Drittprodukte Musterklauseln

Drittprodukte. 7.1 Für Drittprodukte (sämtliche Hardware sowie Drittsoftware, die von Heyde separat oder in ihre eigenen Leistungen bzw. Produkte inte- griert geliefert wird, einschliesslich ggf. Open-Source-Software), rich- tet sich die Gewährleistung ausschliesslich nach den von den jeweili- gen Herstellern/Lieferanten bzw. Lizenzgebern gewährten Garantien. Dies gilt für den Leistungsumfang, die Garantiedauer, die Vorausset- zungen der Geltendmachung der Garantie und alle anderen Rechte des Kunden. 7.2 Gegenüber Heyde bestehen diese Gewährleistungsrechte für Dritt- produkte ausschliesslich darin, dass Heyde die Gewährleistung ge- genüber dem Hersteller/Lieferanten bzw. Lizenzgeber im Namen des Kunden einfordert. Kommt der Hersteller/Lieferant bzw. Lizenzgeber seiner Gewährleistungspflicht nicht freiwillig nach, so tritt Xxxxx die Gewährleistungsrechte zur rechtlichen Durchsetzung an den Kunden ab.
Drittprodukte. Der Lieferant kann Drittprodukte anbieten, beispielsweise im Rahmen der Programme „Dell EMC Select“, „Brokerage“ oder „Software & Peripheriegeräte (S&P)“. Ungeachtet abweichender Bestimmungen dieses Rahmenvertrages unterliegen diese Drittprodukte den standardmäßigen Lizenz-, Service-, Mängelhaftungs-, Haftungs- und Support-Bedingungen des Drittherstellers/-anbieters (oder einer entsprechenden direkten Vereinbarung zwischen dem Kunden und einem solchen Hersteller/Anbieter), die der Kunde einzuhalten hat. Sofern der Dritthersteller/-anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, geschieht dies im Einklang mit dessen Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag, die dem Kunden im Rahmen der in Ziffer 2.2 genannten Produktspezifischen Bedingungen und Service-Bedingungen oder durch den jeweiligen Dritthersteller/- anbieter selber zugänglich gemacht wird. Selbst wenn die Vergütung von Support über den Lieferanten fakturiert wird, werden vom Lieferanten für Drittprodukte keine Support Services erbracht und der Kunde hat sich bei Support-Anfragen direkt an den Drittanbieter zu wenden. Sämtliche Ansprüche aus Mängelhaftung, Schadensersatz- oder Freistellungsansprüche gegen den Lieferanten in Bezug auf oder im Zusammenhang mit den Drittprodukten sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferant hat den Schaden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Weitere Informationen zur Mängelhaftung und zum Support für Dell EMC Select Produkte sind abrufbar unter xxx.xxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.
Drittprodukte. Sofern Avaya dem Kunden im Rahmen seiner Beauftragung Produkte und/oder Leistungen Dritter zur Verfügung stellt, können diese zusätzliche Zusagen von deren Herstellern oder Anbietern enthalten. Avaya wird solche Zusagen im zulässigen Umfang an den Kundenweitergeben.
Drittprodukte. Bei der LIEFERUNG von durch Dritte hergestellte oder gelieferte Produkte übernimmt SPECTROPLAST einzig die Rolle der Vermittlung und/oder Verschaffung für den KUNDEN. Der KUNDE hat allfällige Ansprüche, z.B. aus Herstellergarantien des jeweiligen Dritten, direkt gegen diesen Dritten zu richten. Zu diesem Zwecke tritt SPECTROPLAST zudem dem KUNDEN die SPECTROPLAST gegen den jeweiligen Dritten allfällig zustehenden Gewährleistungsansprüche und sonstigen Ansprüche ab, wenn der KUNDE dies verlangt. Jede Gewährleistung und sonstige Haftung von SPECTROPLAST für Produkte von Dritten ist ausgeschlossen.
Drittprodukte. Bei der Lieferung von durch Dritte hergestellte oder gelieferte Produkte übernimmt BRUGG KABEL einzig die Rolle der Vermittlung und/oder Ver- schaffung für den KUNDEN. Der KUNDE hat allfällige Ansprüche, z.B. aus Herstellergarantien des jeweiligen Dritten, direkt gegen diesen Dritten zu richten. Zu diesem Zwecke tritt BRUGG KABEL zudem dem KUNDEN die BRUGG KABEL gegen den jeweiligen Dritten allfällig zustehenden Gewähr- leistungsansprüche und sonstigen Ansprüche ab, wenn der KUNDE dies verlangt. Jede Gewährleistung und sonstige Haftung von BRUGG KABEL für Produkte von Dritten ist ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere auch die Haftung für den allfälligen Ausbau und Wiedereinbau der Produkte von Dritten.
Drittprodukte. 8.1 Für Drittprodukte (sämtliche Hardware sowie Drittsoftware, die von UNIMISSION separat oder in ihre eigenen Leistungen bzw. Produkte integriert geliefert wird), richtet sich die Gewährleistung ausschliesslich nach den von den jeweiligen Herstellern/Lieferanten bzw. Lizenzgebern gewährten Garantien. Dies gilt für den Leistungsumfang, die Garantiedauer, die Voraussetzungen der Geltendmachung der Garantie und alle anderen Rechte des Kunden. 8.2 Gegenüber UNIMISSION bestehen diese Gewährleistungsrechte für Drittprodukte ausschliesslich darin, dass UNIMISSION die Gewährleistung gegenüber dem Her- steller/Lieferanten bzw. Lizenzgeber im Namen des Kunden einfordert. Kommt der Hersteller/Lieferant bzw. Lizenzgeber seiner Gewährleistungs-pflicht nicht freiwillig nach, so tritt UNIMISSION die Gewährleistungsrechte zur rechtlichen Durchsetzung an den Kunden ab.
Drittprodukte a.) Für Drittprodukte (sämtliche Hardware sowie Drittsoftware, die von KF data AG separat oder in ihren eigenen Leistungen bzw. Produkten integriert geliefert wird, einschliesslich ggf. Open-Source-Software), richtet sich die Gewährleistung ausschliesslich nach den von den jeweiligen Herstellern/Lieferanten bzw. Lizenzgebern gewährten Garantien. Dies gilt für den Leistungsumfang, die Garantiedauer, die Voraussetzungen der Geltendmachung der Garantie und alle anderen Rechte des Kunden. b.) Gegenüber KF data AG bestehen diese Gewährleistungsrechte für Drittprodukte ausschliesslich darin, dass KF data AG die Gewährleistung gegenüber dem Hersteller/Lieferanten bzw. Lizenzgeber im Namen des Kunden einfordert. Kommt der Hersteller/Lieferant bzw. Lizenzgeber seiner Gewährleistungspflicht nicht freiwillig nach, so tritt KF data AG die Gewährleistungsrechte zur rechtlichen Durchsetzung an den Kunden ab.
Drittprodukte. Bei der Lieferung von durch Dritte hergestellten oder gelieferten Produkte über- nimmt Jenni einzig die Rolle der Vermittlung und/oder Verschaffung für den Kunden. Der Kunde hat allfällige Ansprüche, z.B. aus Herstellergarantien des jeweiligen Dritten, direkt gegen den jeweiligen Dritten zu richten. Zu diesem Zwecke tritt Xxxxx zudem dem Kunden die Jenni gegen den jeweiligen Dritten allfällig zustehenden Gewährleistungsansprüche und sonstigen Ansprüche ab, wenn der Kunde dies verlangt. Jede Gewährleistung und sonstige Haftung von Jenni für Produkte von Dritten ist ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere auch die Haftung für den allfälligen Ausbau und Wiedereinbau der Produkte von Dritten. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei der Durchführung von Arbeiten an gebrauchten Anlagen oder Anlagen anderer Hersteller übernimmt Jenni weder Haftung noch Gewährleistung.
Drittprodukte. Für Produkte, die von Dritten hergestellt und von der KMA GmbH an den Kunden geliefert worden sind, besteht eine Gewährleistungspflicht der KMA GmbH – mit Aus- nahme der Dauer der Gewährleistung - nur in dem vom Dritthersteller der KMA GmbH gewährten Umfang. Die KMA GmbH wird entsprechende Gewährleistungsvereinbarun- gen mit den Dritten dem Kunden auf Anfrage offen legen. Leistet ein Dritter auf seine Produkte eine – in der Regel unselbständige - Garantie, gibt die KMA GmbH diese an den Kunden weiter. Sofern diesen Produkten eine Garantiekarte des Herstellers beigefügt ist, wird der Kunde diese verbindlich unterschreiben und an die KMA GmbH zurücksenden. Im Falle des Auftretens eines Fehlers, der unter die Garantie eines Herstellers fällt, wird der Kunde in jedem Fall die KMA GmbH im Hinblick auf eine eventuelle Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen informieren und sie über die Handhabung der Garantie durch den Hersteller auf dem laufenden halten
Drittprodukte. Bei der Lieferung von durch Dritte hergestellten oder gelieferten Produkte übernimmt Pries Metallbau einzig die Rolle der Vermittlung und/oder Verschaffung für den Kunden. Der Kunde hat allfällige Ansprüche, z.B. aus Herstellergarantien des jeweiligen Dritten, direkt gegen den jeweiligen Dritten zu richten. Zu diesem Zwecke tritt Pries Metallbau zudem dem Kunden die Pries Metallbau gegen den jeweiligen Dritten allfällig zustehenden Gewährleistungsansprüche und sonstigen Ansprüche ab, wenn der Kunde dies verlangt. Jede Gewährleistung und sonstige Haftung von Pries Metallbau für Produkte von Dritten ist ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere auch die Haftung für den allfälligen Ausbau und Wiedereinbau der Produkte von Dritten.