Bauhöhen Musterklauseln

Bauhöhen. Die untere max. Aufbauhöhe liegt bei 2,35 Metern im Erdgeschossfoyer und bei 3 Metern im Saalfoyer. Höhere Aufbauten sind in einigen Bereichen mit vorheriger Absprache möglich. Sie bedürfen aber in jedem Falle einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Veranstalterin. Siehe auch die weiteren Vorgaben in den Ausstellerinformationen.
Bauhöhen. Die Normalhöhe für Standbauten und Werbekörper beträgt 3 m. Die Aufbauhöhe ist veranstaltungsspezifisch festgelegt und kann entweder den Besonderen Teilnahme- bedingungen (B) oder den „Wichtigen Hinweisen“ in den jeweils gültigen Bestellformularen für Aus- stellerservices entnommen oder bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice erfragt werden. Die von der Messe München GmbH festgelegte Höhenbegrenzung darf beim Standaufbau nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Messe München GmbH überschritten werden. Exponate unterliegen dieser Beschränkung grundsätzlich nicht, sind aber der Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, im Vorfeld anzuzeigen.
Bauhöhen. Die untere max. Aufbauhöhe liegt bei 2,50 Metern. Höhere Aufbauten sind in einigen Bereichen mit vorheriger Absprache möglich. Sie bedürfen aber in jedem Falle einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter bzw. der m:con. Siehe auch die weiteren Vorgaben in den Ausstellerinformationen.
Bauhöhen. Die Normalhöhe für Standbauten und Werbekörper beträgt 3 m. Die Aufbauhöhe ist veranstaltungsspezifisch festgelegt und kann entweder den Besonderen Teilnahme- bedingungen (B) oder den „Wichtigen Hinweisen“ in den jeweils gültigen Bestellformularen für Aus- stellerservices entnommen oder bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice erfragt werden. Die von der Messe München GmbH festgelegte Höhenbegrenzung darf beim Standaufbau nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice überschritten werden. Exponate unterliegen dieser Beschränkung grundsätzlich nicht, sind aber der Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, im Vorfeld anzuzeigen.
Bauhöhen. Auf Antrag und bei Vorlage von Standzeichnungen und eventuell notwen- digen statischen Nachweisen kann die Messeleitung gegebenenfalls unter- schiedliche Bauhöhen genehmigen. Die maximalen Aufbauhöhen betra- gen: 6,00 m in den Hallen 1, 2, 3, Galeria, 4 (Teilbereich, linke Hallenseite zum FG 4), 5, 6, 7, 8 sowie in Teilbereichen der Grugahalle (OG); 4,50 m in den Hallen 1A und 4 (Teilbereich, rechte Hallenseite zu Halle 5) 3,00 m Foyer Grugahalle (Mittelbereich) 2,10 m Foyer Grugahalle (Seitenbereich) Das Maß, der von der Messe Essen GmbH zur Verfügung stehenden Standbegrenzungswände (kostenpflichtig/siehe Formblatt 2.1) beträgt 2,50 m Höhe. Bauliche Einrichtungen (Revisionsöffnungen etc.) können vorhanden sein und sind zugänglich zu halten. Bei eingeschossiger Bauweise ist ein Ab- stand zum Standnachbarn nicht erforderlich. Bei zweigeschossiger Bauweise ist die Genehmigung des Standnachbarn (bei offener Bauweise des zweiten Obergeschosses) notwendig. Ausgerichtete Werbung zu Nachbarständen muss mindestens 3,00 m Ab- stand zu diesen haben. Bei Unterschreitung des vorgeschriebenen Ab- standes, ist das schriftliche Einverständnis der Standnachbarn einzuholen und der Messeleitung vorzulegen. Following review, a copy of the stand plans will be returned to the exhibitor/stand builder bearing the stamp of acceptance. The stand construction is only accepted once this stamp of acceptance has been given. For acceptance of: – two-floor structures – cinemas or viewing rooms – structures in the outdoor exhibition area – special structures (Infos: xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/), the following documents (in duplicate) are required, in German, by no later than 6 weeks prior to the start of set-up: