Beanstandungen. Beanstandungen gegen die Höhe der Verbindungsentgelte des Anbieters sind umgehend nach Zugang der Rechnung an den Anbieter zu richten. Beanstandungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang beim Anbieter eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung; der Anbieter wird in den Rechnungen auf die Folgen einer rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
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Beanstandungen. Beanstandungen gegen die Höhe der Verbindungsentgelte des Anbieters Grundpreises, sonstige nutzungsabhängige Preise oder Preise für zu gebuchte Leistungen sind umgehend nach Zugang der Rechnung an den Anbieter die Auftragnehmerin zu richten. Beanstandungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang beim Anbieter bei der Auftragnehmerin eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen Beanstandung gilt als Genehmigung; der Anbieter wird in den Rechnungen auf die Folgen einer rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
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