Bankverbindung. Name des Kreditinstituts IBAN BIC Die Vertragsparteien wollen im Rahmen des Kazenmaier Dienstrad Programms zusammenarbeiten. Die Kazen- maier Fleetservice GmbH (KFS) bietet ihren Kunden einen medienbruchfreien digitalen Leasingprozess für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (Fahrräder, Pedelecs, E-Bikes und (E-)Lastenräder) an. Der Händler nimmt als Lieferant der Leasingobjekte und als Berater des Leasingkunden bzw. dessen Arbeitnehmern eine wichtige Funktion wahr. In Kenntnis der wirtschaftlichen Interessen der jeweils anderen Vertragspartei, vereinbaren die Vertragsschließenden ihre Zusammenarbeit auf einer fairen und ausgewogenen Basis. Die im Folgenden verfassten Vereinbarungen gelten für juristische Personen und für Unternehmer in gleicher Weise. Ist der Händler eine natürliche Person, so erstreckt sich die Gültigkeit auf alle objektiven und subjektiven geschlechtlichen Identitäten der Person. Der Einfachheit halber wird in diesem Text die maskuline Wortform verwendet; der Inhalt gilt jedoch in vollem Umfang für alle Personen, ohne Beachtung der individuellen geschlechtlichen Identität. Es werden folgende Begriffe und Abkürzungen verwendet, die nachstehend erläutert werden: • Leasingnehmer (LN) Der Leasingnehmer schließt mit KFS den Leasingrahmenvertrag für das Leasingobjekt ab. Er ist Arbeitgeber des Fahrradnutzers. • Fahrradnutzer (FN) Der Fahrradnutzer ist Arbeitnehmer des LN und tritt als Repräsentant des LN auf und ist berechtigt, das Leasingobjekt im Namen des LN und auf Rechnung von KFS zu bestellen. • Leasingobjekt Unter diesem Begriff werden alle Arten von zwei- und dreirädrigen Fahrzeugen einschließlich einschlägigen Zubehörs verstanden, die im Rahmen der Policy des jeweiligen LN genehmigt sind. Der Händler kann die Policy im Dienstradportal einsehen. • KFS Dienstradportal KFS stellt ein Internetportal zur Abwicklung des Leasingprozesses zur Verfügung • Dienstradrichtlinie (Policy) Der LN vereinbart mit KFS Regeln, die bei der Bestellung von Leasingobjekten zu beachten sind. Gegenstand der Policy sind unter anderem: o Erlaubte Objektarten o Höchstpreise für Leasingobjekte o Geforderte Mindestausrüstung (Komponenten und deren Attribute (Fabrikat, Preis, Ausführung)) o Erlaubte zusätzliche Ausrüstungen o Verpflichtend zu wählende Leistungspakete o Freiwillig wählbare Leistungspakete o Erlaubte Vertragsmodelle (Erwerbsmodell / Nutzungsmodell)
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Samples: Kooperationsvertrag, Kooperationsvertrag, Kooperationsvertrag
Bankverbindung. Die Angabe der Bankverbindung ist zum Zwecke der geldwäscherechtlichen Identifizierung unabhängig von der gewählten Zahlungsart erforderlich. IBAN: BIC: Kreditinstitut/ Ort: Name des Kreditinstituts IBAN BIC Zahlungsempfängers: Aviva Life & Pensions UK Limited Gläubiger-Identifikationsnummer: GB92zzzSDDMIDL6234484002505123108 Gemäß Geldwäschegesetz ist die Identifizierung des neuen Versicherungsnehmers erforderlich. Anstelle der Angabe der Bankverbindung kann die Identifizierung auch durch eine der folgenden Möglichkeiten erfolgen: Die Vertragsparteien wollen Identifizierung erfolgt durch Personalausweis oder Reisepass des für den Arbeitgeber (neuer Versicherungsnehmer) Handelnden. Eine entsprechende Kopie liegt bei. Ein Firmenbogen der den Firmensitz, die Handelregisternummer und das Beitragskonto enthält ist beigefügt. Kopie eines Handelsregisterauszugs oder Gewerbeanmeldung des Arbeitgebers. X XX0 0/X 0 .0 Xxxxxx die Beiträge durch Gehaltsumwandlung entrichtet werden, sollte eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden. Ein Musterformular ist beigefügt. Wir erklären, dass die Direktversicherungszusage gemäß der rückseitigen „Zusatzvereinbarung zur Direktversicherung“ durchgeführt wird und wir die “Wichtigen Erklärungen des Antragstellers“, die “Wichtigen Hinweise zum Antrag” sowie die Hinweise zum “Inhalt des Versicherungsvertrages” auf der Rückseite gelesen und verstanden haben. Diese Erklärungen, u.a.zur Datenverabeitung, zur Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und zur Entbindung von der Schweigepflicht, sind wichtiger Bestandteil des Vertrages. Dies machen wir mit unserer jeweiligen Unterschrift zum Inhalt dieses Antrages. Datum Unterschrift Antragsteller (Versicherungsnehmer / Arbeitgeber) Unterschrift Versicherte Person (Arbeitnehmer/in) Firmenstempel Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Zusage auf eine betriebliche Altersversorgung im Rahmen des Kazenmaier Dienstrad Programms zusammenarbeiteneiner Direktversicherung. Die Kazen- maier Fleetservice GmbH (KFS) bietet ihren Kunden einen medienbruchfreien digitalen Leasingprozess für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (Fahrräder, Pedelecs, E-Bikes und (E-)Lastenräder) anBeiträge sind gem. § 3 Nr. 63 EStG in den dort genannten Grenzen steuerfrei. Es handelt sich dabei um eine Beitragszusage mit Mindestleistung nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG. Der Händler nimmt als Lieferant der Leasingobjekte und als Berater des Leasingkunden bzw. dessen Arbeitnehmern eine wichtige Funktion wahr. In Kenntnis der wirtschaftlichen Interessen der jeweils anderen Vertragspartei, vereinbaren Arbeitnehmer ist für die Vertragsschließenden ihre Zusammenarbeit auf einer fairen und ausgewogenen Basis. Die Versicherungsleistung im Folgenden verfassten Vereinbarungen gelten für juristische Personen und für Unternehmer in gleicher Weise. Ist der Händler eine natürliche Person, so erstreckt sich die Gültigkeit auf alle objektiven und subjektiven geschlechtlichen Identitäten der PersonErlebensfall widerruflich bezugsberechtigt. Der Einfachheit halber wird in diesem Text Arbeitgeber als Versicherungsnehmer überträgt dem Arbeitnehmer widerruflich das Recht zur Benennung der für den Todesfall bezugsberechtigten Personen. Nach Erfüllung der Voraussetzungen für die maskuline Wortform verwendet; der Inhalt gilt jedoch in vollem Umfang für alle Personen, ohne Beachtung der individuellen geschlechtlichen IdentitätUnverfallbarkeit betrieblicher Versorgungsanwartschaften gemäß § 1b Abs. Es werden folgende Begriffe 1 und Abkürzungen verwendet, die nachstehend erläutert werden: • Leasingnehmer (LN) Der Leasingnehmer schließt mit KFS den Leasingrahmenvertrag für das Leasingobjekt ab. Er ist Arbeitgeber des Fahrradnutzers. • Fahrradnutzer (FN) Der Fahrradnutzer ist Arbeitnehmer des LN und tritt als Repräsentant des LN auf und ist berechtigt, das Leasingobjekt im Namen des LN und auf Rechnung von KFS zu bestellen. • Leasingobjekt Unter diesem Begriff werden alle Arten von zwei- und dreirädrigen Fahrzeugen einschließlich einschlägigen Zubehörs verstanden, die im Rahmen der Policy des jeweiligen LN genehmigt sind. Der Händler kann die Policy im Dienstradportal einsehen. • KFS Dienstradportal KFS stellt ein Internetportal zur Abwicklung des Leasingprozesses zur Verfügung • Dienstradrichtlinie (Policy) Der LN vereinbart mit KFS Regeln, die bei der Bestellung von Leasingobjekten zu beachten sind. Gegenstand der Policy sind unter anderem: o Erlaubte Objektarten o Höchstpreise für Leasingobjekte o Geforderte Mindestausrüstung (Komponenten und deren Attribute (Fabrikat, Preis, Ausführung)) o Erlaubte zusätzliche Ausrüstungen o Verpflichtend zu wählende Leistungspakete o Freiwillig wählbare Leistungspakete o Erlaubte Vertragsmodelle (Erwerbsmodell / Nutzungsmodell)2 BetrAVG
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Samples: Antrag Auf Versicherungsnehmerwechsel, Antrag Auf Versicherungsnehmerwechsel
Bankverbindung. Name Mit der Übernahme des Kreditinstituts IBAN BIC Die Vertragsparteien wollen iAnschlusses ändert sich die Zahlungsart zunächst auf "Überweisung". Im Rahmen Kundencenter können Sie danach die Zahlungsart "Lastschrift" wieder selbst einstellen - ganz bequem online. Hiermit erkläre/n ich/wir, dass – der zwischen Telefónica Germany und dem bisherigen Anschlussinhaber bestehende Vertrag mit dem zugehörigen Anschluss – so wie vorhanden – von mir/uns über- nommen wird (dieses beinhaltet die Übernahme des Kazenmaier Dienstrad Programms zusammenarbeitenProdukts aller vorhandenen Rufnummern, der Optionen *), der Leistungsmerkmale und einer ggf. bestehenden Mindestvertragslaufzeit. Mir/Uns ist bekannt, dass die für den bisherigen Vertrag geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preislisten auch für mich/uns gelten; * Ausgenommen hiervon sind die Optionen InternetSecurity, AntiVirus, Option Community Flat, Online SmartDisk, Internet-Versicherung und – wenn vorhanden – E-Mail-Services und die Domain. Die Kazen- maier Fleetservice GmbH (KFS) bietet ihren Kunden einen medienbruchfreien digitalen Leasingprozess für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (Fahrräder, Pedelecs, E-Bikes und Mail-Services sind anschließend nicht mehr verfügbar. Alle anderen genannten Optionen/Dienste kann der neue Anschlussinha- ber nach erfolgter Übertragung einfach über das Kundencenter neu bestellen. Die Übernahme von Aktionsvorteilen ist nicht möglich. – ich/wir, sofern für den Anschluss vereinbarungsgemäß ein Einzelverbindungsnachweis (E-)LastenräderEVN) an. Der Händler nimmt als Lieferant der Leasingobjekte und als Berater des Leasingkunden erstellt wird, alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer bzw. dessen Arbeitnehmern alle zum Betrieb gehörenden Mitarbeiter sowie künftige Mitbewohner bzw. Mitarbeiter über den EVN informiert habe/n bzw. informieren werde/n. Soweit dies nach den gesetz- lichen Vorschriften erforderlich ist, wurde bzw. wird auch der Betriebsrat bzw. die Personalvertretung hieran beteiligt. – ich/wir über eine wichtige Funktion wahrmit dem bisherigen Anschlussinhaber vereinbarte Speicherung bzw. In Kenntnis Löschung der wirtschaftlichen Interessen Verkehrsdaten mit Versendung der jeweils anderen VertragsparteiRechnung durch diesen infor- miert wurde. Sofern ich/wir mit der bestehenden Regelung nicht einverstanden bin/sind, vereinbaren kann ich/können wir Telefónica Germany nach Durchführung der Übernahme jederzeit auffordern, die Vertragsschließenden ihre Zusammenarbeit auf einer fairen und ausgewogenen BasisDaten vollständig oder unter Kürzung der letzten drei Rufnummern zu speichern oder die Daten mit Versendung der Rechnung vollständig zu löschen. Die im Folgenden verfassten Vereinbarungen gelten für juristische Personen und für Unternehmer in gleicher Weise. Ist Für den Fall, dass eine Löschung der Händler eine natürliche PersonDaten vereinbart sein sollte, so erstreckt sich die Gültigkeit auf alle objektiven und subjektiven geschlechtlichen Identitäten der Person. Der Einfachheit halber wird weist Telefónica Germany vorsorglich darauf hin, dass in diesem Text Fall eine Überprüfung der Zusammensetzung der Rechnung aus Einzelentgelten nicht mehr möglich ist und Telefónica Germany daher nicht mehr beweispflichtig für die maskuline Wortform verwendet; Höhe der Inhalt gilt jedoch in vollem Umfang angefallenen Entgelte ist. Ich/wir willige/n ein, dass Telefónica Germany zur Bonitätsprüfung meine/unsere personenbezogenen Daten an die für alle Personen, ohne Beachtung der individuellen geschlechtlichen Identität. Es werden folgende Begriffe den Wohnsitz zuständige SCHUFA-Gesellschaft oder eine sonstige Wirtschaftsauskunftei weitergibt und Abkürzungen verwendet, die nachstehend erläutert werden: • Leasingnehmer Auskünfte dort einholt (LN) Der Leasingnehmer schließt mit KFS den Leasingrahmenvertrag für das Leasingobjekt ab. Er ist Arbeitgeber des Fahrradnutzers. • Fahrradnutzer (FN) Der Fahrradnutzer ist Arbeitnehmer des LN und tritt als Repräsentant des LN auf und ist berechtigt, das Leasingobjekt im Namen des LN und auf Rechnung von KFS zu bestellen. • Leasingobjekt Unter diesem Begriff werden alle Arten von zwei- und dreirädrigen Fahrzeugen einschließlich einschlägigen Zubehörs verstanden, die im Rahmen der Policy des jeweiligen LN genehmigt sind. Der Händler kann die Policy im Dienstradportal einsehen. • KFS Dienstradportal KFS stellt ein Internetportal zur Abwicklung des Leasingprozesses zur Verfügung • Dienstradrichtlinie (Policy) Der LN vereinbart mit KFS Regeln, die bei der Bestellung von Leasingobjekten zu beachten sind. Gegenstand der Policy sind unter anderem: o Erlaubte Objektarten o Höchstpreise für Leasingobjekte o Geforderte Mindestausrüstung (Komponenten und deren Attribute (Fabrikat, Preis, Ausführungsiehe Hinweisblatt)) o Erlaubte zusätzliche Ausrüstungen o Verpflichtend zu wählende Leistungspakete o Freiwillig wählbare Leistungspakete o Erlaubte Vertragsmodelle (Erwerbsmodell / Nutzungsmodell).
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Samples: Beauftragung Zur Übertragung Des O2 DSL Anschlusses