Beanstandungen. Die Gewährleistung auf unsere Produkte beträgt 1 Jahr. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Nachfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigten nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Sollten Sie von uns eine Maschine erworben haben, kann es sich um ein Ausstellungsstück oder Vorführgerät handeln. Alle Artikel sind jedoch in einem technisch einwandfreien Zustand. Bei einzelnen Artikeln kann es vorkommen, dass diese leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren berechtigen nicht zur Beanstandung. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen zwischen Andruck und Auflagendruck. Abweichungen in der Beschaffenheit von der Druckerei beschafften Papiers, Kartons oder sonstigen Materials unterliegen nicht der Beanstandung, soweit diese Abweichungen in den Lieferbedingungen des Zulieferanten für zulässig erklärt sind oder soweit sie drucktechnisch bedingt sind. Der Beanstandung unterliegen auch nicht Fehler, die der Auftraggeber bei der Überprüfung der Korrekturabzüge und Andrucke übersehen hat.
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Samples: Geschäfts , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Geschäfts , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Beanstandungen. Die Gewährleistung auf unsere Produkte beträgt 1 Jahr1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Etwaige Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang hinsichtlich Menge oder Beschaffenheit der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen können nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht berücksichtigt werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monatensie unverzüglich, nachdem spätestens eine Woche nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei uns schriftlich und spezifiziert eingehen und sich die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifftnoch im Zustand der Anlieferung befindet. Bei berechtigten Beanstandungen Anlieferung durch eigenes Fahrzeug ist ein ersichtlicher Schaden in Gegenwart unseres Fahrers festzustellen und auf der Auftragnehmer Empfangsquittung zu vermerken. Nicht offensichtliche Mängel sind bei Handelsgeschäften unverzüglich nach der erforderlichen Prüfung und Feststellung, jedoch spätestens drei Monate nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Außerhalb der genannten Fristen können Gewährleistungsansprüche nicht mehr erhoben werden. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichten wir nicht auf den Einwand verspäteter oder nicht ausreichender Mängelrüge. Bei Handelsgeschäften verjähren Ansprüche aus zurückge- wiesenen Mängelrügen spätestens einen Monat nach Zugang der Zurückweisung.
2. Bei Handelsgeschäften beschränkt sich unsere Gewährleistung für Fabrikationsmängel auf die Gewähr- leistungspflicht unserer Lieferanten. Bei jedem Geschäft können wir dem Kunden unserer Ansprüche gegen unsere Lieferanten und deren Vorlieferanten abtreten und sind selbst erst dann in Anspruch zu nehmen, wenn sich diese Ansprüche außergerichtlich nicht realisieren lassen. Im Übrigen liefern wir gegen frachtfreie Rückgabe der mangelhaften unveränderten Ware nach unserer Xxxx innerhalb angemessener Frist kostenlos Ersatz, mindern den Kaufpreis entsprechend oder machen den Vertrag rückgängig. Schlägt die Ersatzlieferung endgültig fehl, so kann der Käufer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer – bei einem HandelsgeschäftnachunsererWahl– hinsichtlichdesmangelhaften Gegenstandesangemessene Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitere Ansprüche zur Nachbesserung und/gegen uns bestehen nicht, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer oder Ersatzlieferung mittelbarer Schäden, auch im Zusammenhang mit einer Ersatzlieferung. Der Kunde ist verpflichtet, und zwar bis uns von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.
3. Übliche Farbabweichungen bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen oder Materialien sowie Änderungen eines Artikels, die aus Gründen technischer Verbesserung oder zur Höhe des AuftragswertesErfüllung gesetzlicher oder behördlicher Auflagen erforderlich sind, es sei denngeben kein Recht zur Beanstandung. Ware, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung die als mindere Qualität (lla-Material) verkauft ist, unterliegt, insoweit nicht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Nachfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur LastBeanstandung. Mängel eines Teiles an einem Teil der gelieferten Ware berechtigten Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Sollten Sie von uns eine Maschine erworben haben, kann es sich um ein Ausstellungsstück oder Vorführgerät handeln. Alle Artikel sind jedoch in einem technisch einwandfreien Zustand. Bei einzelnen Artikeln kann es vorkommen, dass diese leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren berechtigen nicht zur Beanstandung. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen zwischen Andruck und Auflagendruck. Abweichungen in der Beschaffenheit von der Druckerei beschafften Papiers, Kartons oder sonstigen Materials unterliegen nicht der Beanstandung, soweit diese Abweichungen in den Lieferbedingungen des Zulieferanten für zulässig erklärt sind oder soweit sie drucktechnisch bedingt sind. Der Beanstandung unterliegen auch nicht Fehler, die der Auftraggeber bei der Überprüfung der Korrekturabzüge und Andrucke übersehen hat.
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Samples: General Terms and Conditions
Beanstandungen. Die Gewährleistung auf unsere Produkte beträgt 1 Jahr. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Nachfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigten berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Sollten Sie von uns eine Maschine erworben haben, kann es sich um ein Ausstellungsstück oder Vorführgerät handeln. Alle Artikel sind jedoch in einem technisch einwandfreien Zustand. Bei einzelnen Artikeln kann es vorkommen, dass diese leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren berechtigen nicht zur Beanstandung. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen zwischen Andruck und Auflagendruck. Abweichungen in der Beschaffenheit von der Druckerei beschafften Papiers, Kartons oder sonstigen Materials unterliegen nicht der Beanstandung, soweit diese Abweichungen in den Lieferbedingungen des Zulieferanten für zulässig erklärt sind oder soweit sie drucktechnisch bedingt sind. Der Beanstandung unterliegen auch nicht Fehler, die der Auftraggeber bei der Überprüfung der Korrekturabzüge und Andrucke übersehen hat.
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Beanstandungen. Die Gewährleistung auf unsere Produkte beträgt 1 Jahr. 11.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang Seine Pflicht zur Untersuchung der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werdengelieferten Waren besteht auch, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Nachfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigten nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Sollten Sie von uns eine Maschine erworben haben, kann es sich um ein Ausstellungsstück oder Vorführgerät handeln. Alle Artikel sind jedoch in einem technisch einwandfreien Zustand. Bei einzelnen Artikeln kann es vorkommen, dass diese leichte Gebrauchsspuren aufweisenAusfallmuster übersandt worden sind. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Hat | 11.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Erhalt der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten Ware schriftlich zu rügen, versteckte Mängel innerhalb von einer Woche nach der Entdeckung des Mangels oder Weiterverarbeitung dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung der Ware ohne nähere Untersuchung erkennbar war, andernfalls ist die Geltendmachung von Druckerzeugnissen Gewährleistungsansprüchen ausge- schlossen. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die zum GegenstandZweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, so haftet insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Auftraggeber die aus dem unberechtigten Mangelbe- seitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Auftraggeber nicht erkennbar. | 11.3 Mängel eines Teils der Auftragnehmer gelieferten Waren berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. | 11.4 Bei berechtigten Beanstandungen haben wir zunächst das Recht zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung. Misslingt die dadurch verursachte Beeinträchtigung Nachbesserung (Ersatzlieferung) oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des zu veredelnden Vertrages verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdegehandelt oder Eigenschaften ausdrücklich zugesichert haben. Geringfügige Abweichungen vom Original Proofs drei Monate nach Produktionsende gelöscht bzw. vernichtet. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren berechtigen nicht zur Beanstandung. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen zwischen Andruck und Auflagendruck. Abweichungen in der Beschaffenheit von der Druckerei beschafften Papiers, Kartons oder sonstigen Materials unterliegen nicht der Beanstandung, soweit diese Abweichungen in den Lieferbedingungen des Zulieferanten für zulässig erklärt sind oder soweit sie drucktechnisch bedingt sind. Der Beanstandung unterliegen auch nicht Fehler, die fehlender Vereinbarung der Auftraggeber bei der Überprüfung der Korrekturabzüge und Andrucke übersehen hatselbst zu besorgen.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Beanstandungen. Die Gewährleistung auf unsere Produkte beträgt 1 Jahr. 11.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse oder Zwi- schenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang Seine Pflicht zur Untersuchung der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werdengelieferten Waren besteht auch, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Nachfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigten nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Sollten Sie von uns eine Maschine erworben haben, kann es sich um ein Ausstellungsstück oder Vorführgerät handeln. Alle Artikel sind jedoch in einem technisch einwandfreien Zustand. Bei einzelnen Artikeln kann es vorkommen, dass diese leichte Gebrauchsspuren aufweisenAusfallmuster übersandt worden sind. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Hat | 11.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich innerhalb einer Ausschluss- frist von einer Woche nach Erhalt der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten Ware schriftlich zu rügen, versteckte Mängel innerhalb von einer Woche nach der Entdeckung des Mangels oder Weiterverarbeitung dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung der Ware ohne nähere Untersuchung erkennbar war, andernfalls ist die Geltendmachung von Druckerzeugnissen Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die zum GegenstandZweck der Prüfung und Nacherfül- lung erforderlichen Aufwendungen, so haftet insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Auftraggeber die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Auftraggeber nicht erkennbar. | 11.3 Mängel eines Teils der Auftragnehmer gelieferten Waren berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. | 11.4 Bei berechtigten Beanstandungen haben wir zunächst das Recht zur Nach- besserung und / oder Ersatzlieferung. Misslingt die dadurch verursachte Beeinträchtigung Nachbesserung (Ersatzlieferung) oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden ErzeugnissesVertrages verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdeinsbesondere für Mangelfolgeschäden, Eigenschaften ausdrücklich zugesichert haben. Geringfügige | 11.5 Bei Reproduktionen in einem Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren berechtigen oder Vorlage nicht zur Beanstandungbeanstandet werden. Dasselbe Das gleiche gilt für geringfügige Abweichungen den Vergleich zwischen Andruck Andru- cken, Proofs und Auflagendruck. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. | 11.6 Für erhebliche Abweichungen von Normen und in der Beschaffenheit des von der Druckerei uns beschafften Papiers, Kartons oder etc. und sonstigen von uns beschafften Materials unterliegen nicht haften wir nur bis zur Höhe der Beanstandungeigenen Ansprüche gegen die Papier- und Pappenlieferanten sowie sonstigen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten. Wir haften wie ein Bürge, soweit diese Abweichungen in Ansprüche gegen den Lieferbedingungen des Zulieferanten für zulässig erklärt sind Papier- und Pappenlieferanten etc. durch unser Verschulden nicht bestehen oder soweit sie drucktechnisch bedingt solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind. Der Beanstandung unterliegen auch nicht Fehler| 11.7 Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Lacke sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung objektiv erkennbar waren. Für materialbedingte Abweichungen haften wir jedoch nicht, wenn uns der Auftraggeber diese Materialien zur Verwendung bestimmt hat. | 11.8 Soweit bestimmte Sonderarbeiten wie z. B. Prägen, Stanzen, Perforieren, Lackieren, Laminieren usw. durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Bedingungen in Ziff. 11.6 entsprechend. | 11.9 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Der Prozentsatz erhöht sich bei besonders schwierigen Drucken sowie bei Auflagen bis zu 2.000 Exemplaren auf 10%. Zusätzlich erhöhen sich die Prozentsätze der Überprüfung Mehr- oder Minderlieferung, wenn das Papier von uns aufgrund der Korrekturabzüge und Andrucke übersehen hatLieferungsbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft wurde, um deren Toleranzsätze. | 11.10 Zuliefe- rungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht von unserer Seite. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei den Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftrag- geber. Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Beanstandungen. Die Gewährleistung auf unsere Produkte beträgt 1 Jahr. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung1. Im Falle verzögertereines Mangels am Produkt ist der Käufer verpflichtet, unterlassener eine Reklamation unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Datum seiner Entdeckung unter Androhung des Verlustes der Rechte aus der Garantie zu erheben.
2. Beschwerden, die Fertigprodukte betreffen, sind elektronisch an xxxxxxx@xxxxx.xx (englischsprachiger Dienst), an xxxxxxxxxxx@xxxxx.xx (deutschsprachiger Dienst) oder misslungener Nachbesserung über die B2B-Plattform in Form eines ordnungsgemäß ausgefüllten und deutlich unterschriebenen Beschwerdeformulars zu richten. Beschwerden, die Komponente betreffen, sollen in elektronischer Form an xxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx gerichtet werden.
3. Das Beschwerdeformular mit der Bezeichnung "Produktbeschwerdeformular" befindet sich auf der B2B-Plattform oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktretenwird von dem Auslandskundendienstbüro von Anwis zur Verfügung gestellt. Die Haftung Annahme einer Reklamation führt zur Zuteilung einer individuellen Reklamationsnummer, die vom Käufer und Anwis bei der Prüfung der Reklamation verwendet wird.
4. Um die Reklamation zu prüfen, holt Anwis das Produkt vom Käufer ab, und wenn die Reklamation aufgrund einer Foto- oder Filmdokumentation geprüft werden kann, informiert Anwis den Käufer über die Notwendigkeit, diese Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Die Abholung der beanstandeten Waren erfolgt durch eigene Transportmittel von Anwis oder durch ein Kurierunternehmen, nachdem Anwis zuvor den Frachtbrief an den Käufer geschickt hat. Anwis kann dem Käufer die Kosten für Nachfolgeschäden wird ausgeschlossenden Transport der beworbenen Waren in Rechnung stellen, es sei dennwenn die Beschwerde nicht akzeptiert wird.
5. Das reklamierte Produkt sollte von allen Arten von Fett, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur LastSchimmel, Pilzen und anderen Verunreinigungen, die eine wirksame Erkennung der Reklamation und Reparatur behindern können, gereinigt und vor Beschädigung geschützt verpackt werden. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigten nicht zur Beanstandung der gesamten LieferungSollte das reklamierte Produkt verunreinigt sein, es sei dennbehält sich Anwis das Recht vor, dieses Produkt auf Kosten des Kunden an diesen zurückzusenden, ohne dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Sollten Sie von uns eine Maschine erworben haben, kann es sich um ein Ausstellungsstück oder Vorführgerät handeln. Alle Artikel sind jedoch in einem technisch einwandfreien Zustand. Bei einzelnen Artikeln kann es vorkommen, dass diese leichte Gebrauchsspuren aufweisenReklamation berücksichtigt wird.
6. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit Beschwerde wird innerhalb von 14 Werktagen, gerechnet ab dem Datum der Druckreiferklärung auf korrekten und vollständigen Anmeldung und dem Eingang des beanstandeten Produkts oder der Foto- /Filmdokumentation bei Anwis, berücksichtigt. Innerhalb dieser Frist informiert Anwis den Auftraggeber überKäufer darüber, soweit es sich nicht um Fehler handeltob die Reklamation akzeptiert wird oder nicht.
7. Besteht ein objektiver Grund, der der Einhaltung der oben genannten Frist entgegensteht, informiert Anwis den Käufer darüber unter Angabe einer neuen Frist für die Prüfung der Reklamation.
8. Wird die Beanstandung anerkannt, repariert Anwis nach eigenem Ermessen das fehlerhafte Produkt, auch direkt in den Räumlichkeiten des Nutzers, oder ersetzt das fehlerhafte Produkt oder dessen fehlerhaften Teil oder bietet eine finanzielle Entschädigung an.
9. Produkte oder deren Teile, die erst im Rahmen der Garantie ersetzt wurden, gehen in das Eigentum von Anwis über.
10. Im Falle der Nichtannahme der Reklamation informiert Anwis den Käufer über deren Ursache und sendet nach vorheriger Absprache mit dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind Käufer das reklamierte Produkt auf Kosten des Käufers zurück oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren berechtigen nicht zur Beanstandung. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen zwischen Andruck und Auflagendruck. Abweichungen in der Beschaffenheit von der Druckerei beschafften Papiers, Kartons oder sonstigen Materials unterliegen nicht der Beanstandung, soweit diese Abweichungen in den Lieferbedingungen des Zulieferanten für zulässig erklärt sind oder soweit sie drucktechnisch bedingt sind. Der Beanstandung unterliegen auch nicht Fehler, die der Auftraggeber bei der Überprüfung der Korrekturabzüge und Andrucke übersehen hatrepariert es gegen Bezahlung.
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Beanstandungen. Die Gewährleistung auf unsere Produkte beträgt 1 Jahr. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit Beanstandungen wegen etwaiger fehlerhafter Ausführung von Aufträgen, Qualität, Maßen, Nummern oder sonstiger Eigenschaften der gelieferten Ware sowie usw. müssen uns innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse Ware schriftlich mitgeteilt werden. Spätere Ansprüche werden - vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen - von uns nicht anerkannt oder honoriert. • Wenn unser Kunde aufgrund besonderer Umstände nicht in jedem Fall der Lage ist, die Sendung innerhalb der vereinbarten Zeit zu prüfen, kann ihm auf sein schriftliches Ersuchen hin von uns schriftlich eine längere Frist eingeräumt werden. Beanstandungen • Wurde die Ware rechtzeitig reklamiert und weist sie Material- oder Fabrikationsfehler auf, sorgen wir für eine kostenlose Reparatur oder Neulieferung, ganz oder teilweise (nach unserem Ermessen). Wir sind nur nicht verpflichtet, weitere Verpflichtungen zu übernehmen, insbesondere keine (Folge-)Schäden zu ersetzen. • Auch wenn gelieferte Produkte Mängel aufweisen oder unbrauchbar sind und es uns unmöglich/unzumutbar ist, innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässiggeforderten Frist zu liefern, haften wir nicht für (Folge-)Schäden. Versteckte Mängel• Wenn die Nachlieferung innerhalb dieser Frist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre, kann diese Form der Nachlieferung von uns nicht verlangt werden. • Ansprüche, die sich aus einer falschen Material- oder Produktauswahl durch den Kunden ergeben, können von uns nicht anerkannt werden. • Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendbarkeit unserer Produkte. • Wenn der Kunde nach der unverzüglichen Untersuchung nicht geraumer Zeit eine Reklamation über die gelieferten Waren einreicht und diese Reklamation von uns anerkannt wird, ziehen wir einen von uns festzulegenden Betrag im Verhältnis zu finden sinddem Zeitraum, dürfen nur gegen in dem die gelieferten Waren funktionierten, und zu dem Nutzungszeitraum, für den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung Produkt konzipiert und/oder Ersatzlieferung verpflichtetbestellt wurde, und zwar bis ab. • Reklamationen werden auf keinen Fall berücksichtigt, wenn unser Kunde in irgendeiner Weise bei der Erfüllung seiner zu diesem Zeitpunkt gegenüber uns bestehenden Verpflichtungen aus irgendeinem Vertrag nachlässig geblieben ist. Die Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung für das beanstandete Produkt führt zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur LastEinstellung der Bearbeitung der Beanstandung. Das gleiche gilt für den Fall Versprechen, der Reklamation nachzukommen, ist die Übernahme einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Nachfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, Verpflichtung durch uns gegenüber dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigten nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Sollten Sie von uns eine Maschine erworben haben, kann es sich um ein Ausstellungsstück oder Vorführgerät handeln. Alle Artikel sind jedoch in einem technisch einwandfreien Zustand. Bei einzelnen Artikeln kann es vorkommen, dass diese leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handeltKunden, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren berechtigen nicht zur Beanstandung. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen zwischen Andruck und Auflagendruck. Abweichungen in der Beschaffenheit von der Druckerei beschafften Papiers, Kartons oder sonstigen Materials unterliegen nicht der Beanstandung, soweit diese Abweichungen in den Lieferbedingungen des Zulieferanten für zulässig erklärt sind oder soweit sie drucktechnisch bedingt sind. Der Beanstandung unterliegen auch nicht Fehlerihn keinesfalls dazu berechtigt, die der Auftraggeber bei der Überprüfung der Korrekturabzüge bereits eingegangene Zahlungsverpflichtung und Andrucke übersehen hat-frist auszusetzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beanstandungen. Die Gewährleistung auf unsere Produkte beträgt 1 Jahr1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfenüberprüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung nschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/und/ oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Nachfolgeschäden Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teiles Teils der gelieferten ausgelieferten Ware berechtigten berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Sollten Sie von uns eine Maschine erworben haben, kann es sich um ein Ausstellungsstück oder Vorführgerät handeln. Alle Artikel sind jedoch in einem technisch einwandfreien Zustand.
4. Bei einzelnen Artikeln kann es vorkommen, dass diese leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren berechtigen können geringfügige geringfügige Abweichungenvom Original nicht zur Beanstandung. Dasselbe beanstandet werden (Farbdichte-Toleranzbereich gemäß ISO12647-3) Das gleiche gilt für geringfügige Abweichungen den Vergleich zwischen Andruck Andrucken und Auflagendruck.
5. Abweichungen in Für das Abweichen von Beschaffenheit des eingesetzten Materials vom Muster haftet der Beschaffenheit Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von der Druckerei beschafften Papiersseiner Haftung befreit, Kartons oder sonstigen Materials unterliegen nicht der Beanstandungwenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit diese Abweichungen in Ansprüche gegen den Lieferbedingungen Zulieferanten durch Verschulden des Zulieferanten für zulässig erklärt sind Auftragnehmers nicht bestehen oder soweit sie drucktechnisch bedingt solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
6. Der Beanstandung unterliegen auch Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 3% der bestellten Auflage können nicht Fehler, beanstandet werden. Berechnet wird die der Auftraggeber bei der Überprüfung der Korrekturabzüge und Andrucke übersehen hatgelieferte Menge.
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Beanstandungen. Die Gewährleistung auf unsere Produkte beträgt 1 Jahr1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Nachfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigten nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Sollten Sie von uns eine Maschine erworben haben, kann es sich um ein Ausstellungsstück oder Vorführgerät handeln. Alle Artikel sind jedoch in einem technisch einwandfreien Zustand. Bei einzelnen Artikeln kann es vorkommen, dass diese leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
2. Hat Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten Ware zulässig. Versteckte Mängel dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb eines Jahres nach Auslieferung der Ware geltend gemacht wurde. Bei Auftraggebern, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstandöffentlich- rechtliche Sondervermögen sind, so haftet beträgt die Frist für die Rüge versteckter Mängel 6 Monate.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Xxxx zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung ) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnissesden Auftraggeber ohne Interesse ist.
5. Folien unterliegen in der Beschaffenheit Schwankungen: in der Transparenz, sofern nicht in der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdeHitzebeständigkeit und in der Stärke. Geringfügige Abweichungen vom Original bei in + / - 10% können nicht beanstandet werden. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren berechtigen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht zur Beanstandungbeanstandet werden. Dasselbe Das Gleiche gilt für geringfügige Abweichungen den Vergleich zwischen Digital Proofs bzw. Andruck und Auflagendruck. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Bei Auftraggebern, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von der Druckerei beschafften Papiersseiner Haftung befreit, Kartons oder sonstigen Materials unterliegen nicht der Beanstandungwenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit diese Abweichungen in Ansprüche gegen den Lieferbedingungen Zulieferanten durch Verschulden des Zulieferanten Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
7. Zulieferungen von Folien und Druckerzeugnissen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt insbesondere für zulässig erklärt sind Druckbildfehler jeglicher Art, für nicht korrekt ausgeführte Stanzungen, oder soweit sie drucktechnisch bedingt sindder Zuschnitte der Papiereinleger. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt alleine dem Auftraggeber. Der Beanstandung unterliegen auch Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht Fehler, beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen unter 20.000 Beutel erhöht sich der Auftraggeber bei der Überprüfung der Korrekturabzüge und Andrucke übersehen hatProzentsatz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beanstandungen. Die Gewährleistung auf unsere Produkte beträgt 1 Jahr1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklä- rung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässigzuläs- sig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtetver- pflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Nachfolgeschäden Mangel- folgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigten nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Sollten Sie von uns eine Maschine erworben haben, kann es sich um ein Ausstellungsstück oder Vorführgerät handeln. Alle Artikel sind jedoch in einem technisch einwandfreien Zustand. Bei einzelnen Artikeln kann es vorkommen, dass diese leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen Drucker- zeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht verur- sacht wurde.
4. Geringfügige Abweichungen vom Original bei Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren berechtigen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht zur Beanstandungbeanstandet werden. Dasselbe Das gleiche gilt für geringfügige Abweichungen den Vergleich zwischen Andruck Andrucken und Auflagendruck.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von der Druckerei beschafften Papiersseiner Haftung befreit, Kartons oder sonstigen Materials unterliegen nicht der Beanstandungwenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit diese Abweichungen in Ansprüche gegen den Lieferbedingungen Zulieferanten durch Verschulden des Zulieferanten für zulässig erklärt sind Auftragnehmers nicht bestehen oder soweit sie drucktechnisch bedingt solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
7. Der Beanstandung unterliegen auch Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht Fehlerbeanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, die der Auftraggeber bei der Überprüfung der Korrekturabzüge und Andrucke übersehen hatunter 2000 kg auf 15%.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beanstandungen. Die Gewährleistung auf unsere Produkte beträgt 1 Jahr. 11.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang Seine Pflicht zur Untersuchung der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werdengelieferten Waren besteht auch, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Nachfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigten nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Sollten Sie von uns eine Maschine erworben haben, kann es sich um ein Ausstellungsstück oder Vorführgerät handeln. Alle Artikel sind jedoch in einem technisch einwandfreien Zustand. Bei einzelnen Artikeln kann es vorkommen, dass diese leichte Gebrauchsspuren aufweisenAusfallmuster übersandt worden sind. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Hat | 11.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich innerhalb einer Ausschluss- frist von einer Woche nach Erhalt der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten Ware schriftlich zu rügen, versteckte Mängel innerhalb von einer Woche nach der Entdeckung des Mangels oder Weiterverarbeitung dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung der Ware ohne nähere Untersuchung erkennbar war, andernfalls ist die Geltendmachung von Druckerzeugnissen Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die zum GegenstandZweck der Prüfung und Nacherfül- lung erforderlichen Aufwendungen, so haftet insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Auftraggeber die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Auftraggeber nicht erkennbar. | 11.3 Mängel eines Teils der Auftragnehmer gelieferten Waren berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. | 11.4 Bei berechtigten Beanstandungen haben wir zunächst das Recht zur Nach- besserung und / oder Ersatzlieferung. Misslingt die dadurch verursachte Beeinträchtigung Nachbesserung (Ersatzlieferung) oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des zu veredelnden Vertrages verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere für Mangelfolgeschä- den, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdegehandelt oder Eigenschaften ausdrücklich zugesichert haben. Geringfügige | 11.5 Bei farbigen Reproduktionen in einem Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren berechtigen nicht zur Beanstandungbeanstandet werden. Dasselbe Das gleiche gilt für geringfügige Abweichungen den Vergleich zwischen Andruck Andru- cken, Proofs und Auflagendruck. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. | 11.6 Für erhebliche Abweichungen von Normen und in der Beschaffenheit des von der Druckerei uns beschafften Papiers, Kartons oder etc. und sonstigen von uns beschafften Materials unterliegen nicht haften wir nur bis zur Höhe der Beanstandungeigenen Ansprüche gegen die Papier- und Pappenlieferanten sowie sonstigen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftrag- geber abtreten. Wir haften wie ein Bürge, soweit diese Abweichungen in Ansprüche gegen den Lieferbedingungen des Zulieferanten für zulässig erklärt sind Papier- und Pappenlieferanten etc. durch unser Verschulden nicht bestehen oder soweit sie drucktechnisch bedingt solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind. Der Beanstandung unterliegen auch nicht Fehler| 11.7 Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Lacke sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung objektiv erkennbar waren. Für materialbedingte Abweichungen haften wir jedoch nicht, wenn uns der Auftraggeber diese Materialien zur Verwendung bestimmt hat. | 11.8 Soweit bestimmte Sonderarbeiten wie z. B. Einbände aus Kunststoff, besondere Bindungen, auch Spiralheftungen, Cellophanieren, Lackieren, Gummieren, Imprägnieren usw. durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Bedingungen in Ziff. 11.6 entsprechend. | 11.9 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Der Prozentsatz erhöht sich bei besonders schwierigen Drucken sowie bei Auflagen bis zu 10 000 Exemplaren auf 10%. Zusätzlich erhöhen sich die Prozentsätze der Überprüfung Mehr- oder Minderlieferung, wenn das Papier von uns aufgrund der Korrekturabzüge und Andrucke übersehen hatLieferungsbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft wurde, um deren Toleranzsätze. | 11.10 Zulieferungen (auch Datenträ- ger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht von unserer Seite. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei den Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entspre- chende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Beanstandungen. 1. Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB ge- schuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Gewährleistung Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. S- o weit tatsächlich ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Xxxx zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Mater-i alkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem ande- ren Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt oder wir auf unsere Produkte beträgt 1 Jahrunser Nachbesserungsrecht verzichten, steht dem Auftraggeber ausschließlich ein Recht auf Min- derung zu. Der Auftraggeber hat Das Recht auf Wandlung sowie die Vertragsgemäßheit Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprü- che jeglicher Art wird ausgeschlossen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Nachfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigten berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass . Darüber hinaus ist die Teillieferung Haftung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Sollten Sie von uns eine Maschine erworben haben, kann es sich um ein Ausstellungsstück oder Vorführgerät handeln. Alle Artikel sind jedoch in einem technisch einwandfreien Zustand. Bei einzelnen Artikeln kann es vorkommen, dass diese leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handeltMängel, die erst in dem sich an den Wert oder die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind Gebrauchstauglichkeit nicht oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstandnur unwesentlich beeinträchtigen, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren berechtigen nicht zur Beanstandung. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen zwischen Andruck und Auflagendruckausgeschlossen.
2. Abweichungen in der Beschaffenheit des von der Druckerei uns beschafften PapiersPapieres, Kartons und sonstigen und Pappindustrie oder sonstigen Materials unterliegen nicht der Beanstandungsonst zuständigen Lieferindustrie, soweit diese Abweichungen in den Lieferbedingungen des Zulieferanten die auf Anforderung dem Auftrag- geber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie drucktechnisch bedingt sindauf durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen.
3. Der Beanstandung unterliegen auch Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht Fehlerals berechtigter Grund für eine Mangelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt, besonders bei Farbdrucken auf holzfreiem Kunstdruckpapier oder auf Chromo-Karton oder bei Auflagen unter 2.000 Exemplaren.
4. Soweit bestimmte Sonderarbeiten, wie z. B. Cellophanieren, Lackieren usw., durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen Branche, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen.
5. Wir behalten uns vor, an allen von uns hergestellten oder gelieferten Produkten Veränderungen vorzunehmen und sie sowohl im Design als auch dem Stand der Auftraggeber bei Technik anzupassen. Dies gilt auch für die angebotenen und bestätigten Materialien, sofern uns in der Überprüfung der Korrekturabzüge und Andrucke übersehen hatHerstellungsphase eine üb-er mäßige Verteuerung zur Verwendung eines kostengünstigeren Rohstoffs zwingt oder bestimmte Materialien nicht zur Verfügung stehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beanstandungen. Die Für Ware, die aus Werkstoffen mit der Bezeichnung „Regenerat“ oder „… mit Regeneratanteil“ geliefert werden, wird jegliche Gewährleistung auf unsere Produkte beträgt 1 Jahrausgeschlossen. Der Auftraggeber hat Geringfügige oder handelsübliche Abweichungen von Qualität, Farben, Maßen und Mengen bilden keinen Grund zur Beanstandung. Für die Vertragsgemäßheit Eignung unserer Ware zu bestimmten Verwendungszwecken haften wir nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zugesichert haben. Beratungen des Käufers, insbesondere über die Ver- wendung unserer Waren, erfolgen ohne Gewähr. Werden mit dem Käufer die Malerialzusammen- setzung, Konstruktion etc. besprochen und genehmigt der gelieferten Käufer dies, haften wir nur für ordnungs- gemäße Herstellung entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Wir behalten uns Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% der vereinbarten Menge vor. Rügen wegen solcher Mängel, die offensichtlich oder bei ordnungsgemäßem, sorgfältigem Ge- schäftsgang entsprechend der Untersuchung der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche erkennbar sind, müssen spätestens inner- halb von 8 Tagen nach Empfang der Ware zulässigbei uns eingehen. Versteckte Mängel, Bei allen anderen Mängeln muss die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge Anzeige innerhalb von 6 Monaten8 Tagen nach Entdeckung bei uns eingehen, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hatspätestens jedoch in 3 Monaten nach Übergabe der Ware. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen, bei dem Auftragnehmer eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktretenum wirksam zu sein. Die Haftung für Nachfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teiles der gelieferten gelie- ferten Ware berechtigten berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Sollten Sie In Fällen von Sachmängeln kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Verlangt der Käufer schriftlich Wandlung oder Minderung, so steht uns eine Maschine erworben habendas Recht zu, kann es sich um ein Ausstellungsstück oder Vorführgerät handeln. Alle Artikel sind jedoch in einem technisch einwandfreien Zustand. Bei einzelnen Artikeln kann es vorkommenbinnen einer Frist von 10 Tagen seit Eingang des Verlangens zu erklären, dass diese leichte Gebrauchsspuren aufweisenwir statt dessen Ersatzlieferung bzw. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung Nachbesserung gewähren. Schlägt die Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung fehl, lebt das Recht des Kunden im Hinblick auf den Auftraggeber übergewählten Gewährleistungsanspruch wieder auf. Beanstandete Ware darf nicht angegriffen werden. Uns steht zunächst das Recht zur Besichtigung, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich Prüfung und Vornahme von Versuchen an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren berechtigen nicht zur Beanstandung. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen zwischen Andruck und Auflagendruck. Abweichungen in der Beschaffenheit von der Druckerei beschafften Papiers, Kartons oder sonstigen Materials unterliegen nicht der Beanstandung, soweit diese Abweichungen in den Lieferbedingungen des Zulieferanten für zulässig erklärt sind oder soweit sie drucktechnisch bedingt sind. Der Beanstandung unterliegen auch nicht Fehler, die der Auftraggeber bei der Überprüfung der Korrekturabzüge und Andrucke übersehen hatbeanstandeter Ware zu.
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