche Änderung informieren. Übt freesort das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund kündigt (Nr. 19 Abs. 3 AGB)den vorgenannten Gründen aus, werden dadurch keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers begründet.
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Außerordentliche Kündigung. Bei einer vereinbarten Laufzeit 9.1 Der Leasingvertrag ist für die angegebene Leasinglaufzeit fest abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist während dieser Zeit ausgeschlossen. Dem Erben des LNs steht ein Recht zur vorzeitigen Kündigung des Leasingvertrages wegen Todes des LNs nicht zu; er kann jedoch die Bank den Avalkreditvertrag bei Vorliegen Aufhebung des Leasingvertrages verlangen, wenn er die Zahlung eines wichtigen Grundes (NrBetrages wie in Ziffer 6.3 geregelt anbietet. 19 Abs. 3 AGB)Der Leasingvertrag kann aus wichtigem, der ihr - auch unter Berück- sichtigung der berechtigten Belange des Kreditnehmers - die Fortsetzung des Avalkreditverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist unzumutbar werden lässt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Soweit der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Avalkreditvertrag besteht, wird die Bank erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung Sphäre des anderen Vertragspartners liegendem Grund gekündigt werden. Der LG kann insbesondere fristlos kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der LN - für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Kreditnehmer Entrichtung der jeweiligen Rate oder eines nicht regelmäßig unerheblichen Teils der jeweiligen Rate in Verzug ist, oder - mit Zahlungen, deren Höhe mindestens zwei Raten entsprechen, in Verzug ist, wobei für die Ermittlung des Betrages von zwei rückständigen Raten, wenn die Höhe der laufenden Raten erheblich abweicht, die durchschnittliche Rate heranzuziehen ist, oder - unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen des LGs in erheblichem Umfang zu gefährden, oder trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung wesentlichen Vertragspflichten, z.B. seinen Verpflichtungen zur Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nach Nummer 5 der Allgemeinen Avalkreditbedingungen nach- kommt; gem. Ziff. 12, nicht nachkommt, oder - Prämien trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen aus Ziff. 3.5 nicht nachkommt und dem LG hierdurch eine eigene Inanspruchnahme droht, oder - den Leasinggegenstand einer erheblichen Gefahr oder Entwertung aussetzt oder die Zugriffsmöglichkeiten des LGs auf eine an den Leasinggegenstand wesentlich erschwert, insbesondere den Leasinggegenstand ohne die Bank abgetretene Lebensversicherung nicht pünktlich bezahlt werden gem. Ziff.
5.1 erforderliche Zustimmung des LGs Dritten zum Gebrauch überlässt, oder eine solche Versicherung gekündigt wird. Wenn - Adressat von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist, oder - in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für den Kredit gestellten Sicherheit LNs eine wesentliche Verschlech- terung Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch droht und dadurch die die Rückerstattung des Kredits, auch unter Verwertung Erfüllung der Sicherheit, Zahlungsverpflichtungen aus dem Leasingvertrag gefährdet wird, kann oder - das Unternehmen des LNs ganz oder zu einem erheblichen Teil veräußert, verpachtet, liquidiert bzw. stillgelegt oder nach dem Umwandlungsgesetz umgewandelt wird, oder - sich die Bank gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnisse an Unternehmen des LNs ändern, oder - trotz Fristsetzung den Avalkreditvertrag vor Bereitstellung des Kredits Abschluss einer ausreichenden Versicherung gem. Ziff. 8 nicht nachweist oder vom LN gem. Ziff. 8 zu leistende Versicherungsprämien trotz Fristsetzung nicht bzw. nicht vollständig bezahlt werden und hierdurch eine Kündigung der Versicherung droht oder bereits erfolgt ist. Soweit im Zweifel stetsLeasingvertrag andere Regelungen nicht ausdrücklich vereinbart sind, nach Bereitstellung nur in berechtigen Einschränkung und Wegfall der Regel fristlos kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung ihres Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kreditnehmers Rücksicht nehmen und ist jederzeit Gebrauchsfähigkeit den LN nicht, den Leasingvertrag zu einem Gespräch über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung bereit. Im Fall beenden.
9.2 Bei einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird aus wichtigem Grunde ist dem Kündigenden der durch die Bank dem Kreditnehmer für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Bei Beendigung des Kreditverhältnisses hat der Kreditnehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellenKündigung verursachte Schaden zu ersetzen. Dies gilt auchinsbesondere auch für den Schaden, wenn die Bank bei einer verein- barten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig aus wichtigem Grund kündigt (Nr. 19 Abs. 3 AGB)der dem LG dadurch entsteht, dass er gegenüber seinem refinanzierenden Institut eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten hat.
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Samples: Leasing Agreement
Außerordentliche Kündigung. Bei einer vereinbarten Laufzeit Die Bank kann die Bank den Avalkreditvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Nr. 19 Abs. 3 AGB), der ihr - sowohl einen auf bestimmte als auch unter Berück- sichtigung der berechtigten Belange des Kreditnehmers - die Fortsetzung des Avalkreditverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung einen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung teilweise oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist unzumutbar werden lässt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist im Ganzen schriftlich kündigen. Soweit der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Avalkreditvertrag besteht, wird die Bank erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn - die Verwendung des Kredites für den gemäß dem Vertrag vorgesehenen Verwendungszweck nach Ansicht der Kreditnehmer nicht regelmäßig der Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nach Nummer 5 der Allgemeinen Avalkreditbedingungen nach- kommtBank unmöglich ist; - Prämien der Kunde den Kreditbetrag abweichend von dem vertragsmäßigen Zweck verwendet oder die vertragsmäßige Verwendung auf eine an die Verlangen der Bank abgetretene Lebensversicherung nicht pünktlich bezahlt werden oder eine solche Versicherung gekündigt wird. Wenn in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers oder in unvollständig dokumentiert; - sich der Werthaltigkeit einer Wert der für den Kredit gestellten gewährten Sicherheiten beträchtlich vermindert hat und der Kunde nach Aufforderung und Fristsetzung durch die Bank keine entsprechend verstärkte Sicherheit eine wesentliche Verschlech- terung eintritt stellt; - der Kunde die mit der Bank abgeschlossenen sonstigen Verträge (z. B. Vereinbarungen in Bezug auf Kreditsicherungen) grob verletzt; - die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder einzutreten drohtdessen Bürgen, Garanten oder Patronatsgeber bzw. ein auf Entziehung der Deckung hinweisendes Verhalten des Kunden, die Möglichkeit der Kreditrückzahlung gefährdet; - nach Ansicht der Bank der Kunde kreditunwürdig geworden ist; - der Kunde die Bank bei Vertragsabschluss durch Mitteilung falscher Tatsachen, durch Verheimlichung oder Verschweigen von Angaben oder auf andere Weise irreführte, sofern dies die die Rückerstattung Festsetzung des Kredits, auch unter Verwertung Kreditbetrages beeinflusste; - der Sicherheit, gefährdet wird, kann Kunde die Bank den Avalkreditvertrag vor Bereitstellung des Kredits im Zweifel stets, bei ihrer Überprüfung der Erfüllung der Kreditbedingungen selbst nach Bereitstellung nur in der Regel fristlos kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung ihres Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kreditnehmers Rücksicht nehmen und ist jederzeit zu einem Gespräch über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung bereit. Im Fall einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kreditnehmer für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Bei Beendigung des Kreditverhältnisses hat der Kreditnehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellenVorwarnung behindert. Dies gilt auch, wenn der Kunde seiner gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht (s. z. B. Ziff. 9) nicht nachkommt; - der Kunde mit einer fälligen Tilgungsrate und/oder Zinszahlung in Verzug gerät und diese trotz Mahnung nicht begleicht; - der Kunde nach Ansicht der Bank eine andere schwerwiegende Vertragsverletzung begangen hat. Mit dem tatsächlichen oder gemäß Ziff. 4.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermuteten Erhalt der Kündigung werden alle sich aus dem gekündigtem Vertrag/gekündigten Verträgen ergebenen Forderungen der Bank sofort fällig. Bei der außerordentlichen Kündigung eines Rahmenvertrages gilt die Bank bei einer verein- barten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig Kündigung für alle innerhalb des Rahmenvertrages abgeschlossenen Einzelverträge. So werden auch alle sich aus wichtigem Grund kündigt (Nr. 19 Abs. 3 AGB)diesen Einzelverträgen ergebende Forderungen mit dem Eingang der Kündigung sofort fällig.
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Samples: Kreditvertrag
Außerordentliche Kündigung. Bei einer vereinbarten Laufzeit kann die Bank 16.1 Die Vertragsparteien können den Avalkreditvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Nr. 19 Abs. 3 AGB), der ihr - auch unter Berück- sichtigung der berechtigten Belange des Kreditnehmers - die Fortsetzung des Avalkreditverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist unzumutbar werden lässt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Soweit der wichtige Einzelvertrag aus wichtigem Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Avalkreditvertrag besteht, wird die Bank erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung kündigenmit sofortiger Wirkung auflösen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn - – qualifizierter Zahlungsverzug des Kunden trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von mindestens zwei Wochen vorliegt. – der Kreditnehmer nicht regelmäßig der Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nach Nummer 5 der Allgemeinen Avalkreditbedingungen nach- kommt; - Prämien auf eine an die Bank abgetretene Lebensversicherung nicht pünktlich bezahlt werden Kunde selbst oder eine solche Versicherung gekündigt wirdSicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Kundenvertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis BBI den Kundenvertrag nicht abgeschlossen hätte. Wenn in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers – bei Tod oder in Handlungsunfähigkeit oder, ist der Werthaltigkeit einer für den Kredit gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlech- terung eintritt oder einzutreten drohtKunde juristische Person, durch die die Rückerstattung des Kredits, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann die Bank den Avalkreditvertrag vor Bereitstellung des Kredits bei Liquidation. – im Zweifel stetsFall jeder gegen Bestehen der Rechtsvorschriften verstoßender Service- nutzung. – der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, nach Bereitstellung nur in welche die Aufrechterhaltung der Regel fristlos kündigenFunktionsfähigkeit von Netz oder Services sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen. Die Bank wird – BBI den Kunden zur Entfernung störender oder nicht zugelassener Endgeräte vom Netzabschlusspunkt auffordert und der Kunde dieser Aufforderung trotz Beeinträchtigung anderer Nutzer oder des Netzes oder Services oder einer Gefährdung von Personen nicht unverzüglich nachkommt. – der Kunde die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheiten oder Verstärkung von bestellten Sicherheiten nicht erfüllt. – bei wesentlicher Verschlechterung der Ausübung ihres Kündigungsrechts auf wirtschaftlichen Lage des Kunden oder für ihn Sicherstellung leistender Dritter, insbesondere bei Feststellung von Reorganisationsbedarf im Unternehmen des Kunden durch einen Wirtschaftsprüfer, Zahlungseinstellungs- erklärungen, Eröffnung eines Insolvenzverfahren oder Nichteröffnung mangels kostendeckenden Vermögens, Vorlage eines Vermögens- verzeichnisses bei Gericht, außergerichtliches Ausgleichsverfahren, jeweils hinsichtlich des Kunden selbst oder eines persönlich haftenden Gesellschafters des Kunden. – die berechtigten Belange des Kreditnehmers Rücksicht nehmen andere Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten verletzt und ist jederzeit zu einem Gespräch über trotz schriftlicher Mahnung unter Xxxxxxx einer Nachfrist von 14 Tagen die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung bereit. Im Fall einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kreditnehmer für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Verletzung nicht abstellt.
16.2 Bei Beendigung des Kreditverhältnisses hat Kundenvertrages – aus welchem Grund auch immer – sind vom Kunden sämtliche BBI gehörenden Geräte, Einrichtungen und Ausstattungen nach Xxxx von BBI entweder zur Abholung bereitzuhalten oder an die von BBI angegebene inländische Übernahmestelle zurückzustellen. Verursacht der Kreditnehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellen. Dies gilt auchKunde eine Verzögerung der Rückstellung, wenn die Bank bei einer verein- barten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig aus wichtigem Grund kündigt (Nr. 19 Abs. 3 AGB)ist er vorbehaltlich weiterer Ansprüche zur Zahlung eines angemessenen Benützungsentgeltes bis zur tatsächlichen Rückstellung verpflichtet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Außerordentliche Kündigung. Bei einer vereinbarten Laufzeit 9.1 Der Leasingvertrag ist für die angegebene Leasinglaufzeit fest abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist während dieser Zeit ausgeschlossen. Dem Erben des LNs steht ein Recht zur vorzeitigen Kündigung des Leasingvertrages wegen Todes des LNs nicht zu; er kann jedoch die Bank den Avalkreditvertrag bei Vorliegen Aufhebung des Leasingvertrages verlangen, wenn er die Zahlung eines wichtigen Grundes (NrBetrages wie in Ziffer 6.3 geregelt anbietet. 19 Abs. 3 AGB)Der Leasingvertrag kann aus wichtigem, der ihr - auch unter Berück- sichtigung der berechtigten Belange des Kreditnehmers - die Fortsetzung des Avalkreditverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist unzumutbar werden lässt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Soweit der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Avalkreditvertrag besteht, wird die Bank erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung Sphäre des anderen Vertragspartners liegendem Grund gekündigt werden. Der LG kann insbesondere fristlos kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der LN - für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Kreditnehmer Entrichtung der jeweiligen Rate oder eines nicht regelmäßig unerheblichen Teils der jeweiligen Rate in Verzug ist, oder - mit Zahlungen, deren Höhe mindestens zwei Raten entsprechen, in Verzug ist, wobei für die Ermittlung des Betrages von zwei rückständigen Raten, wenn die Höhe der laufenden Raten erheblich abweicht, die durchschnittliche Rate heranzuziehen ist, oder - unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen des LGs in erheblichem Umfang zu gefährden, odertrotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung wesentlichen Vertragspflichten, z.B. seinen Verpflichtungen zur Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nach Nummer 5 der Allgemeinen Avalkreditbedingungen nach- kommt; gem. Ziff. 13, nicht nachkommt, oder - Prämien trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen aus Ziff. 3.5 nicht nachkommt und dem LG hierdurch eine eigene Inanspruchnahme droht, oder - den Leasinggegenstand einer erheblichen Gefahr oder Entwertung aussetzt oder die Zugriffsmöglichkeiten des LGs auf eine an den Leasinggegenstand wesentlich erschwert, insbesondere den Leasinggegenstand ohne die Bank abgetretene Lebensversicherung nicht pünktlich bezahlt werden gem. Ziff.
5.1 erforderliche Zustimmung des LGs Dritten zum Gebrauch überlässt, oder eine solche Versicherung gekündigt wird. Wenn - Adressat von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist, oder - in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für den Kredit gestellten Sicherheit LNs eine wesentliche Verschlech- terung Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch droht und dadurch die die Rückerstattung des Kredits, auch unter Verwertung Erfüllung der Sicherheit, Zahlungsverpflichtungen aus dem Leasingvertrag gefährdet wird, kann oder - das Unternehmen des LNs ganz oder zu einem erheblichen Teil veräußert, verpachtet, liquidiert bzw. stillgelegt oder nach dem Umwandlungsgesetz umgewandelt wird, oder - sich die Bank gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnisse an Unternehmen des LNs ändern, oder - trotz Fristsetzung den Avalkreditvertrag vor Bereitstellung des Kredits Abschluss einer ausreichenden Versicherung gem. Ziff. 8 nicht nachweist oder vom LN gem. Ziff. 8 zu leistende Versicherungsprämien trotz Fristsetzung nicht bzw. nicht vollständig bezahlt werden und hierdurch eine Kündigung der Versicherung droht oder bereits erfolgt ist. Soweit im Zweifel stetsLeasingvertrag andere Regelungen nicht ausdrücklich vereinbart sind, nach Bereitstellung nur in berechtigen Einschränkung und Wegfall der Regel fristlos kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung ihres Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kreditnehmers Rücksicht nehmen und ist jederzeit Gebrauchsfähigkeit den LN nicht, den Leasingvertrag zu einem Gespräch über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung bereit. Im Fall beenden.
9.2 Bei einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird aus wichtigem Grunde ist dem Kündigenden der durch die Bank dem Kreditnehmer für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Bei Beendigung des Kreditverhältnisses hat der Kreditnehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellenKündigung verursachte Schaden zu ersetzen. Dies gilt auchinsbesondere auch für den Schaden, wenn die Bank bei einer verein- barten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig aus wichtigem Grund kündigt (Nr. 19 Abs. 3 AGB)der dem LG dadurch entsteht, dass er gegenüber seinem refinanzierenden Institut eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten hat.
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Samples: Leasing Agreement