Drittprodukte Musterklauseln

Drittprodukte. Sofern Avaya dem Kunden im Rahmen seiner Beauftragung Produkte und/oder Leistungen Dritter zur Verfügung stellt, können diese zusätzliche Zusagen von deren Herstellern oder Anbietern enthalten. Avaya wird solche Zusagen im zulässigen Umfang an den Kundenweitergeben.
Drittprodukte. 7.1 Für Drittprodukte (sämtliche Hardware sowie Drittsoftware, die von Heyde separat oder in ihre eigenen Leistungen bzw. Produkte inte- griert geliefert wird, einschliesslich ggf. Open-Source-Software), rich- tet sich die Gewährleistung ausschliesslich nach den von den jewei- ligen Herstellern/Lieferanten bzw. Lizenzgebern gewährten Garan- tien. Dies gilt für den Leistungsumfang, die Garantiedauer, die Vo- raussetzungen der Geltendmachung der Garantie und alle anderen Rechte des Kunden.
Drittprodukte. Der Lieferant kann Drittprodukte anbieten, beispielsweise im Rahmen der Programme „Dell EMC Select“, „Brokerage“ oder „Software & Peripheriegeräte (S&P)“. Ungeachtet abweichender Bestimmungen dieses Rahmenvertrages unterliegen diese Drittprodukte den standardmäßigen Lizenz-, Service-, Mängelhaftungs-, Haftungs- und Support-Bedingungen des Drittherstellers/-anbieters (oder einer entsprechenden direkten Vereinbarung zwischen dem Kunden und einem solchen Hersteller/Anbieter), die der Kunde einzuhalten hat. Sofern der Dritthersteller/-anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, geschieht dies im Einklang mit dessen Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag, die dem Kunden im Rahmen der in Ziffer 2.2 genannten Produktspezifischen Bedingungen und Service-Bedingungen oder durch den jeweiligen Dritthersteller/-anbieter selber zugänglich gemacht wird. Selbst wenn die Vergütung von Support über den Lieferanten fakturiert wird, werden vom Lieferanten für Drittprodukte keine Support Services erbracht und der Kunde hat sich bei Support-Anfragen direkt an den Drittanbieter zu wenden. Sämtliche Ansprüche aus Mängelhaftung, Schadensersatz- oder Freistellungsansprüche gegen den Lieferanten in Bezug auf oder im Zusammenhang mit den Drittprodukten sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferant hat den Schaden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Weitere Informationen zur Mängelhaftung und zum Support für Dell EMC Select Produkte sind abrufbar unter xxx.xxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.
Drittprodukte. Bei der Lieferung von durch Dritte hergestellten oder gelieferten Produkte über- nimmt Jenni einzig die Rolle der Vermittlung und/oder Verschaffung für den Kunden. Der Kunde hat allfällige Ansprüche, z.B. aus Herstellergarantien des jeweiligen Dritten, direkt gegen den jeweiligen Dritten zu richten. Zu diesem Zwecke tritt Xxxxx zudem dem Kunden die Jenni gegen den jeweiligen Dritten allfällig zustehenden Gewährleistungsansprüche und sonstigen Ansprüche ab, wenn der Kunde dies verlangt. Jede Gewährleistung und sonstige Haftung von Jenni für Produkte von Dritten ist ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere auch die Haftung für den allfälligen Ausbau und Wiedereinbau der Produkte von Dritten. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei der Durchführung von Arbeiten an gebrauchten Anlagen oder Anlagen anderer Hersteller übernimmt Jenni weder Haftung noch Gewährleistung.
Drittprodukte. Der Auftraggeber wird nur in Abstimmung mit dem Auftragnehmer fehlerbereinigende Updates und neue Versionen von bestehenden Softwareprodukten einschließlich Netzwerk- und - Betriebssystemsoftware beschaffen und diese auf dem System installieren. Dies gilt auch für den Austausch von Hardwarekomponenten.
Drittprodukte. Bei der Lieferung von durch Dritte hergestellte oder gelie- ferte Produkte übernimmt eConnect AG einzig die Rolle der Vermittlung und/oder Verschaffung für den KUNDEN. Der KUNDE hat allfällige Ansprüche, z.B. aus Herstellergaran- tien des jeweiligen Dritten, direkt gegen diesen Dritten zu richten. Zu diesem Zwecke tritt eConnect AG zudem dem KUNDEN die eConnect AG gegen den jeweiligen Dritten all- fällig zustehenden Gewährleistungsansprüche und sonsti- gen Ansprüche ab, wenn der KUNDE dies verlangt. Jede Gewährleistung und sonstige Haftung von eConnect AG für Produkte von Dritten ist ausgeschlossen. Das betrifft insbe- sondere auch die Haftung für den allfälligen Ausbau und Wiedereinbau der Produkte von Dritten.
Drittprodukte. Bei der Lieferung von durch Dritte hergestellte oder gelieferte Produkte übernimmt BRUGG KABEL einzig die Rolle der Vermittlung und/oder Ver- schaffung für den KUNDEN. Der KUNDE hat allfällige Ansprüche, z.B. aus Herstellergarantien des jeweiligen Dritten, direkt gegen diesen Dritten zu richten. Zu diesem Zwecke tritt BRUGG KABEL zudem dem KUNDEN die BRUGG KABEL gegen den jeweiligen Dritten allfällig zustehenden Gewähr- leistungsansprüche und sonstigen Ansprüche ab, wenn der KUNDE dies verlangt. Jede Gewährleistung und sonstige Haftung von BRUGG KABEL für Produkte von Dritten ist ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere auch die Haftung für den allfälligen Ausbau und Wiedereinbau der Produkte von Dritten.
Drittprodukte. 8.1 Für Drittprodukte (sämtliche Hardware sowie Drittsoftware, die von UNIMISSION separat oder in ihre eigenen Leistungen bzw. Produkte integriert geliefert wird), richtet sich die Gewährleistung ausschliesslich nach den von den jeweiligen Herstellern/Lieferanten bzw. Lizenzgebern gewährten Garantien. Dies gilt für den Leistungsumfang, die Garantiedauer, die Voraussetzungen der Geltendmachung der Garantie und alle anderen Rechte des Kunden.
Drittprodukte a.) Für Drittprodukte (sämtliche Hardware sowie Drittsoftware, die von KF data AG separat oder in ihren eigenen Leistungen bzw. Produkten integriert geliefert wird, einschliesslich ggf. Open-Source-Software), richtet sich die Gewährleistung ausschliesslich nach den von den jeweiligen Herstellern/Lieferanten bzw. Lizenzgebern gewährten Garantien. Dies gilt für den Leistungsumfang, die Garantiedauer, die Voraussetzungen der Geltendmachung der Garantie und alle anderen Rechte des Kunden.
Drittprodukte. Der Kunde bzw. der SPP-Partner kann Sage zusätzlich beauftragen, die Softwarepflege von verwendeten Drittprodukten zu übernehmen. Der Leistungsumfang der Softwarepflege von Drittprodukten kann von dem Leistungsumfang der in diesen Bedingungen über Softwarepflege genannten Softwarepflegeleistungen abweichen. Sage stellt die Softwarepflege von Drittprodukten lediglich im Leistungsumfang, der vom Drittanbieter in deren geltenden Bedingungen für Softwarepflegeleistungen beschriebenen Umfang, zur Verfügung. Siehe xxx.xxxx.xxx/xx- de/rechtliches/drittprodukte/