Beanstandungen, Gewährleistung Musterklauseln

Beanstandungen, Gewährleistung. (1) Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Telefonisch angeordnete Änderun- gen werden vom Auftragnehmer ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt.
Beanstandungen, Gewährleistung. 12.1 Unser Kunde hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse (z. B. Proofs) in jedem Fall und unverzüglich im Detail zu prüfen.
Beanstandungen, Gewährleistung. 8.1 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den VP oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den VP bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in der in Ziff. 2.7 bestimmten Form zugegangen ist. Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
Beanstandungen, Gewährleistung. (1) Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung und ausschließlich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von 2 Monaten, nachdem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers bzw. dessen Machtbereich verlassen hat, beim Auftragnehmer schriftlich geltend gemacht werden. Für Kaufleute gilt die Rügepflicht gemäß HGB.
Beanstandungen, Gewährleistung. 11.1 Garantiezusagen des Auftragnehmers, insbesondere Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien, beispielsweise in Lieferspezifikationen, Leis- tungsbeschreibungen oder sonstigen Unterlagen, sind vorbehaltlich nachstehender Punkte, ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn sie als solche bezeichnet sind.
Beanstandungen, Gewährleistung. 1. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der Waren zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Für versteckte Mängel gilt hier die gesetzliche Gewährleitungsfrist.
Beanstandungen, Gewährleistung. 9.1 Wir haften für Sachmängel, deren Ursachen nach- weisbar im Material, in der Verarbeitung und in der Konstruktion bzw. der Anleitung liegen und deren Ur- sache bei Gefahrübergang bereits vorlag. Wir über- nehmen jedoch keine Gewähr für die Konstruktion von Sonderanfertigungen nach Konstruktionsunterlagen des Auftraggebers.
Beanstandungen, Gewährleistung. 14.1. In Fällen, in denen seitens des Auftraggebers ein Grund zur Beanstandung bestehen, ist die index Agentur zur Nacherfüllung berechtigt. Es steht der index Agentur frei, dies in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Leistung zu erbringen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrück- lich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten. Daneben hat der Auftraggeber die Möglichkeit, nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz oder den Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen.
Beanstandungen, Gewährleistung. 13.1.Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwi- schenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Dem Auftraggeber wird hierzu jeder Entwurf als Korrek- turabzug übermittelt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Übermittlung per Email. Gibt der Auf- tragnehmer den Korrekturabzug nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich festzulegenden Frist zurück, gilt seine Druckreifeerklärung als erteilt, worauf er bei Übersendung des Korrekturauszugs hingewiesen wird. 13.2.Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifer- klärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklä- rung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt wer- den konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. 13.3.Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzu- zeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Gel- tendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. 13.4.Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragneh- mer zunächst nach seiner Xxxx zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. 13.5.Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. 13.6.Vom Auftraggeber dem Auftrag zu Grunde gelegte Vorlagen gelten als nicht verbindlich. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht bean- standet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Analog- /Digitalproofs), Probeandrucken und dem Endprodukt. Ein vorheriger Probeandruck auf dem jeweiligen Me- dium im jeweils entsprechenden Druckverfahren ist kostenpflichtig und muss gesondert vereinbart werden. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. 13.7.Für Abweichungen in der B...
Beanstandungen, Gewährleistung. 8.1 Für Mängel der gelieferten Leistungen und Werke haftet Detail- liebe nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.