Common use of Außerordentliche Kündigung Clause in Contracts

Außerordentliche Kündigung. A1 und der V-P sind, wenn die geltend gemachten Kündigungsgründe in angemessenem Verhältnis zum zu kündigenden Rechtsverhältnis stehen berechtigt, den Rahmenvertrag mit Ablauf eines jeden Werktages unter Einhaltung einer sechstägigen Kündigungsfrist mit eingeschriebenem Brief aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn • dem Kündigenden eine weitere Erbringung der Leistungen aus technischen oder betrieblichen Gründen, die er nicht selbst verursacht hat, unzumutbar ist; • die Voraussetzungen für eine Leistungseinstellung gemäß Punkt 11 dieses Vertrages trotz Aufforderung zur Abstellung und Setzung einer angemessenen Nachfrist auch nach der Leistungseinstellung weiter vorliegen; • der Vertragspartner mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag trotz Fälligkeit und zweimaliger fruchtloser schriftlicher Nachfristsetzung von jeweils 14 Tagen im Verzug ist. Nicht umfasst von diesem außerordentlichen Kündigungsgrund sind berechtigte und hinreichend nachgewiesene Einsprüche gegen offene Forderungen sowie die gerichtliche Hinterlegung im Streitfall gemäß § 1425 ABGB; • der Vertragspartner die Sicherheitsleistung gemäß Punkt 10 des Allgemeinen Teils trotz Nachfristsetzung nicht erbringt; • der jeweils andere Vertragspartner die Bedingungen des aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsverhältnisses schwerwiegend verletzt, sodass die Fortsetzung für den anderen Vertragspartner unzumutbar wird und die Verletzung und deren Folgen nicht binnen 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch eingeschriebenen Brief des verletzten Vertragspartners vollständig beseitigt wird; • der V-P trotz Aufforderung gemäß Punkt 5.3 eine Gefährdung der Netzintegrität des Netzes der A1 nicht beseitigt.

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Samples: VHCN Einzellösung Vertrag, VHCN Einzellösung Vertrag

Außerordentliche Kündigung. A1 und der V-P sind, wenn die geltend gemachten Kündigungsgründe in angemessenem Verhältnis zum zu kündigenden Rechtsverhältnis stehen Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Rahmenvertrag das Zusammenschaltungsverhältnis mit Ablauf eines jeden Werktages unter Einhaltung einer sechstägigen Kündigungsfrist mit eingeschriebenem ein- geschriebenem (oder mit sonstigem Absendenachweis übermittelten) Brief aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn wenn: • dem Kündigenden kündigenden Vertragspartner eine weitere Erbringung Weitererbringung der Leistungen Leistung aus technischen technischen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen, die er nicht selbst verursacht hat, unzumutbar ist; • die Voraussetzungen für eine Leistungseinstellung gemäß Punkt 11 dieses Vertrages trotz Aufforderung zur Abstellung und Setzung einer angemessenen Nachfrist auch nach der Leistungseinstellung weiter vorliegen; • der andere Vertragspartner ihm gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag von mehr als einem Drittel der unbestrittenen verkehrsabhängigen Zusammen- schaltungsentgelte oder sonstigen Entgelte trotz Fälligkeit und zweimaliger fruchtloser schriftlicher Nachfristsetzung von jeweils je 14 Tagen in Verzug ist; • der andere Vertragspartner im Fall des Zug-um-Zug Geschäftes nach Punkt 5.11.2 mit Zahlungsverpflichtungen von mehr als einem Drittel der verkehrsabhängigen Zusammenschaltungsentgelt oder sonstiger Entgelte trotz Sperre nach Punkt 7.1 i.V.m. Punkt 5.11.2 sieben Tage in Verzug ist. Nicht umfasst von diesem außerordentlichen Kündigungsgrund sind berechtigte und hinreichend nachgewiesene Einsprüche gegen offene Forderungen sowie die gerichtliche Hinterlegung im Streitfall gemäß § 1425 ABGB; • der Vertragspartner die Sicherheitsleistung gemäß Punkt 10 des Allgemeinen Teils trotz Nachfristsetzung nicht erbringt; • der jeweils andere Vertragspartner die Bedingungen des aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsverhältnisses dieses Vertrages schwerwiegend verletzt, sodass so dass die Fortsetzung für den anderen kündigenden Vertragspartner unzumutbar unzu- mutbar wird und die Verletzung und deren Folgen nicht binnen 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch eingeschriebenen Brief des verletzten Vertragspartners Vertrags- partners vollständig beseitigt wirdhat; • der V-P trotz Aufforderung andere Vertragspartner die Sicherheitsleistung gemäß Punkt 5.3 eine Gefährdung der Netzintegrität des Netzes der A1 5.11.4 nicht beseitigt.fristgerecht erbringt

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Samples: Zusammenschaltungsvertrag, Zusammenschaltungsvertrag

Außerordentliche Kündigung. A1 und der V-P sind, wenn die geltend gemachten Kündigungsgründe in angemessenem Verhältnis zum zu kündigenden Rechtsverhältnis stehen Beide Vertragspartner sind berechtigt, den Rahmenvertrag Zugang des Glasfaservertragspartners zu bestimmten unbeschaltenen Glasfasern mit Wirkung zum Ablauf eines jeden Werktages unter Einhaltung einer sechstägigen Kündigungsfrist mit eingeschriebenem Brief aus wichtigem Grund desselben Arbeitstages außerordentlich zu kündigen, wenn die weitere Fortsetzung dieses Zugangs aus wichtigem Grund unzumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn 1) dem Kündigenden kündigenden Vertragspartner eine weitere Erbringung der Leistungen aus technischen oder betrieblichen Gründen, die er nicht selbst verursacht hat, unzumutbar ist; • die Voraussetzungen für eine Leistungseinstellung gemäß Punkt 11 dieses Vertrages trotz Aufforderung zur Abstellung und Setzung einer angemessenen Nachfrist auch nach ; 2) der Leistungseinstellung weiter vorliegen; • andere Vertragspartner ihm gegenüber mit der Vertragspartner mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag Zahlung von Entgelten trotz Fälligkeit und zweimaliger fruchtloser schriftlicher Nachfristsetzung von jeweils 14 mindestens vierzehn Tagen im in Verzug ist. Nicht umfasst von diesem außerordentlichen Kündigungsgrund sind berechtigte und hinreichend nachgewiesene Einsprüche gegen offene Forderungen sowie die gerichtliche ; dies gilt nicht bei gerichtlicher Hinterlegung im Streitfall gemäß § 1425 ABGB; • ; 3) der Vertragspartner die Sicherheitsleistung gemäß Punkt 10 des Allgemeinen Teils trotz Nachfristsetzung nicht erbringt; • der jeweils andere Vertragspartner die Bedingungen des aus diesem Vertrag der Einzelüberlassungsvereinbarung entstehenden Rechtsverhältnisses schwerwiegend verletzt, sodass die Fortsetzung für den anderen Vertragspartner die andere Partei unzumutbar wird wird, und die Verletzung und deren Folgen nicht binnen 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch eingeschriebenen Brief des verletzten Vertragspartners vollständig beseitigt wird; • worden sind; 4) der V-P trotz Aufforderung andere Vertragspartner eine geforderte Sicherheitsleistung gemäß Punkt 5.3 eine Gefährdung 14 des Allgemeinen Teiles nicht erlegt; 5) A1 von Liegenschaftseigentümern oder sonst dazu berechtigten Dritten die Berechtigung zur Nutzung der Netzintegrität Liegenschaften, auf denen sich die vom Glasfaservertragspartner verwendete unbeschaltete Glasfaser befindet, entzogen Anhang 4 Betriebliches Handbuch wird und A1 aus diesem Grund ihre Anlagen sowie allenfalls eingebrachte Anlagen des Netzes Glasfaservertragspartners von der A1 nicht beseitigtLiegenschaft entfernen muss. Für die Entfernung der Anlagen des Glasfaservertragspartners ist dieser selbst verantwortlich. 6) der Glasfaservertragspartner rechtsmissbräuchlich unbeschaltete Glasfasern hortet.

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Samples: Wholesale Standardvertrag

Außerordentliche Kündigung. A1 Telekom Austria und der V-P sind, wenn die geltend gemachten Kündigungsgründe in angemessenem Verhältnis zum zu kündigenden Rechtsverhältnis stehen Vertragspartner sind berechtigt, sowohl den Rahmenvertrag als auch Einzelverträge mit Ablauf eines jeden Werktages unter Einhaltung einer sechstägigen Kündigungsfrist mit eingeschriebenem Brief aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn • dem dem Kündigenden eine weitere Erbringung der Leistungen aus technischen oder betrieblichen Gründen, die er nicht selbst verursacht hathat und die nicht ein Fall höherer Gewalt gemäß Punkt 12.2 des Allgemeinen Teils sind, unzumutbar ist; • die die Voraussetzungen für eine Leistungseinstellung gemäß Punkt 11 dieses Vertrages trotz Aufforderung zur Abstellung und Setzung einer angemessenen Nachfrist auch nach der Leistungseinstellung weiter vorliegen; • der der Vertragspartner mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag trotz Fälligkeit und zweimaliger fruchtloser einmaliger schriftlicher Nachfristsetzung von jeweils 14 Tagen im Verzug ist. Nicht umfasst von diesem außerordentlichen Kündigungsgrund sind berechtigte und hinreichend nachgewiesene Einsprüche gegen offene Forderungen sowie die gerichtliche gerichtlicher Hinterlegung im Streitfall gemäß § 1425 ABGB); • der der Vertragspartner die Sicherheitsleistung gemäß Punkt 10 des Allgemeinen Teils trotz Nachfristsetzung von sieben Tagen nicht erbringt; • der der jeweils andere Vertragspartner die Bedingungen des aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsverhältnisses schwerwiegend verletzt, sodass die Fortsetzung für den anderen Vertragspartner unzumutbar wird und die Verletzung und deren Folgen nicht binnen 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch eingeschriebenen Brief des verletzten Vertragspartners vollständig beseitigt wird; • beseitigt. der PVE unzulässigerweise Modems ohne vorhergehende Übermittlung von Zertifikaten, die die Einhaltung der V-P trotz Aufforderung gemäß Punkt 5.3 eine Gefährdung der Netzintegrität des Netzes der A1 nicht beseitigt.Mindestparameter belegen, beim Endkunden einsetzt. Vertrag betreffend Virtuelle Entbündelung Version 19.1.2011 Allgemeiner Teil

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Samples: Wholesale Standardangebot

Außerordentliche Kündigung. A1 und der VP-P AG sind, wenn die geltend gemachten Kündigungsgründe in angemessenem Verhältnis zum zu kündigenden Rechtsverhältnis stehen berechtigt, den Rahmenvertrag mit Ablauf eines jeden Werktages unter Einhaltung einer sechstägigen Kündigungsfrist mit eingeschriebenem Brief aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn • dem Kündigenden eine weitere Erbringung der Leistungen aus technischen oder betrieblichen Gründen, die er nicht selbst verursacht hat, unzumutbar ist; • die Voraussetzungen für eine Leistungseinstellung gemäß Punkt 11 dieses Vertrages des Allgemeinen Teils trotz Aufforderung zur Abstellung und Setzung einer angemessenen Nachfrist auch nach der Leistungseinstellung weiter vorliegen; • der Vertragspartner mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag trotz Fälligkeit und zweimaliger fruchtloser schriftlicher Nachfristsetzung von jeweils 14 Tagen im Verzug ist. Nicht umfasst von diesem außerordentlichen Kündigungsgrund sind berechtigte und hinreichend nachgewiesene Einsprüche gegen offene Forderungen sowie die gerichtliche Hinterlegung im Streitfall gemäß § 1425 ABGB; • der Vertragspartner die Sicherheitsleistung gemäß Punkt 10 des Allgemeinen Teils trotz Nachfristsetzung nicht erbringt; • der jeweils andere Vertragspartner die Bedingungen des aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsverhältnisses schwerwiegend verletzt, sodass die Fortsetzung für den anderen Vertragspartner unzumutbar wird und die Verletzung und deren Folgen nicht binnen 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch eingeschriebenen Brief des verletzten Vertragspartners vollständig beseitigt wird; • der VP-P AG trotz Aufforderung gemäß Punkt 5.3 des Allgemeinen Teils eine Gefährdung der Netzintegrität des Netzes der A1 nicht beseitigt.

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Samples: Standardangebot Betreffend Den VHCN Zugang in Geförderten Ausbaugebieten

Außerordentliche Kündigung. A1 und der V-P sind, wenn die geltend gemachten Kündigungsgründe in angemessenem Verhältnis zum zu kündigenden Rechtsverhältnis stehen Beide Vertragspartner sind berechtigt, den Rahmenvertrag Zugang des Glasfaservertragspartners zu bestimmten unbeschalteten Glasfasern mit Wirkung zum Ablauf eines jeden Werktages unter Einhaltung einer sechstägigen Kündigungsfrist mit eingeschriebenem Brief aus wichtigem Grund desselben Arbeitstages außerordentlich zu kündigen, wenn die weitere Fortsetzung dieses Zugangs aus wichtigem Grund unzumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn 1) dem Kündigenden kündigenden Vertragspartner eine weitere Erbringung der Leistungen aus technischen oder betrieblichen Gründen, die er nicht selbst verursacht hat, unzumutbar ist; • die Voraussetzungen für eine Leistungseinstellung gemäß Punkt 11 dieses Vertrages trotz Aufforderung zur Abstellung und Setzung einer angemessenen Nachfrist auch nach ; 2) der Leistungseinstellung weiter vorliegen; • andere Vertragspartner ihm gegenüber mit der Vertragspartner mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag Zahlung von Entgelten trotz Fälligkeit und zweimaliger fruchtloser schriftlicher Nachfristsetzung von jeweils 14 mindestens vierzehn Tagen im in Verzug ist. Nicht umfasst von diesem außerordentlichen Kündigungsgrund sind berechtigte und hinreichend nachgewiesene Einsprüche gegen offene Forderungen sowie die gerichtliche ; dies gilt nicht bei gerichtlicher Hinterlegung im Streitfall gemäß § 1425 ABGB; • ; 3) der Vertragspartner die Sicherheitsleistung gemäß Punkt 10 des Allgemeinen Teils trotz Nachfristsetzung nicht erbringt; • der jeweils andere Vertragspartner die Bedingungen des aus diesem Vertrag der Einzelüberlassungsvereinbarung entstehenden Rechtsverhältnisses schwerwiegend verletzt, sodass die Fortsetzung für den anderen Vertragspartner die andere Partei unzumutbar wird wird, und die Verletzung und deren Folgen nicht binnen 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch eingeschriebenen Brief des verletzten Vertragspartners vollständig beseitigt wird; • worden sind; 4) der V-P trotz Aufforderung andere Vertragspartner eine geforderte Sicherheitsleistung gemäß Punkt 5.3 eine Gefährdung 14 des Allgemeinen Teiles nicht erlegt; 5) A1 von Liegenschaftseigentümern oder sonst dazu berechtigten Dritten die Berechtigung zur Nutzung der Netzintegrität Liegenschaften, auf denen sich die vom Anhang 4 Betriebliches Handbuch Glasfaservertragspartner verwendete unbeschaltete Glasfaser befindet, entzogen wird und A1 aus diesem Grund ihre Anlagen sowie allenfalls eingebrachte Anlagen des Netzes Glasfaservertragspartners von der A1 nicht beseitigtLiegenschaft entfernen muss. Für die Entfernung der Anlagen des Glasfaservertragspartners ist dieser selbst verantwortlich. 6) der Glasfaservertragspartner rechtsmissbräuchlich unbeschaltete Glasfasern hortet.

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Samples: Wholesale Standardvertrag

Außerordentliche Kündigung. A1 Telekom Austria und der V-P sind, wenn die geltend gemachten Kündigungsgründe in angemessenem Verhältnis zum zu kündigenden Rechtsverhältnis stehen Vertragspartner sind berechtigt, sowohl den Rahmenvertrag als auch Einzelverträge mit Ablauf eines jeden Werktages unter Einhaltung einer sechstägigen Kündigungsfrist mit eingeschriebenem Brief aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn • dem Kündigenden eine weitere Erbringung der Leistungen aus technischen oder betrieblichen Gründen, die er nicht selbst verursacht hathat und die nicht ein Fall höherer Gewalt gemäß Punkt 12.2 des Allgemeinen Teils sind, unzumutbar ist; • die Voraussetzungen für eine Leistungseinstellung gemäß Punkt 11 dieses Vertrages trotz Aufforderung zur Abstellung und Setzung einer angemessenen Nachfrist auch nach der Leistungseinstellung weiter vorliegen; • der Vertragspartner mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag trotz Fälligkeit und zweimaliger fruchtloser einmaliger schriftlicher Nachfristsetzung von jeweils 14 Tagen im Verzug ist. Nicht umfasst von diesem außerordentlichen Kündigungsgrund sind berechtigte und hinreichend nachgewiesene Einsprüche gegen offene Forderungen sowie die gerichtliche gerichtlicher Hinterlegung im Streitfall gemäß § 1425 ABGB); • der Vertragspartner die Sicherheitsleistung gemäß Punkt 10 des Allgemeinen Teils trotz Nachfristsetzung von sieben Tagen nicht erbringt; • der jeweils andere Vertragspartner die Bedingungen des aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsverhältnisses schwerwiegend verletzt, sodass die Fortsetzung für den anderen Vertragspartner unzumutbar wird und die Verletzung und deren Folgen nicht binnen 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch eingeschriebenen Brief des verletzten Vertragspartners vollständig beseitigt wird; beseitigt. • der V-P trotz Aufforderung gemäß Punkt 5.3 eine Gefährdung PVE unzulässigerweise Modems ohne vorhergehende Übermittlung von Zertifikaten, die die Einhaltung der Netzintegrität des Netzes der A1 nicht beseitigtMindestparameter belegen, beim Endkunden einsetzt.

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Samples: Wholesale Standardangebot