Common use of Außerordentliche Kündigung Clause in Contracts

Außerordentliche Kündigung. Bei einer vereinbarten Laufzeit kann die Bank den Avalkreditvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Nr. 19 Abs. 3 AGB), der ihr - auch unter Berück- sichtigung der berechtigten Belange des Kreditnehmers - die Fortsetzung des Avalkreditverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist unzumutbar werden lässt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Soweit der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Avalkreditvertrag besteht, wird die Bank erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn - der Kreditnehmer nicht regelmäßig der Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nach Nummer 5 der Allgemeinen Avalkreditbedingungen nach- kommt; - Prämien auf eine an die Bank abgetretene Lebensversicherung nicht pünktlich bezahlt werden oder eine solche Versicherung gekündigt wird. Wenn in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für den Kredit gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlech- terung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückerstattung des Kredits, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann die Bank den Avalkreditvertrag vor Bereitstellung des Kredits im Zweifel stets, nach Bereitstellung nur in der Regel fristlos kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung ihres Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kreditnehmers Rücksicht nehmen und ist jederzeit zu einem Gespräch über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung bereit. Im Fall einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kreditnehmer für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Bei Beendigung des Kreditverhältnisses hat der Kreditnehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellen. Dies gilt auch, wenn die Bank bei einer verein- barten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig aus wichtigem Grund kündigt (Nr. 19 Abs. 3 AGB).

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Außerordentliche Kündigung. Bei einer Die außerordentliche Kündigung wird in der Praxis meist als fristlose Kündigung bezeichnet. Während die ordentliche Kündigung die Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen erfordert, löst die außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis in der Regel mit sofortiger Wirkung auf. Die vereinbarten Laufzeit kann die Bank den Avalkreditvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder gesetzlichen Kündigungsfristen brauchen nicht eingehalten zu werden. Die außerordentliche Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Voraussetzung ist, dass ein wichtiger Grund für sie vorliegt (Nr§ 626 BGB). 19 Abs. 3 AGB)Ein wichtiger Grund ist anzunehmen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der ihr - auch unter Berück- sichtigung der berechtigten Belange des Kreditnehmers - Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Avalkreditverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Das Recht auf fristlose Kündigung ist unabdingbar und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Vor einer Kündigungsfrist unzumutbar außerordentlichen Kündigung muss stets im Einzelfall geprüft werden, ob die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere ist hervorzuheben, dass es keine absoluten Kündigungsgründe gibt. Auch bei schweren Verfehlungen muss eine entsprechende Prüfung und Abwägung stattfinden. Es kann ebenso nicht vereinbart werden, dass bestimmte Tatbestände oder Vorfälle in jedem Fall zur fristlosen Kündigung berechtigen sollen. Ob vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung wegen einer Verfehlung im gleichen oder ähnlichen Verhaltensbereich vorangehen muss, richtet sich nach Art und Schwere der Verfehlung. Wegen der Warnfunktion der Abmahnung sollte jedoch im Regelfall von dem Erfordernis einer vorhergehenden Abmahnung ausgegangen werden. Auch sollte dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. An eine ordnungsgemäße Abmahnung werden lässtfolgende Anforderungen gestellt: • deutlicher Hinweis auf das beanstandete Fehlverhalten mit genauer Bezeichnung der Tatsachen, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigenz. B. wann jemand wie viel zu spät gekommen ist oder ein betriebliches Rauchverbot nicht eingehalten hat. Soweit der wichtige Grund Lapidare Äußerungen wie "wir sind mit Ihren Leistungen in der Verletzung einer Pflicht letzter Zeit unzufrieden" oder "Sie waren unfreundlich" genügen nicht. Die Abmahnung wäre dann wirkungslos. • Hinweis darauf, dass durch das Fehlverhalten die Verpflichtungen aus dem Avalkreditvertrag bestehtArbeitsvertrag verletzt wurden • Ermahnung zur Aufgabe bzw. Änderung des Fehlverhaltens • Androhung von Konsequenzen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses bei erneutem Fehlverhalten (Kündigung). Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, wird die Bank erst nach erfolglosem Ablauf Entfernung einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser zu Unrecht erteilten Abmahnung kündigenaus der Personalakte zu verlangen. Ein solcher Dieses Recht kann er auch im Wege der Klage gelten machen. Alternativ kann er eine Gegendarstellung in die Personalakte geben. Auch wenn ein wichtiger Grund liegt insbesondere vorvorliegt, wenn - ist der Kreditnehmer Ausspruch einer fristlosen Kündigung nicht regelmäßig der Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nach Nummer 5 der Allgemeinen Avalkreditbedingungen nach- kommt; - Prämien auf eine an die Bank abgetretene Lebensversicherung unbeschränkt möglich. Dem Arbeitnehmer kann es nicht pünktlich bezahlt werden oder eine solche Versicherung zugemutet werden, lange in Ungewissheit zu bleiben, ob ihm wegen eines Vorfalls fristlos gekündigt wird. Wenn Die Kündigung kann daher nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den Vermögensverhältnissen für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Tipp: Veranlassen Sie, dass weisungsbefugte Mitarbeiter in entfernteren Abteilungen Ihnen schnellstmöglich von Vorfällen berichten, die einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können, damit Sie die 2-Wochen-Frist des Kreditnehmers oder in § 626 BGB einhalten können. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen. Darüber hinaus kann eine Verwirkung des Rechtes zur fristlosen Kündigung eintreten, wenn der Werthaltigkeit einer für den Kredit gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlech- terung eintritt oder einzutreten drohtKündigungsberechtigte nach Kenntnisnahme schweigt und nichts unternimmt. Das bedeutet, durch die die Rückerstattung des Kreditsdass im Einzelfall nach Treu und Glauben genau abzuwägen ist, ob das Recht zur fristlosen Kündigung verwirkt ist. Die außerordentliche Kündigung braucht nicht ausdrücklich als fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Sie bleibt, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wenn z.B. kulanterweise eine kurze Auslauffrist eingeräumt wird, kann eine außerordentliche Kündigung. Der Kündigende muss jedoch, um sich die Bank den Avalkreditvertrag vor Bereitstellung des Kredits im Zweifel stetsVorteile zu wahren, nach Bereitstellung nur in die eine außerordentliche Kündigung bietet, ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich trotz der Regel fristlos kündigenEinhaltung einer Frist um eine außerordentliche Kündigung handelt und die Einräumung der Frist lediglich ein Entgegenkommen bedeutet. Die Bank wird Mit dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt hat es der Gesetzgeber ermöglicht, dass ab 1. Januar 2004 ein Gericht dem Arbeitnehmer bei der Ausübung ihres Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kreditnehmers Rücksicht nehmen und ist jederzeit zu einem Gespräch über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung bereit. Im Fall einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kreditnehmer für die Abwicklung eine angemessene Abfindung zusprechen kann. Ist der Arbeitnehmer von der Unwirksamkeit überzeugt, kann er nur innerhalb einer Frist einräumen. Bei Beendigung des Kreditverhältnisses hat der Kreditnehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellen. Dies gilt auch, wenn die Bank bei einer verein- barten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig aus wichtigem Grund kündigt (Nr. 19 Abs. 3 AGB)drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben.

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Außerordentliche Kündigung. Bei A1 hat das Recht, das Vertragsverhältnis insbesondere dann vorzeitig aufzulösen, wenn die Voraussetzungen für eine Sperre der Leistung gemäß Punkt 7 dieser AGB vorliegen. Für den Kunden ist das Vertragsverhältnis insbesondere auflösbar, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang in einem wesentlichen Punkt trotz Aufforderung seitens des Kunden und Setzung einer vereinbarten Laufzeit kann Nachfrist von mindestens 30 Tagen von A1 nicht eingehalten wird. Das außerordentliche Kündigungsrecht ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Bank Kündigung nach Behebung des Mangels erfolgt. Beide Parteien sind zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn eine inländische oder ausländische Behörde rechtskräftig feststellt, dass für die weitere Zusammenarbeit zwischen den Avalkreditvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (NrParteien Vertragsanpassungen oder Auflagen notwendig sind, die einen unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Aufwand für eine der Parteien bedeuten würden. 19 AbsEine außerordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und wird – sofern nicht in der Kündigungserklärung ein anderer Zeitpunkt angegeben ist – am ersten Werktag nach Zugang wirksam. 3 AGB)Samstage, Karfreitag, der ihr - 24. und 31. Dezember gelten nicht als Werktage. Eine außerordentliche Kündigung beendet automatisch auch unter Berück- sichtigung alle bestehenden Teilnehmerverhältnisse. Sollte ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen werden, kann A1 den Anschluss gemäß Punkt 7 sperren oder die Leistungen bis zur Erbringung einer entsprechenden Sicherheitsleistung einschränken. Die Bestimmungen der berechtigten Belange des Kreditnehmers - §§ 25a und 25b der Insolvenzordnung idgF. bleiben davon unberührt. Der Insolvenzverwalter kann den Vertrag fortführen, bis das Insolvenzverfahren rechtskräftig aufgehoben ist. Dafür hat dieser innerhalb von 7 Tagen ab Insolvenzeröffnung eine Sicherheit bzw. Vorauszahlung zu leisten oder einen Antrag mit einer persönlichen Haftungserklärung für alle Entgelte und Schadenersatzansprüche ab Insolvenzeröffnung zu stellen. Wenn kein Insolvenzverwalter bestellt ist, dann kann der Kunde schriftlich die Fortsetzung des Avalkreditverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung Vertragsverhältnisses beantragen – vorausgesetzt der Kunde leistet innerhalb der gleichen Frist eine Sicherheit oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist unzumutbar werden lässtVorauszahlung. Lässt der Kunde oder der Insolvenzverwalter diese Frist ungenutzt verstreichen, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigengeht A1 davon aus, dass kein Interesse an der Fortführung des Vertragsverhältnisses besteht. Soweit der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Avalkreditvertrag besteht, wird die Bank erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn - der Kreditnehmer nicht regelmäßig der Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nach Nummer 5 der Allgemeinen Avalkreditbedingungen nach- kommt; - Prämien auf eine an die Bank abgetretene Lebensversicherung nicht pünktlich bezahlt werden oder eine solche Versicherung gekündigt wird. Wenn in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für den Kredit gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlech- terung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückerstattung des Kredits, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann die Bank den Avalkreditvertrag vor Bereitstellung des Kredits im Zweifel stets, nach Bereitstellung nur in der Regel fristlos kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung ihres Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kreditnehmers Rücksicht nehmen und ist jederzeit zu einem Gespräch über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung bereit. Im In diesem Fall einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kreditnehmer für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Bei Beendigung des Kreditverhältnisses hat der Kreditnehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellen. Dies gilt auch, wenn die Bank bei einer verein- barten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig aus wichtigem Grund kündigt (Nr. 19 Abs. 3 AGB)endet das Vertragsverhältnis.

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Außerordentliche Kündigung. Bei einer vereinbarten Laufzeit Die Bank kann die Bank den Avalkreditvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Nr. 19 Abs. 3 AGB), der ihr - sowohl einen auf bestimmte als auch unter Berück- sichtigung der berechtigten Belange des Kreditnehmers - die Fortsetzung des Avalkreditverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung einen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung teilweise oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist unzumutbar werden lässt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist im Ganzen schriftlich kündigen. Soweit der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Avalkreditvertrag besteht, wird die Bank erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn - die Verwendung des Kredites für den gemäß dem Vertrag vorgesehenen Verwendungszweck nach Ansicht der Kreditnehmer nicht regelmäßig der Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nach Nummer 5 der Allgemeinen Avalkreditbedingungen nach- kommtBank unmöglich ist; - Prämien der Kunde den Kreditbetrag abweichend von dem vertragsmäßigen Zweck verwendet oder die vertragsmäßige Verwendung auf eine an die Verlangen der Bank abgetretene Lebensversicherung nicht pünktlich bezahlt werden oder eine solche Versicherung gekündigt wird. Wenn in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers oder in unvollständig dokumentiert; - sich der Werthaltigkeit einer Wert der für den Kredit gestellten gewährten Sicherheiten beträchtlich vermindert hat und der Kunde nach Aufforderung und Fristsetzung durch die Bank keine entsprechend verstärkte Sicherheit eine wesentliche Verschlech- terung eintritt stellt; - der Kunde die mit der Bank abgeschlossenen sonstigen Verträge (z. B. Vereinbarungen in Bezug auf Kreditsicherungen) grob verletzt; - die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder einzutreten drohtdessen Bürgen, Garanten oder Patronatsgeber bzw. ein auf Entziehung der Deckung hinweisendes Verhalten des Kunden, die Möglichkeit der Kreditrückzahlung gefährdet; - nach Ansicht der Bank der Kunde kreditunwürdig geworden ist; - der Kunde die Bank bei Vertragsabschluss durch Mitteilung falscher Tatsachen, durch Verheimlichung oder Verschweigen von Angaben oder auf andere Weise irreführte, sofern dies die die Rückerstattung Festsetzung des Kredits, auch unter Verwertung Kreditbetrages beeinflusste; - der Sicherheit, gefährdet wird, kann Kunde die Bank den Avalkreditvertrag vor Bereitstellung des Kredits im Zweifel stets, bei ihrer Überprüfung der Erfüllung der Kreditbedingungen selbst nach Bereitstellung nur in der Regel fristlos kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung ihres Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kreditnehmers Rücksicht nehmen und ist jederzeit zu einem Gespräch über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung bereit. Im Fall einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kreditnehmer für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Bei Beendigung des Kreditverhältnisses hat der Kreditnehmer die Bank von ihren Verpflichtungen freizustellenVorwarnung behindert. Dies gilt auch, wenn der Kunde seiner gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht (s. z. B. Ziff. 9) nicht nachkommt; - der Kunde mit einer fälligen Tilgungsrate und/oder Zinszahlung in Verzug gerät und diese trotz Mahnung nicht begleicht; - der Kunde nach Ansicht der Bank eine andere schwerwiegende Vertragsverletzung begangen hat. Mit dem tatsächlichen oder gemäß Ziff. 4.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermuteten Erhalt der Kündigung werden alle sich aus dem gekündigtem Vertrag/gekündigten Verträgen ergebenen Forderungen der Bank sofort fällig. Bei der außerordentlichen Kündigung eines Rahmenvertrages gilt die Bank bei einer verein- barten Laufzeit den Avalkredit vorzeitig Kündigung für alle innerhalb des Rahmenvertrages abgeschlossenen Einzelverträge. So werden auch alle sich aus wichtigem Grund kündigt (Nr. 19 Abs. 3 AGB)diesen Einzelverträgen ergebende Forderungen mit dem Eingang der Kündigung sofort fällig.

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