Common use of Beanstandungen Clause in Contracts

Beanstandungen. (1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen etc.) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung des Auftragnehmers zwecks Abhilfe mitzuteilen. (2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn der Auftragnehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist – spätestens innerhalb von sieben Werktagen – für Abhilfe sorgt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Sicherheitsdienste Und Sonstige Dienstleistungen

Beanstandungen. (1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen etc.) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung des Auftragnehmers Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilenmitzutei- len. (2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn der Auftragnehmer das Unternehmen nach schriftlicher Benachrichtigung Benach- richtigung nicht in angemessener Frist - spätestens innerhalb von sieben Werktagen - für Abhilfe sorgt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beanstandungen. (1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen etc.) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung des Auftragnehmers Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. (2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn der Auftragnehmer das Unternehmen nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist – spätestens innerhalb von sieben Werktagen – für Abhilfe sorgt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beanstandungen. (1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen Dienstleistungen etc.) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung des Auftragnehmers Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. (2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn der Auftragnehmer das Unternehmen nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist – spätestens innerhalb von sieben Werktagen – für Abhilfe sorgt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beanstandungen. (1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung Sehfechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen etc.) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich in Textform der Betriebsleitung des Auftragnehmers Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. (2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn der Auftragnehmer das Unternehmen nach schriftlicher Benachrichtigung in Textform nicht in angemessener Frist – Zeit - spätestens innerhalb von sieben Werktagen – das Entgelt entsprechend den etwa ersparten Löhnen für Abhilfe sorgtdie Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beanstandungen. (1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen etc.) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich in Textform der Betriebsleitung des Auftragnehmers zwecks Abhilfe Unternehmens mitzuteilen. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen, führt jedoch nicht zum Verlust von Ansprüchen des Auftraggebers. (2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn der Auftragnehmer das Unternehmen nach schriftlicher Benachrichtigung in Textform nicht in angemessener Frist – Zeit - spätestens innerhalb von sieben Werktagen - für Abhilfe sorgt, soweit diese möglich und für beide Vertragspartner zumutbar ist.

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Samples: General Terms and Conditions

Beanstandungen. (1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen etc.) oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung des Auftragnehmers zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtszeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. (2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung Ausübung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn der Auftragnehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist - spätestens innerhalb von sieben Werktagen – für Abhilfe sorgt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beanstandungen. (1) Beanstandungen 1)Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen etc.) oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung Leitung des Auftragnehmers Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. . (2) Wiederholte 2)Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn der Auftragnehmer Unternehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist – Frist, spätestens innerhalb von sieben Werktagen – Werktagen, für Abhilfe sorgt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beanstandungen. (1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen etc.) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich in Textform der Betriebsleitung des Auftragnehmers zwecks Abhilfe Unternehmens mitzuteilen. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen, führt jedoch nicht zum Verlust von Ansprüchen des Auftraggebers. (2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn der Auftragnehmer das Unternehmen nach schriftlicher Benachrichtigung in Textf orm nicht in angemessener Frist – Zeit - spätestens innerhalb von sieben Werktagen - für Abhilfe sorgt, soweit diese möglich und für beide Vertragspartner zumutbar ist.

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Samples: Security Services Agreement