Freigelände Musterklauseln

Freigelände. Das Freigelände der Messe München GmbH besteht aus asphaltierten Verkehrsflächen sowie ver- dichteten Schotterrasenflächen. Das Freigelände hat bei Dunkelheit während der veranstaltungs- bezogenen Öffnungszeiten eine allgemeine Straßen- und Wegebeleuchtung. Notwendige Versor- gungsanschlüsse sind in unregelmäßigen Abständen vorhanden. Die allgemeinen Bestimmungen der technischen Richtlinien für den Standaufbau gelten auch sinngemäß für die Stände im Freige- lände. Weitere ergänzende Hinweise können dem Merkblatt Freigelände entnommen werden.
Freigelände. Freigelände Mitte ca. 65.000 m². Freigelände Süd ca. 150.000 m². Bodenbelag der Ausstellungsfläche: Schotterrasen (begrüntes Humus-Schottergemisch, partiell mit Splittanteil) Straßenbelag: Asphalt Breite der Fahrstraßen: 8 m bzw. 12 m Zulässige Bodenbelastung: 50 t/m² (500 kN/m²) ausgenommen der Bereich der Gleistrasse, für den die zulässige Bodenbelastung geringer ist; Details sind bei der Messe München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, zu erfragen. Beleuchtung: 30 Lux/m² Freigelände Nord ca. 115.000 m² Zulässige Bodenbelastung: 20 t/m² (200 kN/m²) Die Versorgung der Stände mit Strom-, Wasser / Abwasseranschlüssen erfolgt im Freigelände aus Bodenanschlusspunkten. Wasser: max. DN 40/min. 3,5 bar Abwasser: max. DN 100 Elektroversorgung: 50 W/m² Die Versorgung der Stände mit Telefon, Telefax, Daten- und Antennenanschlüssen erfolgt im Frei- gelände aus Bodenanschlusspunkten. Anschlusstechnik XX 00 bzw. E 2000 bei Lichtwellenleiter- Anschlüssen.
Freigelände. 4.8.1. Standbaugenehmigungen / Genehmigungspflichtige Standbauten
Freigelände. Das Freigelände bietet Landliegeplätze für den Xxxxxx und die Winterzeit. Ein Liegeplatz ist über den 1. Anlagenwart zu beantragen (siehe auch Abs. Liegeplatzvergabe) Das Oberflächenwasser wird in ein Biotop abgeleitet. Somit muss man hier dem Umweltschutz eine besondere Bedeutung zukommen lassen. Boote dürfen nur auf dem gesonderten Bootswaschplatz vor dem Vereinsgelände gewaschen werden. Es ist dafür zu sorgen, dass keine Verunreinigungen ins Erdreich dringen oder das Biotop erreichen können. Somit sind Wartungs- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen (z. B. Autowaschen oder Ölwechsel usw.) ausdrücklich untersagt. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen (z. B. Autos, Motorräder usw.) und Anhängern außer Bootstrailern ist nicht gestattet, bzw. bedarf der Abstimmung mit den Anlagenwarten. Das Gelände darf nur zum Be- und Entladen befahren werden. Boote, Bootswagen oder Lagerböcke sind auf dem Vereinsgelände nur auf dem vom Anlagenwart zugewiesenen Platz abzustellen und müssen mit Namen und Telefonnummer des Mitglieds versehen sein. Auf Anordnung des Vorstandes/Anlagenwartes ist der Landliegeplatz kurzfristig zu räumen. Aus begründetem Anlass darf der Vorstand der SG-HFB oder ein von ihm Beauftragter Boote, Bootswagen oder Lagerböcke auf dem Vereinsgelände verschieben. Die Eigner der abgestellten Boote haben für ausreichende Stabilität ihrer Bootswagen oder Lagerböcke zu sorgen. Wird ein vom Vorstand beanstandeter Mangel am Bootslager nicht kurzfristig behoben, so kann der Vorstand die Mängelbehebung zu Lasten des Bootseigners beauftragen bzw. kann der Vorstand den zugewiesenen Liegeplatz zurückfordern. Das Lagern von Booten im Winterlager auf dem Vereinsgelände ist aufgrund der Sturmgefahren in der Regel nur mit gelegtem Mast erlaubt. Der Mast ist auf dem Boot zu lagern. Ausnahmen zur Mastlagerung können im Einzelfall mit dem Anlagenwart vereinbart werden. Bei Außenarbeiten (z.B. mit Lacken, Antifouling etc.) ist aus Umweltschutzgründen eine Bodenverun- reinigung auszuschließen. Gegebenenfalls sind geeignete Mittel (z.B. Planen) zu verwenden. Die Lagerung, Transport, etc. der privaten Boote und privaten sonstigen Fahrzeuge auf dem Vereinsgelände der SG-HFB sowie im Hafenbereich des gesamten Rüschkanals geschieht auf eigene Gefahr des Boots- bzw. Fahrzeugeigners. Vereinszugmaschinen dürfen nur von bestimmten Mitgliedern, die dazu vom Vorstand benannt wurden, gefahren und bedient werden. Regressansprüche aus der Nutzung von Vereinszugmaschinen an die SG-HFB oder...
Freigelände. 4.8.1. Prüfung der Mietfläche
Freigelände. 4.9. Zweigeschossige Bauweise
Freigelände. Die Freigeländeflächen bestehen aus Asphaltflächen mit dem notwendigen Gefälle zur Regenwasserentsorgung. Das Gelände hat bei Dunkelheit eine allgemeine Straßen- und Wegbeleuchtung. Versorgungsanschlüsse sind im begrenzten Umfang vorhanden. Die Möglichkeiten der Frisch- und Ab- wasseranschlüsse müssen in jedem Fall vor der Planung mit der MESSE ESSEN GmbH abgestimmt werden. Die Verkehrsflächen werden durch die MESSE ESSEN GmbH gereinigt, schneefrei gehalten und bei Bedarf ab- gestreut. Underfloor piping and wiring If an exhibitor requires underfloor piping and wiring in the exhibition stand, this work may only be carried out by a contractor appointed by MESSE ESSEN GmbH. If neighbouring stands or hall aisles must be crossed when laying water pipes and electrical wires, some underfloor piping and wiring is unavoidable. In such cases, the laying of pipes and wires under the floor will be carried out without any specific order being placed and—following inspection by exhibition management–charged to the exhibitor concerned.
Freigelände. Neben der gedeckten Hallenfläche stehen Freigeländeflächen zur Ver- fügung. Fliegende Bauten wie Zelte, Pavillons o.ä., auch für kurze Stand- zeiten, sind ausnahmslos genehmigungspflichtig.