Beanstandungen. Werden innerhalb der Weiterverarbeitung aufgrund von Montageproblemen, Kundenreklamationen oder sonstigen Untersuchungen Abweichungen festgestellt, wird der LIEFERANT darüber vom KUNDEN schriftlich informiert. Nach Information durch den KUNDEN wird der LIEFERANT innerhalb von zwei Arbeitstagen auf die Reklamation schriftlich antworten und die erforderlichen Maßnahmen und Vorgehensweisen benennen. Erfolgt seitens des LIEFERANTEN keine Stellungnahme, ist der KUNDE berechtigt, geeignete/ Maßnahmen auszulösen. Der LIEFERANT verpflichtet sich nach Bekanntwerden des Problems, unverzüglich Maßnahmen hinsichtlich Fehlerursachenanalyse und Sicherstellung der Fehlerfreiheit bei Folgelieferungen einzuleiten. Der LIEFERANT hat unverzüglich nach Erhalt der Reklamation auf Anforderung des KUNDEN eine sofortige Ersatzlieferung vorzunehmen. Der LIEFERANT verpflichtet sich, jede Abweichung zu analysieren und nach Anforderung des KUNDEN mittels eines 8D-Reports Stellung zu nehmen. Die finale Stellungnahme ist dem KUNDEN innerhalb von spätestens 30 Arbeitstagen nach Überstellung schriftlich zur Kenntnis zu bringen, sofern nicht im Einzelfall wegen besonderer Dringlichkeit eine schnellere Übermittlung erforderlich ist. Der KUNDE ist berechtigt, alle aus der Beanstandung resultierenden Kosten gemäß dem Verursacherprinzip an den LIEFERANTEN zu belasten. Des Weiteren ist der KUNDE berechtigt, für jede berechtigte Beanstandung dem LIEFERANTEN eine Aufwandspauschale in Höhe von 250 € in Rechnung zu stellen. Den Nachweis höherer Aufwendungen behält der KUNDE sich vor. Ansprechpartner Qualitätssicherungsbeauftragter / Qualitätsmanagement-Beauftragter beim LIEFERANT: Name: Abt.: Telefon: Telefax: E-Mail: Qualitätssicherungsbeauftragter / Qualitätsmanagement-Beauftragter beim KUNDEN: Name: Abt.: Telefon: Telefax: E-Mail: Produkthaftpflichtversicherung Der LIEFERANT verpflichtet sich eine auf dem Markt übliche Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Laufzeit dieses Vertrages aufrechtzuerhalten, wobei die vertraglich vereinbarte Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bei mindestens € 5,0 Mio. liegen muss. Der LIEFERANT wird ferner eine auf dem Markt übliche Rückrufkostenversicherung abschließen, wobei die Deckungssumme für jeden einzelnen Versicherungsfall auf € 10,0 Mio zu vereinbaren ist. Der LIEFERANT ist verpflichtet, auf Anforderung durch den KUNDEN den Versicherungsschutz nachzuweisen.
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Samples: Qualitätssicherungs Vereinbarung
Beanstandungen. Werden 8.1. Der Kunde kann Beanstandungen gegen die ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, acht Wochen ab Rechnungszugang schriftlich gegenüber der in der jeweiligen Rechnung angegebenen Adresse geltend machen.
8.2. Eine Unterlassung der Beanstandung innerhalb der Weiterverarbeitung aufgrund jeweiligen Frist gilt als Genehmigung der Rechnung.
8.3. Gesetzliche Ansprüche, die dem Kunden unabhängig von Montageproblemendiesem Fristablauf zustehen, Kundenreklamationen oder sonstigen Untersuchungen Abweichungen festgestelltbleiben unberührt. Sofern Xxxxxx selbst die Rechnung stellt, wird sie den Kunden in der LIEFERANT darüber vom KUNDEN schriftlich informiertRechnung auf die Rechtsfolgen einer unterlassenen Beanstandung innerhalb der Beanstandungsfrist gesondert hinweisen. Nach Information Die Fälligkeit der Verbindungsentgelte wird durch Beanstandungen nicht berührt.
8.4. Im Falle der Beanstandung hat Xxxxxx das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Kunden des Anschlusses als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Der Kunde kann innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt eine nach vorstehendem Satz verlangte Vorlage nicht binnen acht Wochen nach einer Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche aus Verzug; die mit der Abrechnung geltend gemachte Forderung wird mit der nach vorstehendem Satz verlangten Vorlage fällig.
8.5. Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder für den Fall, dass keine Beanstandungen erhoben wurden, gespeicherte Daten nach Verstreichen der in Absatz 1 Satz 1 geregelten oder mit dem Anbieter vereinbarten Frist oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft den Anbieter weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht nach Absatz 1 für die Einzelverbindungen. Satz 1 gilt entsprechend, soweit der Teilnehmer nach einem deutlich erkennbaren Hinweis auf die Folgen nach Satz 1 verlangt hat, dass Verkehrsdaten gelöscht oder nicht gespeichert werden.
8.6. Callax obliegt der Nachweis, dass sie den Telekommunikationsdienst oder den Zugang zum Telekommunikationsnetz bis zu dem Netzzugang des Kunden technisch fehlerfrei erbracht hat. Ergibt die technische Prüfung nach Ziffer 8.4. Mängel, die sich auf die Berechnung des beanstandeten Entgelts zu Lasten des Kunden ausgewirkt haben können, oder wird die technische Prüfung später als zwei Monate nach der Beanstandung durch den KUNDEN Kunden abgeschlossen, wird widerleglich vermutet, dass das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt der LIEFERANT innerhalb von zwei Arbeitstagen Callax unrichtig ermittelt ist.
8.7. Soweit der Kunde nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme der Leistung nicht zugerechnet werden kann, hat Xxxxxx keinen Anspruch auf die Reklamation schriftlich antworten und die erforderlichen Maßnahmen und Vorgehensweisen benennen. Erfolgt seitens des LIEFERANTEN keine Stellungnahme, ist der KUNDE berechtigt, geeignete/ Maßnahmen auszulösenEntgelt gegen den Kunden. Der LIEFERANT verpflichtet sich nach Bekanntwerden des ProblemsAnspruch entfällt auch, unverzüglich Maßnahmen hinsichtlich Fehlerursachenanalyse und Sicherstellung der Fehlerfreiheit bei Folgelieferungen einzuleiten. Der LIEFERANT hat unverzüglich nach Erhalt der Reklamation auf Anforderung des KUNDEN eine sofortige Ersatzlieferung vorzunehmen. Der LIEFERANT verpflichtet sichsoweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, jede Abweichung zu analysieren und nach Anforderung des KUNDEN mittels eines 8D-Reports Stellung zu nehmen. Die finale Stellungnahme ist dem KUNDEN innerhalb von spätestens 30 Arbeitstagen nach Überstellung schriftlich zur Kenntnis zu bringen, sofern nicht im Einzelfall wegen besonderer Dringlichkeit eine schnellere Übermittlung erforderlich ist. Der KUNDE ist berechtigt, alle aus der Beanstandung resultierenden Kosten gemäß dem Verursacherprinzip dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an den LIEFERANTEN zu belasten. Des Weiteren ist der KUNDE berechtigt, für jede berechtigte Beanstandung dem LIEFERANTEN eine Aufwandspauschale in Höhe von 250 € öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung zu stellen. Den Nachweis höherer Aufwendungen behält der KUNDE sich vor. Ansprechpartner Qualitätssicherungsbeauftragter / Qualitätsmanagement-Beauftragter beim LIEFERANT: Name: Abtgestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben.: Telefon: Telefax: E-Mail: Qualitätssicherungsbeauftragter / Qualitätsmanagement-Beauftragter beim KUNDEN: Name: Abt.: Telefon: Telefax: E-Mail: Produkthaftpflichtversicherung Der LIEFERANT verpflichtet sich eine auf dem Markt übliche Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Laufzeit dieses Vertrages aufrechtzuerhalten, wobei die vertraglich vereinbarte Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bei mindestens € 5,0 Mio. liegen muss. Der LIEFERANT wird ferner eine auf dem Markt übliche Rückrufkostenversicherung abschließen, wobei die Deckungssumme für jeden einzelnen Versicherungsfall auf € 10,0 Mio zu vereinbaren ist. Der LIEFERANT ist verpflichtet, auf Anforderung durch den KUNDEN den Versicherungsschutz nachzuweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beanstandungen. Werden 10.1 Der Kunde kann sich im Zusammenhang mit Beschwerden über das Vertragsverhältnis, insbesondere zur Qualität der Dienstleis- tungen, Vertragsdurchführung und Abrechnung, an die Gesell- schaft auf folgenden Wegen wenden: per Brief an Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH, Xxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx per E-Mail an xxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx. Sollte eine Beschwerde nicht innerhalb der Weiterverarbeitung aufgrund von Montageproblemen, Kundenreklamationen oder sonstigen Untersuchungen Abweichungen festgestelltüblichen Bearbeitungszeit beantwortet werden können, wird die Gesellschaft den Kunden hierüber und über den Status der LIEFERANT darüber vom KUNDEN Bearbeitung informieren.
10.2 Beanstandet der Kunde eine Abrechnung, so muss dies schriftlich informiertinnerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Nach Information Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels). Die Unterlas- sung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. Die Ge- sellschaft wird den Kunden in der Rechnung auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden nach Fristablauf bleiben unbe- rührt, soweit der Gesellschaft die Überprüfung der Beanstandung datenschutzrechtlich möglich ist.
10.3 Im Falle der Beanstandung wird die Gesellschaft dem Kunden das Verbindungsaufkommen als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Bei der Aufschlüs- selung des Verbindungsaufkommens wahrt die Gesellschaft die datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer des An- schlusses. Der Kunde kann innerhalb der Beanstandungsfrist ver- langen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der tech- nischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt diese Vorlage nicht bin- nen acht Wochen nach der Beanstandung, erlöschen bis dahin ent- standene Ansprüche der Gesellschaft aus Verzug. Die mit der Ab- rechnung geltend gemachte Forderung wird erst mit der verlang- ten Vorlage des Entgeltnachweises und des Ergebnisses der tech- nischen Prüfung fällig.
10.4 Der Gesellschaft obliegt der Nachweis, dass sie den TK-Dienst oder den Zugang zum Telekommunikationsnetz bis zu dem Übergabe- punkt, an welchem dem Kunden der Netzzugang bereitgestellt wird, technisch fehlerfrei erbracht hat. Ergibt die technische Prü- fung nach Ziffer 10.3 Mängel, die sich auf die Berechnung des be- anstandeten Entgelts zu Lasten des Kunden ausgewirkt haben können oder wird die technische Prüfung später als zwei Monate nach der Beanstandung durch den KUNDEN Kunden abgeschlossen, wird widerleglich vermutet, dass das in Rechnung gestellte Verbin- dungsaufkommen der LIEFERANT innerhalb von zwei Arbeitstagen Gesellschaft unrichtig ermittelt ist.
10.5 Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder für den Fall, dass keine Be- anstandungen erhoben wurden, gespeicherte Verkehrsdaten nach Verstreichen der Beanstandungsfrist nach Ziffer 10.2 auf Wunsch des Kunden oder aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wor- den sind, trifft die Gesellschaft keine Nachweispflicht für die er- brachten Verbindungsleistungen oder die Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen. Die Gesellschaft wird den Kunden in der Rechnung auf die Reklamation schriftlich antworten nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespeicherter Verkehrsdaten bzw. soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung deutlich hervorgeho- ben hinweisen.
10.6 Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen ver- pflichtet, die durch die befugte und unbefugte Nutzung der Leis- tungen durch Dritte entstanden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ihm die erforderlichen Maßnahmen und Vorgehensweisen benennen. Erfolgt seitens des LIEFERANTEN keine Stellungnahme, ist der KUNDE berechtigt, geeignete/ Maßnahmen auszulösenInanspruchnahme nicht zugerechnet werden kann. Der LIEFERANT verpflichtet sich nach Bekanntwerden des ProblemsAnspruch entfällt auch, unverzüglich Maßnahmen hinsichtlich Fehlerursachenanalyse und Sicherstellung der Fehlerfreiheit bei Folgelieferungen einzuleiten. Der LIEFERANT hat unverzüglich nach Erhalt der Reklamation auf Anforderung des KUNDEN eine sofortige Ersatzlieferung vorzunehmen. Der LIEFERANT verpflichtet sichsoweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, jede Abweichung zu analysieren und nach Anforderung des KUNDEN mittels eines 8D-Reports Stellung zu nehmen. Die finale Stellungnahme ist dem KUNDEN innerhalb von spätestens 30 Arbeitstagen nach Überstellung schriftlich zur Kenntnis zu bringen, sofern nicht im Einzelfall wegen besonderer Dringlichkeit eine schnellere Übermittlung erforderlich ist. Der KUNDE ist berechtigt, alle aus der Beanstandung resultierenden Kosten gemäß dem Verursacherprinzip dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an den LIEFERANTEN zu belasten. Des Weiteren ist der KUNDE berechtigt, für jede berechtigte Beanstandung dem LIEFERANTEN eine Aufwandspauschale in Höhe von 250 € öf- fentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung zu stellen. Den Nachweis höherer Aufwendungen behält der KUNDE sich vor. Ansprechpartner Qualitätssicherungsbeauftragter / Qualitätsmanagement-Beauftragter beim LIEFERANT: Name: Abtgestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben.: Telefon: Telefax: E-Mail: Qualitätssicherungsbeauftragter / Qualitätsmanagement-Beauftragter beim KUNDEN: Name: Abt.: Telefon: Telefax: E-Mail: Produkthaftpflichtversicherung Der LIEFERANT verpflichtet sich eine auf dem Markt übliche Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Laufzeit dieses Vertrages aufrechtzuerhalten, wobei die vertraglich vereinbarte Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bei mindestens € 5,0 Mio. liegen muss. Der LIEFERANT wird ferner eine auf dem Markt übliche Rückrufkostenversicherung abschließen, wobei die Deckungssumme für jeden einzelnen Versicherungsfall auf € 10,0 Mio zu vereinbaren ist. Der LIEFERANT ist verpflichtet, auf Anforderung durch den KUNDEN den Versicherungsschutz nachzuweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beanstandungen. Werden innerhalb 5.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Weiterverarbeitung aufgrund gelieferten Leistung sowie der zur Korrektur über- sandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden
5.2. Der Auftraggeber übernimmt mit der schriftli- chen Genehmigung der Reinzeichnung die Verant- wortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Textes, des zu verwendenden Materials sowie der Form der Verarbeitung. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
5.3. Bei Änderung nach Druckfreigabe bzw. -geneh- migung gehen alle entstehenden Kosten, einschließ- lich etwaiger Kosten eines Maschinenstillstandes, zu Lasten des Auftraggebers.
5.4. Beanstandungen gleich welcher Art sind inner- halb von Montageproblemen7 Tagen nach Ablieferung des Werks schrift- lich gegenüber der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Versteckte Mängel, Kundenreklamationen oder sonstigen Untersuchungen Abweichungen festgestelltdie nach der unverzüglichen Un- tersuchung nicht zu finden sind, wird der LIEFERANT darüber vom KUNDEN schriftlich informiert. Nach Information durch den KUNDEN wird der LIEFERANT dürfen nur gegen die Agentur geltend gemacht werden, wenn die Mängel- rüge innerhalb von zwei Arbeitstagen auf 4 Wochen, nachdem die Reklamation schriftlich antworten und Leistung das Lieferwerk verlassen hat, bei der Agentur eintrifft.
5.5. Bei berechtigten Beanstandungen ist die erforderlichen Maßnahmen und Vorgehensweisen benennen. Erfolgt seitens des LIEFERANTEN keine Stellungnahme, ist der KUNDE Agentur zur Nacherfüllung berechtigt, geeignete/ Maßnahmen auszulösen. Der LIEFERANT verpflichtet sich wobei die Agentur nach Bekanntwerden des Problems, unverzüglich Maßnahmen hinsichtlich Fehlerursachenanalyse und Sicherstellung der Fehlerfreiheit bei Folgelieferungen einzuleiten. Der LIEFERANT hat unverzüglich nach Erhalt der Reklamation auf Anforderung des KUNDEN ihrer Xxxx den Mangel durch Nach- besserung beseitigen oder eine sofortige Ersatzlieferung vorzunehmen. Der LIEFERANT verpflichtet sich, jede Abweichung zu analysieren und nach Anforderung des KUNDEN mittels eines 8D-Reports Stellung zu nehmenvor- nehmen kann. Die finale Stellungnahme ist dem KUNDEN innerhalb von spätestens 30 Arbeitstagen nach Überstellung schriftlich zur Kenntnis zu bringen, sofern nicht im Einzelfall wegen besonderer Dringlichkeit eine schnellere Übermittlung erforderlich ist. Der KUNDE Agentur ist berechtigt, alle aus die Nach- erfüllung bei unverhältnismäßigem Aufwand oder unverhältnismäßigen Kosten, unbeschadet des § 275 Abs. 2 BGB, zu verweigern. Unverhältnismä- ßig ist die Nacherfüllung insbesondere, wenn die Kosten den Auftragswert übersteigen. Das subjektive Interesse des Auftraggebers bleibt bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit außer Betracht. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nacherfüllung kann der Auftrag- geber jedoch vom Vertrag zurücktreten oder min- dern. § 323 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
5.6. Mängel eines Teils der gelieferten Leistungen be- rechtigen nicht zur Beanstandung resultierenden Kosten gemäß der gesamten Lie- ferung. Ist eine Nacherfüllung gescheitert, steht dem Verursacherprinzip Auftraggeber lediglich das Recht auf Minderung zu.
5.7. Für Abweichung in der Beschaffenheit des einge- setzten Materials haftet die Agentur nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulie- ferer. In einem solchen Fall ist die Agentur von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den LIEFERANTEN zu belasten. Des Weiteren ist der KUNDE berechtigt, für jede berechtigte Beanstandung dem LIEFERANTEN eine Aufwandspauschale in Höhe von 250 € in Rechnung zu stellen. Den Nachweis höherer Aufwendungen behält der KUNDE sich vor. Ansprechpartner Qualitätssicherungsbeauftragter / Qualitätsmanagement-Beauftragter beim LIEFERANT: Name: AbtAuftraggeber abtritt.: Telefon: Telefax: E-Mail: Qualitätssicherungsbeauftragter / Qualitätsmanagement-Beauftragter beim KUNDEN: Name: Abt.: Telefon: Telefax: E-Mail: Produkthaftpflichtversicherung Der LIEFERANT verpflichtet sich eine auf dem Markt übliche Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Laufzeit dieses Vertrages aufrechtzuerhalten, wobei die vertraglich vereinbarte Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bei mindestens € 5,0 Mio. liegen muss. Der LIEFERANT wird ferner eine auf dem Markt übliche Rückrufkostenversicherung abschließen, wobei die Deckungssumme für jeden einzelnen Versicherungsfall auf € 10,0 Mio zu vereinbaren ist. Der LIEFERANT ist verpflichtet, auf Anforderung durch den KUNDEN den Versicherungsschutz nachzuweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beanstandungen. Werden innerhalb Vor der Weiterverarbeitung aufgrund Übernahme hat sich der Mieter vom Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen, etwaige Beanstandungen sind im Mietvertrag zu vermerken. §5 Gefahrenbelehrung Dies dient zu Ihrem eigenen Schutz, vermeiden Sie Leichtsinn, seien Sie Vorbild! • § 5.1. Allgemein Achten Sie bei der Einweisung genau darauf, wie das Mietobjekt zu handhaben ist. Sollten Sie sich unsicher sein, scheuen Sie nicht davor zurück, das Personal anzusprechen. Für jeden Fahrzeugführer, ob Boot, Fahrrad, SUP oder sonstiges, besteht striktes Alkoholverbot. Sollten Sie sich dem Widersetzen, drohen Ihnen Strafen und der Entzug der Fahrerlaubnis. Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. • $ 5.2. Auf dem Wasser. Boot, SUP, Tretboote, Paddelboote, Kajaks, Canadier. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die von Montageproblemenuns zur Verfügung gestellten Rettungsmittel, Kundenreklamationen wie Schwimmwesten und Ähnliches, Bestandteile der Mietpreise sind. Wir bitten Sie, diese auch zu nutzen und anzulegen. Für Unfälle, die auf unachtsame Handhabung oder sonstigen Untersuchungen Abweichungen festgestelltNichtanlegen der zur Verfügung gestellten Rettungsmittel beruhen, wird der LIEFERANT darüber vom KUNDEN schriftlich informiertübernehmen wir keinerlei Haftung. Nach Information durch den KUNDEN wird der LIEFERANT innerhalb von zwei Arbeitstagen auf die Reklamation schriftlich antworten und die erforderlichen Maßnahmen und Vorgehensweisen benennen• § 5.3. Erfolgt seitens des LIEFERANTEN keine StellungnahmeUnterwegs per Fahrrad. Bestandteil jeder Anmietung eines Fahrrades, ist die Herausgabe eines Xxxxxx. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, diesen auch zu tragen. Für Unfälle, die auf unachtsame Handhabung oder Nichtanlegen der KUNDE berechtigtzur Verfügung gestellten Helme beruhen, geeignete/ Maßnahmen auszulösenübernehmen wir keinerlei Haftung. Der LIEFERANT verpflichtet sich §6 Widerrufsrecht des Kunden Kunden steht ein Widerrufsrecht nach Bekanntwerden des Problems, unverzüglich Maßnahmen hinsichtlich Fehlerursachenanalyse und Sicherstellung der Fehlerfreiheit bei Folgelieferungen einzuleiten. Der LIEFERANT hat unverzüglich nach Erhalt der Reklamation auf Anforderung des KUNDEN eine sofortige Ersatzlieferung vorzunehmen. Der LIEFERANT verpflichtet sich, jede Abweichung zu analysieren und nach Anforderung des KUNDEN mittels eines 8D-Reports Stellung zu nehmen. Die finale Stellungnahme ist dem KUNDEN innerhalb von spätestens 30 Arbeitstagen nach Überstellung schriftlich zur Kenntnis zu bringen, sofern nicht im Einzelfall wegen besonderer Dringlichkeit eine schnellere Übermittlung erforderlich ist. Der KUNDE ist berechtigt, alle aus der Beanstandung resultierenden Kosten gemäß dem Verursacherprinzip an den LIEFERANTEN zu belasten. Des Weiteren ist der KUNDE berechtigt, für jede berechtigte Beanstandung dem LIEFERANTEN eine Aufwandspauschale in Höhe von 250 € in Rechnung zu stellen. Den Nachweis höherer Aufwendungen behält der KUNDE sich vor. Ansprechpartner Qualitätssicherungsbeauftragter / Qualitätsmanagement-Beauftragter beim LIEFERANT: Name: Abt.: Telefon: Telefax: E-Mail: Qualitätssicherungsbeauftragter / Qualitätsmanagement-Beauftragter beim KUNDEN: Name: Abt.: Telefon: Telefax: E-Mail: Produkthaftpflichtversicherung Der LIEFERANT verpflichtet sich eine auf dem Markt übliche Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Laufzeit dieses Vertrages aufrechtzuerhaltenfolgender Maßgabe zu, wobei Kunde jede natürliche Person ist, die vertraglich vereinbarte Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bei mindestens € 5,0 Mioein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können: Sie haben das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen bis spätestens eine Kalenderwoche – 7 Tage vor Miettermin zu stornieren. liegen muss. Der LIEFERANT wird ferner eine auf In dem Markt übliche Rückrufkostenversicherung abschließen, wobei Fall erstatten wir Ihnen die Deckungssumme für jeden einzelnen Versicherungsfall auf € 10,0 Mio zu vereinbaren ist. Der LIEFERANT ist verpflichtet, auf Anforderung durch den KUNDEN den Versicherungsschutz nachzuweisenAnzahlung per Banküberweisung zurück.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beanstandungen. Werden 10.1. Der Kunde kann Beanstandungen gegen die ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, acht Wochen ab Rechnungszugang schriftlich gegenüber der in der jeweiligen Rechnung angegebenen Adresse geltend machen.
10.2. Eine Unterlassung der Beanstandung innerhalb der Weiterverarbeitung aufgrund jeweiligen Frist gilt als Genehmigung der Rechnung.
10.3. Gesetzliche Ansprüche, die dem Kunden unabhängig von Montageproblemendiesem Fristablauf zustehen, Kundenreklamationen oder sonstigen Untersuchungen Abweichungen festgestelltbleiben unberührt. Sofern Xxxxxx selbst die Rechnung stellt, wird sie den Kunden in der LIEFERANT darüber vom KUNDEN schriftlich informiertRechnung auf die Rechtsfolgen einer unterlassenen Beanstandung innerhalb der Beanstandungsfrist gesondert hinweisen. Nach Information Die Fälligkeit der Verbindungsentgelte wird durch Beanstandungen nicht berührt.
10.4. Im Falle der Beanstandung hat Xxxxxx das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Kunden des Anschlusses als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Der Kunde kann innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt eine nach vorstehendem Satz verlangte Vorlage nicht binnen acht Wochen nach einer Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche aus Verzug; die mit der Abrechnung geltend gemachte Forderung wird mit der nach vorstehendem Satz verlangten Vorlage fällig.
10.5. Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder für den Fall, dass keine Beanstandungen erhoben wurden, gespeicherte Daten nach Verstreichen der in Absatz 1 Satz 1 geregelten oder mit dem Anbieter vereinbarten Frist oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft den Anbieter weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht nach Absatz 1 für die Einzelverbindungen. Satz 1 gilt entsprechend, soweit der Teilnehmer nach einem deutlich erkennbaren Hinweis auf die Folgen nach Satz 1 verlangt hat, dass Verkehrsdaten gelöscht oder nicht gespeichert werden.
10.6. Callax obliegt der Nachweis, dass sie den Telekommunikationsdienst oder den Zugang zum Telekommunikationsnetz bis zu dem Netzzugang des Kunden technisch fehlerfrei erbracht hat. Ergibt die technische Prüfung nach Ziffer 10.4. Mängel, die sich auf die Berechnung des beanstandeten Entgelts zu Lasten des Kunden ausgewirkt haben können, oder wird die technische Prüfung später als zwei Monate nach der Beanstandung durch den KUNDEN Kunden abgeschlossen, wird widerleglich vermutet, dass das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt der LIEFERANT innerhalb von zwei Arbeitstagen Callax unrichtig ermittelt ist.
10.7. Soweit der Kunde nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme der Leistung nicht zugerechnet werden kann, hat Xxxxxx keinen Anspruch auf die Reklamation schriftlich antworten und die erforderlichen Maßnahmen und Vorgehensweisen benennen. Erfolgt seitens des LIEFERANTEN keine Stellungnahme, ist der KUNDE berechtigt, geeignete/ Maßnahmen auszulösenEntgelt gegen den Kunden. Der LIEFERANT verpflichtet sich nach Bekanntwerden des ProblemsAnspruch entfällt auch, unverzüglich Maßnahmen hinsichtlich Fehlerursachenanalyse und Sicherstellung der Fehlerfreiheit bei Folgelieferungen einzuleiten. Der LIEFERANT hat unverzüglich nach Erhalt der Reklamation auf Anforderung des KUNDEN eine sofortige Ersatzlieferung vorzunehmen. Der LIEFERANT verpflichtet sichsoweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, jede Abweichung zu analysieren und nach Anforderung des KUNDEN mittels eines 8D-Reports Stellung zu nehmen. Die finale Stellungnahme ist dem KUNDEN innerhalb von spätestens 30 Arbeitstagen nach Überstellung schriftlich zur Kenntnis zu bringen, sofern nicht im Einzelfall wegen besonderer Dringlichkeit eine schnellere Übermittlung erforderlich ist. Der KUNDE ist berechtigt, alle aus der Beanstandung resultierenden Kosten gemäß dem Verursacherprinzip dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an den LIEFERANTEN zu belasten. Des Weiteren ist der KUNDE berechtigt, für jede berechtigte Beanstandung dem LIEFERANTEN eine Aufwandspauschale in Höhe von 250 € öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung zu stellen. Den Nachweis höherer Aufwendungen behält der KUNDE sich vor. Ansprechpartner Qualitätssicherungsbeauftragter / Qualitätsmanagement-Beauftragter beim LIEFERANT: Name: Abtgestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben.: Telefon: Telefax: E-Mail: Qualitätssicherungsbeauftragter / Qualitätsmanagement-Beauftragter beim KUNDEN: Name: Abt.: Telefon: Telefax: E-Mail: Produkthaftpflichtversicherung Der LIEFERANT verpflichtet sich eine auf dem Markt übliche Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Laufzeit dieses Vertrages aufrechtzuerhalten, wobei die vertraglich vereinbarte Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bei mindestens € 5,0 Mio. liegen muss. Der LIEFERANT wird ferner eine auf dem Markt übliche Rückrufkostenversicherung abschließen, wobei die Deckungssumme für jeden einzelnen Versicherungsfall auf € 10,0 Mio zu vereinbaren ist. Der LIEFERANT ist verpflichtet, auf Anforderung durch den KUNDEN den Versicherungsschutz nachzuweisen.
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